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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gräfendorf

1. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 6. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates und die Schriftführerin. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 4/2024 vom 24.04.2024 wurde den Gemeinderäten mit der Einladung zur Gemeinderatssitzung Nr. 5/2024 am 17.05.2024 zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte

Es wird beantragt, den TOP „Antrag des Verschönerungsvereins Weickersgrüben e.V. auf Kostenübernahme für Renovierungsarbeiten“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

9 : 0

Des Weiteren wird beantragt, den TOP „Sanierung der Straßenbrücke über die Eisenbahnlinie im Ortsteil Weickersgrüben/Roßmühle“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

9 : 0

1.0.1.

Antrag des Verschönerungsvereins Weickersgrüben e.V. auf Kostenübernahme für Renovierungsarbeiten

Mit Schreiben vom 20.05.2024 teilt der Verschönerungsverein Weickersgrüben e.V. der Gemeinde mit, dass an den gemeindlichen Gebäuden „Alte Schule“, „Waaghäuschen“ und „Feuerwehrhaus“ im Laufe der Jahre kleinere und unschöne Schäden an den Fassaden entstanden sind. Diese würde der Verschönerungsverein und die Feuerwehr Weickersgrüben in Eigenregie beheben. Es wird die Kostenübernahme für die notwendigen Materialkosten gebeten. Diese Kosten werden seitens des Verschönerungsvereins auf 990,00 Euro geschätzt.

Zur Vereinheitlichung des Gesamtbildes planen sie weiterhin, die vereinseigene „Kunstdüngerhalle“, die am Feuerwehrhaus angebaut ist, auszubessern und farblich anzupassen. Hierfür wird um einen gemeindlichen Zuschuss gebeten. Die Materialkosten werden auf ca. 400,00 Euro geschätzt.

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, die Materialkosten für die Ausbesserungsarbeiten an den gemeindlichen Gebäuden „Alte Schule“, „Waaghäuschen“ und „Feuerwehrhaus“ in Höhe von ca. 1.000,00 Euro komplett zu übernehmen.

Für die Renovierung der „Kunstdüngerhalle“ gewährt die Gemeinde Gräfendorf einen Zuschuss zu den Materialkosten in Höhe von 200,00 Euro.

Der Gemeinderat Gräfendorf dankt für die ordnungsgemäße Ausführung.

9 : 0

1.0.2.

Sanierung der Straßenbrücke über die Eisenbahnlinie im Ortsteil Weickersgrüben/Roßmühle

Die Gemeinde Gräfendorf erfuhr vor Kurzem, dass ab 26.07. – 23.09.2024 Gleisbauarbeiten auf der Eisenbahnstrecke Gemünden – Bad Kissingen durchgeführt werden und die Strecke zwischen Gräfendorf und Elfershausen gesperrt wird. Ein Schienenersatzverkehr wird eingerichtet. Die Straßenbrücke über die Eisenbahnlinie im Bereich der Roßmühle ist im Eigentum der Gemeinde Gräfendorf. Sie ist marode und muss saniert werden. Die Durchführung der Arbeiten bietet sich im Zuge der geplanten Gleisarbeiten an, da sich die Gemeinde in diesem Falle die Kosten für die Einrichtung des Schienenersatzverkehrs in Höhe von ca. 84.000 Euro Busunternehmerkosten zzgl. Kosten der DB AG für die Genehmigungen einsparen könnte. Das Ingenieurbüro Schöll kann sich aufgrund seiner Vorkenntnisse vorstellen, die Planung, Ausschreibung und Auftragsvergabe sowie die Bauausführung in diesem engen Zeitfenster durchführen zu können. Die von ihnen geschätzten Baukosten belaufen sich auf ca. 350.000,00 Euro. Die nächste planmäßige Baumaßnahme an dieser Bahnlinie, nämlich die Sanierung von Eisenbahnbrücken, ist für das Jahr 2028 vorgesehen. Ob diese jedoch dann durchgeführt wird, kann derzeit noch nicht verbindlich zugesagt werden.

Die Gemeinde wurde wegen eines Zuschusses bereits beim Bayerischen Staatsministerium für Finanzen und für Heimat vorstellig. Ihr liegt jedoch noch keine Antwort vor. Es ist somit fraglich, ob die Gemeinde überhaupt einen Zuschuss für diese Maßnahme bekommen wird.

Auf Nachfrage durch den Bürgermeister teilte die Familie Volkert vom Freizeitressort Roßmühle, der Gemeinde mit, dass sie ebenfalls noch nicht über die Gleissperrung informiert wurden. Er meinte, dass die Gleissperrung in die Hochsaison seines Ferienbetriebes und für ihn damit sehr ungünstig fällt. Hierauf wird die Bahn jedoch keine Rücksicht nehmen, sie werden die Gleisarbeiten gezielt in die Ferien legen, da hier dann keine Schülerbeförderung erfolgen muss.

Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, die Straßenüberführung in der Roßmühle über die Bahnanlagen durch einen neuen Brückenoberbau entsprechend der Planung des Ingenieurbüros Schöll Consult, Aalen, zu ersetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Fördermittel hierfür zu beantragen.

9 : 0

1.1.

