1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 10. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin, die Gäste und die Presse. Besonders begrüßt er Frau Selina Meiser und Herrn Julian Käs von der Fa. BayWa r.e. Solar Projekt GmbH. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 9/2025 vom 16.10.2025 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.
Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
GR Steffen Schultheis verlässt den Ratstisch, da er am nachfolgenden TOP persönlich beteiligt ist.
1.1. Solarpark im Ortsteil Schonderfeld der Gemeinde Gräfendorf; hier: Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens
Im April 2023 wurde dem Gemeinderat für einen Solarpark im Ortsteil Schonderfeld ein PV-Vorhaben vorgestellt. Das vorgestellte Projekt wurde vom Gemeinderat als geeignet angesehen. Die seitens von Grundstückseigentümern beauftragte Firma BayWa r.e. Solar Projekt GmbH wurde aufgefordert, einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu stellen. Diesen Antrag reichten sie mit Schreiben vom 14.10.2025 bei der Gemeinde ein. 1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl übergibt das Wort an Frau Selina Meiser. Frau Meiser gibt zunächst einen Einblick in die Projektentwicklung und in die Projekte der Fa. BayWa r.e. Solar Projekte GmbH. Sie erläutert das Montagesystem und die Photovoltaikmodule der BayWa r.e. Sie führt aus, dass die erforderlichen Pfosten in die Erde gerammt werden, die Kabelkanäle integriert sind, die Reihenabstände ca. 3-4 m und die Höhe ca. 0,8 bis 3,5m betragen. Der Solarpark wird so eingezäunt, dass er für Kleintiere durchlässig ist. Als nächstes zeigt Frau Meiser zwei von ihnen durchgeführte Projekte auf.
Dann stellt sie den geplanten Solarpark in der Gemarkung Schonderfeld vor. Er soll östlich des Ortsteiles Schonderfeld und südlich des Ortsteiles Gräfendorf zwischen Waldflächen entstehen. Ein Lageplan wird dem Gemeinderat aufgezeigt. Er wird eine Größe von ca. 20 ha haben. Der Park wird lediglich vom Gegenhang her einsehbar sein. Die Fläche liegt vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes und des Naturparks Spessarts und ist in der Regionalplanung ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet. Es handelt sich hierbei um eine Fläche mit mittlerem Raumwiderstand. Eine Vergütungsfähigkeit über EEG ist gegeben. Die Bodenqualität ist größtenteils eher gering. Die Zufahrt sollte über bestehende öffentliche Gemeindewege möglich sein. Bei diesen Gegebenheiten wären die von der Gemeinde im Grundsatzbeschluss gesetzten Grundvoraussetzungen erfüllt.
Frau Meiser übergibt das Wort nun an Herrn Julian Käs. Dieser führt zunächst aus, dass eine maximale Transparenz und Einbindung der Kommunalaufsicht auch aus Sicht der Kommunalpolitik sinnvoll sei. Er erläutert, dass der Solarpark ein Projekt für die ganze Kommune darstellt und mögliche Mehrwerte für die Gemeinde sowie die Bürgerinnen und Bürger hat z.B. wegen der Pachtzahlungen für Wege und Kabel, wegen der Unterstützung von Ausgleichsmaßnahmen, wegen der lokalen Vergabe von Dienstleistungen sowie der Zahlung von Gewerbesteuer. Weitere Mehrwerte ist die Bürgerbeteiligung – finanzielle Beteiligung im Betrieb/Crowdfunding -, die finanzielle Beteiligung der Kommunen (§ 6 EEG) sowie die Unterstützung gemeinnütziger Aktivitäten vor Ort durch die Solarenergiestiftung.
