1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 5. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin und die Presse. Besonders begrüßt er Herrn Alexander Rohner, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
1.1. Ausscheiden eines Gemeinderatsmitglieds
Herr Ralf Schwarz hat seinen Wohnsitz aus der Gemeinde Gräfendorf verlegt. Nach Art. 48 GLKrWG verliert ein ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied sein Amt bei Verlust seiner Wählbarkeit. Durch die Verlegung seines Wohnsitzes ist dies der Fall. Herr Schwarz scheidet somit aus dem Gemeinderat Gräfendorf aus. Auch fungierte er als Kindergartenbeauftragter sowie als stellvertretender Beisitzer beim Rechnungsprüfungsausschuss. Aus zeitlichen Gründen kann er leider heute nicht anwesend sein. 1. Bürgermeister Wagenpfahl bedankt sich herzlich im Namen der Gemeinde Gräfendorf für seinen Einsatz als Gemeinderat zum Wohle der Gemeinde Gräfendorf.
Seitens der Verwaltung wird nun der Nachrücker wegen der Mitgliedschaft im Gemeinderat Gräfendorf angefragt. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll die Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes vorgenommen werden. Diesem Vorgehen stimmt der Gemeinderat zu.
12 : 0
1.2. Beratung über den Haushaltsplan 2023 und Erlass der Haushaltssatzung
Für die Haushalts- und Finanzplanung wurden die Haushaltsdaten und die Jahresergebnisse der Vorjahre herangezogen. Die Einzelansätze wurden unter Berücksichtigung dieser Daten und der örtlichen Gegebenheiten und Erfahrungswerte ermittelt. Der Haushalt 2023 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und schließt mit folgenden Summen ab:
| Haushaltsansätze | 2023 |
| Verwaltungshaushalt | 3.244.980 |
| Vermögenshaushalt | 4.018.900 |
| Gesamthaushalt | 7.263.880 |
Das Volumen des Verwaltungshaushalts 2023 steigt gegenüber dem Vorjahr um 119.160 Euro. Beim Vermögenshaushalt ist eine Erhöhung um 1.870.490 Euro zu verzeichnen. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich für das laufende Jahr auf 7.263.880 Euro und liegt um 37,72 % über dem Gesamtansatz des Vorjahres.
Der Zuwachs im Verwaltungshaushalt liegt vor allem an den zum Teil deutlich höheren Einnahmepositionen. Hier sind größere Steigerungen bei den Verkaufserlösen aus dem Forst (82.100 Euro), bei der Schlüsselzuweisung (53.290 Euro), beim Gemeindeanteil an der Einkommen-steuer (41.100 Euro) und den kalkulatorischen Einnahmen (40.990 Euro) zu erwarten. Dagegen sinken die Gewerbesteuer um 38.000 Euro, die Erstattungen der Sozialversicherung um 28.500 Euro, die Erstattungen vom Land um 21.200 Euro, die Erstattungen von Versicherungen um 11.040 Euro und die Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund um 10.540 Euro.
Auch bei den Ausgaben gibt es einige Veränderungen. So steigen die Dienstleistungen durch Dritte (Forst; 70.300 Euro), die kalkulatorischen Kosten (40.990 Euro), die gesamten Personalkosten (21.140 Euro), die Körperschaftssteuer (12.500 Euro) und die Abwasserabgabe (12.040 Euro). Dafür sinken die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 53.260 Euro und die Gewerbesteuerumlage um 8.200 Euro. Die anderen Ausgaben bleiben etwa gleich oder verändern sich nur geringfügig. Daraus resultiert letztlich, dass dieses Jahr eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt zustande kommt, und zwar in Höhe von 372.550 Euro, um dieses Jahr erforderliche Investitionen zu finanzieren. Letztes Jahr betrug diese noch 425.810 Euro. Diese Zuführung entspricht § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV, der eine Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungsleistungen (für 2023: 82.320 Euro) verlangt. Aus dem Verwaltungshaushalt kann die Gemeinde dieses Jahr in Anbetracht der anstehenden großen Investitionen aber nur einen kleinen Handlungsspielraum erwirtschaften.
