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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 34/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Karsbach

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Herrn Pietron, Forstbetriebsleiter und Herrn Kaufmann, Forstrevierleiter, Frau Schmelz als Schriftführerin und Herrn Hussong von der Presse. Die Gemeinderätin Anna Wirthmann hat sich für diese Sitzung entschuldigt. Bei der Ortsbesichtigung im Riedberg sind noch weitere Personen, u.a. mehrere Jäger und Vertreter von der Jagdgenossenschaft Aschenroth anwesend.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1.

Ortsbesichtigung im Gemeindewald Riedberg, Gemarkung Seifriedsburg

-

Vorstellung der Verbisssituation in der Naturverjügnung

-

zukünftige Bejagung des Eigenjagdreviers Riedberg

Der Gemeinderat Karsbach trifft sich zu einer Ortsbesichtigung in der Waldabteilung Riedberg, Gemarkung Seifriedsburg. Dieser Gemeindewald ist ein Laubholzmischbestand und hat eine Fläche von 127 Hektar. Das sogenannte Eigenjagdrevier der Gemeinde Karsbach war bis 2016 an den Pächter für das Genossenschaftsjagdrevier Aschenroth und das Eigenjagdrevier Stadt Gemünden verpachtet. Seit 2016 wird dieses Revier von einem Jäger mit einem Begehungsschein jagdlich beaufsichtigt. Für die jährliche Zahlung darf der Begehungsscheininhaber das Wildbret vermarkten.

Der Forstbetriebsleiter, Herr Pietron und der Forstrevierleiter, Herr Kaufmann, erläutern, dass die Altbestände behutsam aufgelichtet werden, damit sich insbesondere mehrschichtige, baumartenreiche Bestände für die Zukunft entwickeln können. Die genannten Punkte sollen durch Einbringen anderer Baumarten und vorwiegend durch die Naturverjüngung erreicht werden.

Die in der Abteilung festgestellten Rehwildbestände und der damit verbundene massive Verbiss an Jungpflanzen lassen die Verjüngungsziele allerdings nicht zu. Das Rehwild verbeißt vorwiegend die dort auflaufende Eichenverjüngung und die weiteren wichtigen Mischbaumarten auf der nahezu ganzen Fläche.

Die Forsteinrichtung aus dem Jahre 2008 beschrieb unter dem Punkt „Jagdliche Verhältnisse“ die damalige Verbiss-Situation im Gemeindewald ebenfalls als sehr hoch und betonte: „Bei den gegebenen Wildbeständen sind Verjüngungsmaßnahmen derzeit nur durch kostenintensive Schutzmaßnahmen erfolgsversprechend zu realisieren.“ An diesen Umständen hat sich in den vergangenen 16 Jahren nicht viel geändert. Weiterhin verwies die Forsteinrichtung damals auf § 1 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes, in welchem steht, dass die Hege des Wildes so durchzuführen ist, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft insbesondere durch Wildschäden möglichst vermieden werden.

Diese Verbiss-Belastung wurde nicht nur durch die damals zuständigen Forstsachverstädigen festgestellt, sondern auch durch zwei Verbissgutachten.

1.

Das staatliche Verbissgutachten wird alle drei Jahre durch die Mitarbeiter des AELF durchgeführt und soll die Verbiss-Belastung dokumentieren und als Herleitung/Grundlage der Abschussplanung dienen.

2.

Das innerbetriebliche Gutachten wird im Auftrag der Gemeinde durch einen externen Gutachter erstellt. Dies ermöglicht die prozentuale Feststellung des Verbisses, das Kommen und Schwinden von Pflanzen, das Höhenwachstum und die Baumartenzusammensetzung.

Bei dem Treffpunkt erläutern die beiden Förster, dass die Bestände der Hainbuche unter der derzeitigen Verbiss-Belastung eine Sprosshöhe von über 20 cm nicht erreichen können. Bürgermeister Göbel ergänzt, dass aufgrund der günstigen Witterung in diesem Jahr die Naturverjüngung sehr gut ausschaut. Dies sind allerdings fast ausschließlich Rotbuchen. Für diese Baumart wird allerdings aufgrund der Klimaentwicklung vorausgesagt, dass in 30 bis 50 Jahren kaum noch welche in unseren Wäldern sein werden. Um langfristig Waldbestände zu sichern, ist es notwendig, dass sich viele unterschiedliche Baumarten im Wald entwickeln können, damit langfristig ein Wald mit mehreren Baumarten entstehen kann.

