Bürgermeister Klaus Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle recht herzlich. Er heißt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, die Vertreterin der Presse, Frau Greta Nagel sowie die Zuhörer willkommen.
Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 7/2023 vom 06.07.2023 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt. Einwände werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Aufnahme von weiteren Tops in die Tagesordnung
Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme eines weiteren Tops im öffentlichen und eines weiteren Tops im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.
I.2. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Pfädlein“, Fl.Nr. 2090, Gemarkung Gössenheim
Der Gemeinderat zeigt Einverständnis.
Beschluss: 11 : 0
Termin für die nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 14.09.2023 statt.
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
I.1. Behandlung der Punkte aus der Bürgerversammlung vom 14.07.2023
Fragen und Anregungen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger bei der Bürgerversammlung an die Gemeindevertreter:
Verkauf des ehemaligen Machmerthgeländes im Geisweg
Es wurde angefragt, warum das ehemalige Machmerthgelände zum Verkauf ausgeschrieben wurde und wie viele Bauplätze aus diesem Gelände verkauft werden sollen. Es werden Bedenken geäußert, da die Nutzung der Gebäude für Vereine und Bürger wegfällt.
Bürgermeister Schäfer berichtete, dass das Gelände mit einer Frist bis zum 30.09.2023 ausgeschrieben ist. Die Gemeinde erwartet ein Gebot für die Fläche sowie ein Nutzungsplankonzept. Letztendlich wird die Gemeinde darüber entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen das Areal verkauft wird. Das Gelände oberhalb der ausgeschriebenen Fläche (Bauplätze) steht aktuell nicht zum Verkauf.
Verkauf der Bauplätze in der Oberen Eichenau
Ein Bürger wollte wissen, wie viele Bauplätze in der Oberen Eichenau vergeben sind.
Der Bürgermeister gab bekannt, dass die Bauplätze bis auf 2 alle schon vergeben sind. Ab August werden die Termine zum Verkauf beim Notar vereinbart.
Heute ergänzt Bürgermeister Schäfer dazu, dass ein Bauplatz zurückgegeben wurde und somit auch dieser noch zum Verkauf steht.
Verkauf des ehemaligen Machmerthgeländes ohne Rücksprache mit den Nutzern der Lagerfläche der vorhandenen Gebäude
Es wurde moniert, dass die Gemeinde beabsichtigt, die Fläche des ehemaligen Machmerthgeländes zu verkaufen, ohne zuvor mit den Nutzern der Lagerflächen gesprochen zu haben. Ein anwesendes Gemeinderatsmitglied appellierte an die Verantwortlichen der Vereine, sich Gedanken über eine evtl. gemeinsame Lösung zu machen.
Bürgermeister Schäfer klärte auf, dass er sich erst mit den Mietern der Gebäude in Verbindung setzen will, wenn sich abzeichnet, dass es zum Verkauf der Fläche kommen wird. Aus heutiger Sicht, hätte man sich auch im Vorfeld mit den Mietern in Verbindung setzen können.
Gemeindlicher Spielplatz in der Straße „Hinterm Dorf“ in Gössenheim
Auf die Nachfrage, ob es bezüglich des gemeindlichen Spielplatzes am Kindergarten schon etwas Neues gibt, teilte der Bürgermeister mit, dass bis September bzw. Oktober Vorschläge seitens des Planers erwartet werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich mit Ideen dazu einbringen.
Anregung für einen Arbeitskreis
Eine Bürgerin regte an, dass sich die Eltern in einem Arbeitskreis für den Spielplatz mit einbringen können.
Dazu merkte der Bürgermeister an, wie bereits erwähnt, dass Ideen dazu eingebracht werden können.
Ab hier ist Gemeinderat Heeschen anwesend.
Dorferneuerung Gössenheim
Es wurde angefragt, wie und wann es mit der Dorferneuerung weitergeht.