Markante Schwerpunkte im diesjährigen Vermögenshaushalt sind Baumaßnahmen der Dorferneuerung (Neue Mitte) mit 1.340.000 Euro und der weitere DSL-Ausbau mit 1.111.000 Euro. Außerdem sind für die Dorferneuerung (Neuer Weg) 525.000 Euro, für den Radwegebau 505.000 Euro und für die Feuerwehren insgesamt 178.000 Euro eingeplant. Für den übrigen Straßen- und Wegebau sind 84.000 Euro vorgesehen, für die Abwasseranlage mit 70.000 Euro und für den Wohnungsbau insgesamt 45.000 Euro. Zu diesen größeren Investitionen kommen entsprechend dem beiliegenden Investitionsprogramm noch weitere vermögenswirksame Ausgaben, so dass der Investitionsbedarf für dieses Jahr mit insgesamt 3.936.000 Euro abschließt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist neben der oben genannten Zuführung in Höhe von 372.550 Euro, Zuweisungen für Investitionen (2.212.650 Euro), der Entnahme aus der Rücklage (Sollüberschuss) in Höhe von 731.700 Euro, Bauplatzverkäufen in Höhe von 100.000 Euro und Beiträgen in Höhe von insgesamt 2.000 Euro noch die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 600.000 Euro einkalkuliert, so dass die Gesamteinnahmen insgesamt 4.018.900 Euro betragen.
Die Verschuldung der Gemeinde ist wieder leicht gesunken und belief sich zum 31.12.2022 auf 1.199.940 Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 904,93 Euro entspricht. Ende 2023 liegt diese dann voraussichtlich bei 1.295,34 Euro, wenn der Gesamtbetrag der möglichen Kredite aufgenommen werden muss. Die Gesamtverschuldung läge dann wieder bei 1.717.620 Euro. Der zuletzt veröffentlichte Durchschnitt (Stand: 31.12.2021) vergleichbar großer Gemeinden beträgt hier 692 Euro je Einwohner. Im Stellenplan waren keine Änderungen veranlasst. Im Vermögenshaushalt werden heuer wieder Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt, und zwar für 2024 und 2025 für die Dorferneuerung 1.305.000 bzw. 1.520.000 Euro, für den Radwegebau für 2024 550.000 Euro und für 2024 im Bereich DSL- Ausbau 369.000 Euro. Als Kassenkredit wird ein Betrag in Höhe von 540.830 Euro festgesetzt.
Nach Beratung und Aussprache wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 vollinhaltlich verlesen. Die Satzung und der Haushaltsplan werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen. Dieser Empfehlung schließt sich der Gemeinderat einstimmig an.
Beschluss: 12 : 0
1.3. Beratung und Beschlussfassung des Finanzplans und Investitionsprogramms der Jahre 2022 bis 2026
Das Investitionsprogramm für die folgenden Jahre bis 2026 wurde bei Erläuterung der Investitionsmaßnahmen für das laufende Jahr angesprochen. Das aktuelle Investitionsprogramm wird von den Hochbaumaßnahmen für die Saaletaler Höfe und Tiefbauarbeiten für den DSL-Ausbau, die Dorferneuerung und den Radwegebau dominiert. Diese Maßnahmen werden die Gemeinde auch nächstes Jahr bzw. die nächsten Jahre weiter beschäftigen. Dazu kommen noch Investitionen für die Feuerwehr und in den kommenden Jahren für das Baugebiet und den Straßenbau, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, sowie für den Bauhof. Bei Bekanntgabe der voraussichtlichen Zahlen für die Investitionen bis 2026 wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Finanzplan als auch das Investitionsprogramm bei den jährlichen Haushaltsberatungen fortgeschrieben und der Entwicklung angepasst wird.
