Titel Logo
Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Gössenheim - Haushaltssatzung der Gemeinde Gössenheim für das Haushaltsjahr 2025

Haushaltssatzung

Der Gemeinderat Gössenheim hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt ab sofort bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Frankfurter Straße 4 a, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Ferner liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 15.12.2025 bis 19.12.2025 öffentlich zur Einsichtnahme ebenfalls in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main auf. Das Landratsamt Main-Spessart hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.12.2025, Az: 027.0.21-25 2025, die Haushaltssatzung genehmigt. Nachstehend wird die Haushaltssatzung bekannt gegeben:

Haushaltssatzung

der Gemeinde Gössenheim

(Landkreis Main-Spessart)

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 213.800 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

350 v. H

b)

für die Grundstücke (B)

320 v. H

2.

Gewerbesteuer

320 v. H

5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 487.655 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Gössenheim, den 04.12.2025
Gemeinde Gössenheim
gez.
Klaus Schäfer
1. Bürgermeister