Die Dorferneuerung ist noch nicht beendet und soll mit dem ehemaligen „Renk-Anwesen“ (hier evtl. Durchbruch zur Straße Hinterm Dorf) und der Mühlgasse einen Abschluss finden.
Der Bürgermeister hat zwischenzeitlich mit Herrn Sauer vom Amt für Ländliche Entwicklung telefoniert. Er hat den weiteren Verlauf so bestätigt, allerdings liegen noch keine Daten vor, wann die Arbeiten dazu beginnen werden.
Regionalmarkt der ILE-Allianz MainWerntal
Auf die Frage nach einem Regionalmarkt der ILE-Allianz in Gössenheim in diesem Jahr, klärte der Bürgermeister auf, dass die Allianz-MainWerntal den teilnehmenden Erzeugern die Möglichkeit geben will, sich in jedem Ort der Allianz vorzustellen. Somit finden die Regionalmärkte immer in unterschiedlichen Orten statt, die zur Allianz gehören.
Absenkungen in der Friedhofstraße
Die Absenkungen in der Friedhofstraße wurden vorgebracht und bemängelt, woraufhin der Bürgermeister mitteilte, dass dies bereits bekannt ist.
Andere Straßen wie die Ringstraße in Gössenheim oder die Langgasse in Sachsenheim sind ebenfalls in einem schlechten Zustand. Bei nächster Gelegenheit sollen die Arbeiten zur Sanierung der Straßen begonnen werden.
Der Gemeinderat tauscht sich kurz dazu aus.
Die Ringstraße muss hergerichtet werden, bevor der Kindergartenbetrieb im neuen Gebäude wieder aufgenommen wird, um eine weitere Sperrung der Ringstraße zu vermeiden. Allerdings müssen die Außenarbeiten am Gelände abgeschlossen sein. In diesem Zuge soll auch die Friedhofstraße saniert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Setzungen in der Straße noch aus der Zeit der Verlegung der Nahwärmeleitungen herrühren und unter die Gewährleistungsfrist der ausführenden Firma fallen. Dies soll geprüft werden. Bürgermeister Schäfer will dies bei der nächsten Baubesprechung vorbringen.
Zu schnelles Fahren im Geisweg (30 Zone)
Ein Anwohner der Straße monierte, dass im Geisweg zu schnell gefahren wird und regte an, durch den Einbau von Hindernissen oder durch das Anbringen von Markierungen in der Straße Abhilfe zu schaffen.
Bürgermeister Schäfer wies darauf hin, dass es sich bei den Fahrzeugführern, die zu schnell fahren, um Gössenheimer Bürger handelt. Der Ausweichkindergarten befindet sich am Hügelein, deshalb sollte jeder wissen, dass mit äußerster Vorsicht zu fahren ist.
Der Gemeinderat bespricht die Situation in der Ringstraße im Bezug auf den Einbau von Hindernissen und Markierungen auf der Straße. Bürgermeister Schäfer wird die Markierungen im Straßenbereich in die Wege leiten.
Geschwindigkeitsmessungen Ortsdurchfahrt B27
Ein Teilnehmer wollte, dass Geschwindigkeitsmessungen an der B 27 durch einen privaten Überwacher von der Gemeinde beauftragt werden sollten.
Dazu erläuterte der Bürgermeister, dass in unregelmäßigen Abständen in der Ortsdurchfahrt von Gössenheim von der Polizei Radarkontrollen durchgeführt werden. Er wird in einer der nächsten Sitzungen die Auswertung der gemeindlichen Geschwindigkeitsmessanlage mitbringen.
Die Auswertungen hat der Bürgermeister in der heutigen Sitzung dabei.
Kostenentwicklung der Generalsanierung des Kindergartens Gössenheim
Ein Bürger erkundigte sich nach der Kostenentwicklung der Generalsanierung des Kindergartens, weil immer wieder von Nachträgen im Mitteilungsblatt zu lesen ist.
