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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift Nr. 1/2025 über die Sitzung des Gemeinderats Karsbach



Sitzungstag: Montag, 27.01.2025 um 19.00 Uhr, Sitzungsort: Karsbach

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Frau Heim als Schriftführerin, Herrn Hussong von der Presse sowie einen Zuhörer. Der Gemeinderat Matthias Reuter hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 13/2024 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es werden keine Einwände erhoben, das Protokoll gilt somit als genehmigt.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
I.1. Bauantrag - Neubau einer Halle, Seifriedsburger Str. 22, 97783 Karsbach, Ortsteil Höllrich

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die

Gemeinde Karsbach am 09.12.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV- Nr. 16/2024 „Neubau einer Halle“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert. Das Baugrundstück Fl.Nr. 324, Seifriedsburger Straße 22, Gemarkung Höllrich, liegt in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Baugrundstück liegt jedoch im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Am Schülpig“. Gem. § 2 dieser Satzung richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit für Vorhaben innerhalb der hier festgesetzten Grenzen nach § 34 BauGB. Im gemeindlichen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als „WA“, Allgemeines Dorfgebiet ausgewiesen. Demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Allerdings ist die Nutzung der Halle nicht aus den Planunterlagen ersichtlich. Demnach muss der Bauherr dies im weiteren Genehmigungsverfahren noch mitteilen. Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt - hiernach ist geplant, eine Halle mit einer Grundfläche von 62 m² und einem Bruttorauminhalt von 179 m³ im hinteren nördlichen Teil des Grundstückes zu errichten. Die Halle soll ein Satteldach mit einer Blechdacheindeckung mit Kalzipblech und einer Dachneigung von 10° erhalten. Die Bodenplatte soll über das benötigte Maß hinaus bis zur Grenze des Grundstückes Fl.Nr. 322, Gemarkung Höllrich, verlängert werden. Die in der Ortsabrundungssatzung „Am Schülpig“ festgesetzte Baugrenze wird überschritten. Die Entwässerung soll über den bestehenden Kanal erfolgen. Nach § 34 Abs. 1 ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von dem Bauherrn zu übernehmen.

Beschluss: Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauantrag „Neubau einer Halle“ sein Einverständnis. Auch stimmt er der Abweichung von der Ortsabrundungssatzung „Am Schülpig“ hinsichtlich der Baugrenze zu. Der Bauantrag wird zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weitergegeben.

12 : 0

I.2. Neufassung der Satzung über die Benutzung der Bauschutt- und Erdaushubdeponie der Gemeinde Karsbach (Deponieverordnung)

Der Entwurf der Neufassung der Satzung über die Benutzung der Bauschutt- und

Erdaushubdeponie in Weyersfeld von der Gemeinde Karsbach wird vollinhaltlich verlesen. Die einzelnen Punkte werden kurz erläutert. Die Satzung tritt zum 01.03.2025 in Kraft. Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Neufassung der vorgelegten Satzung zu.

12 : 0

I.3. Anpassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der
Bauschutt- und Erdaushubdeponie der Gemeinde Karsbach

Auch die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Bauschutt- und Erdaushubdeponie der Gemeinde Karsbach wird vorgelegt. Die Gemeinde Karsbach ist noch eine von wenigen Gemeinden im Landkreis Main-Spessart, die die Möglichkeit für eine kostengünstige Abgabe von Erdaushub und Bauschutt in der Gemeinde ermöglichen. Durch verschiedene Maßnahmen wie z. B. Einplanierarbeiten und Einmessungen durch ein beauftragtes Büro, ist die Deponie nicht kostendeckend und erfordert eine Gebührenanpassung. Die Gebühr für das Ablagern von Bauschutt oder Erdaushub wird ab 01.03.2025 auf 10,00 € je cbm festgelegt.

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Anpassung der vorgelegten Gebührensatzung zu. Die Satzung tritt ebenfalls zum 01.03.2025 in Kraft.

12 : 0

I.4. Neue Vereinbarung über die Nutzung der Atemschutz-Übungsanlage des Landkreises Main-Spessart

Mit Schreiben vom 12.12.2024 wird vom Landratsamt Main-Spessart eine neue Vereinbarung über die Nutzung der Atemschutz-Übungsanlage des Landkreises Main-Spessart vorgelegt.

