Bürgermeister Klaus Schäfer eröffnet die 10. Sitzung und begrüßt alle recht herzlich. Er heißt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, den Vertreter der Presse, Herrn Herbert Hausmann, sowie die anwesenden Zuhörer willkommen.
Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr.9/2022 vom 04.08.2022 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugesandt. Einwände werden nicht erhoben, somit gilt die Niederschrift als genehmigt.
Aufnahme weiterer Tops in die Tagesordnung
Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme von drei weiteren Tops für den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.
Der Gemeinderat zeigt Einverständnis.
Beschluss: 10 : 0
Termin für die nächste Sitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung ist voraussichtlich am Donnerstag, den 13.10.2022.
I. ÖFFENTLICHE Sitzung
I.1. Antrag auf das gemeindliche Förderprogramm zur Aktivierung von Leerständen
Der Top lag in der letzten Sitzung vor und wurde zurückgestellt. Bürgermeister Schäfer weist darauf hin, dass die Anträge von der Verwaltung fachmännisch geprüft werden. Der Antrag und der Beschlussvorschlag der Verwaltung werden per Beamer aufgezeigt.
Der Antrag gemäß dem gemeindlichen Förderprogramm zur Aktivierung von Leerständen und Baulücken in den Altorten der Allianz MainWerntal (Nr. 2/2022) ist am 22. Juli 2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen. Damit wurde der Förderantrag vor Beginn der Investition/vor dem Kauf bei der Gemeinde Gössenheim eingereicht.
Der Antragsteller plant das bestehende Wohnhaus in der Bäckergasse in Gössenheim zu erwerben und zur Eigennutzung zu renovieren. Gemäß § 4 Abs. 3 des gemeindlichen Förderprogramms ist bereits der Erwerb einer solchen Immobilie förderfähig. Demzufolge ist der Antrag zulässig, da das Wohnhaus im Altortbereich von Gössenheim (Gemarkung Gössenheim, Fl.-Nrn. 116 und 117, Bäckergasse 8) liegt, vor über 50 Jahren errichtet wurde und seit mehr als 12 Monaten unbewohnt ist. Es muss beachtet werden, dass das Grundstück im gemeindlichen Flächennutzungsplan als sogenannte „Gemischte Baufläche“ ausgewiesen wurde. Jedoch liegt es damit auch im Altortbereich der Gemeinde Gössenheim; das spiegelt auch der Geltungsbereich des laufenden Dorferneuerungsverfahrens wieder. Als Erleichterung wurde von Seiten des Bauamtes die Gebietskarte des Dorferneuerungsverfahrens Gössenheim 3 beigelegt.
Nach § 5 Abs. 1 beträgt die Höhe der Förderung grundsätzlich 30 % der nachgewiesenen Erwerbs- und Sanierungskosten, max. jedoch 10.000,00 € je Anwesen (gem. § 2). Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Gebäudes nach Bewilligung mindestens fünf Jahre lang so zu erfolgen hat, wie es in den Antragsunterlagen geplant war und nach den Förderrichtlinien zulässig ist. Sollte innerhalb dieser Frist eine Weiterveräußerung erfolgen oder das Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden, so ist der Zuschuss anteilig zu erstatten (siehe § 2 Abs. 3).
Beschluss:
Die Gemeinde Gössenheim stimmt dem Antrag gemäß dem gemeindlichen Förderprogramm zur Aktivierung von Leerständen und Baulücken in den Altorten der Allianz MainWerntal (Nr. 2/2022) zu und gewährt einen Zuschuss in Höhe von 30 % der nachgewiesenen Kosten, jedoch max. 10.000,00 €. Es ist zu beachten, dass der Zuschuss erst ausbezahlt wird, wenn der Antragsteller die Rechnungskopien, einen Grundbuchauszug, den Kaufvertrag sowie eine Meldebestätigung (Hauptwohnsitz) vorlegt.
10 : 0
I.2. Förderung der Sozialstation St. Franziskus Gemünden e.V.
Mit Beschluss vom 12.09.2019 wurde festgelegt, dass die Sozialstation St. Franziskus Gemünden e.V. für die folgenden 3 Jahre mit dem konstanten Jahresbeitrag von 1,40 € pro Einwohner gefördert werden soll.
