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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Vermessungsarbeiten im Abschnitt B der Fulda-Main-Leitung

24. Februar 2025 bis 31. August 2025 in Gössenheim

3. März 2025 bis 7. September 2025 in Gräfendorf

3. März 2025 bis 7. September 2025 in Karsbach

Hinweis: Nicht alle Flurstücke sind in der gesamten Dauer des Zeitraums betroffen.

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT das Netzausbauvorhaben Fulda-Main-Leitung. Diese neue 380-kV-Leitung soll in Zukunft die Umspannwerke in Dipperz und Mecklar in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrheinfeld in Bayern verbinden. Um weitere Details für den künftigen Leitungsverlauf der Fulda-Main-Leitung zu ermitteln, werden in der ersten Jahreshälfte 2025 Vermessungsarbeiten im Abschnitt B vorgenommen.

Beauftragte Firmen

Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die SPIE-SAG GmbH. Die vor Ort tätigen Firmen können sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.

Betroffene Flustücke

Eine Auflistung aller betroffenen Flurstücke mit Gemeinde, Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnenner, -zähler finden Sie im Internet unter: www.tennet.eu/de/fulda-main-leitung-flurstuecke-ortsuebliche-bekanntmachungen

Ort und Zeit

In Gössenheim vom 24. Februar bis zum 31. August 2025

In Gräfendorf vom 3. März bis zum 7. September 2025

In Karsbach

Vom 3. März bis zum 7. September 2025

Art und Umfang der Maßnahmen

Entlang der geplanten Trasse der Fulda-Main-Leitung im Abschnitt B sind allgemeine Vermessungsarbeiten notwendig. Die Vermessungen dienen einerseits zur Überprüfung vorhandener Bestandsdaten, als auch zur Erfassung eventuell fehlender Informationen, die für die Planung notwendig sind. Hierfür müssen öffentliche und private Grundstücke betreten werden. Zum Einsatz kommen übliche Vermessungsgerätschaften (Tachymeter, GPS-Gerät). Es findet dabei kein Eingriff in den Boden statt. Befahrungen finden ausschließlich über öffentlich zugängliche Wege oder nach vorheriger Rücksprache mit den Eigentümern statt.

Gesetzliche Grundlage

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vermessungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.

Nutzung von Grundstücken

Für die Vermessung kann es notwendig sein, nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege zu begehen und zu befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke zu betreten. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.

Ihr Ansprechpartner

Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Vermessungen nehmen wir gerne entgegen.

Bitte wenden Sie sich an:

Thomas Wagner

T +49 (0)921 50740-2424

E fuldamain@tennet.eu

www.tennet.eu/de/projekte/fulda-main-leitung

Anmeldung Infoletter: tinyurl.com/fulda-main-leitungtennet.eu