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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gössenheim - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gössenheim Nr.1/2026 vom 15.01.2026

Bürgermeister Schäfer begrüßt alle Anwesenden zur 1. Gemeinderatssitzung des Jahres 2026 recht herzlich, besonders den Vertreter der Presse, Herrn Hussong und den anwesenden Zuhörer. Er wünscht Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit für das neue Jahr.

Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 12/2025 vom 11.12.2025 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt.

Unter „I.7.a) Netzentwicklungsplan Strom“ ist aufzunehmen, dass eine der ursprünglich geplanten Leitungen entfällt.

Das Protokoll wird dementsprechend geändert. Weitere Einwendungen werden nicht vorgebracht. Ansonsten gilt die Niederschrift als genehmigt.

Aufnahme von weiteren TOPs in die Tagesordnung

Bürgermeister Schäfer bittet um die Aufnahme eines weiteren TOPs im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.

Beschluss: 12 : 0

Termin für die nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung findet entweder am Mittwoch, den 11.02.2026 oder Donnerstag, den 19.02.206 statt. Der Bürgermeister wird dies nach dem Umfang, der sich, bis dahin ergebenden und zu behandelnden Punkte entscheiden.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1. Allianz Region MainWerntal – Errichtung digitaler Infoterminals in den Gemeinden

Dieser Top wird auf die nächste Sitzung vertagt.

I.2. Bauplan – Verlegung der Bauschutt-Recyclinganlage MKGrümbel

Die Fa. MK Grümbel Baugesellschaft mbH & Co.KG betreibt auf dem Betriebsgelände FI.-Nrn.6313-6316 und 6237, Gemarkung Gössenheim, eine Bauschutt-Recycling-Anlage mit dazugehörigem Ein- und Ausgangszwischenlager. Über die bestehende Anlage verläuft eine 110 kV-Hochspannungsleitung.

Aufgrund der erforderlichen Schutzabstände zur Stromleitung ist die Nutzung des bestehenden Betriebsgeländes für den Betrieb der Bauschutt-Recycling-Anlage nur eingeschränkt möglich. Daher plant die MK Grümbel Baugesellschaft mbH & Co.KG die Verlagerung der Bauschutt-Recycling-Anlage auf eine neue Fläche, welche sich unweit südlich des bestehenden Standorts befindet. Der derzeitige Standort der Bauschutt Recycling-Anlage soll zukünftig als Lagerplatz für Baustoffe (Sand, Kies, Schotter usw. ) für mineralische Ersatzbaustoffe aus der eigenen Bauschutt-Recycling-Anlage und für Bodenmaterial genutzt werden.

Die Gemeinde Gössenheim wurde zum einen als Träger öffentlicher Belange beteiligt und zum anderen wurde sie um das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB ersucht.

Die Baugrundstücke liegen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Schotterwerk"; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten "Sondergebiet" nach der Baunutzungsverordnung. Mit diesem Bebauungsplan wurde die bauplanungsrechtliche

Grundlage für die Verlagerung der Bauschutt-Recycling-Anlage und die Einrichtung des Lagerplatzes geschaffen. Somit ist das beantragte Bauvorhaben zulässig. Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt.

Demnach soll die Anlage zur sonstigen Behandlung nicht gefährlicher Abfälle auf Teilflächen der Grundstücke, FI.Nrn. 6237, 6240, 6241, 6244, 6247/1, 6252 verlagert werden, wobei die Anlagenkapazität sowie die genehmigte Betriebszeit unverändert bleiben sollen. Auch am genehmigten Umfang der Abfälle, die in der

Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen, wie z.B. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Baggergut, Gleisschotter, Boden, Steine und Bitumengemische, mittels mobiler Brech- und Siebanlage aufbereitet werden, ändert sich ebenfalls nichts.

Bei der geplanten Anlage zur zeitweisen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen befindet sich ein Anlagenteil auf den Grundstücken der neuen Bauschutt-Recycling-Anlage (Teilflächen aus den FI. Nrn. 6237, 6240, 6241, 6244, 6247/1, 6252, Gemarkung Gössenheim). Hier bleiben die genehmigte maximale Lagerkapazität sowie die Betriebszeiten unverändert. Es wird hier jedoch künftig kein Altholz der Kategorie A l mehr gelagert.

Auf dem neu beantragten Lagerplatz, der auf den Teilflächen der Flurstücke Nrn. 6313, 6314, 6315, 6316 und 6237 entstehen soll, soll neben natürlichen mineralischen Baustoffen und mineralischen Ersatzbaustoffen aus der eigenen Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen auch Bodenmaterial zeitweilig (Lagerdauer unter einem Jahr) gelagert werden. Bei den natürlichen mineralischen Baustoffen sowie bei mineralischen Ersatzbaustoffen mit Produktstatus handelt es sich um Schüttgüter (Sand, Kies, Schotter), die im trockenen Zustand stauben können.

Auf dem beantragten Lagerplatz ist eine maximale Massenbewegung von 500 t/d für das Be- und Entladen vorgesehen. Wie bei der bereits bestehenden Anlage sollen die Betriebszeiten von Mo-Sa von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und die Entlade- und Verladezeit von Mo-Sa von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr sein.

