1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 7. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates und die Schriftführerin. Besonders begrüßt er den Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Herrn Johannes Schmelz. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Der öffentliche Teil zu den Niederschriften der Gemeinderatssitzungen Nr. 5/2024 vom 17.05.2024 und Nr. 6/2024 vom 23.05.2024 wurde den Gemeinderäten mit der Einladung zur Gemeinderatssitzung Nr. 7/2024 am 27.06.2024 zugestellt.
Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschriften gelten somit als genehmigt.
| Bauantrag BV-Nr. 12/2024 „Nutzungsänderung einer Mehrzweckhalle zu Mehrzweckhalle mit Wohnung im Obergeschoss“, Grundstück Fl.Nr. 641/1, Gemarkung Gräfendorf |
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 23.05.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 12/2024 „Nutzungsänderung einer Mehrzweckhalle zu Mehrzweckhalle mit Wohnung im Obergeschoss“ eingegangen ist.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 641/1, Gustav-Schleicher-Weg 3, Gemarkung Gräfendorf, liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Bahnhof“ sowie im Fördergebiet der Dorferneuerung Gräfendorf 3. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Gewerbegebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – jedoch werden auch Wohnungen explizit im vorgenannten Bebauungsplan erwähnt. Bei dem jetzigen Genehmigungsverfahren kommt es schwerpunktmäßig auf die Begründung zum funktionalen Zusammenhang zwischen Betriebsbezogener Wohnung und betrieblicher Anlage sowie der personellen Beziehung des Nutzers der Wohnung zum Betrieb an.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Der gesamte Bestand wurde planerisch aufgenommen – demzufolge werden der Grundriss sowie die Außenmaße des Gebäudes nicht verändert. Die eigentliche Nutzungsänderung erfolgt im Obergeschoss. Die hierfür notwendigen Umbaumaßnahmen, die Innenraumaufteilung und die sodann vorgesehene Nutzung der Räumlichkeiten wurden ebenfalls ordnungsgemäß eingetragen.
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung ergibt, dass die Wohnung (ca. 148 m²) den Betrieb (Mehrzweckhalle insgesamt 400 m²) deutlich untergeordnet ist und die Funktionalität zwischen der Wohnung und dem Betrieb gegeben wäre. Die Erreichbarkeit für Kunden außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (insbesondere auch an Sonn- und Feiertagen) sind auch objektiv sinnvolle Gründe für eine Betreiberwohnung. Die Wohnung wäre somit genehmigungsfähig, da derzeit keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich die mit der geplanten Nutzung als Betriebswohnung für die Nachbarschaft typischerweise ergebenden Beeinträchtigungen in einem Gewerbegebiet von vornherein als nicht gebietsverträglich angesehen werden könnten. Daher sind städtebauliche Gründe, die eine ermessensgerechte Versagung der Ausnahme rechtfertigen könnten, nicht ersichtlich – auch ein Kippen in Richtung Mischgebiet ist nicht zu befürchten. Demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 12/2024 „Nutzungsänderung einer Mehrzweckhalle zu Mehrzweckhalle mit Wohnung im Obergeschoss“ sowie der damit verbundenen Ausnahme bezüglich der Betreiberwohnung sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weiter.
11 : 0
| Bauantrag BV-Nr. 13/2024 „Abbruch eines Wohnhauses mit Nebengebäude – Neubau einer Dreifachgarage mit Nebenräumen“, Baugrundstück, Fl.Nr. 77, Gemarkung Gräfendorf |
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 29.05.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 13/2024 „Abbruch eines Wohnhauses mit Nebengebäuden, Neubau einer Dreifachgarage mit Nebenräumen“ eingegangen ist.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 77, Burgsinner Straße 31, Gemarkung Gräfendorf liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs in einem sogenannten „Dorfgebiet (MD-Gebiet)“ nach BauNVO; die Erschließung ist gesichert. Zudem befindet sich das Baugrundstück im Fördergebiet der Dorferneuerung Gräfendorf 3.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Demnach wird der restliche Bestand weiter abgerissen und durch ein neues Nebengebäude (11,99 m x 7,86 m) ersetzt. Im Erdgeschoss des neuen Nebengebäudes werden drei KFZ-Stellplätze hergestellt. Im Ober- sowie Dachgeschoss werden die Räumlichkeiten als Abstellraum genutzt. Der angrenzende Hang wird dagegen mit massiven Winkelsteinen (= L-Steinen) terrassenmäßig abgefangen und dadurch entsprechend gesichert. Die geplante Baumaßnahme wurde somit ordnungsgemäß in der Planung aufgenommen und eingezeichnet. Demzufolge fügt sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung ein.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 13/2024 „Abbruch eines Wohnhauses mit Nebengebäuden, Neubau einer Dreifachgarage mit Nebenräumen“ sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weiter.
11 : 0
| 1.3.1. | Waldbegang |
Bürgermeister Wagenpfahl informiert, dass am Mittwoch, dem 31.07.2024, um 17:00 Uhr ein Waldbegang im Bereich der Gemarkung Michelau stattfindet. Hierzu werden neben den Gemeinderäten die Holzrechtler von Michelau eingeladen.
| 1.3.2. | Errichtung eines Stahlgittermastes für das Mobilfunknetz der Firma Vodafone GmbH |
Die Firma Vantage Towers AG teilte der Gemeinde mit, dass der geplante Funkmast in der Gemarkung Weickersgrüben nicht errichtet wird.
| 1.3.3. | Feldgeschworenenobmänner Wolfsmünster |
Der Bürgermeister informiert, dass bei der Feldgeschworenensitzung am 26.05.2024 neben dem Obmann Burkard Heinz neu Matthias Betz als Stellvertreter gewählt wurde. Die Gemeinde dankt dem bisherigen Stellvertreter Albrecht Brönner für seinen Einsatz.
| 1.3.4. | Turmstation Wolfsmünster |
Die Bayernwerk AG hat die Trafostation künstlerisch gestalten lassen. Bürgermeister Wagenpfahl dankt dem Kommunalbeauftragten Frank Schneider für diese tolle Bereicherung im unteren Saaletal.
Ende der öffentlichen Sitzung