Titel Logo
Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 28/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats Karsbach Nr. 7/2022 vom 30.06.2022

vom 30.06.2022

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Frau Heim als Schriftführerin, Herrn Hussong von der Presse und Gemeindearbeiter Andreas Ott als Klärwärter. Die Gemeinderätinnen Daniela Försch und Brigitta Brandt haben sich für diese Sitzung entschuldigt.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 6/2022 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es gibt keine Einwände, die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Zu Beginn beantragt Bürgermeister Göbel die Aufnahme eines weiteren TOP 1.5.a) Bauantrag: Tekturplanung zum Neubau eines Einfamilienhauses, Am Riegel 4, 97783 Karsbach, Ortsteil Heßdorf.

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Aufnahme zu.

11 : 0

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1. Bauantrag, Anbau eines Wohnraumes im Kellergeschoß des bestehenden Einfamilienwohnhauses als Einliegerwohnung: Nutzungsänderung zum Zweifamilienhaus, Hofstattweg 7, 97783 Karsbach, Ortsteil Heßdorf

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 02.06.2022 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 6/2022 „Anbau eines Wohnraumes im Kellergeschoss des best. Einfamilienwohnhauses als Einliegerwohnung = Nutzungsänderung zum Zweifamilienwohnhaus“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 121, Hofstattweg 7, Gemarkung Heßdorf liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „An der Hofstatt, 1. Änderung“; die Erschließung gilt als gesichert. Der Gebietscharakter entspricht gemäß dem o.g. Bebauungsplan einem sogenannten „eingeschränkten/beschränkten Dorfgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – demzufolge ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt - hiernach wird im Kellergeschoss ein Anbau geplant, der sodann als Wohnraum dienen soll. Die notwendigen Baumaßnahmen, die Innenraumaufteilung und die daraus resultierende Nutzung der Räumlichkeiten wurden ordnungsgemäß in den Unterlagen aufgenommen und eingezeichnet. Da das bestehende Wohnhaus bereits die Baugrenze überschreitet und es sich hierbei um einen Anbau dieses Gebäudes handelt, ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt Main-Spessart kein Genehmigungsfreistellungsverfahren entsprechend Art. 58 BayBO möglich; infolgedessen muss das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO durchgeführt werden.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 6/2022 „Anbau eines Wohnraumes im Kellergeschoss des best. Einfamilienwohnhauses als Einliegerwohnung = Nutzungsänderung zum Zweifamilienwohnhaus“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

11 : 0

I.2. Einbau einer kompletten Asphaltfeindecke im Teilbereich des Heßdorfer Weges im Ortsteil Höllrich – Auftragsvergabe

Nachdem die Erschließungsarbeiten im Heßdorfer Weg in Höllrich abgeschlossen sind, hat sich der Gemeinderat Karsbach dafür entschieden, für den noch nicht abgeschlossenen Teilbereich die restliche Asphaltfeindecke abzufräsen und eine Neue in der kompletten Fahrbahnbreite einzubauen.

Hierzu wurden von zwei Fachfirmen Angebote eingeholt. Beide Firmen könnten voraussichtlich die Arbeiten im September 2022 ausführen.

Das günstigste Angebot hat die Firma Ullrich aus Elfershausen mit einer Gesamtsumme von brutto 19.404,44 € abgegeben.

Der Gemeinderat Karsbach vergibt den Auftrag gemäß dem vorliegenden Angebot an die Firma Ullrich, Elfershausen.

11 : 0

I.3. Anträge der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Höllrich auf Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen

Mit Schreiben vom 09.06.2022 beantragt die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Höllrich Zuschüsse für verschiedene Aufwendungen.

1.

Gemeindehaus Höllrich: neue Gasheizung (Kosten: € 4.423,68)

2.

Gemeindehaus Höllrich: Elektro-Check und Umrüstung auf den geltenden Sicherheitsstandard (Kosten: € 895,26)

3.

Kirche Höllrich: Elektro-Check und Umrüstung auf den geltenden Sicherheitsstandard (Kosten: € 2.561,01)

4.

Kirche Höllrich: neue Mikrofone (Kosten: € 1.497,02)

In Abstimmung mit der Verwaltung wurden die Anträge mit den bisherigen Regelungen geprüft. Die Positionen 1 und 4 sind als Investitionen zu bewerten. Position 2 und 3 sind reine Unterhaltungsmaßnahmen. Die Rechnungskopien liegen dem Antrag bei.

