Der Gemeinderat Gössenheim trifft sich heute am oberen Bereich des Kinderspielplatzes, um über die Nutzung der Fläche zu beraten.
Mehrere Eltern mit Kindern haben sich eingefunden.
Bürgermeister Schäfer begrüßt alle Anwesenden zur heutigen Sitzung.
Das Gremium steht vor dem Zaun zum Kindergartengelände.
Hier steht die Überlegung an, den vorhandenen Zaun zum Spielbereich des Kindergartens evtl. zu begradigen, um für den Kindergarten etwas mehr Außenfläche zu gewinnen. Diese gemeindliche Teilfläche könnte die Gemeinde dem Kindergarten zur Nutzung überlassen. Die Pflege obliegt dann dem Kindergarten und nicht mehr der Gemeinde.
Man tauscht sich aus, ob der zurückgesetzte Zaun komplett nach vorne gezogen werden sollte oder doch nur anteilig, z.B. auf 2 bis 3 m, so dass ein Vorsprung bleibt. Frau Mathes bringt vor, dass durch den Wegfall von Außenfläche im Kindergartenbereich weitere Fläche benötigt wird. Sie betont, dass der vorhandene Baum als natürliche Schattenspender gewünscht wird und auch der vorhandene Hang erhalten bleiben soll.
Der Bürgermeister trägt vor, dass der Spielplatz in die Jahre gekommen ist und sich das Gremium auch über die Gestaltung der Spielplatzfläche künftig Gedanken machen muss. Er weist darauf hin, dass hier die Möglichkeit besteht, das Parkplatzproblem in der Straße „Hinterm Dorf“ zu lösen. Bisherige Versuche Parkraum zu schaffen, konnten nicht umgesetzt werden. Die fehlenden Parkplätze für das Personal der Grundschule sowie der Zahnarztpraxis könnte am Gelände des Spielplatzes geschaffen werden.
Dazu könnte man den Spielplatz teilweise auf den oberen Teil des Geländes verlegen, um im unteren Bereich den nötigen Parkraum zu schaffen. Dadurch würde der gemeindliche Spielplatz zwar verkleinert werden, wäre aber immer noch groß genug. Herr Michael Rüger, der anwesend ist, hat dazu im Auftrag des Bürgermeisters nach Ausmessung der Fläche in einer Luftaufnahme Parkplätze eingezeichnet, um eine Vorstellung davon zu bekommen.
Das Parkplatzgelände könnte für den Kindergarten als Festplatz genutzt werden und das Durchfahren von Rettungsfahrzeugen in der Straße Hinterm Dorf wäre somit erleichtert und möglich.
Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sind mit der Verkleinerung des Spielplatzes sowie der Schaffung von Parkplätzen am Spielplatz nicht einverstanden. Eine Bürgerin übergibt dem Bürgermeister dazu einen Brief der Gössenheimer Kinder, in dem diese die Erneuerung und Neuanschaffung von verschiedenen Spielgeräten wünschen, um den Spielplatz attraktiver zu gestalten und fordern, den Spielplatz in der aktuellen Größe zu belassen. Eine Bürgerin bringt vor, dass anhand der vorhandenen Einwohner die Fläche der Spielplätze im Gemeindegebiet jetzt schon zu klein wäre. Eine Diskussion dazu ergibt sich.
Bürgermeister Schäfer berichtet, dass ein Konzept für Parkfläche und Spielplatz erforderlich ist. Gerne nimmt er auch Vorschläge für ein Konzept von den Bürgern entgegen.
Fortsetzung der Sitzung im Sitzungssaal der Zehntscheune
Bürgermeister Klaus Schäfer begrüßt alle recht herzlich. Er heißt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, die Vertreterin der Presse, Frau Greta Nagel sowie die Zuhörerin willkommen.
Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 5/2023 vom 11.05.2023 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt. Einwände werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Aufnahme eines weiteren Tops in die Tagesordnung
Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme eines weiteren Tops im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.
I.5. Angebot Bayernwerk für einen Festplatzverteiler für den Festplatz Sachsenheim
Beschluss: 11 : 0
Termin für die nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 06.07.2023 statt.
Herr Gemeinderat Kaufmann ist am 06.07.2023 verhindert und entschuldigt sich bereits jetzt für die Sitzung.
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
I.1. Neugestaltung der Fläche des Spielplatzes „Hinterm Dorf“
Der Gemeinderat hat die Fläche am Spielplatz in der Straße „Hinterm Dorf“ vor Ort in Augenschein genommen. Der Bürgermeister schlägt vor, den vorhandenen Zaun zum Gelände des Kindergartens zu begradigen und die gemeindliche Fläche dem Kindergarten zur Nutzung für die Außenspielfläche zu überlassen.
Auf Rückfrage zur Übernahme der entsprechenden Kosten informiert der Bürgermeister, dass diese von der Gemeinde zu tragen sind.
