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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gössenheim

Bürgermeister Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle recht herzlich, besonders Frau Susanne Keller von der ILE MainWerntal, Herrn Armin Kraus vom Architekturbüro Kraus, Gemünden, die Kindegartenleiterin, Frau Marion Mathes und den Vertreter der Presse, Herrn Hussong sowie den anwesenden Zuhörer.

Der Bürgermeister stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 7/2024 vom 13.06.2024 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt.

Einwendungen werden nicht vorgebracht. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme von weiteren TOPs in die Tagesordnung

Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme von 4 weiteren TOPs im öffentlichen Teil und 2 weiteren TOPs im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.

ILE MainWerntal -Evaluierung und Fortführung

Kindergarten Gössenheim – Zaunanlage

Kindergarten Gössenheim – Schamwände

Kindergarten Gössenheim – Garderobenschilder

Beschluss: 10 : 0

Termin für die nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 08.08.2024 statt.

I. Öffentliche Sitzung

I.1. Integrierte Ländliche Entwicklung Main-Werntal –

I.1.a) Evaluierung

Am 8. und 9. März 2024 fand in Klosterlangheim ein sogenanntes Evaluierungsseminar statt, bei dem der Lenkungsausschuss der Allianz ILE MainWerntal einerseits die bisherige Zusammenarbeit reflektierte und andererseits Ziele und Handlungsfelder für die nächsten Jahre festlegte. Frau Susanne Keller erhält das Wort und stellt die Ergebnisse dieser Evaluierung anhand einer Präsentation vor.

Sie gibt einen Überblick über die Handlungsfelder der ILEK und die darin bereits abgeschlossenen Maßnahmen der letzten 10 Jahre.

Im Anschluss trägt sie die erarbeiteten und künftigen Projekte im Allianzgebiet vor. Dabei geht es um die Umbenennung der ILE in „Zukunfts Region MainWerntal“ mit neuem Logo, die Erstellung eines Newsletters sowie der Anpassung der Handlungsfelder und Maßnahmen an die aktuelle Zeit und Themen. Es sollen realistische Maßnahmen sein, die umsetzbar sind, z. B. Klimaschutz, Öko-Konto, Dorfladen, Alltagshelfer/Begegnungshelfer u.a.

I.1.b) Fortführung

Der Gemeinderat Gössenheim ist sich einig, dass die Integrierte Ländliche Entwicklung MainWerntal fortgeführt werden soll.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim beschließt die Fortführung der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) für die Region MainWerntal.

10 : 0

Bürgermeister Schäfer bedankt sich bei Frau Keller für Ihre Ausführungen und verabschiedet sie.

I.2.a) Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim – Beschluss zur Vergabe der Arbeiten zur Spielplatzgestaltung

Herr Armin Kraus erhält das Wort.

Die Submission zur Ausschreibung der Spielgeräte und der Anpassung der Außenanlage fand am 25.06.2024 statt.

Er berichtet, dass 6 angeschriebene Firmen kein Angebot abgegeben haben.

1) Florian Hofmann, 97084 Würzburg; 2) Hofmann GmbH, 97828 Marktheidenfeld; 3) Patrick Vogt, 97737 Gemünden; 4) Herbert Sträub GmbH, 97209 Veitshöchheim; 5) Spielartart GmbH, 99880 Hörsel; 6) Sven Gondosch, 97209 Veitshöchheim

Das Angebot der Firma Schwarz Garten- & Spielraumgestaltung, Kirchheim über 218.979,99 € ist das einzige vorliegende Angebot.

Die Kostenberechnung vom 29.04.2024 lag bei 212.164,86 €.

Der Vergabevorschlag des Architekturbüros Kraus sieht somit die Firma Schwarz Garten- &Spielraumgestaltung, 97268 Kirchheim vor, da dies das einzige Angebot ist. Modellierungsarbeiten der künftigen Spielplatzfläche sind noch erforderlich und lt. Kostenberechnung in Höhe von ca. 50.000,- € einzurechnen.

Die Mehrheit des Gremiums sieht die Kosten für zu hoch an und diskutiert ausführlich eventuelle Möglichkeiten, um Einsparungen vorzunehmen. Dabei wird Eigenleistung für die Bodenarbeiten und günstiger Spielgeräte anderer Anbieter sowie eine zeitlich versetzte Anschaffung der Geräte besprochen. Auf das teure verwendete Robinienholz im Angebot hingewiesen.

Es wird vorgebracht, dass mit der VOB-Stelle (Regierung von Unterfranken) Rücksprache genommen werden sollte, um abzuklären, ob die Aufhebung der Ausschreibung möglich ist.