Bürgermeister Schäfer, informierte, dass im Mai 2020 die Bruttoberechnung der Kosten 2.990.000,- € ergab. Der Stand zum 27.07.2023 weist eine Bruttoberechnung der Kosten in Höhe von 3.766.000,- € aus.
I.2. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Pfädlein“, Fl.Nr. 2090, Gemarkung Gössenheim
Es handelt sich um den Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Pfädlein“ (BV-Nr. 3/2023) und beinhaltet die „Erweiterung einer bestehenden Gartenhütte“ auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 2090, Hohenbergstraße 14, Gemarkung Gössenheim.
Im Grunde wäre das Bauvorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO verfahrensfrei, da es den vorgeschriebenen Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³ einhält. Jedoch müssen auch genehmigungsfreie/verfahrensfreie Bauvorhaben den örtlichen Bauvorschriften entsprechen. Der o.g. Bebauungsplan ist eine solche örtliche Bauvorschrift und setzt eine „Baugrenze“ innerhalb des Grundstückes fest, die nach vorliegender Planung überschritten wird – vielmehr soll die Gartenhütte direkt auf die Grenze zu Fl.-Nr. 2096 sowie zu Fl.-Nr. 2125, Gemarkung Gössenheim errichtet werden. Um die Gartenhütte errichten zu können, bedarf es der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
| 1. | Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder |
| 2. | die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder |
| 3. | die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde |
| 4. | und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar ist. |
Im Bebauungsplan „Am Pfädlein“ sind die Baugrenzen sehr eng festgelegt, sodass lediglich ein Wohnhaus und eine Garage innerhalb dieses Baufensters realisiert werden können. Aufgrund dessen können untergeordnete Nebengebäude, wie z.B. eine Gartenhütte, nur erschwert und mit einer entsprechenden Befreiung errichtet werden. Eine Beeinträchtigung eines Sichtschutzdreieckes sowie eine Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung noch der Besonnung der Nachbargrundstücke ist bei dem vorliegenden Bauvorhaben nicht zu erwarten; daher haben auch die direkt angrenzenden Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt und unterschrieben. Aus diesem Grund kann die Gartenhütte außerhalb der festgesetzten Baugrenze errichtet werden, ohne dass dabei die Grundzüge der Planung beeinträchtigt werden.
Weiterhin wird angemerkt, dass für die Überschreitung der max. zulässigen Grenzbebauung eine isolierte Abweichung von den baurechtlichen Vorschriften beantragt wurde; dieser Antrag auf isolierte Abweichung wurde am 3. August 2023 dem Landratsamt Main-Spessart weitergeleitet.
Der Antrag sowie die Beschlussvorlage des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden werden eingesehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Pfädlein“ (BV-Nr. 3/2023 – Erweiterung einer best. Gartenhütte) hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung sein Einverständnis.
12 : 0
I.3. Informationen des Bürgermeisters
I.3.a) Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen
Bürgermeister Schäfer legt die letzten Auswertungen der gemeindlichen Geschwindigkeitsmessanlage vor.