Für den beantragten Anlagenbetrieb wurde eine Schallimmissionsprognose von der Wölfel Engineering GmbH + Co.KG erstellt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an allen Immissionsorten mit Wohnnutzungen um mindestens 10 dB unterschritten werden.

Auch an den Leitwarten des benachbarten Schotter- und des Asphaltmischwerks ist der Immissionsrichtwert für Industriegebiete noch sicher unterschritten. Unzulässige Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch Spitzenpegelereignisse können tagsüber sicher ausgeschlossen werden.

Als Auflage und Nebenbestimmungen zum Lärmschutz wird seitens des Antragstellers vorgeschlagen, den Betrieb der mobilen Brech- und Siebanlage zur Aufbereitung von Bauschutt, Straßenaufbruch und Gleisschotter bzw. der Betrieb der mobilen Siebanlage zum Absieben nur werktags im Zeitraum zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr vorzunehmen. Außerdem soll die tägliche Betriebszeit für die mobile Brech- und Siebanlage bzw. die mobile Siebanlage auf max. 10 Stunden

pro Tag begrenzt werden.

Des Weiteren wird u.a. vorgeschlagen, Fahrwege, Förderbänder, Siebanlage, gelagerte Schüttguter usw. bei Bedarf zu befeuchten, die Abwurfhöhen zu minimieren, für den Fährverkehr eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h auf dem Betriebsgelände festzulegen sowie für die Brecheranlage entsprechende Wasserberieselungs- bzw. Wasservernebelungseinrichtung vorzusehen.

Des Weiteren ist davon auszugeben, dass negative Auswirkungen durch Erschütterungen durch den Betrieb der mobilen Brech- und Siebanlage keine Rolle spielen. Beleuchtungen werden so ausgerichtet, dass keine Raumaufhellung in der Umgebung der Anlage sowie keine Blendwirkungen auf die angrenzende Straße auftreten.

Das anfallende Oberflächenwasser soll über ein Vorflutbecken in die Wern eingeleitet werden. Hierzu wurde ein entsprechendes Wasserrechtsverfahren durch die Bauherren beim Landratsamt Main-Spessart beantragt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim erteilt sein Einvernehmen. Die Auflagen des Genehmigungsbescheides für die bereits bestehende Anlage bzw. die vom Bauherrn bereits vorgeschlagenen Auflagen und Nebenbestimmungen zur Luftreinhaltung sind im zu erlassenen Genehmigungsbescheid zu berücksichtigen.

12 : 0

I.3. Informationen des Bürgermeisters

I.3.a) Tarifeinrichtung Freiwillige Feuerwehr Sachsenheim

Der Internet- und Telefonanschluss für das Feuerwehrhaus in Sachsenheim, Wernfelder Str. 2a, wurde durch Telekom hergestellt.

Der Bürgermeister informiert dazu, dass nun ein entsprechender Tarif für den Anschluss bestellt werden muss. Ein Tarif mit 50 Mbit/s wäre ausreichend. Die ersten 3 Monate kosten 9,95 €/Monat, ab dem 4. Monat fallen 43,95 € an.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

I.3.b) Antrag auf Förderung im Rahmen des gemeindlichen Förderprogramms beim Bauplatzkauf;

hier: Obere Eichenau 18, 97780 Gössenheim

Die Gemeinde Gössenheim hat mit Beschluss vom 02.08.2007 die Förderung von Familien mit Kindern beim Kauf eines Bauplatzes von der Gemeinde Gössenheim beschlossen.

Demnach gewährt die Gemeinde beim Kauf eines gemeindlichen Bauplatzes pro Kind unter acht Jahren eine Prämie von 1.200,- €, sobald das Kind in der Gemeinde Gössenheim mit Hauptwohnsitz in der neuen Wohnung angemeldet ist.

Ein Käufer eines gemeindlichen Bauplatzes in der Oberen Eichenau zeigt mit E-Mail vom 22.12.2025 seinen Einzug in das neue Haus an und beantragt die Förderung für sein Kind, das 2023 geboren wurde.

Die Förderung ist auszuzahlen.

Der Gemeinderat Gössenheim nimmt Kenntnis.

I.3.c). Asphaltarbeiten wegen Kopflöcher für Sanierung Wasserleitung

Nachdem in der zurückliegenden Sitzung eine Rechnung der Fa. Grümbel zur Asphaltierung im Zusammenhang mit der Sanierung der Wasserleitung behandelt wurde, legt Herr Schäfer eine Aufstellung der bisher angefallenen Gesamtkosten für diese Arbeiten dem Gremium zur Kenntnisnahme vor.

Die Kosten für die Sanierung belaufen sich bisher auf 41.363,92 €.

I.3.d) Fledermauszählung Ruine Homburg

Der Fledermausschutz Nordbayern hat mitgeteilt, dass die Zählung am 23.12.2025 insgesamt 20 Fledermäuse ergeben hat, 19 davon waren Mopsfledermäuse. Bei einer Fledermaus konnte die Artzugehörigkeit nicht bestimmt werden. Bisher konnten neun verschiedene Fledermausarten in der Ruine nachgewiesen werden.