Es wird vorgeschlagen, für die Investitionen für die Gasheizung und die Mikrofone einen Zuschuss von 15 % der Bruttosumme auszuzahlen.

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Bezuschussung der Investitionsmaßnahmen für die Gasheizung in Höhe von 663,55 € und für die Mikrofone 224,55 € für die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Höllrich zu.

11 : 0

I.4. Informationen zum Stand der Planungen für das neue Regenüberlaufbecken und der Kläranlage in der Gemeinde Karsbach

Mit Schreiben vom 09.06.2022 nimmt das Landratsamt Main-Spessart Stellung zu den am 21.12.2020 eingereichten Antragsunterlagen für den Neubau des Regenüberlaufbeckens und der Kläranlage in Karsbach. Das Schreiben wird dem Gemeinderat Karsbach vollinhaltlich vorgetragen.

Darin wird empfohlen, dass das Verfahren für das Regenrückhaltebecken vor der Kläranlage in Karsbach und der Neubau der Kläranlage voneinander getrennt werden sollten. Die Begutachtung für das Regenrückhaltebecken konnte durch das Wasserwirtschaft abgeschlossen werden, so dass dies mit Bescheid vom 22.03.2022 den vorzeitigen Beginn für das Regenrückhaltebecken, zumindest für die Ausschreibung und die Vergaben, erlassen konnte. Allerdings muss hierfür noch ein Bauantrag beim LRA MSP eingereicht werden und das naturschutzrechtliche Begleitplan vorliegen. Dieser Begleitplan wurde bereits erarbeitet. Derzeit wird eine Ausgleichsmaßnahme in einer Größenordnung von ca. 2.500 m² geprüft.

Für die abschließende Begutachtung für den Neubau der Kläranlage sind seitens des WWA Aschaffenburg noch einige grundsätzliche Fragen abzustimmen. Was zwischenzeitlich teilweise bereits erfolgt ist. Die Planunterlagen für die Kläranlage wurden dem Ingenieurbüro zur Überarbeitung zurückgegeben. In der Stellungnahme des WWA Aschaffenburg sind verschiedene Punkte abzuklären. Diese werden dem Gemeinderat aufgezeigt.

Benutztes Gewässer:

-

Geplant ist, dass das gereinigte Abwasser der Kläranlage nicht direkt in den Kuhbach, sondern zunächst in einen Schönungsteich (derzeitiges Klärbecken 2) einzuleiten.

-

Dieser Teich 2 hat ein Volumen von 2.243 m³.

-

Bei einem täglichen Trockenwetterdurchfluss von 550 m³/d liegt die durchschnittliche Aufenthaltszeit bei 4 Tagen.

-

Im Sinne der DWA-A 201 kann dieser dann nicht mehr als Schönungsteich betrachtet werden. Die Einleitung von der Kläranlage Karsbach erfolgt dann in ein bestehendes Gewässer.

Lösungsmöglichkeiten:

1.

Einleitung wie geplant in Teich 2. Wasserrechtliches Verfahren nach § 68 WHG um die künftige Ausbau- und Unterhaltslast zu regeln.

2.

Ableitung des Kläranlagenablaufs direkt in den Kuhbach.

3.

Beibehaltung der geplanten Einleitung in Schönungsteich. Volumen von Teich 2 verkleinern, dass die Aufenthaltszeit bei Trockenwetter nicht über 2 Tage liegt.

Diskussion:

Dieser Sachverhalt wird im Gremium ausführlich besprochen. Bürgermeister

Göbel tendiert, dahin, dass das jetzige Klärbecken 2 in der bisherigen Größe als Gewässer erhalten werden sollte, weil es grundsätzlich zu wenig Wasserflächen im Gemeindegebiet gibt. Allerdings wird hinterfragt, ob dass dann benötigte wasserrechtliche Verfahren zu aufwendig ist. Aus dem Gremium wird darauf verwiesen, dass die Messwerte für das gereinigte Wasser aus der Kläranlage dann vor dem Schönungsteich bzw. dem Gewässer ermittelt werden müssen. Dies bestätigt Gemeinderat Finger, der gleichzeitig Sachbearbeiter vom Ingenieurbüro Arz ist, dass die Messung direkt nach der Kläranlage erfolgen.