In der Zeit vom 24.07. bis 28.07.2023 wurde in der 30-Zone an der Metzgerei Löser in Gössenheim gemessen:
| Über 30 km/h insgesamt | 656 Fahrzeuge |
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| Über 40 km/h insgesamt | 1525 Fahrzeuge |
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| Über 50 km/h insgesamt | 790 Fahrzeuge |
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| Über 60 km/h insgesamt | 93 Fahrzeuge |
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| Über 70 km/h insgesamt | 1 Fahrzeug |
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| In der Zeit vom 31.07. bis 04.08.2023 wurde in der 30-Zone an der Kirche in Gössenheim gemessen: | ||
| Über 30 km/h insgesamt | 708 Fahrzeuge |
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| Über 40 km/h insgesamt | 1631 Fahrzeuge |
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| Über 50 km/h insgesamt | 1011 Fahrzeuge |
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| Über 60 km/h insgesamt | 133 Fahrzeuge |
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| Über 70 km/h insgesamt | 4 Fahrzeuge |
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| In der Zeit vom 04.08. bis 07.08.2023 wurde in Sachsenheim an der Kirche gemessen: | ||
| Über 50 km/h insgesamt | 965 Fahrzeuge |
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| Über 60 km/h insgesamt | 543 Fahrzeuge |
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| Über 70 km/h insgesamt | 51 Fahrzeuge |
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| Über 80 km/h insgesamt | 4 Fahrzeuge |
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| Am 15.07.2023 wurde an der Kirche in Sachsenheim gemessen. | ||
| Von insgesamt 676 Fahrzeugen fuhren: | ||
| Über 50 km/h | 287 Fahrzeuge |
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| Über 60 km/h | 239 Fahrzeuge |
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| Über 70 km/h | 28 Fahrzeuge |
|
| Über 80 km/h | 4 Fahrzeuge |
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| Am 17.07.2023 wurde an der Kirche in Sachsenheim gemessen. | ||
| Von insgesamt 867 Fahrzeugen fuhren: | ||
| Über 50 km/h | 429 Fahrzeuge |
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| Über 60 km/h | 246 Fahrzeuge |
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| Über 70 km/h | 24 Fahrzeuge |
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| Über 80 km/h | 1 Fahrzeug |
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| Am 18.07.2023 wurde an der Kirche in Sachsenheim gemessen. | ||
| Von insgesamt 682 Fahrzeugen fuhren: | ||
| Über 50 km/h | 352 Fahrzeuge |
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| Über 60 km/h | 175 Fahrzeuge |
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| Über 70 km/h | 32 Fahrzeuge |
|
| Über 80 km/h | 1 Fahrzeug |
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| Am 22.07.2023 wurde an der Kirche in Sachsenheim gemessen. | ||
| Von insgesamt 725 Fahrzeugen fuhren: | ||
| Über 50 km/h | 352 Fahrzeuge |
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| Über 60 km/h | 207 Fahrzeuge |
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| Über 70 km/h | 29 Fahrzeuge |
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| Über 80 km/h | 2 Fahrzeuge |
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| Über 90 km/h | 1 Fahrzeug |
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Fazit: zu viele fahren zu schnell, die Zahlen sind zu hoch!
Das Gremium tauscht sich dazu aus. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Auswertungen der gemeindlichen Geschwindigkeitsmessanlage an die Polizeidienststelle weiterzuleiten, damit Geschwindigkeitskontrollen von der Polizei durchgeführt werden. Die Zahlen sollen im Mitteilungsblatt den Bürgern bekannt gemacht werden.
Auch die Geschwindigkeitsüberwachung durch private Überwacher wird diskutiert. Ein Gremiumsmitglied schlägt vor, nach 100 m eine zweite Messung vorzunehmen, um zu erkennen, ob die Geschwindigkeiten gedrosselt werden.
Der Bürgermeister will sich erkundigen, ob diese Vorgehensweise sinnvoll ist.
I.3.b) Generalsanierung der Kindergartens Gössenheim
Bei der letzten Bauausschusssitzung des Kindergartens wurde die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens vorgeschlagen. Der Kindergarten könne mit solch einer Anlage autark werden und bei optimaler Ausnutzung evtl. Strom einspeisen und Einnahmen erzielen.
Herr Sondheimer vom Plaungsbüro e-Projekt hat bei der letzten Baubesprechung dazu informiert. Bei einer vollen Ausnutzung können 36 Kilowatt Strom erzeugt werden. Die Kosten für eine solche Anlage incl. Speicher belaufen sich auf ca. 60.000,- €. Nach ca. 13 Jahren hätte sich die Anlage amortisiert.
Ein Angebot zum Austausch von erforderlichen Ziegeln ist eingegangen und beläuft sich auf ca. 8.500,- €.
