Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Frau Heim als Schriftführerin, Herrn Hussong von der Presse sowie einen Zuhörer. Die Gemeinderäte Walter Bregenzer, Jürgen Finger und Daniela Försch haben sich für diese Sitzung entschuldigt.
Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 5/2024 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es werden keine Einwände erhoben, das Protokoll gilt somit als genehmigt.
Vor Beginn der Sitzung beantragt Bürgermeister Göbel die Aufnahme eines zusätzlichen TOP´s:
I.8.a. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schülpig BA I“ (BV-Nr. 8/2024) und „Neubau eines Gartensichtschutzes“, Baugrundstück Fl. Nr. 321/6, Lerchenweg 2, Gemarkung Höllrich
Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Aufnahme des zusätzlichen TOP´s zu.
10:0
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
| I.1. | Bauantrag, Nutzungsänderung im Obergeschoss eines vorhandenen Nebengebäudes mit Einbau einer Wohnung, Anbau Windfang und Teilaufstockung, Bonnländer Str. 38, 97783 Karsbach, Ortsteil Höllrich |
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 13.05.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 5/2024 „Nutzungsänderung Obergeschoß vorh. Nebengebäude mit Einbau Wohnung, Anbau Windfang und Teilaufstockung“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 123, Bonnländer Straße 38, Gemarkung Höllrich liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Dorfgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung - demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt - hiernach wird das bestehende Nebengebäude in ein Wohnhaus umgenutzt. An der Südseite des Gebäudes wird im Erdgeschoss ein Windfang errichtet. Hierfür wird die Eingangstüre der daneben liegenden Waschküche etwas versetzt. In einem Teilbereich des Windfanges ist der Einbau eines WCs vorgesehen. Im Obergeschoss des Nebengebäudes, das derzeit als Lager und Terrasse genutzt wird, soll eine Wohnung mit Essküche, Bad, Flur und Schlafzimmer entstehen. Es sind entsprechende Innenwände neu zu errichten bzw. ein Durchbruch zu schaffen. Das derzeit vorhandene Pultdach soll abgerissen und das Gebäude um ein Dachgeschoss mit einer Größe von 28,99 qm aufgestockt werden. Das geplante Pultdach hat eine Dachneigung von 15 °. Eine weitere äußere Veränderung des Gebäudes erfolgt nicht.
Die geplanten Änderungen sowie die Innenraumaufteilung und die sich daraus ergebende Nutzung wurden ordnungsgemäß in den Planunterlagen eingetragen Aufgrund der eingereichten Planunterlagen wird festgehalten, dass sich das gesamte Bauvorhaben problemlos nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 5/2024 „Nutzungsänderung Obergeschoß vorh. Nebengebäude mit Einbau Wohnung, Anbau Windfang und Teilaufstockung“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
10 : 0
| I.2. | Bauantrag, Neubau einer Maschinen- und Gerätehalle, Am Mäuerlein 14, 97783 Karsbach-Weyersfeld |
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 28.05.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 6/2024 „Neubau einer Maschinen- und Gerätehalle“ eingegangen ist.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 144, Am Mäuerlein 14, Gemarkung Weyersfeld liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs in einem sogenannten „Dorfgebiet (MD-Gebiet)“ nach BauNVO. Auch nach Einschätzung des Landratsamtes Main-Spessart (LRA) wird das Grundstück komplett dem Innenbereich zugeordnet werden (Aktenvermerk 51-602-S-2023-1763, 08.12.2023). Demnach ist ein Vorhaben gem. § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Laut vorliegender Planung wird die Maschinen- und Gerätehalle (11,08 m x 8,00 m) mit einem 7° flachen Pultdach (Trapezblech) im nördlichen Bereich des Grundstückes errichtet. Als Wandbekleidung sind Fermacellplatten geplant. Die Erschließung des Baugrundstückes ist gesichert.
Die vorgesehene Grenzbebauung bzw. grenznahe Bebauung wird ausschließlich im weiteren Genehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde geprüft. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der in der Bayer. Bauordnung festgesetzte Mindestabstand zum gemeindlichen Weg Fl.-Nr. 132/1 eingehalten werden sollte. Aufgrund der geringen Breite des vorgenannten Weges übernimmt die Gemeinde Karsbach keine Abstandsfläche.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 6/2024 „Neubau einer Maschinen- und Gerätehalle“ sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung an das Landratsamt Main-Spessart weiter. Gleichzeitig wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Karsbach keine Abstandsflächen übernehmen wird und die Halle soweit zurückversetzt werden sollte, dass diese auf gleicher Höhe wie die beiden angrenzenden Gebäude ist.
