Das Passamt der VG Gemünden a. Main weist darauf hin, dass die Reisepässe, die vor dem 04.06.2024 beantragt wurden und die Personalausweise, die vor dem 03.08.2024 beantragt wurden, durch die Bundesdruckerei gefertigt wurden und abgeholt werden können.
Die Personalausweise müssen zwingend in der VG Gemünden a. Main aufgrund verschiedener Bestätigungen durch den Ausweisinhaber abgeholt werden.
Die Aushändigung ist nur an die Antragsteller persönlich möglich!
Weiterhin weisen wir ausdrücklich nochmals darauf hin, dass die Ausgabe der neu beantragten Dokumente nur nach Rückgabe oder Entwertung der bisherigen Ausweise erfolgen kann.