1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 6. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Gäste, die Presse und die Schriftführerin. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 5/2023 vom 25.05.2023 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.
Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
1.1. Vereidigung eines neuen Gemeinderatsmitglieds
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl begrüßt Herrn Norbert Hutzelmann, der für den ausgeschiedenen Gemeinderat Ralf Schwarz als Mitglied des Gemeinderates Gräfendorf nachrückt. Herr Hutzelmann wird in feierlicher Form vereidigt. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl und Gemeinderat Norbert Hutzelmann freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
Es wird beantragt, den TOP „Straßenbeleuchtung Gräfendorf; hier: Austausch einiger Straßenlampen in den Ortsteilen Wolfsmünster und Gräfendorf“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.
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Dieser TOP wird als 1.5. behandelt. Der TOP Verschiedenes verschiebt sich entsprechend nach hinten.
1.2. Bauantrag auf „Neubau einer 3/SMehrzweckhalle-Wasserrettung aus massiven Fertigteilen“ auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. 640/3, Gemarkung Gräfendorf
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 03.05.2023 darüber informiert, dass der Änderungsantrag BV-Nr. 2/2023 „Änderung Lage des geplanten Gebäudes auf dem Grundstück“ – Neubau einer 3/S Mehrzweckhalle-Wasserrettung aus massiven Fertigteilen“ eingegangen ist.
Zur Prüfung des Bauvorhabens mussten weitere Unterlagen angefordert werden, die der Gemeinde nun vorgelegt wurden. Das ursprüngliche Bauvorhaben “Neubau einer 3/S Mehrzweckhalle-Wasserrettung aus massiven Fertigteilen“ wurde bereits im Jahr 2022 im Genehmigungsfreistellungsverfahren vom Bauamt geprüft und entsprechend abgewickelt. Da sich nun eine Änderung bezüglich der Überbauung der festgesetzten Baugrenze ergeben hat, musste eine Tekturplanung erstellt und zur Genehmigung vorgelegt werden.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 640/3, Gustav-Schleicher-Weg 1, Gemarkung Gräfendorf, liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Bahnhof“ sowie im Fördergebiet der Dorferneuerung Gräfendorf 3. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „GE-Gebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist gesichert.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Das geplante Gebäude, welches für den zivilen Katastrophenschutz genutzt wird, überschreitet nun die festgesetzte Baugrenze mit ca. 1,00 m bis ca. 2,00 m, der Abstand zur Grundstücksgrenze Gustav-Schleicher-Weg beträgt anstatt der vorgegebenen 3,00 m nunmehr mindestens 1,50 m. Die Verschiebung des geplanten Gebäudes und die daraus resultierende Überschreitung der Baugrenze wird damit begründet, dass an der gesamten Längsseite zum Grundstück Fl.Nr. 641/1 eine Böschung vorhanden ist, die entfernt werden müsste. Die höchste Stelle der Böschung beträgt ca. 3,00 m. Durch eine Abgrabung oder Abstützung der Böschung würde es zu erheblichen Mehrkosten für den DLRG Hammelburg e.V. kommen. Diese vorgesehene Änderung zur Überbauung der Baugrenze wurde ordnungsgemäß in den Planunterlagen aufgenommen, eingezeichnet und beschrieben.
Außerdem erstreckt sich laut den vorgelegten Planunterlagen ein kleiner Teilbereich der Abstandsfläche über das Nachbargrundstück, Fl.Nr. 641/1, Gemarkung Gräfendorf. Die hierfür notwendige Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO wird im weiteren Genehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde überprüft.
Ansonsten entsprechen die Unterlagen dem ursprünglichen Bauantrag. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Änderungsantrag BV-Nr. 2/2023 „Änderung Lage des geplanten Gebäudes auf dem Grundstück-Neubau einer 3/S Mehrzweckhalle-Wasserrettung aus massiven Fertigteilen“ sowie der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Bahnhof“ bezüglich der Überschreitung der Baugrenze sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weiter.
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1.3. Wasserversorgung Gräfendorf; hier: Notwasserversorgung durch die Gemeinde Wartmannsroth
Wie bereits in vergangener Gemeinderatssitzung erläutert hat die Gemeinde Gräfendorf die Möglichkeit eine Nottrinkwasserleitung zum geschätzten Preis in Höhe von 30.000 Euro zu ertüchtigen. Für diese Leitung würden jedoch noch regelmäßig Wartungskosten usw. anfallen. Eine dauerhafte Nutzung dieser Leitung lehnt die Gemeinde Wartmannsroth als Trinkwassergeber ab. Entsprechend dem Beschluss aus vergangener Sitzung forderte die Gemeinde Gräfendorf alternativ bei der Fa. Mösslein, Lohr a. Main ein Angebot über das Ausleihen einer Notwasserschlauchleitung für ca. 4 Wochen im Bedarfsfall an. Dieses beläuft sich bei einer Bereitstellung von B-Schläuchen über eine Länge von ca. 1,2 km auf 18.790,10 Euro brutto. Zudem wurde von der Fa. Mahr, Würzburg, ein Angebot zum Kauf von Trinkwasserschläuchen eingeholt. Dies beläuft sich auf 23.419,20 Euro. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf entscheidet sich, die Notwasserversorgung über leihweise Schläuche herzustellen. Dies wird in das Versorgungskonzept entsprechend niedergelegt.