Frau Mathes merkt an, dass für die spätere Gestaltung des Außengeländes ein gewisses Budge bei der Planung vorgesehen wurde und auch der Elternbeirat des Kindergartens seinen Beitrag dazu leisten würde.
Das Gremium ist damit einverstanden den vorhandenen Zaun zwischen dem Spielbereich des Kindergartens und der gemeindlichen Fläche des Kinderspielplatzes in gerader Linie weiterzuführen und damit das Stück der gemeindlichen Fläche dem Kindergarten Gössenheim zu überlassen.
Die Verwaltung soll die Möglichkeiten der Form zur Überlassung z.B. durch eine Vereinbarung prüfen.
Der Gemeinderat beschließt, die besagte, gemeindliche Fläche am oberen Spielplatzgelände dem Kindergarten unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen und dazu die vorhandene Zaunführung in gerader Linie über die gesamte Breite des Geländes zu erweitern.
Beschluss: 10 : 1
I.2. Nachtragsangebot Gerüsttreppenturm zur Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim
Während der Ausführung der Rohbauarbeiten durch die Fa. Bindrum fallen zusätzliche Leistungen an. Der Gerüsttreppenturm wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der Arbeiten wird dieser nun erforderlich. Die Kosten dafür belaufen sich auf 8.546,28 €. Das 10. Nachtragsangebot vom 17.04.2023 wird per Beamer aufgezeigt.
Das Gremium bemängelt, dass der Gerüsttreppenturm nicht bereits im Angebot berücksichtigt wurde, ebenfalls die Anzahl der Nachtragsangebote.
Der Gemeinderat Gössenheim stimmt dem vorgelegten 10. Nachtragsangebot für den Gerüsttreppenturm vom 17.04.2023 in Höhe von 8.546,28 € der Fa. Bindrum wie vorgelegt zu.
Beschluss: 11 : 0
I.3. Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung in der Frühlingstraße
Mit Schreiben vom 12.05.2023 beantragt ein Anlieger, ein Parkverbot für den Wendehammer in der Frühlingstraße zu erlassen und die Straße zu Beginn als Sackgasse auszuschildern. Er begründet seinen Antrag damit, dass im Bereich des Wendehammers regelmäßig geparkt wird und dadurch zum einen die reibungslose Zu- und Abfahrt für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie für den Rettungsdienst nicht gewährleistet werden könne und zum anderen ein Wenden für PKW in drei Zügen nicht mehr möglich sei. Das Schreiben wird per Beamer zur Kenntnis gegeben.
Da es sich bei der Frühlingstraße um eine Ortsstraße i.S.d. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG handelt, ist für die Anordnung des Halteverbots auf dem Wendehammer die Gemeinde Gössenheim nach § 44 Abs. 1 StVO i.V.m. Art. 2 Satz 1 Nr. 1, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) zuständig. Sie hat bezügliche der Ortsstraßen im Gemeindegebiet alle Aufgaben nach § 45 StVO zu erfüllen.
Der Gemeinderat tauscht sich dazu eingehend aus.
Wendeanlagen werden in der StVO nicht erwähnt, sodass das Halten oder Parken auf dem Wendehammer nicht explizit geregelt sind. Grundsätzlich ist die eigentliche Funktion des Wendehammers sicherzustellen. Demzufolge darf man normalerweise nicht in einem Wendehammer parken, wenn die jeweiligen Kfz dadurch nicht mehr wenden könnten. Nachdem dies beim Parken auf dem Wendehammer in der Frühlingstraße der Fall ist, könnte in diesem Bereich die Verkehrssituation durch Anbringen eines Halteverbotes geregelt werden.
Der Bürgermeister schlägt vor, nochmals das Gespräch mit den Beteiligten zu suchen.
Beschluss: 11 : 0
I.4. Antrag auf Beschaffung von benötigten Ausrüstungsgegenständen der Freiwilligen Feuerwehren Gössenheim und Sachsenheim
Von der Freiwilligen Feuerwehren Gössenheim liegt eine Aufstellung von benötigten Ausrüstungsgegenständen in Höhe von insgesamt 5.030,87 € vor und für die Freiwillige Feuerwehr Sachsenheim in Höhe von 582,38 €. Die Aufstellungen werden per Beamer aufgezeigt.
Zu den Posten des Stromerzeugers und der Beleuchtungseinheit Müller wirft sich die Frage auf, warum hier die teuren Produkte gewählt wurden und nicht einfachere Ausführungen, ebenso der Verwendungszweck, da es sich in Gössenheim nicht um eine Stützpunktfeuerwehr handelt.
Auch wird angemerkt, dass die Forderungen der Feuerwehr Gössenheim gestiegen sind.
Dazu teilt Bürgermeister Schäfer mit, dass die Feuerwehr Gössenheim im Bereich des Landkreises immer öfters angefordert wird und auch durch den Katastrophenschutz die Gemeinden und Feuerwehren angehalten sind, sich entsprechend aufzustellen.
