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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gräfendorf

1. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 8. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates und die Schriftführerin. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 7/2024 vom 27.06.2024 wurde den Gemeinderäten mit der Einladung zur Gemeinderatssitzung Nr. 8/2024 am 25.07.2024 zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte

Es wird beantragt, den TOP „Konvoi-Planung zur Kommunalen Wärmeplanung“ mit in die öffentliche Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

13: 0

Des Weiteren wird beantragt, den TOP „Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Reduzierung von Phosphoreinträgen in die Kläranlage Gräfendorf“ mit in die öffentliche Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

13: 0

1.0. Konvoi-Planung zur Kommunalen Wärmeplanung

Die Gemeinde Gräfendorf hat einen Förderantrag für die Bezuschussung der kommunalen Wärmeplanung letztes Jahr gestellt. Die Bewilligung steht noch aus.

Mit Schreiben vom 18.07.2024 weist das Landratsamt Main-Spessart darauf hin, dass sich kleinere Kommunen mit umliegenden Kommunen bei der KWP zusammentun können, um energetische Potenziale gemeinsam zu erheben und sich den Verwaltungsaufwand der KWP zu teilen. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt solche Überlegungen in Form eines „Kurz-Energienutzungsplans (Kurz-ENP)“ mit Förderquoten zwischen 60 bis 80%. Das Landratsamt Main-Spessart fragt an, ob Interesse an der Beteiligung besteht. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Die Gemeinde Gräfendorf zeigt Interesse an einer Konvoi-Planung zur Kommunalen Wärmeplanung.

0 : 13

1.0.1. Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Reduzierung von Phosphoreinträgen in der Kläranlage Gräfendorf

Um zu jeder Zeit den Grenzwert im Ablauf für Phosphat von 2 mg/l einzuhalten, ist es erforderlich, auf der Kläranlage Gräfendorf eine Phosphatfällmittelstation zu errichten. Bürgermeister Wagenpfahl stellt das Verfahren vor. Die chemische Fällung hat sich bei der Phosphorelimination bewährt; es ist ein wirtschaftliches und einfaches Verfahren. Durch die Zugabe von Fällmitteln wird Phosphor von der gelösten Form in unlösliche Verbindungen überführt und durch Absetzen aus dem Abwasser eliminiert. Bei kleineren Kläranlagen ist der Einsatz flüssiger Fällmittel die wirtschaftlichste Lösung. Diese werden dosiert der Kläranlage zugeleitet.

Der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Reduzierung von Phosphoreinträgen in der Kläranlage Gräfendorf liegt dem Gemeinderat vor. Die Kostenberechnung für die Installation einer P-Elimination auf der Kläranlage Gräfendorf liegt bei einer Gesamtsumme von ca.

110.000 € brutto. Bis Ende des Jahres muss der Förderantrag hierfür gestellt werden.

Nach eingehender Diskussion im Gemeinderat ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf stellt beim WWA den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zum Einbau einer Phosphatfällmittelstation zur Reduzierung von Phosphoreinträgen auf der Kläranlage Gräfendorf.

13 : 0

1.1. Bauantrag BV-Nr. 15/2024 „Nutzungsänderung der Nebenräume über der Garage zu einer Praxis“, Grundstück Fl.Nr. 558/10, Gemarkung Gräfendorf

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 04.07.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 15/2024 „Nutzungsänderung der Nebenräume über der Garage zu einer Praxis“ eingegangen ist.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 558/10, Sonnenstraße 6, Gemarkung Gräfendorf, liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Lagfeld, 1. Änderung“. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung. Die Erschließung ist gesichert.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Demnach wurde der gesamte Bestand planerisch aufgenommen – der Grundriss sowie die Außenmaße des Gebäudes werden nicht verändert. Die eigentliche Nutzungsänderung erfolgt im Erdgeschoss. Das bedeutet konkret, dass die Räumlichkeiten im Erdgeschoss zukünftig als Therapieraum (Psychotherapie) inkl. Büro genutzt werden sollen.

