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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gössenheim

Bürgermeister Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle recht herzlich, besonders den Vertreter der Presse, Herrn Hussong und die zwei Zuhörer.

Der Bürgermeister stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 5/2024 vom 16.05.2024 und Nr. 6/2024 vom 23.05.2024 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt.

Im Protokoll der Sitzung 5/2024 vom 16.05.2024 unter TOP 1.3.b) ist der Betrag für die jährliche Auftragswartung der 10 Notraff-Sets zu ändern auf 3.474,80 € brutto.

Das Protokoll wird dementsprechend abgeändert. Weitere Einwendungen werden nicht vorgebracht. Demnach gilt das Protokoll als genehmigt.

Termin für die nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 11.07.2024 statt.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1.

Bauantrag – Wohnhausneubau mit Carport, Fl.Nr. 2606/7 Gemarkung Gössenheim, Obere Eichenau 8

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 04.06.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 6/2024 „Wohnhausneubau mit Carport“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 2606/7, Obere Eichenau 8, Gemarkung Gössenheim liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Eichenau - Homburgstraße“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Aufgrund der vorliegenden Planung ergeben sich folgende notwendige Befreiungen zum Bebauungsplan „Eichenau - Homburgstraße“:

1. Dacheindeckung

Im Bebauungsplan „Eichenau – Homburgstraße“ ist als Dacheindeckung Ziegel oder Dachsteine in naturroter oder rotbrauner Farbe vorgesehen. Geplant ist die Dacheindeckung im Farbton anthrazit. Es wird eine PV-Anlage auf einer Dachfläche vorgesehen. Aufgrund der notwendigen Photovoltaikfläche deckt diese die Dachfläche/Ziegelfläche fast vollständig ab. Zudem ist unterhalb des Baugebietes ein Wohnhaus entstanden, das ebenfalls eine anthrazitfarbene Dacheindeckung vorweist. Aufgrund dessen kann der Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

2. Dachneigung

Im Bebauungsplan „Eichenau – Homburgstraße“ ist eine Dachneigung von 35° bis 45° vorgesehen. Geplant ist eine Dachneigung von 30°, da das Dachgeschoss nicht ausgebaut werden soll. Diese geringe Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Ihr kann somit aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

Alle weiteren Festsetzungen werden vom beantragten Bauvorhaben eingehalten. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 6/2024 „Wohnhausneubau mit Carport“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichenau – Homburgstraße“ hinsichtlich der Dacheindeckung sowie der Dachneigung sein Einverständnis.

Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

11 : 0

Ab diesem TOP ist Gemeinderat Heeschen anwesend.

I.2.

Angebote von verschiedenen digitale Funkwasserzählern – Auftragserteilung

In der Sitzung am 18.01.2024 befasste sich der Gemeinderat Gössenheim mit der Anschaffung eines digitalen Erfassungs- und Verwaltungssystems zur Wasserversorgung – demzufolge wurde das System „Waterloo“ von der Fa. SYMVARO GmbH, Klagenfurt beschlossen und in Auftrag gegeben.

Aufgrund dessen wurde sodann eine Angebotseinholung über verschiedene kompatible digitale Funkwasserzähler bei den Firmen/Unternehmen EBERO FAB West GmbH, Muffenrohr Tiefbauhandel GmbH, kamstrup A/S Deutschland sowie Mösslein GmbH eingeholt. Im Einzelnen wurden folgende Hersteller angeboten:

- Sensus Eccus Wasserzähler

- Senus iPERL Wasserzähler

- Diehl HYDRUS 2.0 Wasserzähler

- Metherem IUWS Wasserzähler

- kamstrup flowIQ 2200 Wasserzähler

Die eingegangenen Angebote (= Gesamtpreis brutto bei einer Abnahme von 1.800 Stück) lagen bei:

- 205.889,90 €

- 198.991,80 €

- 189.352,80 €

- 188.281,80 €

- 183.072,03 €

- 181.980,46 €

- 166.047,84 €

- 160.650,00 €

Nennung der Angebotssummen als Zusatzinformation ohne Angabe der Bieternamen (anonymisiert)

Die Auswertung der eingegangenen Angebote zeigt, dass das Angebot von kamstrup A/S Deutschland mit dem Funkwasserzähler „flowIQ 2200“ (= Q3 4m³ Hauswasserzähler, Baulänge 190mm) am wirtschaftlichsten ist. Umliegende Referenzen sind z.B. die Stadtwerke Karlstadt, die Stadtwerke Lohr, der Markt Burgsinn und die Stadt Rieneck. Der angebotene Funkwasserzähler „flowIQ 2200“ inkl. Konformitätsentgelt/Eichgebühr liegt bei 75,00 €/netto pro Stück – das ergibt bei einer Abnahme von insgesamt 1.800 Stück ein Gesamtpreis von 160.650,00 € brutto. Für die Gemeinde Gössenheim mit insgesamt ca. 500 Funkwasserzählern ergibt sich somit ein Gesamtpreis von ca. 44.625,00 €/brutto. Zudem könnte, falls gewünscht, eine nachträgliche Aktivierung der Akustikfunktion (= Erkennung von Leckagen) für 15,00 €/netto pro Stück erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich alle Angebote auf eine Abnahme von 1.100 bis 1.800 Stück beziehen. Das bedeutet, dass die Mitgliedsgemeinden Gössenheim, Gräfendorf und Karsbach sich für das wirtschaftlichste Angebot entscheiden müssten, um die entsprechenden Konditionen in Anspruch nehmen zu können.