Es wird auch angesprochen, dass mit einem direkten Zulauf in den Kuhbach voraussichtlich geringerer Aufwendungen erforderlich sind.

Das Ingenieurbüro Arz soll prüfen, wie groß der Aufwand für ein wasserrechtliches Verfahren bei der weiteren Nutzung des jetzigen Klärteiches 2 als Gewässer ist.

Betriebsbrunnen:

Im Erläuterungsbericht wird der Betrieb eines Brauchwasserbrunnens erwähnt. Ein bestehender Brunnen auf der bestehenden Kläranlage ist nicht bekannt, ebenso wie eine wasserrechtliche Genehmigung.

Das WWA hält es erforderlich, einen Antrag zur Grundwassernutzung mit den notwendigen Antragsunterlagen zu ergänzen.

Erläuterung:

Hierzu erläutert Herr Finger, dass im Rahmen der Baumaßnahme ein Schachtbauwerk erstellt wird und dabei eine Grundwasserrückhaltung eingerichtet werden muss. Nachdem im laufenden Kläranlagenbetrieb täglich Wasser für die Reinigung der Rechenanlage benötigt wird, könnte dieses Wasser für Reinigungsarbeiten genutzt werden. Dies hätte den Vorteil das kein Trinkwasser verbraucht werden muss.

Ausbaugröße:

Die Ausbaugröße wurden in den vorangegangenen Korrespondenzen bereits thematisiert.

Nach den vorliegenden Unterlagen liegen die Einwohnerzahlen bei 1.800 EW. Bewertung der Zulaufmessungen werden von Ing.-Büro und WWA unterschiedlich bewertet.

Die Zulaufbelastung hat sich von 2018/2019 auf 2020/2021 erhöht. Das WWA vermutet, dass die Erhöhung mit der Bebauung im Ind. u. GW-Gebiet zusammenhängt.

In ihrer Prognose geht das WWA von einem gleichbleibenden Einwohnerstand aus. Mit der geplanten Erweiterung des Ind. u. GW-Gebietes wird ein Wert von 250 EW60 angesetzt. Mit der des Planers angesetzten Ausbaugröße von 2500 EW60 ist eine Reserve von 250 EW60 für die künftige Entwicklung eingeplant. Dies sind ca. 11% der ansehbaren Belastung. Mit dieser Berechnung besteht vom WWA Einverständnis.

Klärtechnischer Nachweis:

-

Für die klärtechnische Bemessung werden bei der Aufstellung die Zulauffrachten hinterfragt. Die Belastung aus dem Ind. u. GW-Gebiet wird als doppelter Wert verstanden und ist fachlich nicht nachvollziehbar.

-

Die eher grobe Herleitung der Bemessungswerte macht es regelmäßig nicht notwendig, die internen Rückbelastungen noch gesondert zu betrachten.

-

Der Fremdwasseranteil wurde mit 50 % berechnet. Zum Nachweis, dass der angenommene Wert künftig den Tatsachen entspricht, halten sie es für erforderlich, zu welchen Zeitpunkt Fremdwassersanierungsmaßnahmen durchgeführt, bzw. durchgeführt wurden.

-

Im Nachweis für das Nachklärbecken ist eine Formulierung, vertikal statt horizontal, zu ändern.

-

Bei der Bemessung des Schlammindex ISV ist die Wahl der Eindickzeit für die errechnete Bodenschlammkonzentration nachzuweisen.

-

Bei dem Durchmesser des Mittelbauwerks wurden unterschiedliche Angaben festgestellt. Klärung, bzw. Korrektur.

-

Die Angabe für die Höhe des Einlaufspalts im Nachklärbecken wird hinterfragt. Klärung, bzw. Korrektur.

-

Der Prozessfaktor wurde mit 1,6 angenommen. Nachweis für die Ermittlung des Wertes vorlegen.

-

Bei der Ablaufrinne vom Klärbecken wird ein Wert von 0,2 m angesetzt. Laut Planung wurde mit 0,5 m gerechnet.