Die gewünschten Mischbaumarten können sich bei der jetzigen Verbiss-Belastung von 28% bis 31% in der Naturverjüngung nicht etablieren.

Auch das staatliche Verbissgutachten aus dem Jahr 2021 hat die Verbiss-Belastung als zu hoch dokumentiert. Es wurde vermerkt, dass die Verjüngung der Mischbaumarten nicht im erforderlichen Umfang möglich ist. Mit einem Schreiben vom 28.03.2022 wurde der Jagdbeauftragte von der Gemeinde Karsbach aufgefordert, dass sich die Verbisssituation kurzfristig verbessern muss, ansonsten wird sich die Gemeinde Karsbach mit einer Änderung der Bejagung für den Gemeindewald beschäftigen. Wie bereits in der Aussprache vorgestellt wurde, hat sich die Situation aber nicht verbessert. Aus den Reihen der anwesenden Jäger wird angesprochen, dass eine sinnvolle Bejagung nur in der Zusammenarbeit mit den Nachbarrevieren möglich ist. Auf die Aussage, dass zu einer ordentlichen Naturverjüngung auch waldbauliche Pflegemaßnahmen erforderlich sind, wird von den beiden Forstbetriebsleitern erklärt, dass zuerst der Rehwildbestand deutlich vermindert werden muss. Erst wenn sich die verschiedenen Baumarten entwickelt haben, können diese durch Pflegearbeiten gefördert werden.

Aus den Reihen der Jäger wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation nicht in dem erforderlichen Maße gelaufen wäre und dass sie sich bereit erklären, die Jagd im Gemeindewald Karsbach intensiver auszuführen.

Bürgermeister Göbel verweist darauf, dass die Kommunikation immer wieder stattgefunden hat und es grundsätzlich um einen deutlich höheren Abschuss des Rehwildes gehe.

Für den heutigen Tag ist es wichtig, dass der Gemeinderat Karsbach über das Problem im Gemeindewald Karsbach ausführlich informiert wurde, damit man sich in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen für die weitere Bejagung des Revieres zum 1. April 2025 entscheiden kann.

Es kämen folgende Arten der jagdlichen Bewirtschaftung des Eigenjagdreviers in Frage:

Verpachtung

Regiejagd mit entgeltlichem Begehungsschein für maximal 1 Jahr (wie bisher)

Verwaltungsjagd, Ausübung der Jagd durch das eigene Forst-Personal

Zum Schluss bedankt sich Bürgermeister Göbel bei den beiden Förstern und allen Anwesenden für die aufschlussreichen Ausführungen und Diskussionsbeiträge.

I.2.

Kläranlage Karsbach

Bauantrag – Neubau der Kläranlage Karsbach mit vorgeschaltetem Regenüberlaufbecken auf den Fl.Nrn. 1103, 1104 und 1105, Gemarkung Karsbach

Der Gemeinderat Karsbach trifft sich zu diesem Tagesordnungspunkt auf der Kläranlage in Karsbach. Dritter Bürgermeister Jürgen Finger ist beim Ingenieurbüro Arz mit der Planung und Sachbearbeitung für das Projekt Kläranlagenneubau Karsbach betraut. Er stellt das Planungskonzept dem Karsbacher Gemeinderat vor. Bei dem jetzigen Bauantrag handelt es sich um die Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes und einem weiteren Gebäude, in dem der neue Rechen eingebaut werden soll. Herr Finger erläutert darüber hinaus die voraussichtliche Funktionsweise und Umsetzung der neuen Kläranlage.

Nachdem das Planungskonzept mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg und dem Landratsamt Main-Spessart bereits mehrfach abgestimmt wurde, dürfte die Genehmigung für den jetzigen Plan nicht so lange dauern. Deshalb wird man im Laufe der nächsten Monate die Ausschreibungsunterlagen für den Neubau der Kläranlage und Neuerrichtung des vorgeschalteten Regenüberlaufbeckens erstellen können. Nach derzeitigem Stand kann es möglich sein, mit den Bauarbeiten im April 2025 zu beginnen.