Frau Mathes, die anwesend ist, schlägt nach Worterteilung vor, dass eine Gruppe aus Gemeinderat, Kindergartenteam und Eltern gebildet wird, die erarbeiten, was aus der Planung und dem Angebot machbar ist und übernommen werden sollte und auf was verzichtet werden kann. Sie weist darauf hin, dass die erforderliche Modellierung sehr wichtig ist.

Die Fa. Schwarz stellt die angebotenen Geräte selbst her. Frau Mathes merkt an, dass das verwendete Robinienholz eine sehr lange Haltbarkeit hat und damit auf die Jahre gerechnet, sich diese Kosten rechnen.

Nach Rückfrage an Herrn Kraus zur möglichen weiteren Verfahrensweise, teilt dieser mit, dass mit der Fa. Schwarz verhandelt werden muss, ob trotz Streichungen im Angebot die weiteren Preise gleichbleiben.

Herr Kraus soll mit der Ausgabestelle der VOB die Möglichkeit der Aufhebung der Ausschreibung klären.

Der Gemeinderat einigt sich darauf, dass die Ausschreibung zu den Arbeiten der Spielplatzgestaltung aufgehoben werden soll und ein Arbeitskreis gebildet wird, der die Spielplatzgestaltung überarbeitet. Der Architekt soll mit der Fa. Schwarz in Verhandlung treten, damit die Firma als Auftragnehmer trotz einer reduzierten Lösung verbleibt.

Beschluss: 10 : 0

Damit kann der Spielplatz gemäß Entwurf erstellt werden und die erforderlichen Erdarbeiten begonnen werden.

Bürgermeister Schäfer bedankt sich bei Herrn Armin Kraus und verabschiedet ihn.

I.2.b) Förderung von Spielplätzen

Wie in der zurückliegenden Sitzung angeregt, hat der Bürgermeister das Angebot zur Förderung von Kinderspielplätzen geprüft.

Das Bundesprogramm „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ fördert Einzelprojekte, die Kinder und Jugendliche auf Grundlage eigener Ideen inhaltlich planen und selber umsetzen. Um Fördermittel zu erhalten, kooperieren sie mit einem Antragsberechtigten Träger, der den Förderantrag für sie stellt und darauf achtet, dass die formalen Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel eingehalten werden.

Der Förderzeitraum endet am 31.12.2024.

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die interessierten Kinder und Jugendliche an einer virtuellen Sprechstunde sowie an mindestens einem virtuellen Beratungsgespräch teilnehmen. Allerdings wird aufgrund der hohen Nachfrage keine digitale Sprechstunde und auch keine Beratungstermine für junge Projektmacher:innen mehr angeboten. Alle jungen Menschen, die bisher kein Beratungsangebot genutzt haben, können keine Anträge mehr stellen.

Ein weiteres Projekt „Spielplatz-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes“ fördert Spielraum, der für alle Kinder und Jugendliche öffentlich und frei zugänglich ist. Elementar sind zudem die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Gestaltung des Spielraumes, aber auch die Kreativität bei der Mittelakquise und der Gestaltung sowie der Wille, selbst tatkräftig mit anzupacken. Die Antragsfristen enden jeweils zum März und September eines Jahres.

Diese Förderungen betreffen öffentliche Spielplätze.

I.3. Bauantrag – Wohnhausneubau mit Carport, Fl.Nr. 2606/10 Gemarkung Gössenheim, Obere Eichenau 15

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 11.06.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 7/2024 „Neubau Wohnhaus mit Carport“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 2606/10, Obere Eichenau 15, Gemarkung Gössenheim liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Eichenau - Homburgstraße“; die Erschließung ist gesichert. Diesbezüglich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für dieses Baugebiet ein Trennsystem, sprich ein Oberflächenwasser- sowie ein Schmutzwasserkanal, verlegt wurde. Dies wurde dem Planer, der Genehmigungsbehörde sowie der Bauherrschaft im Vorfeld nochmals mitgeteilt. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.

Dem Gemeinderat nimmt Einsicht in die Unterlagen. Aufgrund der vorliegenden Planung ergibt sich folgende notwendige Befreiung zum Bebauungsplan „Eichenau - Homburgstraße“:

1. Zulässige Wandhöhe max. 6,00m – beantragt ist eine Wandhöhe von 6,33m

Aufgrund der energetisch erforderlichen Konstruktionshöhen und eine lichte Raumhöhe von knapp 2,50m ergibt sich die geplante Traufhöhe. Um die Gefahr von Rückstau-Schäden aus der Entwässerungsanlage zu minimieren, soll das Erdgeschoss eine Stufe über Straßenniveau positioniert werden. Aufgrund der geringen Gebäudebreite und der damit verbundenen geringen Firsthöhe ist die Überschreitung städtebaulich vertretbar – nachbarschaftsrechtliche Belange werden hierdurch nicht gestört. Aufgrund dessen kann der Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

Alle weiteren Festsetzungen werden vom beantragten Bauvorhaben eingehalten. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 7/2024 „Neubau Wohnhaus mit Carport“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichenau – Homburgstraße“ hinsichtlich der max. zulässigen Wandhöhe sein Einverständnis.