Herr Käs führt aus, dass im Rahmen der Flächensicherung und Vorplanung bereits die Prüfung von Restriktionen, Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und technische Erstplanung, die vertragliche Einigung mit den Flächeneigentümern sowie der Abgleich mit den Vorgaben des Grundsatzbeschlusses zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Gräfendorf stattgefunden hat. Heute ist das Ziel, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Als nächste Schritte wären dann der Änderungsbeschluss Flächennutzungsplan, die Netzanschluss-Reservierung, die Erstellung weiterführender Gutachten, die Befreiung vom LSG, Optimierung des Netzanschlusspunktes und vertragliche Sicherung der Kabeltrasse sowie das Bauleitplanverfahren inkl. der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Satzungsbeschluss bis 2028 notwendig.
Weiterhin führt er aus, dass die Bayernwerk AG einen Einspeisepunkt geben muss. Es gestaltet sich jedoch als schwierig, einen geeigneten Punkt zu finden.
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl erläutert, dass das Regionalwerk Main-Spessart im Rahmen der Findung eines geeigneten Einspeisepunktes neue Wege gehen möchte und versucht, einen Anschluss an die P43 zu erhalten. Dem könnte sich die BayWa r.e. mit anschließen. Auf Nachfrage wird dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die Möglichkeit bestünde, dass das Regionalwerk nach Fertigstellung der Anlage diese aufkauft und selbst betreibt.
Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, für den Solarpark Schonderfeld einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 2 BauGB aufzustellen.
11 : 0
(GR Steffen Schultheis gem. Art. 49 GO von Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt)
GR Steffen Schultheis kehrt an den Ratstisch zurück.
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl bedankt sich bei Frau Meiser und Herrn Käs für deren Ausführungen, verabschiedet sie und wünscht ihnen einen guten Nachhauseweg.
1.2. Vereidigung des neuen Feldgeschworenen Tobias Dittmeier, Michelau
Im Ortsteil Michelau stehen derzeit nur wenige Feldgeschworene zur Verfügung und in Kürze müssen umfangreiche Vermessungsarbeiten durchgeführt werden. Herr Tobias Dittmeier erklärte sich bereit, sich als neuer Feldgeschworener zur Verfügung zu stellen. Es ist üblich, dass die Vereidigungen am jährlichen Feldgeschworenentag vorgenommen werden. Nachdem die Vermessungsarbeiten bald beginnen sollen, soll die Vereidigung von Herrn Dittmeier vorzeitig durch den 1. Bürgermeister zusammen mit dem Kreisobmann Christian Fischer in der heutigen Gemeinderatssitzung erfolgen. Nach Aufforderung treten die anwesenden Tobias Dittmeier, Feldgeschworenenobmann Michelau Bernhard Metz und Kreisobmann Christian Fischer nach vorne. Herr Dittmeier sprach mit erhobener rechter Hand die Eidesformel der Feldgeschworenen. Anschließend dankt 1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl Herrn Dittmeier für seine Bereitschaft und wünscht ihm viel Glück. Alle nehmen wieder ihre Plätze ein.
1.3. Berufung eines Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreters für die Kommunalwahl am 08.03.2025
Die Gemeinde Gräfendorf hat für die kommende Kommunalwahl am 08.03.2026, einen Gemeindewahlausschuss zu bilden. Mitglieder dieses Gremiums sind die Gemeindewahlleiterin/der Gemeindewahlleiter (als Vorsitzendes Mitglied) oder deren Stellvertreterin/dessen Stellvertreter, sowie vier Beisitzerinnen/Beisitzer.
Die Beisitzerinnen/Beisitzer setzen sich jeweils aus einer Person der eingereichten Wahlvorschläge der letzten Kommunalwahl zusammen. Diese werden von der Verwaltung geprüft und ausgewählt und anschließend durch den Gemeindewahlleiter berufen.
Der Gemeinderat beruft als zuständiges Organ eine Gemeindewahlleiterin/einen Gemeindewahlleiter, sowie deren/dessen Stellvertretung.
