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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 36/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gräfendorf

Geschichten und Geschichte

Baden in Michelau

„An Geld bis zu 3 fl. wird gestraft, wer an einem durch ortspolizeiliche Vorschrift verbotenen Orte badet oder sich gegen ortspolizeiliches Verbot auf eine Eisdecke begibt“, steht im Polizeigesetz- und Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern aus dem Jahr 1854. Das kgl. Landgericht und das Bezirksamt waren für die Einhaltung des Gesetzes zuständig.

Im Archiv Michelau liegt ein Dokument, das zeigt: Die Gemeindeverwaltung hat am 15. Juni 1889 als Ortspolizeibehörde eine Vorschrift für den Gemeindebezirk Michelau gemäß Artikel 79 des Polizeistrafgesetzbuches erlassen. Darin wird festgelegt: "Das Baden in der Saale sowie das Betreten einer Eisdecke auf derselben, außer an der hierfür alljährlich von der Ortsbehörde abgesteckten Stelle sowie außerhalb der hierfür festgesetzten Zeit, ist verboten.“ Michelau, den 15. Juni 1889. Valentin Dittmeier, Bürgermeister (1825–1906); HsNr. 1 oder 3; Josef Köhler (1850–1924); HsNr. 9, Martin Löser (1842–?); HsNr. 9, Michael Meder (1851–1924); HsNr. 10 und Andreas Bock (1851–1911); HsNr. 11.

© Der Scan zeigt den Beschluss der Gemeindeverwaltung Michelau. Johannes Sitter aus Gräfendorf hat den Text zusammengestellt.

Hinweis: Resi Kühnlein aus Schonderfeld hat die Geburts- und Sterbedaten der Gemeinderäte von Michelau recherchiert. Die Recherchearbeit ist nicht abgeschlossen. Es gibt noch viel zu tun. Wir freuen uns über jede Unterstützung. Alle Ergebnisse werden in unserem Mitteilungsblatt veröffentlicht.