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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft Gemünden

Landschaftspflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten 2024/25

Der Landschaftspflegeverband Main-Spessart beabsichtigt im Auftrag der Regierung von Unterfranken und der Unteren Naturschutzbehörde in den Naturschutzgebieten des Landkreises Main-Spessart Pflegemaßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien durchzuführen. Zweck der Pflege ist die Erhaltung des charakteristischen Zustandes der Schutzgebiete, welcher ursprünglich zur Ausweisung bzw. Unterschutzstellung geführt hat. Bei unterlassenen Pflegemaßnahmen würde sich der Lebensraum verändern, sodass die betroffenen Tier- und Pflanzenarten nicht mehr die Bedingungen vorfinden, die sie benötigen.

Durch die Pflegemaßnahmen soll gewährleistet werden, dass die bestehenden Lebensräume erhalten bleiben und die Schutzgebiete ihren charakteristisch wertvollen Zustand behalten.

Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden sollen das Naturschutzgebiet „Ruine Homburg“ sowie ein unmittelbar an das Naturschutzgebiet angrenzendes Flurstück gepflegt werden.

In der Gemarkung 532 Karsbach sind folgende Grundstücke betroffen: 719, 721, 722, 723, 724, 961

In der Gemarkung 544 Gössenheim sind folgende Grundstücke betroffen: Fl.-Nrn. 2390, 2535, 2536, 2747 – 2750, 2698, 2788 - 2791

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten hierdurch keine Kosten entstehen.

Die derzeitige Nutzungsart der Grundstücke wird durch die Pflegemaßnahme für die Dauer von 5 Jahren festgeschrieben.

Soweit Grundstückseigentümer nicht mit der Pflegemaßnahme einverstanden sind, bitten wir dies dem Landschaftspflegeverband Main-Spessart e.V., Bodelschwinghstraße 83, 97753 Karlstadt, Tel. 09353/793-1846 innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung, mitzuteilen.

Landschaftspflegeverband Main-Spessart e. V.
Karlstadt, 12.07.2024
Lisa Berger