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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 6/2022 vom 21.07.2022

vom 21.07.2022

1. ÖFFENTLICHE SITZUNG

Ehrung von Herrn Adolf Sachs, Feldgeschworener des Ortsteils Weickersgrüben

In Anwesenheit des Gemeinderats von Gräfendorf wurde Adolf Sachs für seine 40-jährige verantwortliche Tätigkeit als Feldgeschworener geehrt. Im Auftrag von Frau Landrätin Sabine Sitter nahm Bürgermeister Wagenpfahl die Ehrung vor und überreichte ihm die Ehrenurkunde des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Herr Sachs hat über Jahrzehnte pflichterfüllend seine Aufgaben als Feldgeschworener im Gemeindebereich Weickersgrüben ausgeführt. Dafür dankt ihm der gesamte Gemeinderat herzlich.

Herr Sachs bedankt sich für die Auszeichnung und verlässt den Sitzungssaal.

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 6. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, die Schriftführerin und die Gäste. Besonders begrüßt er Frau Hennlich vom Ingenieurbüro Auktor. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 5/2022 vom 23.06.2022 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

1.1. Ausweisung eines neuen Baugebietes „Lagfeld, 3. Änderung und 1. Erweiterung“ im Ortsteil Gräfendorf; hier: Vorstellung der Vorplanung durch das Ingenieurbüro Auktor

Dem Gemeinderat wird der vom beauftragten Ingenieurbüro Auktor, Würzburg, erstellte Vorentwurf des Bebauungsplans „Lagfeld, 3. Änderung und 1. Erweiterung“ aufgezeigt. Bürgermeister Wagenpfahl übergibt das Wort an Frau Hennlich, Mitarbeiterin des Ingenieurbüros Auktor. Frau Hennlich erläutert, dass das zukünftige neue Baugebiet komplett beplant wurde, die Ausweisung der einzelnen Bauplätze soll jedoch in zwei Abschnitten erfolgen. Für dieses Baugebiet sind zwei Stichstraßen vorgesehen. Zur Verkehrsberuhigung ist bewusst kein Ringverkehr vorgesehen worden. Die Wasserversorgung erfolgt über eine Ringleitung. Das Oberflächenwasser soll über offene Gräben in ein Rückhaltebecken geleitet werden. Dafür sind im Baugebiet sowohl am Rand als auch zwischen den vorgesehenen Bauplätzen mehrere offene Gräben vorgesehen. Dies hat zum Vorteil, dass in den offenen Gräben bereits ein Teil des Wassers versickern kann und somit die Größe des Rückhaltebeckens kleiner gewählt werden kann. Mit der Planung wird künftig das Oberflächenwasser von der unten angrenzenden Bausiedlung ferngehalten. Zwischen dem neu entstehenden Baugebiet und dem angrenzenden Baugebiet ist ein Weg zur allgemeinen Nutzung vorgesehen.

Das Gebiet soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Es sollen Einzel- und Doppelhäuser zugelassen werden. Die textlichen Festsetzungen werden vorgetragen. Im Rahmen der baulichen und städtebaulichen Gestaltung sollen keine grellen oder reflektierende Farbtöne sowie spiegelnde Materialien zugelassen werden. Als Dacharten sollen Satteldächer, Walmdächer und Pultdächer mit einer Neigung der Dachhaut von 25° bis max. 45° zugelassen werden. Für Garagen sowie sonstige Nebenanlagen beträgt die Dachneigung max. 30°. Bei der Dacheindeckung sind unbeschichtete Metalleindeckungen und die Verwendung spiegelnder Materialien auf Dächern unzulässig. Das Anbringen von Sonnenkollektoren oder Photovoltaikanlagen auf der Dachhaut sowie die Begrünung von Dächern sollen zulässig sein, aber nicht verpflichtend. Zum Stellen einer Zisterne sollen die Bauwerber verpflichtet werden.

Frau Hennlich führt weiter aus, dass als nächstes ein Bodengutachten erstellt werden muss. Hier wird sich dann erschließen, wie groß die Rückhaltebecken zu dimensionieren sind und wieviel Ausgleichsfläche seitens der Gemeinde bereitgestellt werden muss.