Der Finanzplan und das Investitionsprogramm werden für den Finanzzeitraum von 2022 bis 2026 nach der Beratung und Aussprache mit folgenden Beträgen im Euro vorgeschlagen:
| Finanzplanungsjahre | Investitionsprogramm | Finanzplan |
| 2022 | 1.997.000 | 5.274.000 |
| 2023 | 3.936.000 | 7.264.000 |
| 2024 | 2.885.000 | 6.258.000 |
| 2025 | 2.530.000 | 5.971.000 |
| 2026 | 1.723.000 | 5.251.000 |
Dieser Vorschlag wird vom Gemeinderat angenommen.
Beschluss: 12 : 0
1.4. Bauantrag auf „Neubau einer 3/S Mehrzweckhalle-Wasserrettung aus massiven Fertigteilen“ auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. 640/3, Gemarkung Gräfendorf
Für die Prüfung und Entscheidung über den Bauantrag müssen der Gemeinde noch fehlende Unterlagen vorgelegt werden. Dies ist bis heute nicht geschehen. Aus diesem Grunde wird dieser Tagesordnungspunkt vertagt.
1.5. Wasserversorgung Gräfendorf; hier: Notwasserversorgung durch die Gemeinde Wartmannsroth
Das Landratsamt Main-Spessart teilte den Gemeinden mit, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen in Anlehnung an die Konzeption Zivile Verteidigung ein aktuelles Rahmenkonzept für die Trinkwassernotversorgung veröffentlicht hat. Die Gemeinde wurde gebeten, anhand einer Risikoanalyse die Verwundbarkeiten unseres Versorgungssystems zu identifizieren und unter Einbeziehung vorhandener Ersatz- und Notwasserversorgungskapazitäten Maßnahmen der leitungsgebundenen Härtung sowie leitungsungebundenem mobile Notwasserversorgungsressourcen vorzubereiten. Im Rahmen dessen wurden u.a. zunächst die Hochwasserbehälter mit Notstromaggregaten ausgestattet. Außerdem wurde mit der Gemeinde Wartmannsroth wegen einer Notwasserleitung in Kontakt getreten. Seitens der Gemeinde Gräfendorf wurde vorgeschlagen, das Gräfendorfer Trinkwasser mit dem Trinkwasser der Gemeinde Wartmannsroth über die bereits bestehende Trinkwasserleitung zu mischen. Eine Machbarkeitsstudie ergab, dass dies prinzipiell möglich sei. Es fanden verschiedene Gespräche statt, an denen die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden, Geschäftsstellenleiter Alexander Rohner sowie die Wasserwarte teilnahmen. Anschließend behandelte der Gemeinderat Wartmannsroth unser Anliegen in der Gemeinderatssitzung. Der entsprechende Beschlussbuchauszug wird dem Gemeinderat Gräfendorf verlesen. Er entschied sich, dass die Gemeinde Wartmannsroth einer Kooperation und dem Abschluss eines Wasserlieferungsvertrages mit der Gemeinde Gräfendorf zur Sicherstellung einer Notversorgung positiv gegenübersteht. Die Notversorgung soll jedoch so konzipiert werden, dass sie ohne ständige Wasserlieferungen und ohne aufwendige Spülvorgänge zur Sauberhaltung der Leitung umsetzbar ist. Dabei sollte die Ertüchtigung und Instandhaltung der Verbindungsleitung grundsätzlich der Gemeinde Gräfendorf obliegen. Alternativ schlagen sie die Ausarbeitung eines Notfallplans vor, der es ermöglicht, die Gemeinde Gräfendorf über Schlauchleitungen mit Wasser zu versorgen, falls die Wasserversorgung ausfallen solle. In Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Spessart sprachen sich diese für die Notwasserversorgung über die bestehende Trinkwasserleitung aus.