Die bauplanungsrechtliche Beurteilung ergibt, dass die Berufsausübung freiberuflicher Tätiger, zu denen auch Psychologen, Psychiater, Psychotherapeuten etc. gehören, in Wohngebieten auch in Räumen zulässig ist. Aus diesem Grund kann dem vorliegenden Bauantrag zugestimmt werden.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 15/2024 „Nutzungsänderung der Nebenräume über der Garage zu einer Praxis“ sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart zurück.

13 : 0

1.2. Bauantrag BV-Nr. 16/2024 „Tektur: Umnutzung eines ehem. Jagdschlosses zu einem Einfamilienwohngebäude“, Fl.Nr. 696, Gemarkung Gräfendorf

Der vorliegende Änderungsantrag BV-Nr. 16/2024 „Tektur Umnutzung eines ehem. Jagdschlosses zu einem Einfamilienwohngebäude“ zum bereits genehmigten Verfahren 51-602-B-2019-530 ist im Zuge der digitalen Antragstellung am 18. Juli 2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 696, Seewiesenstraße 6, Gemarkung Gräfendorf liegt im Außenbereich. Die Privilegierungsvoraussetzungen gem. § 35 Abs. 2 BauGB wurden bereits im Genehmigungsverfahren aus 2019 geprüft und entsprechend befürwortet. Auch die Erschließung gilt als gesichert. Infolgedessen wurde das Bauvorhaben in der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2019 ausführlich behandelt, befürwortet und schlussendlich mit Bescheid vom 25.06.2019 genehmigt.

Da sich nun verschiedene Änderungen der Innenraumaufteilung sowie die sich daraus ergebene Nutzung der Räume ergeben haben, musste eine Tekturplanung erstellt und zur erneuten Genehmigung vorgelegt werden.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt – demzufolge wurden sämtliche Baumaßnahmen ordnungsgemäß in den vorliegenden Planunterlagen eingetragen und eingezeichnet. Eine Änderung der Außenmaße sowie eine Änderung der äußeren Gestaltung des Gebäudes ist nicht Bestandteil des Antrags.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Änderungsantrag BV-Nr. 16/2024 „Tektur Umnutzung eines ehem. Jagdschlosses zu einem Einfamilienwohngebäude“ sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart zurück.

13 : 0

1.3. Bauantrag – Erweiterung Kindergarten Gräfendorf, Fl.Nr. 562, Gemarkung Gräfendorf

Der Bauantrag wird aufgezeigt. Er zeigt die Nordwest- und Nordostansicht sowie das Erdgeschoss des Kindergartens. Über die Ansichten und Schnitte soll Beschluss gefasst werden, so dass der Bauantrag Anfang August 2024 beim Landratsamt Main-Spessart eingereicht werden kann.

Es gibt einige kleine Änderungen.

Weiterhin wünscht der Gemeinderat, dass der neue Flur nicht mit einer kompletten Glaswand, sondern mit einer Brüstung und Fenstern ausgestattet wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, die vorgelegte Planung mit der Änderung im Bereich des Flurs im Erdgeschoss dem Landratsamt Main-Spessart zur Genehmigung vorzulegen.

13 : 0

1.4. Wasserversorgung Gräfendorf, hier: dauerhafter Einsatz von FOLMAR als Härtebildner

Dem Trinkwasser der Gemeinde Gräfendorf wird seit Juli 2023 das Produkt FOLMAR als Härtebildner zugefügt. Mittlerweile ist die Feinjustierung erfolgt und es kann auf die dauerhafte Nutzung umgestellt werden. Der Verbrauch hat sich bei 210 l/Monat eingepegelt. Dies entspricht einem Kostenbeitrag von 0,15 €/m³. Dem Gemeinderat liegt das Informationsblatt der Firma Mösslein Wassertechnik vor. Darin wird das Produkt FOLMAR empfohlen. Es handelt sich um eine Phosphat-/Silikat-Lösung, die in flüssiger Form mit einer Dosierpumpe in den Wasserstrom zugegeben wird.

