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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Karsbach Nr. 8/2022

vom 11.08.2022

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Frau Heim als Schriftführerin sowie Herrn Hussong von der Presse. Die Gemeinderätin Daniela Försch hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 7/2022 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es gibt keine Einwände, die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Für die ersten beiden TOP`s Haushaltsplan und Investitionsprogramm war eigentlich der Geschäftsstellenleiter und Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Herr Rohner, als Referent vorgesehen. Allerdings kann er kurzfristig nicht teilnehmen.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022 und Erlass der Haushaltssatzung

Bürgermeister Martin Göbel führt kurz in das Thema ein und erläutert die anstehenden Investitionen mit dem Schwerpunkt Kläranlage. Des Weiteren trägt er den vom Kämmerer erstellten Vorbericht zum Haushalt 2022 vor und erläutert verschiedene Sachverhalte. Für die Haushalts- und Finanzplanung wurden die Haushaltsdaten der Vorjahre herangezogen. Die Einzelansätze wurden unter Berücksichtigung dieser Daten und der örtlichen Gegebenheiten und an Hand von örtlichen Erfahrungswerten ermittelt. Der Haushalt 2022 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und schließt mit folgenden Summen ab:

Der Verwaltungshaushalt 2022 erfährt eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 282.140 Euro. Beim Vermögenshaushalt ist eine Minderung um 242.740 Euro zu verzeichnen. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich für das laufende Jahr auf 5.893.390 Euro und liegt um 39.400 (0,67 %) über dem Gesamtansatz des Vorjahres.

Das Wachstum im Verwaltungshaushalt liegt vor allem an den zum Teil deutlich höheren Einnahmepositionen. Hier steigen Verkaufserlöse aus dem Forst um 180.250 Euro, die Gewerbesteuer um 80.000 Euro und die Beteiligung an der Einkommensteuer um 47.800 Euro. Ferner sind bei laufenden Zuweisungen vom Land (16.850 Euro), den Kanalgebühren (13.000 Euro), den allgemeinen Zuweisungen vom Land (11.240 Euro) und der Grundsteuer B (9.300 Euro) größere Zuwächse zu verzeichnen. Dagegen sinken die laufenden Zuweisungen vom übrigen Bereich (Waldprämie) um 60.430 Euro, die Schlüsselzuweisungen um 26.320 Euro und die Wassergebühren um 7.500 Euro.

Bei den Ausgabepositionen machen sich Steigerungen bei der Kreisumlage (105.470 Euro), der Zuführung zum Vermögenshaushalt (74.100 Euro), den gesamten laufenden Zuschüssen an Kindergärten (61.550 Euro), den Kosten für Sachverständige (Planungskosten und Forst; 25.900 Euro), der VG-Umlage (23.050 Euro), den Unterhaltungskosten (13.930 Euro) und der Gewerbesteuerumlage (11.500 Euro) bemerkbar. Dagegen sinken die gesamten Personalkosten um 16.310 Euro), die Schulverbandsumlage um 11.540 Euro, die Kosten für Dienstleistungen durch Dritte um 9.600 Euro und die Erstattungen an Gemeinden um 9.340 Euro.

Aus all diesen Zahlen resultiert letztlich, dass heuer erneut eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt zustande kommt, und zwar in Höhe von 643.440 Euro. Dies sind 74.100 Euro mehr als im Vorjahr. Diese Zuführung entspricht § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV, der eine Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungsleistungen (für 2022: 60.770 Euro) verlangt. Aus dem Verwaltungshaushalt kann die Gemeinde dieses Jahr in Anbetracht der anstehenden Investitionen aber nur einen Teil des Investitionsvolumens erwirtschaften.

Die Schwerpunkte im diesjährigen Vermögenshaushalt sind diverse Tiefbaumaßnahmen für die Abwasserbeseitigung (Kläranlage und Fremdwassersanierungen) mit 914.000 Euro, im Bereich Straßen- und Wegebau mit insgesamt 389.000 Euro, für das Gewerbegebiet Karsbach (155.000 Euro) und für die Wasserversorgung 62.000 Euro. Im Hochbau steht der Umbau des Kindergartens mit 251.000 Euro an. Weitere Beschaffungen sind für die Feuerwehr mit 60.000 Euro und für den Bauhof mit 37.000 Euro vorgesehen.

Zu diesen größeren Investitionen kommen entsprechend dem beiliegenden Investitionsprogramm noch weitere vermögenswirksame Ausgaben, so dass der Investitionsbedarf für dieses Jahr mit insgesamt 2.037.000 Euro abschließt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes sind neben der oben genannten Zuführung in Höhe von 643.440 Euro eine Entnahme aus der Rücklage (Sollüberschuss) in Höhe von 1.254.230 Euro, Zuweisungen für Investitionen (178.600 Euro), Bauplatzverkäufe in Höhe von 20.000 Euro, und Beiträge in Höhe von insgesamt 1.500 Euro veranschlagt. Die Gesamteinnahmen betragen insgesamt 2.097.770 Euro.