Die Gemeinde Gräfendorf hat nun die Möglichkeit eine Nottrinkwasserleitung zum geschätzten Preis in Höhe von ca. 30.000 Euro zu ertüchtigen oder wir erstellen über die Fa. Mösslein, Lohr a. Main, einen erweiterten Maßnahmenplan im Rahmen dessen wir bei Bedarf einen mobilen Wassertank oder Schläuche mit einer Länge zwischen 800 und 1200 m ausleihen können. Eine Bereitstellung solcher Schläuche über die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde ist nicht möglich, da diese Schläuche nicht trinkwassergeeignet sind. Kosten über das Ausleihen der Schläuche bei der Fa. Mösslein liegen der Gemeinde Gräfendorf derzeit nicht vor. Es wird angeregt ein entsprechendes Angebot bei der Fa. Mösslein einzuholen.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt bei der Fa. Mösslein, Lohr a. Main, ein pro forma Angebot über Schläuche mit einer Länge von ca. 1,2 km für einen Zeitraum von vier Wochen mit Desinfektionsmittel einzuholen. Dies ist die Entscheidungsgrundlage für diesen Tagesordnungspunkt.
12 : 0
1.6. Organisation einer Flächenpoolgemeinschaft zur Windenergiegewinnung im Vorranggebiet WK3 „Eidenbacher Hof“
Der Gemeinde Gräfendorf liegen mehrere Anfragen zur Errichtung von Windkraftanlagen vor. Vom Regionalen Planungsverband wurde im Bereich Rehfeld/Buscher das Vorranggebiet WK 3 für die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen. Nachdem die sog. 10-H-Regel außer Kraft gesetzt und durch eine Begrenzung von 1000 m zur Wohnbebauung ersetzt wurde, kann diese Fläche nun beplant werden, was sich jedoch wegen der Landschaftsschutzgrenze etwas schwierig gestaltet. Nachdem das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie den Ausbau der Windenergie in Bayern im Rahmen der Windenergieoffensive AUFWIND durch sogenannte Windkümmerer unterstützt, bewarb sich die Gemeinde um diese Unterstützung. Ein erstes Treffen fand am 26.04.2023 statt.
Zur Umsetzung des Projektes bietet sich das Gründen einer Flächenpoolgemeinschaft an. Eine solche Gemeinschaft kann sowohl den privaten Interessen der Grundeigentümer als auch der öffentlichen Gesellschaft und den energiewirtschaftlichen Interessen besser gerecht werden, sodass dann alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde einen Nutzen von einer Windparkanlage haben. So kann der erzeugte Strom beispielsweise regional genutzt werden. In einer solchen Poolgemeinschaft setzen die Grundstückseigentümer, die Gemeinde sowie die Anlieger das Projekt gemeinsam um, so wie es für alle Beteiligten am sinnvollsten ist. Die Windkümmerer werden die Gemeinde bei der Umsetzung des Projektes unterstützen.
In der nachfolgenden Diskussion wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde dieses Projekt federführend in die Hand nimmt. Ziel ist es, mit den Grundstückseigentümern, den Anliegern und der Gemeinde eine Flächenpoolgemeinschaft zu bilden. Die Windkümmerer werden den weiteren Weg bis zum Abschluss eines Vertrages mit einem Projektierer beratend begleiten. Das Erstgespräch ist kostenlos. Danach anfallende Kosten in Höhe zwischen 50.000 Euro bis 80.000 Euro werden je zur Hälfte von der Gemeinde und dem beratenden Büro gezahlt, wobei alle Kosten am Ende bei Vertragsabschluss mit einem Projektierer von diesem ausgeglichen werden. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf spricht sich für die Gründung einer Flächenpoolgemeinschaft unter der Leitung der Gemeinde Gräfendorf, vertreten durch den 1. Bürgermeister aus und beauftragt den 1. Bürgermeister die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
12 : 0
Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass das Erstgespräch zur Gründung einer Flächenpoolgemeinschaft zusammen mit dem Windkümmerer sowie den betroffenen Grundstückseigentümern und Anliegern am Freitag, den 23.06.2023 um 15.00 Uhr in Gräfendorf stattfinden wird.