10 : 0
| Bauantrag, Neubau einer Garage, Untere Straße 7, 97783 Karsbach |
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 29.05.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 7/2024 „Neubau einer Garage“ eingegangen ist.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 117, Untere Straße 7, Gemarkung Karsbach liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs in einem sogenannten „Dorfgebiet (MD-Gebiet)“ nach BauNVO sowie im Bereich des Bodendenkmals „Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im ehem. befestigten Ortsbereich von Karsbach“. Die Erschließung ist gesichert.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt - demnach wird ein Teil des Nebengebäudes abgerissen. Stattdessen soll zwischen dem vorhandenen Abstellraum und der bestehenden Scheune eine zweistöckige Garage mit Satteldach (DN 35°) errichtet werden. Das Obergeschoss dieser Garage soll sodann als Abstellraum genutzt werden. Die Dacheindeckung erfolgt mit naturroten Tonziegeln. Weiterhin soll ein Teil der Hoffläche (7,10m x 6,00m) neu überdacht werden. Die geplante Baumaßnahme wurde ordnungsgemäß in den Planunterlagen aufgenommen und eingezeichnet. Demzufolge wird festgehalten, dass sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 7/2024 „Neubau einer Garage“ sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weiter.
10 : 0
| I.4. | Digitale Funkwasserzähler - Auftragsvergabe für den Kauf der neuen Funkwasserzähler |
In der vergangenen Sitzung am 11.04.2024 befasste sich der Gemeinderat Karsbach mit der Anschaffung eines digitalen Erfassungs- und Verwaltungssystems zur Wasserversorgung - demzufolge wurde das System „Waterloo“ von der Fa. SYMVARO GmbH, Klagenfurt beschlossen und in Auftrag gegeben.
Aufgrund dessen wurde sodann eine Angebotseinholung über verschiedene kompatible digitale Funkwasserzähler bei den Firmen/Unternehmen EBERO FAB West GmbH, Muffenrohr Tiefbauhandel GmbH, kamstrup A/S Deutschland sowie Mösslein GmbH eingeholt. Im Einzelnen wurden folgende Hersteller angeboten:
| - | Sensus Eccus Wasserzähler |
| - | Senus iPERL Wasserzähler |
| - | Diehl HYDRUS 2.0 Wasserzähler |
| - | Metherem IUWS Wasserzähler |
| - | kamstrup flowIQ 2200 Wasserzähler |
Die eingegangenen Angebote lagen bei (= Gesamtpreis brutto bei einer Abnahme von 1.800 Stück):
| - | 205.889,90 € |
| - | 198.991,80 € |
| - | 189.352,80 € |
| - | 188.281,80 € |
| - | 183.072,03 € |
| - | 181.980,46 € |
| - | 166.047,84 € |
| - | 160.650,00 € |
Nennung der Angebotssummen als Zusatzinformation ohne Angabe der Bieternamen (anonymisiert).
Die Auswertung der eingegangenen Angebote zeigt, dass das Angebot von kamstrup A/S Deutschland mit dem Funkwasserzähler „flowIQ 2200“ (= Q3 4m³ Hauswasserzähler, Baulänge 190mm) am wirtschaftlichsten ist. Umliegende Referenzen sind z.B. die Stadtwerke Karlstadt, die Stadtwerke Lohr, der Markt Burgsinn und die Stadt Rieneck. Der angebotene Funkwasserzähler „flowIQ 2200“ inkl. Konformitätsentgelt/Eichgebühr liegt bei 75,00 €/netto pro Stück - das ergibt bei einer Abnahme von insgesamt 1.800 Stück einen Gesamtpreis von 160.650,00 € brutto. Für die Gemeinde Karsbach mit insgesamt ca. 700 Funkwasserzählern ergibt sich somit ein Gesamtpreis von ca. 62.475,00 €/brutto. Zudem könnte, falls gewünscht, eine nachträgliche Aktivierung der Akustikfunktion (= Erkennung von Leckagen) für 15,00 €/netto pro Stück erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich alle Angebote auf eine Abnahme von 1.100 bis 1.800 Stück beziehen. Das bedeutet, dass die Mitgliedsgemeinden Gössenheim, Gräfendorf und Karsbach sich für das wirtschaftlichste Angebot entscheiden müssten, um die entsprechenden Konditionen in Anspruch nehmen zu können.
