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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 8/2023 vom 10.08.2023

des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 8/2023 vom 10.08.2023

1. Öffentliche Sitzung

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 8. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, die Schriftführerin und die Gäste. Besonders begrüßt er Frau Ramona Sailer und Herrn Bastian Ehrenfels von der Stiftung Juliusspital Würzburg. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 7/2023 vom 13.07.2023 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte

Es wird beantragt, den TOP „Schaffung von Bauplätzen im Ortsteil Weickersgrüben; hier: Einteilung der neuen Bauplätze“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

10 : 0

Des Weiteren wird beantragt, den TOP „Herstellung einer Wasserführung in einem Teilbereich des Flurweges, Ortsteil Gräfendorf“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

10 : 0

1.0.1. Schaffung von Bauplätzen im Ortsteil Weickersgrüben; hier: Einteilung der neuen Bauplätze

Dem Gemeinderat wird ein Lageplan aufgezeigt, in dem eine angedachte Einteilung der neu geplanten Bauplätze im Ortsteil Weickersgrüben eingezeichnet ist. Dieser wird den Gemeinderäten erläutert. Er sieht u.a. zwei Durchfahrtsmöglichkeiten mit je einer Breite von ca. 4 m vor, damit die Gemeinde in den hinteren Bereich zum dort befindlichen Quellgebiet gelangen kann. Des Weiteren ist neben der Straße ein ca. 1,50 m breiter Grundstücksstreifen vorgesehen, auf dem zu gegebener Zeit ein Gehweg errichtet werden kann. Die Bauplätze sollen so beplant werden, dass vor einer Garage 5 m Abstand zur Straße und vor dem Wohnhaus 3 m Abstand zur Straße bestehen bleiben sollen. Dem Gemeinderat wird dazu ein geplantes Beispielwohnhaus aufgezeigt. In der nachfolgenden Diskussion wird seitens des Gemeinderates angeregt, im oberen Bereich die Grundstücke so zu planen, dass sich drei Bauplätze mit ca. 600 qm anstatt von zwei großen Bauplätzen ergeben. Der Gemeinderat fasst folgenden

Beschluss:

1.)

Die Flurstücke Fl.Nrn. 382, 383 und der Teilbereich aus 384, Gemarkung Weickersgrüben sind so aufzuteilen, dass sich drei Bauplätze daraus ergeben.

2.)

Es werden zwei gemeindliche 4 m breite Zufahrtswege zum dahinterliegenden Quellgebiet eingeplant.

3.)

Es wird zur Straße hin eine Bauverbotszone von 5 m zur Garage und 3 m zum Wohnhaus eingeplant.

10 : 0

1.0.2. Herstellung einer Wasserführung in einem Teilbereich des Flurweges, Ortsteil Gräfendorf

Durch die Lage des Flurweges fließt das Regenwasser in Richtung des Grundstückes 3/101, Gemarkung Gräfendorf, und versickert dort unkontrolliert im Grünstreifen. Der Eigentümer des Grundstückes bittet die Gemeinde, hier das Regenwasser ordentlich zu führen. Im Zuge des Glasfaserausbaus haben wir die Möglichkeit, kostengünstiger eine Rinne verlegen zu lassen und das Wasser in dort befindliche Kanalschächte zu führen. Es muss eine ca. 160 m lange Rinne verlegt werden. Die Kosten werden auf ca. 18.000 Euro geschätzt. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Die Gemeinde Gräfendorf lässt im Zuge des Glasfaserausbaus im Flurweg am Grundstück Fl.Nr. 3/101 die Wasserführung mit Randbordsteinen und einer einzeiligen Pflasterrinne herstellen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf max. 18.000 Euro.

10 : 0

1.1. Bauantrag auf „Neubau eines Hühnerstalls für sechs Legehennen“ auf dem Grundstück, Fl.Nr. 862, Gemarkung Gräfendorf

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 30.06.2023 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 4/2023 „Neubau eines Hühnerstalls für sechs Legehennen“ eingegangen ist.

Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend das Bauvorhaben erläutert. Dem Gemeinderat Gräfendorf werden hierzu die Unterlagen aufgezeigt – dazu wurde der längst errichtete Hühnerstall inkl. Überdachung (10,84m x 1,28m) ordnungsgemäß in die vorliegende Planung übernommen. Bezüglich der Eigentumsverhältnisse wird von Seiten der Bauämter keine Prüfung vorgenommen, da Abweichungen zwischen Antragsteller und Eigentümer einer evtl. Baugenehmigung nicht entgegenstehen würde.

Die bauplanungsrechtliche Beurteilung ergibt, dass das Grundstück Fl.-Nr. 862, Gemarkung Gräfendorf im sogenannten Außenbereich liegt. Aufgrund dessen müssen die Privilegierungsvoraussetzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfüllt sein, damit das o.g. Bauvorhaben errichtet werden kann bzw. vielmehr bestehen darf. Dies wurde bereits parallel vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durchgeführt – als Ergebnis dieser Prüfung ist festzuhalten, dass die Haltung von sechs Hühnern dem Hobbybereich bzw. der Eigenversorgung zuzuordnen ist und daher nicht der Gewinnerzielung und damit auch nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers dient. Infolgedessen sind die Privilegierungsvoraussetzungen im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht erfüllt; eine etwaige Privilegierung nach § 35 Abs. 2 BauGB scheidet ebenfalls aus, da zum einen öffentliche Belange beeinträchtigt werden (u.a. Darstellung des Flächennutzungsplans widerspricht) sowie die straßenseitige Erschließung als nicht gesichert gilt. Die Erschließung mit Wasser und Kanal ist nicht erforderlich/vorgesehen. Aus diesen Gründen muss schlussendlich festgestellt werden, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von dem Antragsteller zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 4/2023 „Neubau eines Hühnerstalls für sechs Legehennen“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

2 : 8

1.2. Festlegung eines neuen Kindergartenbeauftragten sowie eines stellvertretenden Beisitzers im Rechnungsprüfungsausschuss als Nachrücker für den ausgeschiedenen Gemeinderat

Nach Ausscheiden eines Gemeinderates sind dessen übernommene Ämter neu zu besetzen. Als neuer Kindergartenbeauftragter wird Gemeinderat Philipp Wagenpfahl vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht geäußert. Herr Wagenpfahl erklärt sich zur Übernahme des Amtes bereit.

Beschluss:

Herr Philipp Wagenpfahl wird zum neuen Kindergartenbeauftragten ernannt.

10 : 0

Des Weiteren ist ein neuer stellvertretender Beisitzer des Rechnungsprüfungsausschusses zu besetzen. Es wird Gemeinderat Norbert Hutzelmann vorgeschlagen. Weitere Vorschläge ergehen nicht. Herr Hutzelmann erklärt sich zur Übernahme des Amtes bereit. Er wäre Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschussmitgliedes Bernd Ditterich.

Beschluss:

Herr Norbert Hutzelmann wird zum neuen stellvertretenden Beisitzer des Rechnungsprüfungsauschusses ernannt.

10 : 0

1.3. Verschiedenes

Hierzu ergehen keine Wortmeldungen

Ende der öffentlichen Sitzung