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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Karsbach - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Der Gemeinderat Karsbach hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt ab sofort bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Frankfurter Straße 4 a, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Ferner liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 15.12.2025 bis 19.12.2025 öffentlich zur Einsichtnahme ebenfalls in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main auf. Das Landratsamt Main-Spessart hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.11.2025, Az: 21-027.0.21-25, die Haushaltssatzung genehmigt. Nachstehend wird die Haushaltssatzung bekannt gegeben:

Haushaltssatzung

der Gemeinde Karsbach

(Landkreis Main-Spessart)

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.094.931 Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.878.081 Euro

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 920.000 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 8.520.000 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  — 325 v. H.

b) für die Grundstücke (B)  — 280 v. H.

2.

Gewerbesteuer  — 325 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 682.489 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Karsbach, den 02.12.2025
Gemeinde Karsbach
gez.
Martin Göbel
1. Bürgermeister