Bauantrag BV-Nr. 10/2024 „Nutzungsänderung – Errichten eines Friseur Gewerberaum im KG Einfamilienhaus“, Grundstück Fl.Nr. 224, Gemarkung Wolfsmünster

Der Bauantrag BV-Nr. 10/2024 bzw. die „Nutzungsänderung – Errichten eines Friseur Gewerberaum im KG Einfamilienhaus“ ist am 08.05.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen. Das Baugrundstück Fl.-Nr. 224, Riedberg 12, Gemarkung Wolfsmünster liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Dorfgebiet“ nach BauNVO – demgemäß ist die beantrage Nutzung des Einfamilienhauses bauplanungsrechtlich zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Bauunterlagen aufgezeigt. Laut diesen vorgelegten Unterlagen ergeben sich im Erd-, Ober- und Dachgeschoss keine Veränderungen. Lediglich im Kellergeschoss soll im Bestand ein 18,80 qm großer Gewerberaum (Friseur) sowie ein 3,34 qm großes WC eingerichtet werden. Zur Einrichtung des WC´s ist der Einbau von zwei Innenwänden erforderlich. Neben dem eigentlichen Bestand wurden auch die Innenraumaufteilung und die dazugehörige Nutzung des Gewerberaumes und des WC´s ordnungsgemäß in den Unterlagen aufgenommen und eingezeichnet. Ansonsten erfährt das Gebäude keine baulichen Veränderungen. Letztendlich wird festgehalten, dass sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 10/2024 bzw. der „Nutzungsänderung – Errichten eines Friseur Gewerberaum im KG Einfamilienhaus“ sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weiter.

9 : 0

1.2.

Bauantrag BV-Nr. 11/2024 „Nutzungsänderung eines Gewölbekellers zum Gastraum“, Grundstück, Fl.Nr. 6, Gemarkung Schonderfeld

Der Bauantrag BV-Nr. 11/2024 bzw. die „Nutzungsänderung eines Gewölbekellers zum Gastraum“ ist am 08.05.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen. Das Baugrundstück Fl.-Nr. 6, Schonderfeld 17, Gemarkung Schonderfeld liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Dorfgebiet“ nach BauNVO – demgemäß ist die beantrage Nutzung des Gewölbekellers bauplanungsrechtlich zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Bauunterlagen aufgezeigt. Laut diesen vorgelegten Unterlagen ergeben sich im Erd-, und Obergeschoss keine Veränderungen. Lediglich der Gewölbekeller soll im Bestand als Gastraum für 50 Personen hergerichtet werden. Neben dem eigentlichen Bestand im Erdgeschoss wurde auch die Innenraumaufteilung und die dazugehörige Nutzung des Gewölbekellers ordnungsgemäß in den Unterlagen aufgenommen und eingezeichnet. Ansonsten erfährt das Gebäude keine baulichen Veränderungen. Letztendlich wird festgehalten, dass sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 11/2024 bzw. der „Nutzungsänderung eines Gewölbekellers zum Gastraum“ sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weiter.

9 : 0

1.3.

Schaffung von neuen Bauplätzen für den Ortsteil Weickersgrüben; hier: Vorstellung der Erschließungsplanung

Das Ingenieurbüro Hutzelmann, Hammelburg, erstellte einen Erschließungsplan. Dieser wird dem Gemeinderat vorgestellt und erläutert. Der Verlauf des Oberflächen- und Abwasserkanals sowie der Trinkwasserleitung werden aufgezeigt. Außerdem sieht er zwei Zufahrten zum hinter den neuen Bauplätzen liegenden gemeindlichen Grundstück, Fl.Nr 371, vor. Des Weiteren ist eine 3-zeilige Rinne sowie ein neuer 1,50 m breiter Gehweg vorgesehen. Zu den Bauplätzen selbst ist jeweils eine 4 m breite Zufahrt angedacht. Zur Ausleuchtung der Bauplatz werden zwei zusätzliche Straßenlampen installiert. Es wird erklärt, dass dem Erschließungsplan das Landratsamt Main-Spessart als Straßenbaulastträger der Kreisstraße MSP 17 noch zustimmen muss.

Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, die Erschließung gem. dem Vorschlag des Ingenieurbüros Hutzelmann, Hammelburg, auszuführen.

9 : 0

1.4.

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Seniorenbetreuung in Gräfendorf sowie in Weickersgrüben-Michelau für 2024

Die Gemeinde Gräfendorf gewährt seit einigen Jahren für die Seniorenbetreuung in Gräfendorf bzw. in Weickersgrüben-Michelau einen Zuschuss in Höhe von je 200,00 Euro pro Jahr. Dieses Geld kommt direkt den Seniorinnen und Senioren aller Ortsteile bei Veranstaltungen usw. zugute. Mit Schreiben vom 22.04.2024 werden diese Zuschüsse für 2024 erneut beantragt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf gewährt auch für 2024 wieder einen Zuschuss für die Seniorenbetreuung Gräfendorf und Weickersgrüben-Michelau in Höhe von jeweils 200,00 Euro.

9 : 0

1.5.

Verschiedenes; hier: Information des Gemeinderates zur Genehmigungsfreistellung BV-Nr. 9/2024 „Neubau von vier Fertiggaragen für Pkw“ Baugrundstück; Fl.Nr. 632, Gemarkung Gräfendorf

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 22.04.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 9/2024 „Neubau von vier Fertiggaragen für Pkw“ eingegangen ist.

Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes konnte durch Vorsprache des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main beim Landratsamt Main-Spessart geklärt werden, dass es sich bei dem o.g. Bauantrag vielmehr um eine sogenannte Genehmigungsfreistellung handelt.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO kommt daher zum Tragen, da das Baugrundstück Fl.-Nr. 632, Flurweg, Gemarkung Gräfendorf im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Am Bahnhof“ liegt und das beantragte Bauvorhaben alle Festsetzungen des oben genannten Bebauungsplanes einhält.

Infolgedessen konnte die entsprechende Genehmigungsfreistellung am 15.05.2024 erteilt werden.

Der Gemeinderat Gräfendorf nimmt Kenntnis.

Ende der öffentlichen Sitzung