Außerdem wird im Schreiben des Fledermausschutzes Nordbayern darauf hingewiesen, dass an einem der vergitterten Keller in der Hauptburg die äußere Türklinke abgebrochen wurde. Um Reparatur wird gebeten.

Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass seitens der Gemeinde die Türklinke nicht repariert wird, da ansonsten mit erneuten, sich wiederholenden Beschädigungen der Türklinke zu rechnen ist. Der Keller ist mit einem Zahlenschloss gesichert und somit für Außenstehende nicht zugänglich.

I.3.e) Antrag auf Zuschuss im Rahmen des gemeindlichen Förderprogramms zur Aktivierung von Leerständen und Baulücken in den Altorten der Allianz MainWerntal

Bürgermeister Schäfer informiert den Gemeinderat vorab über einen Antrag eines Anwohners im Altort, der Antrag auf Zuschuss im Rahmen des Förderprogramms zur Aktivierung von Leerständen und Baulücken gestellt hat. Konkrete Angaben zum Vorhaben liegen noch nicht vor. Die Verwaltung ist mit dem Bürger dazu in Kontakt. Der Antrag wird zu gegebener Zeit dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt.

I.3.f) Fulda-Main-Leitung – Vorarbeiten zu den Baugrunduntersuchungen

Mit Schreiben vom 19.12.2025 teilte die, von Tennet TSO GmbH mit der Organisation der Baugrunduntersuchung beauftragte Firma T3 Deutscher Bauservice GmbH der Gemeinde Gössenheim mit, dass im Zeitraum zwischen dem 26.01.2026 und 20.02.2026 auf der Fl.Nr. 6789 der Gemeinde Gössenheim Vorarbeiten zu den Baugrunduntersuchungen stattfinden werden. Die Unterlagen dazu werden aufgezeigt.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

I.3.g) Fulda-Main-Leitung – Bekanntmachung zur Baugrunduntersuchung

Die Bekanntmachung der Tennet TSO GmbH zur Baugrunduntersuchung der Fulda-Main-Leitung im Abschnitt B in den Gemeinden Gräfendorf, Gössenheim und Karsbach vom 09.02.2026 bis 30.04.2026 wird aufgezeigt und dem Gremium bekannt gegeben.

I.4. Verschiedenes

I.4.a) Stand Spielplatzgestaltung Hinterm Dorf in Gössenheim

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach dem Stand der Planung zur Spielplatzgestaltung Hinterm Dorf. Bürgermeister Schäfer hat seitens der Planerin noch keine Informationen erhalten. Er wird die Planung zur Spielplatzgestaltung aktiv nachfragen.

I.4.b) Gelände des ehemaligen Containerkindergartens in Gössenheim am Hügelein

Ein Gemeinderatsmitglied trägt vor, dass die Fläche des ehemaligen Containerkindergartens noch nicht eingeebnet und hergerichtet ist. Anfallende Mäharbeiten im Frühjahr könnten nicht durchgeführt werden. Bürgermeister Schäfer wird mit der Fa. Grümbel Kontakt aufnehmen.

I.4.c) Antrag FC Gössenheim auf Zuschuss der Gemeinde zur Hallendachsanierung der FC Halle

Nach Meldung und Worterteilung eines anwesenden Vorstandes des FC Gössenheim, fragt dieser an, in welcher Höhe die Unterstützung zum eingereichten Antrag des FC Gössenheim zur Hallendachsanierung der FC Halle ausfallen wird.

Bürgermeister Schäfer berichtet, dass der Antrag vorgelegt und dann wieder zurückgenommen wurde. Stattdessen wurde eine Anfrage auf Vorschlag eines in Frage kommenden Architekten gestellt. Bürgermeister Schäfer informiert, dass seitens der Gemeinde und des Bürgermeisters keine Empfehlung dazu erfolgen darf.

Er merkt an, dass ein Antrag auf Zuschuss mit konkreten Zahlen rechtzeitig vor der Gemeinderatssitzung eingereicht werden muss, der dann im Gemeinderat behandelt wird.

Ein Gremiumsmitglied weist den Antragsteller auf den Gemeinderatsbeschluss zum festgelegten Zuschuss von Bauvorhaben der Vereine in Höhe von 20% hin.

I.4.d) Wiederherrichtung eines Durchbruches in der Alten Schule in Sachsenheim

Ein Gemeinderat trägt vor, dass durch die Erdverkabelung der Stromleitungen in der Alten Schule in Sachsenheim noch Arbeiten zur Abdeckung von Kabel und die Schließung eines Loches in einer Decke ausstehen.

Der Bürgermeister wird die Gemeindearbeiter darauf hinweisen.

I.4.e) Säuberung der Bushaltestelle und der Schaukästen in Sachsenheim

Es wird angeregt, dass die Schaukästen der Gemeinde in Sachsenheim, wie auch die Bushaltestelle gereinigt werden sollten.

Ende der öffentlichen Sitzung