Aus den Reihen des Gremiums wird gefordert, dass für die Anschaffung von größeren Posten seitens der Feuerwehr künftig eine Begründung mit eingereicht wird.
Der Gemeinderat Gössenheim stimmt für die Beschaffung der aufgezeigten Ausrüstungsgegenstände.
Beschluss: 11 : 0
I.5. Angebot Bayernwerk für einen Festplatzverteiler für den Festplatz in Sachsenheim
Bürgermeister Schäfer teilt mit, dass in Sachsenheim aktuell die Erdverkabelung durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang wünscht der Obst- und Gartenbauverein Sachsenheim am Festplatz neben der Wern in Sachsenheim einen Festplatzverteiler zu installieren.
Von Bayernwerk liegt ein entsprechendes Angebot für den Festplatzverteiler vor und wird per Beamer zur Kenntnis gegeben. Für die Zähleranschlusssäule sowie für den Anschluss selbst fallen Kosten in Höhe von 4.902,80 € brutto an.
Ein Gremiumsmitglied weist darauf hin, dass das Gelände im Hochwassergebiet liegt und der Verteiler daher entsprechend höher zu setzen ist. Die Kosten dafür wurden im Angebot nicht berücksichtigt.
Durch diese Einrichtung, hofft man, dass der Platz auch von anderen Vereinen für Feste genutzt wird.
Der Gemeinderat Gössenheim stimmt den aufgezeigten Angeboten einstimmig zu und befürwortet eine hochwasserfreie Aufstellung des Verteilers.
Beschluss: 11 : 0
Der Bürgermeister soll Erkundungen zu den zusätzlich anfallenden Kosten zur hochwasserfreien Aufstellung des Verteilers einholen.
I.6. Informationen des Bürgermeisters
I.6.a) Anfrage um dringende Unterstützung bei der Suche nach Vorstandsmitgliedern der Caritas Sozialstation St. Franziskus e.V. Gemünden
Mit Schreiben vom 16.05.2023 bittet die Caritas Sozialstation St. Franziskus e.V., Gemünden um Unterstützung bei der Suche nach Vorstandsmitgliedern. Nachdem in diesem Jahr Neuwahlen für die Vorstandschaft der Caritas Sozialstation St. Franziskus e.V. anstehen, werden die Gemeinden gebeten, nach Interessenten in der Gemeinde zu fragen, die im ehrenamtlichen Vorstand der Caritas Sozialstation aktiv mitwirken wollen. Ohne eine Vorstandschaft wird die Sozialstation St. Franziskus e.V. nicht weiterbestehen.
Der Bürgermeister informiert dazu und weist die Mitglieder des Gemeinderates darauf hin.
I.6.b) Geländer Wernbrücke Sachsenheim
Nachdem in der zurückliegenden Sitzung angemerkt wurde, dass es keine Statik für die Wernbrücke gäbe, hat sich ein Hauptinitiator des damaligen Brückenbaus aus Sachsenheim gemeldet und aufgeklärt, dass es sehr wohl eine Statik für die Brücke gibt und sich eine Ausfertigung in seinem Besitz befindet. Auch in der Verwaltung müsste eine Ausfertigung dieser Statik vorliegen.
Bürgermeister Schäfer informiert, dass gemäß Rücksprache mit Herrn Theobald es sinnvoll ist, das Geländer an der Wernbrücke zu sanieren. Durchgerostete Streben/Pfosten sind auszutauschen, das Geländer abzuschleifen und neu zu streichen. Eine Erneuerung des Geländers könnte dazu führen, dass eine neue Statik erforderlich wird bzw. die komplette Brücke erneuert werden muss.
Dazu soll in der Verwaltung geprüft werden, ob sich die Gemeinde mit einem solchen Geländer im rechtssicheren Bereich befindet und ob bei einer Sanierung bestimmte Vorgaben und DIN-Normen zu berücksichtigen sind.
Kosten für die Reparatur sowie im Vergleich die Kosten für ein neues Geländer werden angefragt.
Bürgermeister Schäfer wird sich nach den Vorschriften für die Sanierung von alten Geländern erkundigen und ein Angebot für die Reparatur des Geländers von Bodo Theobald einholen.
I.6.c) Bürgerversammlung
Am Freitag, den 14.07.2023 um 19.00 Uhr findet eine Bürgerversammlung im Sportheim in Gössenheim statt.
Der Bürgermeister merkt an, falls bis zur Bürgerversammlung schon ein Konzept zur Gestaltung des Spielplatzes vorliegen würde, könnte das Thema für die Bürgerversammlung aufgenommen werden.
I.7. Verschiedenes
I.7.a) Fangnetze am Festplatz/Bolzplatz in Sachsenheim
Es wird vorgebracht, dass die vorhandenen Fangnetze am Festplatz/Bolzplatz vor der Wern erneuert werden müssen. Dies sollte im Hinblick auf den kommenden Ferienbeginn am 31.07.2023 zeitnah erledigt werden.
Ende der öffentlichen Sitzung