Beschluss:

Die Gemeinde Gössenheim beschließt die Bestellung von ca. 500 digitalen Funkwasserzähler „flowIQ 2200“ von kamstrup A/S Deutschland – der Einbau der digitalen Funkwasserzähler erfolgt durch den Bauhof Gössenheim unter der Inanspruchnahme des neuen Erfassungs- und Verwaltungssystems „Waterloo“, damit hier die entsprechenden zukünftigen Datenbanken aufgebaut werden können.

12 : 0

I.3.

Informationen des Bürgermeisters

I.3.a)

Abbruchanzeige Nähe Geisweg

Die genehmigungsfreie Abbruchanzeige „Abbruch von landwirtschaftlichen Stallungen u. Unterständen sowie Betonpflaster u. Versiegelungen“ ist am 27. Mai 2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen. Diese wurde am 28. Mai 2024 an das Landratsamt Main-Spessart weitergeleitet.

Es handelt sich dabei um das Baugrundstück Fl.-Nr. 291/3, Nähe Geisweg, Gemarkung Gössenheim. Die abzutragenden Gebäude bzw. Unterstände wurden gemäß Baulagenverordnung gelb markiert und der genehmigungsfreien Abbruchanzeige beigefügt, die per Beamer komplett aufgezeigt wird.

Der Gemeinderat Gössenheim nimmt Kenntnis.

I.3.b)

Beweidung im Naturschutzgebiet Ruine Homburg

Der Landschaftspflegeverband Main-Spessart hat der Gemeinde Gössenheim mitgeteilt, dass die Hüteschäferei, die bisher die Plateauflächen auf der Ruine Homburg beweidet hat, diese aus betrieblichen Gründen aufgegeben hat. Da die Beweidung für den Erhalt des naturschutzfachlich guten Zustands der Flächen dringend notwendig ist, hat sich der Landschaftspflegeverband um einen neuen Weidetierhalter bemüht. Ein Rinderhalter aus Münster kann diesen Sommer die Flächen beweiden, sofern die Höhere Naturschutzbehörde die entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt. Voraussichtlich beginnt die Beweidung der Flächen mit 10 Dexter-Rindern ab Juli/ August. Die Besucher der Homburg sollen durch entsprechende Infoschilder informiert werden. Die Wanderwege auf der Plateaufläche sind dabei weiterhin begehbar. Weitere Flächen in der Flurabteilung „Leite“ sind ebenfalls zur Beweidung vorgesehen. Das entsprechende E-Mail vom 03.06.2024 mit Flurkarten wird dem Gremium aufgezeigt.

I.3.c)

Angebot zur Herrichtung eines Wirtschaftsweges in Gössenheim

Der Bürgermeister informiert, dass durch den Starkregen u.a. auch der Wirtschaftsweg zwischen der ehemaligen Metzgerei und der Apotheke komplett ausgespült wurde und in einem sehr schlechten Zustand ist.

Er hat daher ein Angebot zum Herrichten des Wirtschaftsweges mit Basaltsplitt von der Hauptstraße bis zum Wirtschaftsweg Feser/Breitenbach, angefragt.

Das Gremium diskutiert die Herrichtung des Weges.

Man einigt sich darauf, erst bei Vorliegen des Angebotes eine Entscheidung zu treffen, ob der komplette Weg mit Splitt hergerichtet wird oder ein Teilstück und ansonsten Ausbesserungen vorgenommen werden.

I.3.d)

Parksituation vor der Zehntscheune

Bürgermeister Schäfer teilt mit, dass er anonymen Briefen in der Regel keine Beachtung schenkt. In diesem aktuellen Fall trägt er den eingegangenen anonymen Brief jedoch dem Gremium vor, da dieser Sachverhalt schon mehrfach Thema im Gremium war.

Darin wird das Parken auf der Fläche vor der Zehntscheune vor allem durch Kleintransporter für Liefer- und Paketdienste moniert.

Der Bürgermeister merkt an, dass auch teilweise an anderen Stellen Anwohner ihre Fahrzeuge in den öffentlichen Raum stellen anstatt auf dem eigenen Grundstück und sich über die Parkweise hier beschweren.