10 : 0

Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

I.4. Gemeindliches Förderprogramm für Familien mit Kindern beim Kauf eines gemeindlichen Bauplatzes – Antrag auf Förderung

Im Rahmen eines Grundstückskaufes von der Gemeinde Gössenheim wird die Familienförderung der Gemeinde Gössenheim beim Kauf gemeindlicher Bauplätze in Höhe von 1.200,- € pro Kind beantragt.

Der Antragsteller hat 2 Kinder, die unter 8 Jahre alt sind. Die Prämie wird ausbezahlt, sobald der Nachweis erfolgt ist, dass die Kinder mit Hauptwohnsitz in der neuen Wohnung angemeldet sind.

Der Gemeinderat Gössenheim zeigt Einverständnis und stimmt dem vorgelegten Förderantrag zu.

Beschluss:9 : 0

(Gemeinderat Felix Feser nach Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt.)

I.5. Übernahme von Abstandsflächen Grenze Gemarkung Wernfeld zur Gemarkung Sachsenheim

Das Anwesen Am Rod 38 in Wernfeld wurde verkauft. Der neue Eigentümer möchte am bestehenden Wohnhaus einen einstöckigen Anbau verwirklichen. Der Anbau reicht bis auf 1 m an die Grundstücksgrenze der Gemeinde Gössenheim (Gemarkung Sachsenheim) heran, so dass die Abstandsfläche von 3 m nicht eingehalten wird. Um den Bau zu realisieren, müsste die Gemeinde Gössenheim die fehlende Abstandsfläche übernehmen.

Im Gremium wird die Übernahme der Abstandsfläche diskutiert und sehr kritisch gesehen.

Die ursprüngliche Ausweisung der Bauplätze an der Gemarkungsgrenze Sachsenheim wird für zu nahe erachtet.

Es wird vorgetragen, dass die angrenzende Eichenkultur der Gemeinde Gössenheim, die bisher noch sehr niedrig ist, in einigen Jahren große Bäume aufweist. Die Gemeinde hat dafür die Verkehrssicherheitspflicht. Auch auf die Gefahr durch Eichenprozessionsspinner u.a. wird hingewiesen. Ein Gremiumsmitglied ist der Meinung, dass der vorhandene und zugewucherte Weg, freigehalten werden soll. Der Gemeinderat möchte keinen Präzedenzfall schaffen. Man will die vorhandene Bebauung an der Gemarkungsgrenze vor Ort einsehen, bevor man eine Entscheidung trifft.

Der TOP wird zurückgestellt.

Das Bauamt in der Verwaltung wird beauftragt, sich mit der Stadtverwaltung Gemünden in Verbindung zu setzen und abzuklären, welche Bauten an der Gemarkungsgrenze bisher seitens der Stadt Gemünden genehmigt wurden.

I.6. Angebot landwirtschaftliche Klärschlammverwertung

Die Firma Klärschlamm Wedel, Burgoberbach, hat der Gemeinde ein Angebot für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung der Kläranlage Gössenheim mit dem Einsatz des amphibischen Rühr- und Räumbootes unterbreitet. Das Angebot wird per Beamer aufgezeigt.

1 cbm Klärschlamm bis 6% TS-Gehalt

38,50 € netto

Pro jedes weitere Zehntel Prozent

TS-Gehalt Aufschlag von

0,42 €/cbm netto

Für Baustelleneinrichtung und

zusätzliche Erschwernisse einmalig

1.000,- € netto

Wasserpumpe

97,- € /Stunde netto

Pumpe am Gülletankwagen

115,- € /Stunde netto

Die Feststellung des TS-Gehaltes ist von der Gemeinde zu übernehmen.

Anfallender Sand muss von der Gemeinde entsorgt werden.

Gemäß dem Gemeindearbeiter Rüger ist dies die einzige Firma in der Region, die die Klärschlammverwertung auf diese Art und Weise vornimmt und die die Genehmigung zur Ausbringung des Klärschlammes auf gemeindliche Flächen besitzt.

Da man anhand der aufgezeigten Zahlen keine Vorstellung davon hat, wie hoch die Rechnung ausfallen könnte, wird gewünscht, die Rechnung der letzten Klärschlammverwertung der Firma dem Gremium vorzulegen.

Ein Gremiumsmitglied möchte noch 2 bis 3 weitere Angebote zum Vergleich.

Der TOP wird zurückgestellt.