Da das Gebäude im Eigentum des Trägervereines St. Radegundis ist und dieser als Einziger die Vorteile nutzen kann, sollte der Verein auch die Kosten für die Maßnahme übernehmen.
Das Gremium tauscht sich rege dazu aus.
Man ist sich einig, dass die Vorrichtungen für eine solche Anlage seitens der Gemeinde getroffen werden sollten. Die Beauftragung und Übernahme der Kosten für eine solche Anlage wird beim Trägerverein gesehen.
Der Bürgermeister wird bei der nächsten Baubesprechung mitteilen, dass die Vorrichtungen für eine Photovoltaikanlage getroffen werden sollen.
Der Bürgermeister informiert über den aktuellen Stand der Baustelle.
Die Fertigstellung der Maßnahme wurde für den 02.04.2024 festgelegt.
Die Kostenentwicklung zur Generalsanierung des Kindergartens wird vorgetragen. Zum Stand Mai 2020 ergab die Bruttoberechnung der Kosten 2.990.000,- € und zum Stand 27.07.2023 ergab die Bruttoberechnung der Kosten 3.766.000,- €.
Die Mehrkosten aus Nachträgen der Fa. Bindrum konnten im Vorfeld nicht berücksichtigt werden und haben sich erst im Laufe der Bauphasen ergeben. Ein wesentlicher Aspekt betrifft den Neubau sowie die Umverlegung der Wasserleitung. Eine Wand im Untergeschoss hatte kein Fundament und musste daher vollständig erneuert werden. Im Bereich der alten Treppe im Außenbereich, die ins Untergeschoss führt, mussten bestehende Entwässerungsleitungen für Regenwasser mittels eines Schachtes mit Absturz erneuert werden.
Abhängig vom Umfang der Arbeiten an der Ringstraße könnten auch hier weitere Mehrkosten in Höhe von einigen Tausend Euro anfallen.
I.4. Verschiedenes
I.4.a) E-Bike-Ladestation
Es wird angeregt, die E-Bike-Ladestation am Parkplatz neben der Metzgerei Löser komplett anzuschließen.
I.4.b) Dürre Kiefern am Karlstadter Berg
Ein Gremiumsmitglied macht darauf aufmerksam, dass am Schotterweg am Karlstadter Berg mehrere dürre Kiefern stehen. Zwei der Kiefern stehen schief und drohen umzufallen. Erich Fenn wird sich die Bäume anschauen.
I.4.c) Umrüstung der Beleuchtung in der Schule
Der Hausmeister der Grundschule hat darauf hingewiesen, dass in den Räumen der Schule noch Leuchtstoffröhren verbaut sind. Im Hinblick auf das Auslaufen dieser Leuchtstoffröhren sollte die Beleuchtung umgerüstet werden.
Bei einer der nächsten Sitzungen soll eine Begehung zusammen mit einer Lehrkraft oder dem Hausmeister dazu stattfinden und festgehalten werden, welche Räume umzurüsten sind.
I.4.d) Stand der Teerarbeiten der Gehwege im OT Sachsenheim
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach den aktuellen Stand der geplanten Teerarbeiten der Gehwege in Sachsenheim im Zusammenhang mit dem Abbau der Dachständer und der Kabelverlegung in die Erde.
Aktuell hat die Fa. Urlaub bis zum 15.08.2023. Der Bürgermeister wird einen Termin mit der Firma festlegen und die erforderlichen Arbeiten klären.
I.4.e) Fangnetz am Festplatz/Bolzplatz in Sachsenheim
Ein Gemeinderat bringt vor, dass nun die Bestellung des Fangnetzes für den Bolzplatz vorgenommen werden kann, nachdem die Unterdückerungsarbeiten in diesem Bereich abgeschlossen sind und auch die Ausmessung für das Fangnetz erfolgt ist.
Ende der öffentlichen Sitzung