Bürgermeister Klaus Schäfer eröffnet die erste Sitzung im Jahr 2023 und begrüßt alle recht herzlich. Er heißt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, den Leiter des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden, Herrn Johannes Schmelz, Herrn Armin Kraus vom Architekturbüro Kraus, Herrn Michael Grümbel von der Fa. MK Grümbel, Herrn Hagedorn von der Interessengemeinschaft Ultraleicht-Flug und Herrn Hussong von der Main-Post sowie den Zuhörer willkommen. Er wünscht Glück, Erfolg und Gesundheit für das neue Jahr.
Bürgermeister Schäfer stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 13/2022 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugesandt. Einwände werden nicht erhoben, somit gilt die Niederschrift als genehmigt.
Aufnahme eines weiteren Tops in die Tagesordnung
Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme eines weiteren Tops im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.
Der Gemeinderat zeigt Einverständnis.
Beschluss: 12 : 0
Termin für die nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 09. Februar 2023 statt.
Besichtigung der Kläranlage in Sachsenheim
Am Samstag, den 28.01.2023 um 10.00 Uhr trifft sich der Gemeinderat in Sachsenheim an der Kläranlage. Michael Rüger wird dem Gremium die Anlage vorstellen. Das weitere Vorgehen in Bezug auf den Ablauf der Genehmigung für die Betreibung der Kläranlage soll besprochen werden.
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
Ab diesem Top ist Gemeinderat Karsten Heeschen anwesend
I.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Schotterwerk“, Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Herr Armin Kraus erhält das Wort und erläutert das geplante Vorhaben der Fa. MK Grümbel, die das Betätigungsfeld durch die hier verlaufende Hochspannungsleitung neu ordnen muss. Herr Kraus zeigt anhand der Unterlagen die vorgesehenen bebaubaren Flächen auf, erläutert die Änderungspunkte und geht auf die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ein – hierzu wird der bereits an die Gemeinderatsmitglieder übersandte 2. Anhörungsbericht und der vorhabenbezogene Bebauungsplan per Beamer aufgezeigt.
Herr Kraus merkt an, dass einige der geforderten Maßnahmen durch die Firma MK Grümbel bereits umgesetzt wurden, so die Renaturierung des Riedgrabens in der Gemarkung Hausen und für die notwendige Ersatzaufforstungsfläche wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Forstamt eine Erstaufforstungs-Fläche in Heßdorf festgelegt. Die Bepflanzung erfolgt im Januar/Februar 2023.
Wesentliche Änderungspunkte sind der Wegfall der damalig geplanten Lagerhalle sowie die südliche Erweiterung des Geltungsbereiches. Die Erweiterung des Geltungsbereiches wird notwendig, da hier u.a. der Betrieb eines Brechers und der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Recyclinganlage erfolgen soll. Dies bedeutet jedoch, dass sich auch die Flächen des Bauleitplanverfahrens auf diese Flächen erstrecken müssen, um deren bauplanungsrechtliche Legalität zu gewährleisten. Infolgedessen musste der Geltungsbereich erweitert werden. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf das laufende Bauleitplanverfahren. Zwar wurden aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen die Inhalte des Bebauungsplans entsprechend wesentlich detaillierter erarbeitet, gefasst und erweitert, da es sich aber immer noch um dieselbe Örtlichkeit und dieselbe Art der baulichen Nutzung (SO) handelt, besteht kein Grund zur Annahme, dass es sich hier qualitativ um ein neues Bauleitplanverfahren handelt.
Nichts desto trotz ist im Hinblick auf die genannten detaillierteren und erweiterten Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Schotterwerk“ (Wegfall Lagerhalle, Erweiterung Geltungsbereich) eine nochmalige Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich und unumgänglich. Dadurch ist die Pflicht zur Wiederholung der förmlichen Auslegung/Beteiligung unstrittig gegeben.
Aus den Reihen des Gremiums werden die Eigentumsverhältnisse der ehemals hier verlaufenden Wege, die in der landwirtschaftlichen Flurkarte ausgewiesen sind, angefragt. Gemäß Herrn Kraus sind alle Grundstücke im Eigentum der Fa. MK Grümbel. Die Verwaltung wird den Sachverhalt prüfen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim stimmt den erarbeiteten und vorgetragenen Stellungnahmen zu. Weiterhin stellt der Gemeinderat fest, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Am Schotterwerk“ mit den Begründungen, Berichten und dem Umweltbericht vom 09.12.2019, in der nun vorliegenden Fassung vom 24.11.2022 seinen planerischen Vorstellungen entspricht. Der 2. Anhörungsbericht ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Kraus, die erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB durchzuführen. Auf die hierfür notwendigen uneingeschränkten Beteiligungsvorschriften gem. § 3 Abs. 2 sowie auf § 4 Abs. 2 BauGB wird Bezug genommen.
13 : 0
Bürgermeister Schäfer bedankt sich bei Herrn Kraus für die Ausführungen und verabschiedet ihn.