Bereits in der Vergangenheit hatte er mit den betreffenden Personen, der vor der Zehntscheune geparkten Fahrzeuge, Gespräche geführt. Das Parkverhalten hatte sich daraufhin nur für kurze Zeit geändert. Fußgänger mit Kinderwagen können hier nicht durchfahren und müssen in der Kurve auf die Straße ausweichen. Das stellt eine Gefahrenquelle dar, die zu beseitigen ist.

Das Gremium diskutiert die Umstände ausführlich u.a. über komplettes Parkverbot sowie einen abgegrenzten Steifen für Fußgänger in diesem Bereich.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Erlaubnis der Nutzung der Zehntscheune eine Auflage das Parkverbot vor der Zehntscheune aus immissionsrechtlichen Gründen war. Das entsprechende Lärmschutzgutachten dazu soll geprüft werden. Hieraus könnte die Regelung ersichtlich werden.

Bürgermeister Schäfer wird das Gutachten einsehen und mit den Fahrzeugführern erneut ein Gespräch führen.

Der Gemeinderat wird in einer der kommenden Sitzungen informiert.

I.4.

Verschiedenes

I.4.a)

Oberflächenwasser aus der Flur

Aus den Reihen des Gremiums wird darum gebeten, den Ablauf des Oberflächenwassers aus der Flur in die Kanalisation, wie beim vergangenen Starkregen, prüfen zu lassen. Davon betroffen sind die Eichenau und der Simonsweg.

Der Bürgermeister wird den Bauhof damit beauftragen.

I.4.b)

Stromtrasse – aktueller Stand

Auf Nachfrage zum aktuellen Verlauf der geplanten Stromtrasse im Gemeindegebiet teilt der Bürgermeister mit, dass er zu einer Veranstaltung in naher Zukunft eingeladen wurde.

Er wird das Gremium im Anschluss über den Kenntnisstand aus der Veranstaltung informieren.

I.4.c)

Baustellen Sachsenheim

2. Bürgermeister Fenn trägt verschiedene Stellen im Straßenraum von Sachsenheim vor, die der Reparatur bedürfen.

Nach den Arbeiten zur Erdverkabelung der Straßenbeleuchtung durch Bayernwerk in der Langgasse und der Mohrstraße wurden diese asphaltiert, ohne dass ein Tok-Band eingebaut wurde. Dies ist kein fachgerechter Einbau und daher von der ausführenden Baufirma zu korrigieren. Darauf soll hingewiesen werden.

Am Anwesen Ringelbach 7 besteht nach wie vor ein faustgroßes Loch im Fußweg. Dies soll schriftlich festgehalten werden.

Unter der Eisenbahnbrücke in Sachsenheim ist ein Loch im Asphalt der Straße. Es wird angeregt, dass die Gemeindearbeiter das Loch durch den Einbau von Kaltasphalt reparieren.

Der weitere Verlauf der Bauarbeiten durch Bayernwerk entlang der Staatsstraße im Bereich der Kirche in Sachsenheim wird angefragt. Bürgermeister Schäfer gibt die Auskunft, dass die Arbeiten zur Erdverkabelung der Staatsstraße entlang verlaufen werden und das Pflaster vor der Kirche nicht tangiert wird.

I.4.d)

Brückengeländer an der Wern in Sachsenheim

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach dem Stand des Herrichtens des Brückengeländers an der Wern in Sachsenheim.

Nach Einsichtnahme des Geländers durch Herrn Theobald zu Beginn des Jahres hat sich herausgestellt, dass ein neues Geländer erforderlich ist. Der Bürgermeister wird sich ein Angebot von Herrn Theobald einholen.

I.4.e)

Aufarbeitung der Fenster der Alten Schule in Sachsenheim

Die Fenster der alten Schule in Sachsenheim müssen dringend aufgearbeitet werden. Evtl. sollte vorher der Zustand der Fenster eingesehen werden. Besonders betroffen sind die Fenster auf der Westseite der alten Schule.

I.4.f)

Aufarbeitung der Fenster der Zehntscheune in Gössenheim

Ebenso sind die Fenster der Zehntscheune in Gössenheim zu streichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Farbe an den Fenstern an der Wetterseite des Saales der Zehntscheune schon komplett weg ist.

I.4.g)

Fördermöglichkeit für Kinderspielplätze

Ein Gremiumsmitglied berichtet, dass es eine Fördermöglichkeit für Kinderspielplätze gäbe. Er bittet um Prüfung.

I.4.h)

Renaturierung Gelände des ehemaligen Sägewerkes Försch

Zum Sachstand des Geländes des alten Sägewerkes in Gössenheim wird seitens des Bürgermeisters auf Rückfrage mitgeteilt, dass er sich mit der Gesellschaft für Altlasten in Bayern mbH in Verbindung gesetzt hatte.

Er erhielt die Auskunft, sobald die Gemeinde Eigentürmer des Grundstückes ist, ist sie auch für die Entsorgung von evtl. kontaminiertes Erdreich zuständig und hat die Kosten zu tragen.

Augenblicklich sind keine näheren Aktivitäten geplant.

Ende der öffentlichen Sitzung