Beschluss:
Die Gemeinde Karsbach beschließt die Bestellung von ca. 700 digitalen Funkwasserzählern „flowIQ 2200“ von kamstrup A/S Deutschland - der Einbau der digitalen Funkwasserzähler erfolgt durch den Bauhof Karsbach unter der Inanspruchnahme des neuen Erfassungs- und Verwaltungssystems „Waterloo“, damit hier die entsprechenden zukünftigen Datenbanken aufgebaut werden können.
10 : 0
| I.5. | Antrag auf Zuschuss für die Renovierung der Orgel in der Kirche in Heßdorf |
Mit Schreiben vom 22.05.2024 beantragt das Evang.-luth. Pfarramt Höllrich einen Zuschuss für die Reinigung und Reparatur der historischen Barockorgel aus dem Jahr 1744 in der evangelischen Kirche in Heßdorf. Die Gesamtkosten betrugen 47.385,80 €. Die Rechnung der Firma Orgelbau Vleugels GmbH, Hardheim, sowie ein Beschrieb der Generalüberholung sind dem Antrag beigefügt.
Soweit es der Gemeinde Karsbach finanziell möglich ist, werden Investitionen der Ortsvereine sowie Kirchengemeinden bezuschusst. Dies stellt jedoch keine Verpflichtung dar und wird freiwillig so gehandhabt.
In der Vergangenheit wurden für die Investitionen und die Bauarbeiten für die Materialkosten und Firmenrechnungen in der Regel mit 15 % von der Gemeinde Karsbach gefördert.
Im Protokollauszug Nr. 3/2001 vom 16.03.2001 wurde damals u. a. erläutert, dass bei der Erneuerung der Orgel in der Kirche St. Albanus in Weyersfeld ein Zuschuss i.H.v. 10% beschlossen wurde. Zusätzlich wurde darauf verwiesen, dass bei Orgelkäufen, bzw. Reparaturen in den anderen Ortsteilen ebenfalls 10 % zu gewähren sind.
Nach einer kurzen Aussprache spricht sich der Gemeinderat Karsbach dafür aus, dass für die oben genannte Maßnahme ein Zuschuss von 10 %, somit 4.738,58 € von der Gemeinde Karsbach übernommen wird.
Beschluss: 10 : 0
| I.6. | Auftragsvergabe für die Erstellung eines Baugrundgutachtens für die Weinbergstraße im Ortsteil Weyersfeld - weitere Vorgehensweise |
Das Ingenieurgesellschaft SB mbH, Laudenbach, hat die Angebotswertung der Baugrundgutachten zum Ausbau der Weinbergstraße ausgeführt. Insgesamt wurden vier Angebote eingereicht.
Das Angebot der Firma AninA, Darmstadt, ist das günstigste Angebot und schließt mit einer Angebotssumme von 7.775,46 € brutto ab.
Der Gemeinderat Karsbach folgt der Empfehlung und beauftragt die Firma AninA mit dem Baugrundgutachten gemäß dem eingereichten Angebot.
10 : 0
| I.7. | Termin für die Bürgerversammlung in Weyersfeld und evtl. weiteren Ortsteilen |
Im zurückliegenden Jahr haben bisher keine Bürgerversammlungen stattgefunden. Gründe hierfür sind die ausstehenden Genehmigungen und Freigaben für den Neubau des Regenrückhaltebeckens und der Kläranlage in Karsbach. Um genauere Aussagen zu den anstehenden Projekten und den voraussichtlichen Finanzierungen (Verbesserungsbeiträge) machen zu können, sind die endgültig genehmigten Planunterlagen erforderlich.
Für den Ortsteil Weyersfeld sind weitere wichtige Informationen offen:
Ausbau der Weinbergstraße mit Regenrückhaltebecken in Weyersfeld
Nachdem sich der Grundstückserwerb schwierig gestaltet, ist derzeit eine weitere Alternativplanung erforderlich. Die eigentliche Ausschreibung für die Baumaßnahme verzögert sich dadurch nochmals.
Weiterer Glasfaserausbau in der Gemeinde Karsbach, speziell im Ortsteil Weyersfeld
Der Glasfaserausbau in Höllrich ist abgeschlossen und für die durchgeführten Arbeiten ist die Bauabnahme bereits erfolgt. In den nächsten Wochen sollen die Arbeiten in Heßdorf und Karsbach abgeschlossen werden, sodass der mit 90 Prozent geförderte Glasfaserausbau in der Gemeinde Karsbach bis zum Stichtag 31. Juli 2024 abgeschlossen werden kann.