1.7. Anfrage nach einer privaten Fernwärmeleitung im Ortsteil Wolfsmünster der Gemeinde Gräfendorf
Ein Bürger von Wolfsmünster plant, eventuell eine Hackschnitzelheizung am Anwesen in der Straße „Kugelfang“ einzurichten und stellt Überlegungen an, ein Anwesen im „Baumgartenweg“ über eine private Nahwärmeleitung mit an die Hackschnitzelheizung anzuschließen. Die Nahwärmeleitung sollte von der Straße Kugelfang über die Straße Hirtenbeet zum Baumgartenweg führen. Anwesen entlang dieser Strecke könnten sich ebenfalls mit an die Nahwärmeleitung anschließen. Er fragt mit E-Mail vom 08.05.2023 an, ob die Verlegung einer Leitung in diesem Bereich möglich wäre. In der nachfolgenden Diskussion kommt zur Sprache, dass es in diesem Bereich sehr eng ist und hier bereits die öffentlichen Versorgungsleitungen verlegt sind. Dies wird seitens des Gemeinderates als Problem angesehen. Aus diesem Grunde fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde Gräfendorf steht dem Bau eines Nahwärmenetzes grundsätzlich positiv gegenüber. Private Leitungen im öffentlichen Bereich sind jedoch jeweils im Einzelfall abzustimmen. In dem hier vorgelegten Fall ist die geplante Leitungstrasse aufgrund der Vielzahl öffentlicher weiterer Leitungen, wie z.B. Strom, Glasfaser usw., nicht möglich.
12 : 0
1.8. Zusammenlegung der Wahllokale Michelau und Weickersgrüben sowie Wolfsmünster und Schonderfeld
Bei den vergangenen Wahlen hat es sich bewährt, die Wahllokale Michelau und Weickersgrüben sowie Wolfsmünster und Schonderfeld zusammenzulegen. Aus diesem Grund fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 werden die Wahllokale Michelau und Weickersgrüben zusammengelegt, das Wahllokal wird in diesem Jahr Michelau sein. Außerdem werden die Wahllokale Wolfsmünster und Schonderfeld zusammengelegt, das Wahllokal wird in diesem Jahr Wolfsmünster sein.
12 : 0
1.9. Beratung und Benennung der Wahlhelfer für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 in den Wahlbezirken Gräfendorf, Michelau/Weickersgrüben und Wolfsmünster/Schonderfeld
Die Verwaltung arbeitete für die drei Wahllokale Vorschlagslisten für die Wahlhelfer aus. Diese Listen werden dem Gemeinderat aufgezeigt. Die vorgeschlagenen Personen werden in den nächsten Wochen entsprechend angeschrieben.
Beschluss:
Die vorgeschlagenen Wahlhelfer werden wie vorgelegt akzeptiert.
12 : 0
1.10. Antrag auf Förderung gem. Richtlinie zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten für das Grundstück, Fl.Nr. 73, Brunnenstraße 3, Gemarkung Wolfsmünster
Der Antrag auf Förderung gemäß Richtlinie für Investitionen zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten (Nr. 1/2023) ist am 29. März 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen. Der Antragsteller hat eine leerstehende Immobilie in Wolfsmünster erworben und wird diese renovieren, damit in Zukunft wieder eine Wohnnutzung stattfinden kann. Der Antrag ist zulässig, da sich das Gebäude Fl.-Nr. 73, Brunnenstraße 3, Gemarkung Wolfsmünster im Altortbereich befindet, seit mehr als 50 Jahren errichtet wurde und seit mind. 12 Monaten unbewohnt ist.
