Hinweis:
Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich werden oft verwechselt. Was die Unterschiede sind und welche Regeln gelten:
Simonsgasse/Bäckergasse in Gössenheim sind:
Wer von einer Spielstraße spricht, meint oft Straßen mit dem rechteckigen, blau-weißen Schild mit spielenden Kindern darauf. Das ist nicht ganz korrekt. Denn dieses Verkehrszeichen markiert einen verkehrsberuhigten Bereich. Hier gelten ganz andere Regeln als in einer richtigen Spielstraße, die durch ein rot-weißes, rundes Schild (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen eines Ball spielenden Kindes darunter gekennzeichnet ist (beide Verkehrszeichen siehe Abbildung). Weil der verkehrsberuhigte Bereich in der Praxis deutlich öfter vorkommt, wird er umgangssprachlich meistens als Spielstraße bezeichnet.
So sehen die Schilder für den verkehrsberuhigten Bereich und die Spielstraße aus© ADAC e.V.
Verkehrsberuhigter Bereich: Was hier erlaubt ist:
In einer verkehrsberuhigten Zone sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger, egal ob klein oder groß, müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sondern dürfen die gesamte Straße nutzen. Wenn nötig, müssen Fahrzeuge warten. Kinder dürfen hier spielen, allerdings dürfen Fußgänger ihrerseits den Fahrverkehr nicht behindern. Fußgänger müssen zur Seite gehen, wenn ein Fahrzeug vorbeifahren möchte. Die Straße darf nicht blockiert werden, etwa durch große Gegenstände, Spielzeug oder Ähnliches.
Ja. Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder müssen allerdings besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren. In der Rechtsprechung werden teilweise 7 km/h und teilweise 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit angenommen.
Bei kreuzenden Straßen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs ist in der Regel rechts vor links zu beachten. Wer allerdings einen verkehrsberuhigten Bereich mit dem Fahrzeug verlässt und wieder auf eine normale Straße fährt, muss sich so verhalten wie beim Verlassen eines Grundstücks: Es gilt erhöhte Sorgfaltspflicht, das heißt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen werden. Hier gilt nicht rechts vor links.
Parken ist hier nur auf speziell ausgewiesenen Flächen erlaubt. In Gössenheim gibt es nur zwei ausgewiesene Parkplätze und zwar vor der Sparkassenfiliale.. Ausnahmen gelten ausschließlich für das Be- und Entladen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Auch die jeweiligen Anwohner.
In einer echten Spielstraße mit dem runden, rot-weißen Verbotsschild plus Zusatzzeichen darunter ist der Verkehr komplett ausgeschlossen. Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht.
Mit diesen Hinweisen, hoffe ich mit einigen Ungereimtheiten aufgeräumt zu haben.
Allerdings muss ebenfalls am Feuerweg die STVO eingehalten werden. Auch hier hat niemand Recht zu rasen. Mein Appell geht an alle Bürgerinnen und Bürger und an sämtliche Fahrzeugfahrer. Achtet auf einander, damit wir sicher unterwegs sind. Herzlichen Dank