Zusammenfassung vom WWA:

Überschlägig ergeben sich aus allen vorgenannten Punkten keine grundlegende Änderung an der gewählten Größe der einzelnen Anlagenteile. Wir halten es aber dennoch für erforderlich, dass für die abschließende Begutachtung eine Planung vorgelegt wird, die in allen Belangen den einschlägigen rechtlichen Regelungen entspricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich wie vorliegend, um einen Neubau handelt.

Der Gemeinderat Karsbach nimmt die vorgetragenen Sachverhalte zur Kenntnis.

I.5. Verschiedenes

I.5.a) Bauantrag: Tekturplanung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Am Riegel 4, 97783 Karsbach, Ortsteil Heßdorf

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 27.06.2022 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 7/2022 „Tekturantrag zum Neubau Einfamilienwohnhaus“ eingegangen ist. Der ursprüngliche Bauantrag zum geplanten Neubau wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2020 behandelt, befürwortet und schlussendlich vom Landratsamt Main-Spessart genehmigt; der entsprechende Auszug aus der o.g. Niederschrift liegt dieser Beschlussfassung bei. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls auf die schon erteilte Befreiung bzgl. der „Dachneigung“ hingewiesen. Nachdem nun eine grundsätzliche Änderung des Bauvorhabens vorliegt, musste ein Tekturantrag eingereicht werden.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 726, Am Riegel 4, Gemarkung Heßdorf liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Mühlweg, 2. Änderung und Erweiterung“; die Erschließung gilt als gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – infolgedessen ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Die nun vorliegende Planung beinhaltet eine Vergrößerung des Unter- und Erdgeschosses. Hierzu wurde nochmal das gesamte Bauvorhaben planerisch aufgenommen und die entsprechende Tektur sowie die Nutzung der Räumlichkeiten ordnungsgemäß eingetragen. Demzufolge verringert sich der Grenzabstand zum Nachbargrundstück Fl.-Nr. 726/2 von ursprünglich 6,00m auf 3,50m und zu Grundstück Fl.-Nr. 726/1 von ursprünglich 6,38m auf 8,88m.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 7/2022 „Tekturantrag zum Neubau Einfamilienwohnhaus“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

11 : 0

I.5.b) Information zur Baumaßnahme „Am Mäuerlein“ in Weyersfeld

Am 27.06.2022 hat eine Anliegerversammlung bezüglich der Baumaßnahme „Am Mäuerlein“ in Weyersfeld stattgefunden. Bis auf einen waren alle Anlieger vertreten, so dass die geplanten Arbeiten umfangreich vorgestellt werden konnten.

Die Baufirma hat mitgeteilt, dass sich der Baubeginn auf September 2022 verschoben hat.

I.5.c) Information zur örtlichen Rechnungsprüfung 2020

In der Sitzung Nr. 3/2022 vom 17.03.2022 wurde unter TOP I.4. Bericht zur örtlichen Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Karsbach behandelt.

Zu den zwei Haushaltsstellen Herstellungsbeiträge Abwasser und Herstellungsbeiträge Wasser waren aus den Vorjahren noch offene Beträge festgestellt worden. Diesbezüglich wurde mit der Buchungsstelle, AKDB, Kontakt aufgenommen. Bei diesen Beträgen handelte sich nicht um Kassenreste, sondern sind aufgrund von doppelten Eingaben entstanden. Nach Zahlungseingang wurden diese nur einfach ausgebucht. Somit sind keine offenen Forderungen vorhanden.

I.5.d) Reinigen von Straßen- und Gehwegen

Gemeinderat Höfler moniert, dass immer wieder festzustellen ist, dass verschiedene Grundstückseigentümer ihrer Reinigungspflicht von Straßen- und Gehwegen nicht nachkommen. Nach seiner Meinung gibt es Personen, die nicht einmal im Jahr ihrer Verpflichtung nachkommen. Die derzeitig gültige Reinigungssatzung besteht keine wöchentliche Kehrpflicht mehr, allerdings sind die Wege und Straße nach Verunreinigungen zu säubern. Er ist der Meinung, dass die Gemeinde intensiver auf die Missstände hinweisen sollte.

In der Diskussion wird auch noch darauf verwiesen, dass bei einigen Grundstücken in den Ortschaften Hecken und Sträucher in den Straßenbereich hineingewachsen sind.

Bürgermeister Göbel wird zu diesen beiden Themen eine Veröffentlichung fürs Mitteilungsblatt veranlassen.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:28 Uhr