Hierzu kommen folgende Personen in Betracht:
Erster Bürgermeister, Zweiter Bürgermeister, Dritter Bürgermeister, ein Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreise der Bediensteten der Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Es wird darüber informiert, dass zur Wahlleiterin oder zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu deren Stellvertretung nicht berufen werden kann, wer bei der Wahl zur ersten Bürgermeisterin oder zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen beauftragte Person für den Wahlvorschlag oder deren Stellvertretung ist (Art. 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG).
Sollte ein Gemeinderatsmitglied, das die o. g. Voraussetzungen erfüllt, Interesse an dem Amt der Gemeindewahlleiterin/des Gemeindewahlleiters haben, kann er/sie sich in der GR-Sitzung erklären. Auf Nachfrage durch den Bürgermeister ergingen keine Meldungen.
Somit wird seitens der Verwaltung folgender Berufungsvorschlag vorgetragen:
| - | Frau Jasmin Heim (Verwaltungsfachwirtin in der VGem. Gemünden a. Main) als Gemeindewahlleiterin |
| - | Herr Gotthard Schwender (Bauhofleiter der Gemeinde Gräfendorf) als stellvertretender Gemeindewahlleiter |
Es wird noch darüber informiert, dass der Gemeindewahlausschuss bei der Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und bei der Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse zusammentritt. Dies sind zwei Termine am Nachmittag, die ca. 1 Stunde andauern werden. Hier hat der Gemeindewahlleiter den Vorsitz im Gemeindewahlausschuss. Des Weiteren hat der Gemeindewahlleiter sämtliche Bekanntmachungen zur Wahl zu unterzeichnen. Zur Vereinfachung der Unterschrifteneinholung wird hier die Berufung der Gemeindebediensteten empfohlen.
Beschluss:
Aus der Mitte des Gemeinderates hat sich niemand für das Amt der Gemeindewahlleiterin/des Gemeindewahlleiters beworben.
Der Gemeinderat Gräfendorf befürwortet den Vorschlag der Verwaltung, Frau Jasmin Heim als Gemeindewahlleiterin und Herrn Gotthard Schwender als deren Stellvertreter, und beruft die vorgeschlagenen Personen in deren Funktionen ohne Änderungen.
12 : 0
1.4. Kommunalwahl am 08.03.2026; hier: Zusammenlegung der Wahllokale Weickersgrüben und Michelau sowie Wolfsmünster und Schonderfeld
Wie bei den vergangenen Wahlen (Kommunalwahl, Europawahl, Land- und Bezirkstagswahl) ist es auch sinnvoll aufgrund der möglichen geringen Wählerzahl vor Ort im Wahllokal, die Stimmlokale wie folgt zu gliedern:
0201-Gräfendorf - im OT Gräfendorf,
0202-Weickersgrüben und Michelau – im OT Weickersgrüben, (da Bundestagswahl 2025 in Michelau war)
0203- Wolfsmünster und Schonderfeld – im OT Wolfsmünster, (da Bundestagswahl 2025 in Schonderfeld war)
Begründung:
Wie die drei letzten Wahlen (Bundestagswahl, Europawahl und Land- und Bezirkstagswahl) gezeigt haben, hat die Anzahl der Briefwähler erheblich zugenommen. Theoretisch könnte jeder wahlberechtigte Gemeindebürger Briefwahlunterlagen beantragen. Dies hat zwangsläufig zur Folge, dass in kleinen Stimmbezirken, wie es z. B. in Michelau und Schonderfeld der Fall sein könnte, am Wahltag weniger als 50 Wähler ihr Stimmrecht im Wahllokal ausüben würden.
In diesem Falle würde dann eine Verletzung des Wahlgeheimnisses vorliegen und der Stimmbezirk müsste bei der Ergebnisermittlung einem weiteren Stimmbezirk zugeführt werden (Art. 19 Abs. 1 GLkrWG).