Der Landkreis Main-Spessart betreibt im Interims Atemschutzzentrum eine Atemschutz-Übungsanlage, um die Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger im Landkreis Main-Spessart zu fördern.

Die Vereinbarung wird dem Gemeinderat Karsbach auszugsweise verlesen. Unter 5. Kostenregelung und Abrechnung wird in Absatz 5 das Nutzungsentgelt rückwirkend ab dem 01.01.2023 je Teilnehmer und Nutzungstag mit 5,00 € geregelt. Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Vereinbarung über die Nutzung der Atem- schutz-Übungsanlage des Landkreises Main-Spessart zu.

12 : 0

I.5. „meinOrt-App“ der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden - Anfrage von
Gemeinderat Axel Höfler

Seit 1. Januar 2025 erscheint das Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main in einem neuen Layout, in 14-tägigem Rhythmus und wird an alle Haushalte per Post kostenfrei zugestellt. Des Weiteren gibt es nun auch über den Wittich Verlag die sogenannte „meinOrt-App“ in der alle Informationen und Texte kurzfristig, tagesaktuell online eingestellt werden können.

Zum Start dieser App mussten einige Regelungen sowie die Handhabung angepasst werden. Hierbei hat sich Gemeinderat Axel Höfler mit verschiedenen Anmerkungen an die VG gewandt. Bei einer Regelung ist Herr Höfler einer anderen

Meinung wie die drei Bürgermeister in der VG. Die Texte und Beiträge für die „meinOrt-App“ können von den Vereinsvorständen, bzw. Vereinsredakteuren in der App eingestellt werden.

Ein Mitarbeiter/in der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden schalten diese nach einer kurzen Durchsicht tageweise frei. Dies geschieht nicht deshalb, um die Texte zu zensieren, sondern soll viel mehr vermieden werden, dass grobe Fehler im gemeindlichen Amtsblatt veröffentlicht werden.

Gemeinderat Höfler erhält die Möglichkeit, seine Anfrage dem Gremium nochmals ausführlich zu erläutern. Dabei vertritt er die Meinung, dass die jetzige App gegenüber der alternativen HeimatInfo-App zwar deutlich billiger, aber auch bei weitem nicht so gut sei. Nach seiner Meinung liegt es im Ermessen der Vereine und Redakteure, dass die Qualität einer Information gegeben sind. Die Informationsmöglichkeit über die App sollte so rasch wie möglich erfolgen. Dass ein/e Mitarbeiter/in sich noch mit der Veröffentlichung beschäftigen muss, findet er für die heutige Zeit für zu viel Aufwand. Hier verweist Bürgermeister Göbel jedoch darauf, dass die jetzige App ein zusätzliches Medium sei, um die Informationen, die ins Mitteilungsblatt gestellt werden, auch kurzfristig online bekannt zu machen. Zusätzlich können auch Texte und Informationen nur in der App veröffentlicht werden - sprich eine digitale Ergänzung zum bekannten Mittteilungsblatt. Aus dem Gremium werden verschiedene Meinungen zu diesem Thema abgegeben. Grundsätzlich können sie die Anmerkungen von Herrn Höfler nachvollziehen, allerdings ist die „meinOrt-App“ gewissermaßen auch ein amtliches Medium bei der die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main auf die Korrektheit bzw. Rechtssicherheit achten muss. Bei Umstellung für das neue Mitteilungsblatt und der dazugehörigen „meinOrt-App“ werden weiterhin Änderungen erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abläufe hier und da noch verbessert werden können.

Nach einer ausführlich geführten Diskussion und Beratung verständigt man sich im Gemeinderat Karsbach darauf, dass die Sachverhalte detailliert besprochen wurden, ein separater Beschluss wird nicht für erforderlich gesehen.

I.6. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Karsbach

Die Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Frau Stefanie Försch trägt den

Bericht zur Rechnungsprüfung und Feststellung vor.

Die Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2023 wurde am 15.01.2025, von

18.00 Uhr bis 21.15 Uhr in der VG Gemünden a. Main durchgeführt. Die Prüfung erfolgt digital im System der AKDB. Die Prüfung wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus Walter Bregenzer, Brigitta Brandt, Wolfgang Emmert und Stefanie Försch durchgeführt.