Auf Nachfrage wird der Gemeinderat darüber informiert, dass die Entwässerungsmulden eine Breite von ca. 5 m erhalten sollen. Ein Gemeinderat beantragt, dass der als Gast anwesende Nachbar des neuen Baugebietes das Wort erhält. Dem stimmt der Gemeinderat mit 8 : 0 Stimmen zu. Er bedankt sich für das ihm erteilte Wort und führt aus, dass derzeit bei Regen Wasser und mitgeschwemmter Unrat auf die darunterliegende Sonnenstraße und sein Anwesen gelangt. Er führt Bedenken dahingehend an, dass, wenn das Baugebiet ausgewiesen und Flächen versiegelt sind, diese Wassermengen für die unteren Anlieger stärker werden könnten. Er bittet, dies zu bedenken und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ihm wird entgegnet, dass das zu erstellende Bodengutachten auch über die diesbezüglich zu treffenden Maßnahmen Aufschluss geben wird.

Weiterhin kam der Gemeinderat zu dem Entschluss, dass Schottergärten auf eine kleine Größe beschränkt werden sollen.

Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Das Ingenieurbüro Auktor, Würzburg, wird beauftragt, den Bebauungsplan „Lagfeld, 3. Änderung und 1. Erweiterung“ entsprechend dem heute abgesprochenen Vorentwurf zu erstellen und zur Genehmigung vorzulegen.

8 : 0

Bürgermeister Wagenpfahl bedankt sich bei Frau Hennlich für ihr Kommen und ihre Ausführungen. Er verabschiedet sie und wünscht ihr einen guten Nachhauseweg.

1.2. Beratung über den Haushaltsplan 2022

Für die Haushalts- und Finanzplanung wurden die Haushaltsdaten und die Jahresergebnisse der Vorjahre herangezogen. Die Einzelansätze wurden unter Berücksichtigung dieser Daten und der örtlichen Gegebenheiten und Erfahrungswerte ermittelt. Der Haushalt 2022 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und schließt mit folgenden Summen ab:

Das Volumen des Verwaltungshaushalts 2022 steigt gegenüber dem Vorjahr um 295.660 Euro. Beim Vermögenshaushalt ist eine Minderung um 886.590 Euro zu verzeichnen. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich für das laufende Jahr auf 5.274.230 Euro und liegt um 590.930 Euro unter dem Gesamtansatz des Vorjahres.

Der Zuwachs im Verwaltungshaushalt liegt vor allem an den zum Teil deutlich höheren Einnahmepositionen. Hier sind größere Steigerungen bei den Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land um 109.100 Euro, bei der Gewerbesteuer um 90.000 Euro und den kalkulatorischen Einnahmen um 51.930 Euro zu erwarten. Weiterhin steigen der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (32.880 Euro), die Schlüsselzuweisungen (30.310 Euro), Erstattungen der Sozialversicherung (28.500 Euro), Verkaufserlöse aus dem Forst (25.900 Euro), Erstattungen vom Land (21.200 Euro), Verwaltungseinnahmen durch Versicherungen (11.040 Euro), Innere Verrechnungen (10.810 Euro) und sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land (9.880 Euro). Dagegen sinken die Zuweisungen für laufende Zwecke vom übrigen Bereich um 108.100 Euro, die Erstattungen von Gemeinden um 14.620 Euro und die Kanalgebühren um 10.900 Euro.

Auch bei den Ausgaben gibt es einige Veränderungen. So steigen die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 209.560 Euro, die Unterhaltung im Forst (Pflanzen, Zäune) um 50.000 Euro, die Gewerbesteuerumlage um 19.470 Euro, die VG-Umlage um 19.390 Euro und die Kreisumlage um 13.110 Euro. Dafür sinken die kalkulatorischen Kosten (51.930 Euro), die Dienstleistungen durch Dritte (Forst; 41.910 Euro), die Zuschüsse für Kindergärten (24.000 Euro), die Erstattungen an Gemeinden (Mittelschule und Forstumlage; 20.770 Euro), Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb (11.560 Euro) und Innere Verrechnungen (10.810 Euro).