Abschließend wird darauf verwiesen, dass es sich bei der Einteilung der Stimmbezirke um eine laufende Angelegenheit der Gemeinde handelt, für die kein Gemeinderatsbeschluss zwingend notwendig ist.
Die Zusammenlegung ist für die Verwaltung sehr wichtig, da es am Wahlabend bei einer Unterschreitung der 50 abgegebenen Stimmen zu einem erhöhten Mehraufwand führt, der nur über eine Telefonkonferenz mit dem Systemlieferanten (AKDB) per Fernwartung gelöst werden könnte. Dies hat zur Folge, dass kostenpflichtige Dienste auf die Verwaltung zu kommen können und eine zeitliche Verzögerung für die Meldung der Auszählungsergebnisse entstehen kann.
Neben der zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben, würde eine Zusammenlegung der Verwaltung neben einer zeitlichen Entlastung auch einen finanziellen Vorteil bringen. Gerade in der heutigen Zeit, sollte eine finanzielle Einsparung in welcher Größe auch immer, ein nicht zu verachtender Aspekt darstellen (weniger Wahlhelfer, weniger Bürobedarf für Wahlhelfer).
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf befürwortet die Zusammenlegung der Stimmbezirke 0202-Weickersgrüben und Michelau sowie 0203-Wolfsmünster und Schonderfeld und legt somit folgende Stimmbezirke fest:
0201-Gräfendorf,
0202-Weickersgrüben und Michelau (Wahllokal im OT Weickersgrüben),
0203-Wolfsmünster und Schonderfeld (Wahllokal im OT Wolfsmünster).
12 : 0
1.5. Antrag auf Förderung gem. Richtlinie zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten für das Grundstück, Fl.Nr. 296, Riedberg 3, Gemarkung Wolfsmünster
Der Antrag auf Förderung gemäß Richtlinie für Investitionen zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten (Nr. 1/2025) ist am 08. Oktober 2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen.
Der Antragsteller besitzt eine leerstehende Immobilie in Wolfsmünster und will diese sanieren, damit in Zukunft wieder eine Wohnnutzung stattfinden kann. Der Antrag ist zulässig, da sich das Gebäude Fl.-Nr. 296, Riedberg 3, Gemarkung Wolfsmünster im Altortbereich befindet, seit mehr als 50 Jahren errichtet wurde und seit mind. 12 Monaten unbewohnt ist.
Nach § 4 Abs. 1 beträgt die Höhe der Förderung grundsätzlich 10 % der nachgewiesenen Sanierungskosten, max. jedoch 5.000,00 € je Anwesen (gem. § 2). Es muss beachtet werden, dass bereits angefallene Sanierungskosten, die vor dem Eingangsstempel des Antrages entstanden sind, bei der Förderung nicht mehr berücksichtigt werden können. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass die Nutzung des Gebäudes nach Bewilligung mindestens fünf Jahre lang so zu erfolgen hat, wie es in den Antragsunterlagen geplant war und nach den Förderrichtlinien zulässig ist. Sollte innerhalb dieser Frist eine Weiterveräußerung erfolgen oder das Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden, so ist der Zuschuss anteilig zu erstatten (§ 2 Abs. 2 der Richtlinien).
Beschluss:
Die Gemeinde Gräfendorf stimmt dem Antrag auf Förderung gemäß Richtlinie für Investitionen zur Nutzung von vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten (Nr. 1/2025, Fl.-Nr. 296, Riedberg 3, Gemarkung Wolfsmünster) zu und gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten, jedoch max. 5.000,00 €. Es ist zu beachten, dass der Zuschuss erst ausbezahlt wird, wenn die anfallenden Rechnungskopien, ein Grundbuchauszug sowie eine Meldebestätigung (= Hauptwohnsitz) vorgelegt werden.