Der Schuldenstand der Gemeinde belief sich im vergangenen Haushaltsjahr zum 31.12.2021 auf 570.000 Euro; die Verschuldung je Einwohner betrug zum gleichen Zeitpunkt 333,92 Euro. Sie liegt damit deutlich unter dem zuletzt veröffentlichten Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden von 631 Euro je Einwohner zum Stand vom 31.12.2020. Unter der Voraussetzung, dass sich bei der Abwicklung des Haushaltsplanes keine gravierenden Veränderungen ergeben, wird der Schuldenstand bis zum Ende des Jahres etwas sinken und dürfte sich dann bei rund 510.000 Euro bewegen, was dann einer Pro-Kopf-Verschuldung von etwa 299 Euro entspricht und weiterhin deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegt. Dieses Jahr kommen keine weiteren Außenstände dazu, weil der Geschäftsbesorgungsvertrages (BayernGrund) mittlerweile abgewickelt wurde. Im Stellenplan war keine Änderung veranlasst.

Im Vermögenshaushalt werden heuer wieder Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt, und zwar für die Abwasserbeseitigung insgesamt 5.000.000 Euro. Davon sind 1.000.000 Euro für 2023 und jeweils 2.000.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025 eingeplant. Als Kassenkredit wird ein Betrag in Höhe von 632.603 Euro festgesetzt.

In der anschließenden Beratung werden noch verschiedene Fragen besprochen.

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der vorgetragenen Haushaltssatzung zu.

Beschluss: 12 : 0

I.2. Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes und des Investitionsplanes 2021-2025

Für die folgenden Jahre bis 2025 werden die Investitionsmaßnahmen für das laufende und die weiteren Jahre angesprochen. Das Investitionsprogramm wird im Haushaltsjahr und in den Folgejahren von Tiefbaumaßnahmen aller Art (Abwasserbeseitigung, Straßenbau und Gewerbegebiet) dominiert. Im Hochbau steht der Umbau des Kindergartens in Karsbach an. Bei Bekanntgabe der voraussichtlichen Zahlen für die Investitionen bis 2025 wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Finanzplan als auch das Investitionsprogramm bei der jährlichen Haushaltsberatung fortgeschrieben und der aktuellen Entwicklung angepasst wird.

Von Gemeinderat Höfler wird angesprochen, dass im Investitionsprogramm keine Maßnahmen für die Reduzierung des Energieverbrauchts für den Bereich Straßenbeleuchtung vorgesehen sind. Er sieht einige Standorte, wo man durch Austausch der Beleuchtungskörper kurzfristig Energie einsparen könnte. Hierzu erläutert Bürgermeister Göbel, dass die Gemeinde in den zurückliegenden Jahren schon einige Projekte umgesetzt hat. So werden in der Regel ganze Straßenzüge für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung angegangen. In diesem Zuge konnten gleichzeitig der Glasfaserausbau und der sinnvolle Straßenausbau miterledigt werden. Für die nähere Zukunft wird jetzt in der Ortsstraße „Am Mäuerlein“ und in der „Weinbergstraße“ in Weyersfeld solche Sanierungsmaßnahmen angegangen.

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm werden für den Finanzzeitraum von 2021 bis 2025 wie folgt zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

Dies billigt der Gemeinderat Karsbach einstimmig.

Beschluss: 12 : 0

I.3. Bauantrag; Nutzungsänderung für den Umbau der ehemaligen Wohnung im Obergeschoss des Kindergartens Karsbach zur Erweiterung des Kindergartens und Anbau einer Fluchttreppe an das bestehende Gebäude

Bei diesem Tagesordnungspunkt handelt es sich um das gemeindliche Bauvorhaben „Nutzungsänderung von Räumen und Kindergartenerweiterung“. Das Baugrundstück Fl.-Nr. 221, Am Uhlberg 6, Gemarkung Karsbach liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Dorfgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Weiterhin liegt das Baugrundstück am Rande des Bodendenkmals „Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im ehem. befestigten Ortsbereich von Karsbach“.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Das bestehende Gebäude beherbergt im Erd- und Kellergeschoss die Räume des Kindergartens St. Gertrud, dessen Träger der St. Johannisverein Karsbach e.V. ist. Ein Umbau und Erweiterung zu einem zweigruppigen Kindergarten erfolgten im Jahr 1989. Im Jahr 1993 kam dann eine weitere Erweiterung zu einem dreigruppigen Kindergarten durch einen zusätzlichen Anbau an der Ostseite des Grundstückes dazu, welcher seither durch eine Rampenanlage im Hof eine barrierefreie Erschließung des gesamten Erdgeschosses der Einrichtung ermöglicht. Eine energetische Sanierung und die Umstellung von einem Öl- auf einen Pellets-Brenner fand in den letzten Jahren statt.