Die Belege wurden von uns geprüft und mit den Buchungen abgeglichen. Jährlich wiederkehrende Buchungen wie z. B. Gewerbesteuer, Gebühren für Wasser und Abwasser, Hundesteuer usw. wurden in Stichproben geprüft.

Die Prüfung war ohne Beanstandungen. Die Kassenführung war ordentlich und

zu den Buchungen waren die entsprechenden Belege vorhanden. Die Einnahmen wie auch die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beliefen sich im Jahr 2023 auf 4.059.549,70 €. Im Vermögenshaushalt war es sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben eine Summe in Höhe von 4.789.735,76 €. Dies ergibt einen Gesamthaushalt in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 8.849.285,46 €. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt liegt bei 977.475,42 € und der Überschuss bei 2.737.269,33 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach nimmt die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprü-

fung 2023 zur Kenntnis und stimmt der Feststellung gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu.

12:0

I.7. Entlastung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102, Abs. 4 GO

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Karsbach wurde soeben im Gemeinderat Karsbach beraten und festgestellt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Die Entlastung kann gem. Art. 102 Abs. 4 GO beschlossen werden. Der Gemeinderat Karsbach erteilt auf Antrag der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung für die Jahresrechnung 2023.

Beschluss: 11:0

(Bgm. Martin Göbel gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen)

Über die förmliche Entlastung der Jahresrechnung wurde eine gesonderte Niederschrift erstellt, die diesem Protokoll beigefügt wird und Bestandteil dieser Niederschrift ist.

I.8. Verschiedenes
I.8.1. Information zur Blitzeranlage in Höllrich

Auf Anfrage von Gemeinderat Axel Höfler informiert Bürgermeister Göbel, dass

es bei der Firma RadarWacht Würzburg Personalveränderungen gab und deshalb der Vertrag noch nicht abgeschlossen wurde. Die notwendigen Stellungnahmen der Polizei und vom Landratsamt Main-Spessart liegen mittlerweile vor. Auch der Stromanschluss wurde bei Bayernwerk beantragt und soll demnächst erstellt werden. Mit der Firma RadarWacht wird hoffentlich zeitnah ein Termin stattfinden, um den Vertrag abzuschließen.

I.8.2. Anfrage zur „Unteren Straße“ in Karsbach

Aus dem Gemeinderat wird vorgetragen, dass in der „Unteren Straße“ in Karsbach mehrere Schäden im Straßenbereich sind. Bürgermeister Göbel sagt hierzu, dass für die Untere Straße irgendwann einmal eine größere Baumaßnahme durchgeführt werden sollte, weil in dieser Straße aufgrund des hohen Grundwasserstandes auch Fremdwasserprobleme vorliegen. Allerdings können Ausbesserungsmaßnahmen an der ein oder anderen Stelle gemacht werden.

I.8.3. Anfrage zur Container-Anlage in Karsbach

Ebenfalls wird der Vorplatz bzw. der Straßenbereich bei den Abfallcontainern in Karsbach angesprochen. Es wurden Angebote eingeholt, diese waren allerdings sehr teuer. Aus diesem Grund wird noch um etwas Geduld gebeten.

I.8.4. Information zum Termin mit dem WWA Aschaffenburg zwecks demHochwasser-Check

Nach mehreren Terminverschiebungen fand am 21.01.2025 der Termin mit Frau Simon und Dr. Kormann vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg in der VG statt. Dieses Thema wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen dem Gemeinderat Karsbach vorgestellt.

I.8.5. Information in eigener Sache

Die heutige Gemeinderatssitzung ist die 405. Sitzung seit meinem Amtsantritt am

1. Mai 1996. Nur bei einer Sitzung im Oktober 2020 habe ich aus gesundheitlichen Gründen nur die Begrüßung gemacht und an den 2. Bürgermeister übergeben. Nachdem im März 2026 die nächsten Kommunalwahlen anstehen, möchte ich heute offiziell bekanntgeben, dass ich für eine weitere Kandidatur für das Bürgermeisteramt nicht mehr zur Verfügung stehen werde. Nach dann 30-jähriger Amtszeit ist es Zeit für Veränderung.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20.20 Uhr