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1.4. Antrag des TSV Wolfsmünster auf Gewährung eines Zuschusses zur Teilrenovierung des Kulturheims Wolfsmünster
Der TSV Wolfsmünster beabsichtigt, den Versammlungsraum im Untergeschoss des Kulturheims zu erneuern. Es soll eine neue Schank- und Kühltheke eingebaut sowie der gesamte Boden, die Decke, die Wände und die Türen auf knapp 70 qm erneuert werden. Im Laufe der nächsten Jahre soll noch die Bestuhlung und die Tische erneuert werden. Diese Kosten und die Kosten für die Schank- und Kühltheke werden seitens der Gemeinde nicht bezuschusst. Für die Erneuerung des Bodens, der Decke, der Wände und der Türen wurden Kostenvoranschläge vorgelegt. Sie belaufen sich auf insgesamt ca. 26.414,00 Euro. Nachdem das Kulturheim mit im Eigentum der Gemeinde Gräfendorf ist, wird die Gewährung eines Zuschusses beantragt. Seitens des Gemeinderates wird vorgeschlagen, die Kosten für das Material, das mit dem Gebäude fest verbunden und dringend erforderlich ist, ganz zu übernehmen und für die restlichen Kosten noch einen Zuschuss zu den Materialkosten zu gewähren. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde Gräfendorf übernimmt die Materialkosten für die Türen, die Fensterbänke, den Boden usw. in Höhe von ca. 15.000 Euro komplett. Die restlichen Kosten in Höhe von ca. 12.000 Euro für Elektrik, Decke, Wandverkleidung usw. werden zur Hälfte, maximal jedoch in Höhe von 6.000 Euro übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage der Originalrechnungen.
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1.5. Straßenbeleuchtung Gräfendorf; hier: Austausch einiger Straßenlampen in den Ortsteilen Wolfsmünster und Gräfendorf
Im Ortsteil Wolfsmünster befinden sich noch vier Leuchten, die bisher nicht auf LED umgerüstet werden konnten, da es sich hierbei noch um Betonmasten handelt. Im Zuge der Glasfaserverlegung könnten statt den Betonmasten Aluminiummasten gesetzt und die Beleuchtung auf LED umgerüstet werden. Die Kosten hierfür belaufen sich laut dem Angebot der Bayernwerk Netz GmbH auf 12.352,71 Euro brutto zzgl. Tiefbauleistungen in Höhe von ca. 3.200,00 Euro.
Es wurde nun festgestellt, dass sich auch im Ortsteil Gräfendorf noch vier alte Straßenlampen mit Betonmasten befinden, drei in der Bergstraße und eine am Bahnhof. Für die Auswechslung dieser Straßenlampen wurde ebenfalls ein Angebot von der Bayernwerk Netz GmbH angefordert.
Die Lieferzeit der neuen Straßenlampen beträgt ca. 12 Wochen. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Im Zuge des Glasfaserausbaus und des Stromleitungsausbaus werden acht alte Betonmasten gegen Aluminiummasten und entsprechenden LED-Leuchtköpfen ausgetauscht. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fa. Bayernwerk Netz GmbH unter Angaben der Leuchtstellen ein entsprechendes Kostenangebot einzuholen. Die Kosten werden insgesamt auf ca. 35.000,00 Euro geschätzt. Das Angebot ist dem Gemeinderat vorzulegen.
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1.6. Verschiedenes; hier: Glasfaserausbau in der Gemeinde Gräfendorf
Auf Nachfrage wird dem Gemeinderat mitgeteilt, dass zur weiteren Verbesserung der Internetversorgung Teile der Gemeinde Gräfendorf mit Glasfaser ausgebaut werden. Alle unterversorgten Haushalte und Gewerbebetriebe erhalten die Möglichkeit zum Zugang an das Glasfasernetz. Für dieses Projekt erhält die Gemeinde Gräfendorf einen
90 %-igen Zuschuss.
Alle Haushalte, die zwar ausreichend versorgt sind, das Glasfaserkabel aber trotzdem an deren Anwesen vorbeigelegt werden muss, schließt die beauftragte Fa. HABNET auf Wunsch ebenfalls eigenverantwortlich mit an das Glasfasernetz an.
Ab 13.07.2023 wird voraussichtlich im Ortsteil Gräfendorf die Glasfaserleitung von der Evangelischen Kirche bis zur Raiffeisenstraße im Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite des Dorfladens verlegt. Hier ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Ende der öffentlichen Sitzung