Die anderen Ausgaben bleiben etwa gleich oder verändern sich nur geringfügig. Daraus resultiert letztlich, dass dieses Jahr eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt zustande kommt, und zwar in Höhe von 425.810 Euro, um dieses Jahr erforderliche Investitionen zu finanzieren. Letztes Jahr betrug diese nur 216.250 Euro. Diese Zuführung entspricht § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV, der eine Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungsleistungen (für 2022: 51.070 Euro) verlangt. Aus dem Verwaltungshaushalt kann die Gemeinde dieses Jahr in Anbetracht der anstehenden Investitionen aber nur einen kleinen Handlungsspielraum erwirtschaften.

Schwerpunkte im diesjährigen Vermögenshaushalt sind Baumaßnahmen der Dorferneuerung mit 1.025.000 Euro, für die Abwasseranlage mit 217.000 Euro, für den Wohnungsbau mit 210.000 Euro, sowie Anschaffungen für den Bauhof mit 157.000 Euro und für die Feuerwehr mit 100.000 Euro. Außerdem werden für den Radwegebau 65.000 Euro und die Straßenbeleuchtung 60.000 Euro aufgewendet. Zu diesen größeren Investitionen kommen entsprechend dem Investitionsprogramm noch weitere vermögenswirksame Ausgaben, so dass der Investitionsbedarf für dieses Jahr mit insgesamt 1.997.000 Euro abschließt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist neben der oben genannten Zuführung in Höhe von 425.810 Euro, Zuweisungen für Investitionen (527.930 Euro), der Entnahme aus der Rücklage (Sollüberschuss) in Höhe von 400.000 Euro, Bauplatzverkäufen in Höhe von 20.000 Euro und Beiträgen in Höhe von insgesamt 3.000 Euro und die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 670.170 Euro einkalkuliert, so dass die Gesamteinnahmen insgesamt 2.148.410 Euro betragen.

Die Verschuldung ist durch die letztjährige Darlehensaufnahme wieder gestiegen und belief sich zum 31.12.2021 auf 1.251.010 Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 943,45 Euro entspricht. Ende 2022 liegt diese dann voraussichtlich bei 1.410,34 Euro, wenn der Gesamtbetrag der möglichen Kredite aufgenommen werden muss. Die Gesamtverschuldung läge dann wieder bei 1.870.110 Euro. Der zuletzt veröffentlichte Durchschnitt (Stand: 31.12.2020) vergleichbar großer Gemeinden liegt hier bei 631 Euro je Einwohner. In den Folgejahren kann die gemeindliche Pro-Kopf-Verschuldung auf Grund der zu erwartenden Zuweisungen jedoch wieder reduziert werden und nähert sich dann dem vergleichbaren Landesdurchschnitt etwas an. Im Stellenplan waren keine Änderungen veranlasst.

Im Vermögenshaushalt werden heuer wieder Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt, und zwar für 2023 und 2024 für die Dorferneuerung jeweils 1.000.000 Euro, für den Radwegebau für 2023 500.000 Euro und für 2024 550.000 Euro. Schließlich werden für die Dorferneuerung für das Jahr 2025 noch einmal 1.100.000 Euro benötigt. Als Kassenkredit wird ein Betrag in Höhe von 520.970 Euro festgesetzt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt den Haushaltsplan 2022 wie vorgetragen und erlässt die Satzung für das Haushaltsjahr 2022 gem. Vorlage.

8 : 0

1.3. Beratung Finanzplan und Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2025

Das Investitionsprogramm für die folgenden Jahre bis 2025 wurde bei Erläuterung der Investitionsmaßnahmen für das laufende Jahr angesprochen. Das aktuelle Investitionsprogramm wird von den Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung, insbesondere dem Projekt „Saaletaler Höfe“ und dem Straßenbau incl. Beleuchtung dominiert. Diese Maßnahmen werden die Gemeinde auch nächstes Jahr weiter beschäftigen. Bei Bekanntgabe der voraussichtlichen Zahlen für die Investitionen bis 2025 wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Finanzplan als auch das Investitionsprogramm bei den jährlichen Haushaltsberatungen fortgeschrieben und der Entwicklung angepasst wird.

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm werden für den Finanzzeitraum von 2021 bis 2025 nach der Beratung und Aussprache mit folgenden Beträgen in Euro vorgeschlagen:

Dieser Vorschlag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen.