12 : 0
1.6. Vollzug der Wassergesetze; Verlegen einer Telekommunikationsleitung im 60-m-Bereich der Fränkischen Saale in der Gemarkung Schonderfeld durch die Bayernwerk Netz GmbH; hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Mit E-Mail vom 16.10.2025 informiert das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf darüber, dass die Bayernwerk Netz GmbH beabsichtigt, eine Telekommunikationsleitung im 60-m-Bereich der Fränkischen Saale in den Gemarkungen Schonderfeld und Wolfsmünster zu verlegen. Die Verlegung erfolgt in offener Bauweise auf den Grundstücken Fl.Nr. 842 und 276, Gemarkung Schonderfeld sowie auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1703, Gemarkung Wolfsmünster (jeweils gemeindlicher Weg). Dem Gemeinderat wird ein Lageplan mit den gekennzeichneten Grundstücken aufgezeigt. Die Gemeinde wird um die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebeten. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf erklärt sich mit dem beschriebenen Vorhaben als einverstanden. Vor der Ausführung ist eine Abstimmung mit dem Bürgermeister oder dem Vertreter notwendig.
12 : 0
1.7. Verschiedenes
1.7.1. Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung; hier: vorläufige Ergebnisse
Derzeit wird für die Gemeinde Gräfendorf eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Sie wird zu 100 % gefördert, es entstehen also keine Kosten für die Gemeinde Gräfendorf. 1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl informiert zunächst, dass leider die Rückläufer der Fragebögen von der Bevölkerung sehr gering war. Die Firma ife, die mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Gräfendorf beauftragt ist, hat zunächst im Gemeindegebiet Quartiere festgelegt, wobei die Roßmühle und die Hurzfurt wegen der niedrigen Versorgungsdichte keinem Quartier zugeordnet wurden. Die Quartiere wurden in die Versorgungskategorien „Wärmenetzneubaugebiet“, „Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung“ und in „Prüfgebiet“ eingestuft. Als Zieljahr wurde das Jahr 2045 definiert. Lediglich bei dem Quartier „Mitteldorf“ wurde eine erhöhte Wärmebelegungsdichte und den Quartieren „Oberdorf“ und „Ringstraße“ wurde eine niedrige bis mittlere Wärmebelegungsdichte festgestellt. Diese Quartiere sollen nun weiter geprüft werden. Die anderen Quartiere weisen nur eine niedrige Wärmebelegungsdichte auf.
Im Rahmen der Bestandsanalyse wurde ermittelt, dass die Wärmeversorgung zum größten Teil mit Heizöl (51 %) oder fester Biomasse (40 %) und nur zu einem geringen Teil mit Flüssiggas (6 %), Strom (1 %) und Umweltwärme (1 %) erfolgt. Laut der Potentialanalyse hat die Biomasse, das Flusswasser, die PV-Frei- und Dachflächen sowie die Windkraft hohes Ausbaupotential.
Der Gemeinderat nimmt von den vorläufigen Ergebnissen Kenntnis. Diese sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Gräfendorf unter der Kategorie „Wärmeplanung Gräfendorf“ nachlesbar.
1.7.2. Brücke über die Fränkische Saale im Ortsteil Schonderfeld
Es wird vorgetragen, dass die Revisionsschächte der Brücke über die Fränkische Saale in Schonderfeld mit Wasser gefüllt sind. Es wurde seitens Schonderfelder Bürger festgestellt, dass diese Schächte nicht zum Brückenbauwerk direkt gehören. Aufgrund dessen wurde seitens der Bürger vorgeschlagen so Löcher in die Schächte zu bohren, dass das Wasser künftig abfließen kann. Dies wird seitens der Gemeinde überprüft.
1.7.3. Beschädigung eines Bildstockes in der Nähe des Ortsteiles Schonderfeld
Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass der Bildstock am öffentlichen Feld- und Waldweg von Schonderfeld nach Gräfendorf bei Mäharbeiten beschädigt wurde. Er wird fachgerecht repariert werden. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
Ende der öffentlichen Sitzung