Nachdem im Ortsteil Weyersfeld schon seit einiger Zeit eine Breitbandversorgung von mindestens 100 MB für alle Haushalte möglich ist, kann keine Förderung in Anspruch genommen werden. Die Anbieterfirma HABNet/ Stadtwerke Hammelburg hat jedoch zugesichert, dass auch im Ortsteil Weyersfeld alle Haushalte mit einem direkten Glasfaserkabel eigenwirtschaftlich ausgebaut werden. In den letzten Wochen wurde der Ausbau vom unteren Dorfeingang (B27), bis auf 2 hinten liegende Anwesen, bis zur Dorfmitte (Kirche) erfolgreich durchgeführt. Der weitere Ausbau im oberen Teil der Weyersfelder Straße erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. In der Neubausiedlung sodann mit der Baumaßnahme in der Weinbergstraße.
Von der Geschäftsführung von der Stadtwerke HABNet wurde dem Bürgermeister Martin Göbel zugesichert, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau in Weyersfeld kommen wird. Nachdem in anderen Gemeinden geförderte Maßnahmen anstehen und in einem bestimmten Zeitrahmen umgesetzt werden müssen, bitten sie die betroffenen Haushalte und die Gemeinde Karsbach um Geduld. Einen genaueren Zeitrahmen können sie derzeit noch nicht nennen. Sobald dieser Zeitrahmen feststeht, werden wir die Bürgerinnen und Bürger informieren.
Aus den vorgenannten Gründen sollen die Bürgerversammlungen für die vier Ortsteile in diesem Jahr im September/Oktober stattfinden.
Dieser Vorgehensweise stimmt der Gemeinderat Karsbach zu.
10 : 0
| I.8. | Verschiedenes |
| I.8.a. | Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schülpig BA I“, „Neubau eines Gartensichtschutzes“, Fl. Nr. 321/6, Lerchenweg 2, Gemarkung Höllrich |
Es handelt sich um einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schülpig BA I“ (BV-Nr. 8/2024) und beinhaltet den „Neubau eines Gartensichtschutzes“ auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 321/6, Lerchenweg 2, Gemarkung Höllrich.
Der geplante Gartensichtschutz ist im Grunde nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) BayBO bis zu einer Höhe von 2 m verfahrensfrei. Jedoch müssen auch verfahrensfreie Bauvorhaben den örtlichen Bauvorschriften entsprechen; der o.g. Bebauungsplan ist eine solche örtliche Bauvorschrift. Dieser sieht bei der seitlichen und rückwärtigen Einfriedung eine maximale Höhe von 1,30 m vor. Die Bauherren planen jedoch eine seitliche Einfriedung mit einer Höhe von 2,00 m. Aufgrund der abweichenden Einfriedungshöhe benötigen die Antragsteller somit eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schülpig BA I“.
Von den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
| 1. | Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder |
| 2. | die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder |
| 3. | die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde |
| 4. | und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar ist. |
Eine Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung noch der Besonnung der Nachbargrundstücke ist bei dem vorliegenden Bauvorhaben nicht zu erwarten. Auch wurden im näheren Umfeld bereits 2m hohe Einfriedungen/Zäune errichtet. Aus diesen Gründen kann der seitlichen Einfriedung in einer Höhe von 2,00 m zugestimmt werden, ohne dass dabei die Grundzüge der Planung beeinträchtigt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schülpig BA I“ hinsichtlich der Höhe der seitlichen Einfriedung sein Einverständnis. Die direkt angrenzenden Nachbarn erhalten je eine Ausfertigung der isolierten Befreiung.
10 : 0
| I.8.a. | Wortmeldungen aus dem Gemeinderat |
Aufgrund der letzten Starkregen war der Ortsteil Heßdorf mehrfach stark betroffen. Aus dem Gemeinderat Karsbach wird angefragt, ob Überlegungen anstehen, um evtl. durch Regenrückhaltebecken bzw. andere Maßnahmen die Gefahr von Hochwasser reduziert werden könnte. Bürgermeister Göbel sagt hierzu, dass bereits seit längerem bei anstehenden Maßnahmen das eine oder andere getan wird. Grundsätzlich kann man nicht davon ausgehen, dass der Starkregen nur in bestimmten Bereichen innerhalb der Gemeinde Karsbach kommt. Deshalb ist es auch schwierig, für jede eventuelle Situation dementsprechende Absicherungsmaßnahmen zu tätigen. Nach seiner Beurteilung sind bei dem letzten Starkregen die landwirtschaftlichen Flächen am Kuhbach zwischen Höllrich und Heßdorf als Retentionsraum/Stauraum sehr hilfreich gewesen.
Ende der öffentlichen Sitzung: 20.25 Uhr