Die für die Kalkablagerungen verantwortlichen Härtebildner, wie Kalzium und Magnesiumionen werden stabilisiert und setzen sich nicht als Kalk an den Rohrwandungen fest. Ein Zuwachsen der Rohre wird verhindert, eine dünne, feste Schutzschicht wird aufgebaut. Zur Aufrechterhaltung bedarf es eines kontinuierlichen Nachschubes des Dosiermittels.

Diese sorgt für eine lange Lebensdauer und dient zum Schutz gegen Betriebsausfälle. Deshalb ist es wirtschaftlich und effektiv.

Der Zusatz von Silikat dient außerdem als Korrosionsschutz von Rostbildung in verzinkten Leitungssystemen und Lochfraß (nadelfeine Löcher in Kupferleitungen).

Die Investitionskosten der Gemeinde Gräfendorf belaufen sich auf ca. 1.000 €. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt zu, die Trinkwasserversorgungsanlage dauerhaft mit der Zugabe von FOLMAR zum Korrosionsschutz und zur Härtestabilisierung auszustatten.

13 : 0

1.5. Verschiedenes

1.5.1. Aufhebung Ausschreibung Brückenneubau

Für die Straßenüberführung in der Rossmühle war ein Neubau des Brückenoberbaus angedacht. Da alle Angebote der Ausschreibung deutlich über der vorgenommenen Kostenberechnung lagen, hat der Gemeinderat diese Ausschreibung gem. § 17 VOB/A aufgehoben. Im Verfahren konnten Erkenntnisse für ein Sanierungsverfahren gewonnen werden. Diese Sanierung soll jetzt zur Ausführung kommen. Dafür wurde eine freihändige Vergabe beschlossen.

1.5.2. Waldbegang

Bürgermeister Wagenpfahl erinnert an den öffentlichen Waldbegang am Mittwoch, dem 31.07.2024, um 17:00 Uhr in der Gemarkung Michelau. Treffpunkt ist am Parkplatz vor den Saaletalstuben.

1.5.3. Urlaub des Bürgermeisters

Der Bürgermeister informiert, dass er sich vom 16.08. bis 31.08.2024 im Urlaub befindet. Die Amtsgeschäfte übernimmt in dieser Zeit 2. Bürgermeister Jürgen Brönner.

1.5.4. Baugebiet Lagfeld

Bürgermeister Wagenpfahl verliest das E-Mail von Herrn Dr. Miltz vom 15, Juli 2024. Danach ist die Begehung vom 2. März 2024 derzeit in der Auswertung. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege will dann noch untersuchende Bohrungen vornehmen, um der Gemeinde Gräfendorf eine erste fachliche/bodendenkmalpflegerische Neubewertung der Fläche „Lagfeld“ zu geben.

1.5.5. Glasfaser

Der Fertigstellungstermin verschiebt sich vom 31.07.2024 auf den 30.08.2024. Dies ist mit der Förderstelle abgestimmt und bestätigt.

1.5.6. Bürgerbefragung zur Pflege im Rahmen der Pflegekonferenz

Gemeinderätin Hildegard Müller berichtet aus ihrer Arbeit im Seniorenbeirat Landkreis Main-Spessart.

Eine Notfallmappe sowie der neue Seniorenwegweiser 2024 sind im Landratsamt erhältlich.

Eine Bürgerbefragung zur Pflege im Rahmen der Pflegekonferenz wird vom Landratsamt Main-Spessart mit Schreiben vom 22.07.2024 vorgeschlagen. Die Fragebögen können auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main abgerufen werden. Die ausgefüllten Bögen sind an die Gesundheitsregion Plus Landkreis Main-Spessart und an das Netzwerk Demenz und Pflege Main-Spessart zu schicken. Alternativ können sie auch bei der Gemeinde Gräfendorf zur Weiterleitung eingeworfen werden.

Frau Müller steht Seniorinnen und Senioren in der Gemeinde gerne mit Auskünften und Hilfestellung zur Verfügung.

Ende der öffentlichen Sitzung