Nachkriegsgeschichte 1945–1952
Generalversammlung des Spar- und Darlehenskassenvereins
Hinweis: Die Währungsreform trat am 20. Juni 1948 in den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands in Kraft. Ab dem 21. Juni 1948 war die Deutsche Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Die bisher gültigen Zahlungsmittel wurden zwangsumgetauscht und dabei im Nennwert herabgesetzt. Der folgende Bericht ist ein Presseartikel der Main-Post und mit -ll- gekennzeichnet. Er wird wortwörtlich wiedergegeben.
Im Gasthaus Lindwurm wurde aus dem Spar- und Darlehenskassenverein
die „Raiffeisenkasse Gräfendorf-Michelau.“
Durch Prämiensparen zur Leistungssteigerung
Generalversammlung des Spar- und Darlehenskassenvereins
Gräfendorf. Der Vorstand des Spar– und Darlehenskassenvereins Gräfendorf und Michelau hatte die Mitglieder ins Gasthaus Lindwurm zur diesjährigen Generalversammlung eingeladen. Nach herzlichen Begrüßungsworten des Vorstandes gab Verbandsrevisor Bohn interessante Aufschlüsse über die (Reichsmark) RM-Schlussbilanz des Vereins, wobei er feststellte, daß der Spar- und Darlehenskassenverein Gräfendorf und Michelau bei der Währungsreform ein Gesamtguthaben von 839.000,00 RM besaß. In diesem Betrag seien allein 600 000 RM reine Spareinlagen gewesen.
Bei Erläuterung der DM -Eröffnungsbilanz schälte der Revisor besonders heraus, daß die ganzen Guthaben mit nur 38.000 DM aufgewertet worden seien. Es bestehe jedoch noch eine weitere Forderung von ca. 38.000 DM dem Staat gegenüber. Dieser Betrag sei aber gesperrt und werde zurzeit lediglich mit 3 % verzinst.
Auf die allgemeinen Spareinlagen übergehend, erklärte der Redner, dass diese im 2. Halbjahr 1948 wesentlich zurückgegangen, nunmehr aber erfreulicherweise wieder angestiegen wären.
Ein besonderes Lob sprach er der Vorstandschaft, dem Aufsichtsrat und vor allem dem langjährigen Emil Kleinhenz darüber aus, dass die gesamte Verwaltung mit nur undenkbar geringem Kostenaufwand geführt worden sei.
Revisor Bohn schlug zur Steigerung des Umsatzes und der Leistungsfähigkeit des Vereins vor, auch in Gräfendorf und Michelau den Großbezug von Waren durch die Genossenschaft einzuführen und forderte die Mitglieder auf, zur größeren Eigenkapitalbildung je 100,00 DM neu einzulegen.
Der Vorteil liege hierbei vor allem darin, dass durch die Mitglieder billigere Waren bezogen werden können und führe schließlich auch zur leichteren Kreditgewährung an die Mitglieder. Die Einzahlungen sollen nicht auf einmal, sondern ratenweise erfolgen. Die Generalversammlung beschloss sodann einstimmig, diese Einzahlungen im Wege des Prämiensparens durchzuführen, zumal dadurch jedes einzelne Mitglied bei günstigen Gewinnchancen auch noch die Möglichkeit habe, bei der jeweiligen Auslosung Gewinne bis zu 1000,00 DM zu erzielen. Die Auslosung erfolge vierteljährlich.
Mit einstimmigem Beschluss erteilt die Generalversammlung der Vorstandschaft und dem Aufsichtsrat Entlastung und bestimmte, daß der Verein nunmehr die Bezeichnung. „Raiffeisenkasse Gräfendorf-Michelau“ führt.
Schließlich wurde beschlossen, das Strafgeld bei Verletzung der Schweigepflicht durch Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder und durch den Redner auf 100 DM festzusetzen.
Die nach der Satzung durch Los ausgeschiedenen zwei Mitglieder der Vorstandschaft und des Aufsichtsrates, Otto Reusch aus Gräfendorf und Köhler aus Michelau wurden einstimmig wiedergewählt.
© Bearbeitung, Text, Scan von der Postkarte aus dem Privatarchiv Johannes Sitter, Gräfendorf