Nach § 4 Abs. 1 beträgt die Höhe der Förderung grundsätzlich 10 % der nachgewiesenen Sanierungskosten, max. jedoch 5.000,00 € je Anwesen. Es muss beachtet werden, dass bereits angefallenen Kosten, die vor dem Eingangsstempel des Antrages entstanden sind, nicht mehr berücksichtig werden können. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass die Nutzung des Gebäudes nach Bewilligung mindestens fünf Jahre lang so zu erfolgen hat, wie es in den Antragsunterlagen geplant war und nach den Förderrichtlinien zulässig ist. Sollte innerhalb dieser Frist eine Weiterveräußerung erfolgen oder das Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden, so ist der Zuschuss anteilig zu erstatten (§ 2 Abs. 2 der Richtlinien).
Beschluss:
Die Gemeinde Gräfendorf stimmt dem Antrag auf Förderung gemäß Richtlinie für Investitionen zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten (Nr. 1/2023, Fl.-Nr. 73, Brunnenstraße 3, Gemarkung Wolfsmünster) zu und gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten, jedoch max. 5.000,00 €.
Es ist zu beachten, dass der Zuschuss erst ausbezahlt wird, wenn die anfallenden Rechnungskopien, ein Grundbuchauszug sowie eine Meldebestätigung (= Hauptwohnsitz) vorgelegt werden.
12 : 0
1.11. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung durch den ASC-Forelle Gräfendorf e.V. für die Förderung der Jugendarbeit
Der ASC-Forelle Gräfendorf e.V. stellte einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung der Jugendarbeit. Dem Verein gehören derzeit neun jugendliche Mitglieder an. Der ASC bietet den Jugendlichen verschiedene Veranstaltungen, wie z.B. spezielles Jugendangeln, Jugendausflug, Weihnachtsfeier usw. an. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf gewährt dem ASC-Forelle Gräfendorf e.V. für seine Jugendarbeit einen Zuschuss in Höhe von einmalig 150,00 Euro.
12 : 0
1.12.1. Suche nach Vorstandsmitgliedern der Caritas Sozialstation St. Franziskus e.V. Gemünden
Mit Schreiben vom 16.05.2023 teilt die Sozialstation St. Franziskus e.V. Gemünden der Gemeinde Gräfendorf mit, dass in diesem Jahr Neuwahlen für die Vorstandschaft der Caritas Sozialstation St. Franziskus e.V. vorgesehen sind. Es werden dringend Personen gesucht, die als ehrenamtlicher Vorstand in der Caritas Sozialstation mitwirken wollen. Interessenten möchten sich bitte bei der Geschäftsleitung, Herrn Alexander Martin bis zum 30.06.2023 melden. Das entsprechende Schreiben wird dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vollinhaltlich verlesen.
1.12.2. Errichtung eines Unterstandes auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1710, Gemarkung Wolfsmünster
Dem Gemeinderat wird mitgeteilt, dass nach baufachlicher Prüfung der verfahrensfreie Unterstand auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1710, Gemarkung Wolfsmünster, gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 c BayBO errichtet werden kann.
1.12.3. Sperrung der ST 2302 zwischen Wolfsmünster und Schönau
Auf Nachfrage wird der Gemeinderat darüber informiert, dass die ST 2302 zwischen Wolfsmünster und Schönau noch bis 02.06.2023 wegen Verpressungen im neuen Belag voll gesperrt sein wird. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
1.12.4. Käferholzlagerung am Grillplatz Wolfsmünster
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl hat mit dem Förster ausgemacht, dass in den nächsten Wochen anfallendes Käferholz am Grillplatz in Wolfsmünster gesammelt und dann abtransportiert wird. Dieser Platz wurde bereits zu einer früheren Zeit genutzt, da er die notwendigen Abstände zum Fichtenwald einhält. 3. Bürgermeister und Vorsitzender des Gartenbau- und Denkmalvereins Wolfsmünster, Bernd Ditterich, hat aufgrund der zu erwartenden Mengen Bedenken, dass der Platz zu stark beansprucht wird und ein dort geplantes Fest nicht durchgeführt werden kann. Der 1. Bürgermeister sagt Klärung mit den Beteiligten zu.
Ende der öffentlichen Sitzung