8 : 0

1.4. Antrag auf Förderung der beiden Brückensanierungen in Wolfsmünster und der Roßmühle mit Mitteln aus dem Förderprogramm des BayGVFG

Laut Kostenberechnungen des Ingenieurbüros Schöll sind die Sanierungen der Straßenbrücken über die Bahnlinie in Wolfsmünster und Weickersgrüben (Roßmühle) deutlich teurer als der Neubau der Brücken. Für den Neubau der Brücken werden Fördermittel nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) von ca.

30 % bis max. 80 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Hierfür muss bis spätestens 01.09.2022 ein Förderantrag bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beauftragt die Verwaltung, die Förderung für je einen Ersatzneubau der beiden Brücken nach dem BayGVFG zu beantragen.

8 : 0

Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass es sich hierbei um eine mittelfristige Investition handelt. Die Bahn plant, im Jahre 2024 Gleisarbeiten zwischen der Roßmühle und Gemünden durchzuführen und im Jahr 2028 Brücken im Gemeindebereich zu sanieren. Hierbei könnte dann der Neubau dieser Brücken erfolgen. Zuerst soll die Brücke in Wolfsmünster erneuert werden, da sie in einem schlechteren Zustand als die Brücke Roßmühle ist.

1.5. Friedhof Ortsteil Gräfendorf; hier: Anlegen einer weiteren Gemeinschaftsurnengrabanlage – Gestaltungsvorschlag des Obst- und Gartenbauvereins Gräfendorf

Bereits im Januar 2022 sprach sich der Gemeinderat Gräfendorf dafür aus, dass im Eingangsbereich des Friedhofes Gräfendorf eine weitere Gemeinschaftsurnengrabanlage ausgewiesen wird. Am 04.07.2022 trafen sich nun Vertreter des Obst- und Gartenbauvereins zusammen mit dem Bürgermeister vor Ort. Es wurde zusammen ein Gestaltungsvorschlag erarbeitet, der dem Gemeinderat aufgezeigt und erläutert wird. Auf der vorgesehenen Fläche soll mittig ein Findling aufgestellt werden. Es ist geplant, diesen mit einem besinnlichen Spruch sowie zwei Kreuzen zu versehen und ihn mit Rosen zu umrahmen. Außerdem sollen Lavendelpflanzen gesetzt werden. Für diese Fläche sind 32 Grabstätten eingeplant. Die Arbeiten sollen von den Gemeindearbeitern mit Unterstützung des Obst- und Gartenbauvereins durchgeführt werden. Diese Lösung kann kostengünstig umgesetzt werden. Ein Gemeinderat führt aus, dass das Landratsamt Main-Spessart Landschaftsplaner beschäftigt, die hierfür kostengünstig eine Planung erstellen könnten. Man kam überein, dass der Plan zur Gestaltung der weiteren Gemeinschaftsurnengrabanlage wie vorgelegt weiterverfolgt wird. Zu einer späteren Neuplanung des gesamten Friedhofes Gräfendorf soll der Landschaftsplaner des Landkreises Main-Spessart hinzugezogen werden.

1.6. Verschiedenes

1.6.1. Bürgerversammlungen 2022

Die Bürgerversammlungen 2022 finden wie folgt statt:

Michelau/Alte Schule:

Dienstag, den 30.08.2022, 19:00 Uhr

Weickersgrüben/Alte Schule:

Freitag, den 02.09.2022, 19:00 Uhr

Schonderfeld/Feuerwehrhaus:

Montag, den 05.09.2022, 19:00 Uhr

Wolfsmünster/Kulturheim.:

Mittwoch, den 07.09.2022, 19:00 Uhr

Gräfendorf/Pfarrheim:

Donnerstag, den 08.09.2022, 19:00 Uhr

1.6.2. Urlaub des Bürgermeisters

Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass sich der 1. Bürgermeister von Montag, den 08.08.2022 bis Sonntag, den 28.08.2022 in Urlaub befindet. In dieser Zeit übernimmt der 2. Bürgermeister Jürgen Brönner die Amtsgeschäfte. Er ist in dringenden Angelegenheiten unter Tel.Nr. 09357/1352 erreichbar.

Ende der öffentlichen Sitzung