Im 1. Obergeschoss des Haupthauses befindet sich eine leerstehende, unsanierte Wohnung, im Dachgeschoss ein nicht gedämmter Lagerraum. Im Kellergeschoss befinden sich der Mehrzweckraum, der von allen Gruppen der Einrichtung genutzt wird, Lagerräume, Waschküche und die Heizungsanlage.

Die vorgesehene Baumaßnahme beschränkt sich im westlichen auf das Obergeschoss, bei dem die Wohnung umgenutzt werden und einer Erweiterung des Kindergartens zugutekommen soll. Ein Umbau ist hierzu erforderlich. Im Obergeschoss ist eine Kindergartengruppe (25 Kinder) für die Vorschulkinder und eine Hausaufgabenbetreuung (13 Schulkinder) vorgesehen. Der Bedarf, sowohl für eine Krippen-, als auch Hausaufgabengruppe begründet sich durch Zuzug von Familien in die Gemeinde und Ausweisung eines Wohnbaugebietes.

Für beide Gruppen im Obergeschoss sind separate Sanitärräume vorgesehen, wobei die Hausaufgabenbetreuung eine jeweilige Kabine für Jungen und Mädchen erhalten wird. Zusätzlich ist ein WC für Mitarbeiter geplant. Ein zweiter Flucht- und Rettungsweg soll durch eine Außentreppe auf der Südseite gebaut werden. Was das Verpflegungskonzept des KiGa St. Gertrud betrifft, hat es sich bewährt, dass die Kinder ihre eigene Verpflegung mitbringen. Sollte hier in Zukunft ein Bedarf an einer zur Verfügung gestellten Verpflegung entstehen, würde geeignete Kost geliefert.

Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach ist mit dem vorgetragenen Konzept der Umbaumaßnahmen und dem Anbau der Fluchttreppe einverstanden. Des Weiteren gibt er sein Einverständnis zu dem vorliegenden Bauantrag „Nutzungsänderung von Räumen und Kindergartenerweiterung“ und beauftragt die Verwaltung den Bauantrag an das Landratsamt Main-Spessart weiterzuleiten.

12 : 0

I.4. Bauantrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei den Hofweinbergen I, 1. Änderung (BV-Nr. 8/2022),

Baugrundstück Fl.Nr. 314/1, Weinbergstraße 6, Gemarkung Weyersfeld

Es handelt sich um einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei den Hofweinbergen I, 1. Änderung“ (BV-Nr. 8/2022) und beinhaltet den „Neubau eines Gartenhauses (Holz)“ auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 314/1, Weinbergstraße 6, Gemarkung Weyersfeld.

Das geplante Gartenhaus ist im Grunde nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO verfahrensfrei, da es den vorgeschriebenen Brutto-Rauminhalt von 75m³ sowie die mittlere Wandhöhe von 3,00m einhält. Jedoch müssen auch verfahrensfreie Bauvorhaben den örtlichen Bauvorschriften entsprechen; der o.g. Bebauungsplan ist eine solche örtliche Bauvorschrift und setzt u.a. eine Baugrenze fest. Aufgrund des vorgesehenen Standortes benötigt der Antragsteller eine sogenannte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei den Hofweinbergen I, 1. Änderung“ hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung.

Von den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1.

Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder

2.

die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3.

die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

4.

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar ist.

Im Bebauungsplan „Bei den Hofweinbergen I, 1. Änderung“ sind die Baugrenzen innerhalb der Grundstücke sehr eng festgelegt, sodass meist nur ein Wohnhaus und eine Garage in diese Baufenstern realisiert werden können. Aufgrund dessen können Nebengebäude nur erschwert und mit einer entsprechenden Befreiung errichtet werden. Eine Beeinträchtigung eines Sichtschutzdreieckes sowie eine Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung noch der Besonnung der Nachbargrundstücke ist nicht zu erwarten; daher haben auch die direkt angrenzenden Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt und unterschrieben. Die sodann überbaute private Grünfläche wird problemlos an geeigneter Stelle des Baugrundstückes nachgewiesen.

Aus diesem Grund kann das Gartenhaus außerhalb der festgesetzten Baugrenze errichtet werden, ohne dass dabei die Grundzüge der Planung beeinträchtigt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei den Hofweinbergen I, 1. Änderung“ hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung und der daraus resultierenden Überbauung der privaten Grünfläche sein Einverständnis.

12 : 0

I.5. Beschädigtes Flurkreuz in Karsbach

Bürgermeister Göbel informiert den Gemeinderat, dass verschiedenen Hinweisen bezüglich dem beschädigten Flurkreuz in Karsbach eingegangen sind und derzeit geprüft werden.

Die Firma Dittmaier, Wernfeld, wurde beauftragt, den Schaden aufzunehmen und einen Kostenvoranschlag zu erstellen.

Der Gemeinderat Karsbach nimmt dies zur Kenntnis.

I.6. Verschiedenes

Hier wurden keine Punkte genannt.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:33 Uhr