Weitere Fragen werden von Herrn Finger und Bürgermeister Göbel dem Gremium erläutert.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach ist mit dem Bauantrag für den Neubau der Kläranlage Karsbach mit vorgeschalteten Regenüberlaufbecken einverstanden und leitet diesen an das Landratsamt Main-Spessart zur Genehmigung weiter.

12 : 0

Danach wird die Gemeinderatssitzung im Sitzungsraum im Gemeindehaus Karsbach fortgesetzt!

I.3.

Bauantrag – Anbau eines Anlehn-Carports an eine vorhandene Garage, Obere Mühlstraße 2, 97783 Karsbach, Ortsteil Heßdorf

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 15.07.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 10/2024 „Anbau eines Anlehn-Carports an eine vorhandene Garage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 727/3, Obere Mühlstraße 2, Gemarkung Heßdorf liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Mühlweg, 1. Änderung und Erweiterung“; die Erschließung gilt als gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Dorfgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung. Dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt - hiernach wird das Anlehn-Carport an das bestehende Wohnhaus und an die bestehende Garage in Richtung Ortsstraße errichtet. Nichtsdestotrotz bleibt ein Abstand zur öffentlichen Straße von ca. 8,00 m. Die notwendigen Baumaßnahmen wurden ordnungsgemäß in den Unterlagen aufgenommen und eingezeichnet. Da bereits in der Vergangenheit eine Baugenehmigung inkl. der notwendigen Baugrenzüberschreitung erteilt wurde, ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt Main-Spessart auch für dieses Bauvorhaben kein Genehmigungsfreistellungsverfahren entsprechend Art. 58 BayBO möglich; infolgedessen muss das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO durchgeführt und eine Entscheidung vom Gemeinderat Karsbach herbeigeführt werden.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 10/2024 „Anbau eines Anlehn-Carports an eine vorhandene Garage“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

12 : 0

I.4.

Bauantrag – Umnutzung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in ein Einfamilienwohnhaus und Dachgeschossumbau, Homburgstraße 31, 97783 Karsbach

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 12.07.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 9/2024 „Umnutzung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in ein Einfamilienhaus und Dachgeschossumbau“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 295/1, Homburgstraße 31, Gemarkung Karsbach liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Röde – Seedamm, 1. Änderung“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „eingeschränktem Dorfgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. In dem bestehenden Wohnhaus sollen laut den vorliegenden Planunterlagen verschiedene Innenwände abgerissen werden. Diese wurden in den Unterlagen gelb markiert. Auch die Neu-Baumaßnahmen und die sodann vorgesehene Innenraumaufteilung sowie die Nutzung der Räume wurden ordnungsgemäß in die Genehmigungsplanung eingetragen.

Aufgrund der vorliegenden Planung ergeben sich folgende notwendige Befreiungen zum Bebauungsplan „Röde – Seedamm, 1. Änderung“:

1. Maximale Traufhöhe lt. Bebauungsplan 6,30m – geplant wird eine Traufhöhe von 6,80m

Als Begründung wird aufgeführt, dass die neu entstehenden Räume im Dachgeschoss optimal genutzt werden sollen. Aufgrund dessen ist es erforderlich die Traufhöhe um ca. 50 cm zu erhöhen. Die Rechte des Nachbarn werden hierdurch nicht beeinträchtigt – auch die Abstandsflächen werden ohne Einschränkungen nachgewiesen.

2.

Dachform lt. Bebauungsplan Satteldach mit einer Dachneigung 32-38° - geplant wird ein versetztes Satteldach mit einer Dachneigung von 25°

Hier wird auf die oben genannte Begründung verwiesen. Zudem soll die Dachfläche angepasst werden, damit eine PV-Anlage optimal installiert werden kann.