I.7. Parksituation vor der Zehntscheune

In der zurückliegenden Sitzung wurde das Thema der Parksituation vor der Zehntscheune besprochen. Dabei wurde auf das Lärmschutzgutachten zur Erlaubnis der Nutzung der Zehntscheune hingewiesen.

Bürgermeister Schäfer berichtet, dass auf der Grundlage des Lärmschutzgutachtens für die Zehntscheune der Genehmigungsbescheid durch das Landratsamt zur Nutzungsänderung der Zehntscheune zum Verwaltungs- und Mehrzweckgebäude erlassen wurde. Er zeigt die entsprechenden Passagen aus dem Genehmigungsbescheid per Beamer auf.

Darin ist klar benannt, dass Kfz-Stellplätze für Besucher am nördlichen der Zehntscheune liegenden Sportplatz auszuweisen sind. Die Stellfläche um die Zehntscheune darf nicht genutzt werden, ausgenommen ist lediglich die Nutzung eines einzelnen Behindertenstellplatzes durch Berechtigte auf der westlichen Seite der Zehntscheune. Die Regelungen zum Lärmschutz sind im Benutzungsvertrag der Zehntscheune aufgeführt.

Das Gremium tauscht sich rege dazu aus. Der Anlass und Verlauf bis es zum Lärmschutzgutachten kam, wird vorgetragen. Die weiteren Auflagen werden benannt. Ein Gremiumsmitglied sieht die Parkregelung des Genehmigungsbescheides durch das Landratsamt nur im Zusammenhang mit Veranstaltungen in der Zehntscheune. Der Bürgermeister soll dies bei der zuständigen Stelle im Landratsamt abklären.

Aus den Reihen des Gremiums wird betont, dass es unabhängig davon nicht sein kann, dass durch das Parken von Fahrzeugen Fußgänger auf den Straßenraum ausweichen müssen.

Der TOP wird zurückgestellt.

I.8. Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim – 3. Nachtragsangebot Fa. Florian Hofmann GmbH, Würzburg für Zaunanlage parallel zum Gehweg

Das 3. Nachtragsangebot der Fa. Florian Hofmann GmbH, Würzburg für die Zaunanlage parallel zum Gehweg vom 01.07.2024 in Höhe von 10.401,36 € brutto wird per Beamer zur Kenntnis gegeben.

Der Architekt empfiehlt der Bauherrschaft die Fa. Hofmann mit den zusätzlichen Arbeiten für die Zaunanlage gemäß dem 3. Nachtragsangebot vom 01.07.2024 zu beauftragen.

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt dem aufgezeigten 3. Nachtragsangebot der Fa. Hofmann, Würzburg vom 01.07.2024 in Höhe von 10.401,36 € zu.

Beschluss: 10 : 0

I.9. Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim - 1. Nachtragsangebot Fa. Horstmann, Karlstadt für 2 Schamwände

Auf Wunsch der Bauherrschaft werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Das 1. Nachtragsangebot der Fa. Schreinerei Horstmann GmbH & Co.KG, Karlstadt, für die Lieferung und Montage von 2 Schamwänden zur Ergänzung der Kabinenanlage (Toiletten) in Höhe von 1.050,- € liegt vor und wird per Beamer aufgezeigt.

Der Architekt empfiehlt der Bauherrschaft die Fa. Horstmann, Karlstadt mit den zusätzlichen Arbeiten zum Nachtragsangebot 1 vom 03.07.2024 zu beauftragen.

Der Gemeinderat Gössenheim zeigt mit dem aufgezeigten 1. Nachtragsangebot der Fa. Horstmann GmbH & Co.KG, Karlstadt vom 03.07.2024 in Höhe von 1.050,- € Einverständnis.

Beschluss: 10 : 0

I.10. Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim – 3. Nachtragsangebot Fa. Horstmann, Karlstadt für Garderobenschilder

Auf Wunsch der Bauherrschaft werden zusätzliche Leistungen erforderlich. Das 3. Nachtragsangebot der Fa. Schreinerei Horstmann GmbH & Co.KG, Karlstadt für die Lieferung und Montage von Garderobenschilder in Höhe von 514,56 € brutto liegt vor und wird per Beamer zur Kenntnis gegeben.

Der Architekt empfiehlt der Bauherrschaft die Fa. Horstmann, Karlstadt mit den zusätzlichen Arbeiten zum Nachtragsangebot 3 vom 03.07.2024 zu beauftragen.

Der Gemeinderat stimmt dem aufgezeigten 3. Nachtragsangebot der Fa. Horstmann GmbH & Co.KG, Karlstadt vom 03.07.2024 in Höhe von 514,56 € brutto zu.

Beschluss: 10 : 0

I.11. Verschiedenes

Hierzu ergehen keine Wortmeldungen.

Ende der öffentlichen Sitzung