I.2. Antrag auf Stromanschluss für das Fluggelände Gössenheim
In der letzten Sitzung des vergangenen Jahres wurde dieser Top bereits kurz besprochen. Der Antrag sowie eine Luftaufnahme vom angedachten Verlauf der zu verlegenden Stromleitung und Bilder des Bereiches werden per Beamer aufgezeigt.
Herr Patrick Hagedorn, der anwesend ist, erhält das Wort und erläutert die Gründe und Möglichkeiten zur Verlegung von Strom auf das Grundstück des Fluggeländes.
Es ist angedacht, eine Privatleitung vom Aussiedlerhof Machmerth weiter zum Flugplatz zu verlegen. Dafür müsste der gemeindliche Weg gequert und die Leitung entlang dem geteerten Flurweg im gemeindlichen Bankett bis zum Flugplatz verlegt werden.
Bürgermeister Schäfer moniert, dass bei der ursprünglichen Antragsstellung für diesen Flugplatz kein Gesamtkonzept vorgelegt wurde, sondern immer wieder neue Anträge gestellt werden. Es wird vorgebracht, dass seitens der Gemeinde keine weitere Erschließung gewünscht wird. Das Gelände liegt im Außenbereich. Eine Erschließung mit Wasser und Kanal wird ausgeschlossen, auf die gemeindlichen Satzungen (EWS/WAS/ wird dahingehend Bezug genommen.
Der Gemeinderat zeigt Einverständnis mit der Verlegung der geplanten Stromleitung. Die Eintragung einer Grunddienstbarkeit ist erforderlich. Der Antragsteller hat sämtliche Kosten zu tragen.
Beschluss: 12 : 1
Herr Patrick Hagedorn bedankt sich beim Gremium für die positive Entscheidung und verabschiedet sich.
I.3. Widmungsänderung der gemeindlichen Ortsstraße „Obere Eichenau“
Nach den Bestimmungen des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.07.1974 (GVBl. S. 333) muss die Gemeinde für die in ihrem Gebiet liegenden Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen, öffentlichen Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentlichen Wege und Eigentümerwege (wenn diese nicht in der alleinigen Baulast des Freistaates Bayern, kommunalen Gebietskörperschaft oder eines Zweckverbandes stehen) Bestandsverzeichnisse anlegen.
Die Gemeinde Gössenheim hat das Baugebiet „Eichenau - Homburgstraße (Obere Eichenau; BA II)“ erschlossen. Dementsprechend hat sich die Ortsstraße „Obere-Eichenau“ im Endpunkt und in der Länge verändert. Ein entsprechender Lageplan bzw. ein Luftbild werden aufgezeigt.
Aus diesem Anlass wird die folgende Widmung vorgenommen.
Die Straße wird in folgendem Umfang zur öffentlichen Ortsstraße gewidmet:
Name des Weges: „Obere Eichenau“
Fl.-Nrn. des Weges: 2606/3, 2606/4, 2612/1, 2612/2, 2612/3
sowie ein Teil der Fl.-Nr. 4460
Anfangspunkt bei: Einmündung in die Ortsstraße „Eichenau“
Endpunkt bei: 1. Bei Grundstück Fl.-Nr. 2611/3
2. Wendehammer bei Fl.-Nr. 2607/2
3. Stichstraße bei Fl.-Nr. 2606/12
3. Wendehammer/Stichstraße bei Fl.-Nr. 2606/15
4. Wendehammer/Stichstraße bei Fl.-Nr. 2606/7
Länge des Weges in Meter: 452 m
Widmungsbeschränkungen: keine
Baulastträger: Gemeinde Gössenheim
Beschluss: 13 : 0
I.4. Prioritätenliste Streudienst Gössenheim/Sachsenheim
Das Glatteis im Dezember hat wieder zu Beschwerden aus der Bevölkerung geführt. Bürgermeister Schäfer zeigt eine Prioritätenliste des Streudienstes auf, die bei extremen Glatteis und Schneefall ab 10 cm Niederschlag (Stufe A) und bei normalen Schneefall (Stufe B) die Reihenfolge der zu streuenden und zu räumenden Wege/Straßen aufführt. Die Bereiche um die Schule und den Kindergarten haben Priorität, danach stehen steigende/fallende Straßen auf der Liste. Es wird angemerkt, auch die Straße „Dietersau“ hier mit aufzunehmen.
Das Gremium bespricht das Thema ausführlich in Bezug auf eine Verpflichtung der Gemeinde zum Streuen und Räumen der Straßen, den Einsatz eines Streudienstes, das Streuen durch die Gemeindearbeiter sowie die Verpflichtung der Bürger zum Streuen und Räumen der Gehwege bzw. Straßenanteile durch die gemeindliche Satzung.
Der Konsens der Diskussion ergibt, dass die Gemeindearbeiter wie in der Vergangenheit nach dem ihnen vorliegenden Räum- und Streuplan vorgehen sollen. Der Bürgermeister wird sich dazu noch einmal mit ihnen austauschen.
Es ergehen keine weiteren Wortmeldungen.
Ende der öffentlichen Sitzung