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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gössenheim

Landschaftspflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten 2023/24

Der Landschaftspflegeverband Main-Spessart beabsichtigt im Auftrag der Regierung von Unterfranken und der Unteren Naturschutzbehörde in den Naturschutzgebieten des Landkreises Main-Spessart Pflegemaßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien durchzuführen. Zweck der Pflege ist die Erhaltung des charakteristischen Zustandes der Schutzgebiete, welcher ursprünglich zur Ausweisung bzw. Unterschutzstellung geführt hat. Bei unterlassenen Pflegemaßnahmen würde sich der Lebensraum verändern, sodass die betroffenen Tier- und Pflanzenarten nicht mehr die Bedingungen vorfinden, die sie benötigen.

Durch die Pflegemaßnahmen soll gewährleistet werden, dass die bestehenden Lebensräume erhalten bleiben und die Schutzgebiete ihren charakteristisch wertvollen Zustand behalten.

Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden soll das Naturschutzgebiet „Ruine Homburg“ gepflegt werden.

In der Gemarkung 544 Gössenheim sind folgende Grundstücke betroffen: Fl.-Nrn. 2527, 2535, 2536, 2747 – 2751, 2754, 2788 und 2789.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten hierdurch keine Kosten entstehen.

Die derzeitige Nutzungsart der Grundstücke wird durch die Pflegemaßnahme für die Dauer von 5 Jahren festgeschrieben.

Soweit Grundstückseigentümer nicht mit der Pflegemaßnahme einverstanden sind, bitten wir dies dem Landschaftspflegeverband Main-Spessart e.V., Bodelschwinghstraße 83, 97753 Karlstadt, Tel. 09353/793-1846 innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung, mitzuteilen.

Landschaftspflegeverband Main-Spessart e. V.
Karlstadt, 30.06.2023
Stefan Reuter