Auch die bauplanungsrechtliche Beurteilung ergibt, dass sich die angedachte Bauweise in die vorhandene sowie umgebene Bebauung problemlos einfügt. Die Topographischen Verhältnisse des Baugrundstückes begründen ebenfalls diese Einschätzung. Somit kann den beantragten Befreiungen zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden; städtebaulich ist dies in der vorgelegten Form vertretbar.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 9/2024 „Umnutzung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in ein Einfamilienhaus und Dachgeschossumbau“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Röde – Seedamm, 1. Änderung“ hinsichtlich der max. Traufhöhe sowie der Dachform/Dachneigung sein Einverständnis.

Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

12 : 0

I.5.

Bauantrag – Wohnhausneubau mit Garage und Carport,

Am Steingraben 14, 97783 Karsbach

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 24.07.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 11/2024 „Wohnhausneubau mit Garage und Carport“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 1454/7, Am Steingraben 14, Gemarkung Karsbach liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Steingraben“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Das Wohnhaus wird mit einem Erd- und Obergeschoss geplant – das 25° flache Satteldach entspricht dem Bebauungsplan. Direkt anschließend an das Wohnhaus soll das Carport sowie die Garage entstehen. Sämtliche Baumaßnahmen und die sodann vorgesehene Innenraumaufteilung sowie die Nutzung der Räume wurden ordnungsgemäß in der Genehmigungsplanung eingetragen.

Aufgrund der vorliegenden Planung ergibt sich folgende notwendige Befreiung zum Bebauungsplan „Am Steingraben“:

1.

Baugrenze – Garage liegt außerhalb der festgesetzten Baugrenze

Die geplante Garage sowie ein kleiner Teilbereich des Carports liegen außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Aufgrund der Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit etwaige Baugrenzüberschreitungen in dem vorgenannten Baugebiet zugestimmt wurden, kann auch in diesem Fall dem Antrag zugestimmt werden.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauvorhaben 11/2024 „Wohnhausneubau mit Garage und Carport“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Steingraben“ hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung sein Einverständnis.

Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

12 : 0

I.6.

Antrag auf Zuschuss für die Bühnenverkleidung in der Sporthalle des FC Germania Karsbach

Mit Schreiben vom 05.07.2024 beantragt der FC Germania Karsbach einen Zuschuss für die Bühnenverkleidung in der Sporthalle in Karsbach. Die Rechnungen der ausführenden Firma vom 11.01.2024 liegen der Gemeinde vor. Der Gemeinderat Karsbach beschließt einen Anteil von 15 %, somit 765,77 €, als Zuschuss zu übernehmen.

Beschluss: 12 : 0

I.7.

Antrag der Kirchengemeinde Weyersfeld auf Zuschuss für die Aufarbeitung der Kirchentüren der Kirche St. Albanus in Weyersfeld

Mit Schreiben vom 08.07.2024 beantragt die Kirchengemeinde Weyersfeld einen Zuschuss für die Aufarbeitung der Kirchentüren der Kirche St. Albanus in Weyersfeld. Der Gesamtbetrag der Maßnahme beläuft sich auf 5.353,11 €. Auch diese Maßnahme bezuschusst die Gemeinde Karsbach mit 15 %. Somit ergibt sich ein Betrag von 802,98 €. Die Rechnung ist dem Antrag beigefügt.

Beschluss: 12 : 0

I.8.

Verschiedenes

I.8.a.

Stromanschluss für Blitzersäule in der Kissinger Straße, Ortsteil Höllrich

Von Bayernwerk Netz liegt nun ein Netzanschlussvertrag für den Stromanschluss für die Geschwindigkeitsmesseinrichtung (Blitzersäule) in der Ortsdurchfahrt in Höllrich vor. Der Kostenaufwand beläuft sich für die Neuerrichtung des Stromanschlusses mit Zählersäule auf 3.141,60 € brutto.

Der Gemeinderat Karsbach erteilt den Auftrag gemäß dem vorliegenden Angebot.

Beschluss: 12 : 0

1.8.b.

Zuwendungsbescheid für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel in allen vier Ortsteilen

Mit Bescheid vom 16.07.2024 wurde ein Zuschuss in Höhe von 25.874,43 € vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an die Gemeinde Karsbach gewährt. Dies sind 25 % von den Gesamtaufwendungen.

Der Gemeinderat Karsbach nimmt dies zur Kenntnis.

Ende der öffentlichen Sitzung