Es stellt sich nun die Frage, ob der Gemeinderat diese Förderung für weitere 3 Jahre festlegen will, sofern der Jahresbeitrag pro Einwohner weiterhin konstant auf 1,40 € bleibt.
Auf Nachfrage informiert Bürgermeister Schäfer, dass die Gemeinde Gössenheim Gründungsmitglied bei diesem Verein ist und daher die Sozialstation auch fördern möchte.
Nach ausführlicher Diskussion ist man sich einig, diesen Antrag zurückzustellen, bis der Antrag der Sozialstation auf Förderung schriftlich vorliegt.
Beschluss: 10 : 0
I.3. Informationen des Bürgermeisters
I.3.a) Mögliche Stromeinsparungen in Gössenheim
Im Hinblick auf die Energiekrise nahm Bürgermeister Schäfer Rücksprache mit dem Bayernwerk, um abzuklären, wo die Gemeinde Gössenheim Strom einsparen kann. Bürgermeister Schäfer trägt vor, dass die Kirchturmbeleuchtung und die Bodenleuchten in den Pflanzbeeten ausgeschaltet werden könnten.
Um bei der Ortsbeleuchtung Strom einzusparen, wäre es erforderlich, diese vom Gelblicht auf LED-Leuchten umzustellen. Dann könnte die Ortsbeleuchtung in der Nacht zurückgedimmt werden. Die Kosten für die Umstellung liegen bei 75.000,- bis 80.000,- € netto in Gössenheim. Dazu könnte ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 20 % abgerufen werden. Das Bayernwerk würde die Gemeinde dabei für eine Aufwandsentschädigung von ca. 400,- € unterstützen.
Der Zuschuss müsste im Vorfeld beantragt werden. Für die Bearbeitung ist mit ½ Jahr zu rechnen. Die komplette Durchführung der Umstellung der Ortsbeleuchtung würde ca. 1 Jahr dauern.
Die Einsparung der Stromkosten liegt laut Bayernwerk bei 70 %.
Die Stromkosten der Gesamtgemeinde liegen aktuell bei 15.809,18 €.
Daraus errechnet sich eine Einsparung von ca. 11.200 €/Jahr. Es dauert ca. 12,5 Jahre bis die Investition durch die Stromeinsparung wieder eingebracht ist.
In der Sitzung vom Juli wurde für Sachsenheim im Rahmen der Erdverkabelung der Neu-, Ersatz- und Umbau der Straßenbeleuchtung im Altort bereits beschlossen.
Das Gremium tauscht sich dazu aus und schlägt vor, auch im Hinblick auf die steigenden Kosten die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Vorab sollte man mit Bayerwerk bei einer Ortsbegehung prüfen, ob komplette Lampen auszutauschen und zusätzliche Lampen erforderlich sind, um eine Aufschlüsselung der realistischen Kosten zu erhalten. Dies wäre auch für die Siedlungsbereiche in Sachsenheim durchzuführen. Das Zurückdimmen der Beleuchtung sollte dann bereits ab 24.00 Uhr ausgeführt werden und nicht erst ab 1.00 Uhr, wie bei aktuellen LED-Lampen.
I.3.b) Baumaßnahme am Hag
Bürgermeister Schäfer berichtet, dass die Baumaßnahme am Hag durch das Bayernwerk nicht nur für die Verbesserung der Stromleistung am Containerdorf des Kindergartens, sondern auch für die Verbesserung der Stromleistung für den Geisweg und damit auch für das evtl. neue Baugebiet am Geisweg durchgeführt wurde. Ein neuer Verteilerkasten für die Stromversorgung wurde am Geisweg aufgestellt. Bis 31.8. sollte die Maßnahme abgeschlossen sein. Durch den Lieferverzug von Asphalt konnte der Termin jedoch nicht eingehalten werden.
Nachdem Bayernwerk keine Kabel von HABnet in den offenen Kabelkanal hat verlegen lassen, musste eine andere Lösung für Telefon und Internet gefunden werden. Das Gremium tauscht sich kurz dazu aus, auch im Bezug auf das Architekturbüro, das für die Stromversorgung des Kindergartens zuständig wäre.
Der Bürgermeister informiert, dass am kommenden Montag der Teilabriss des Kindergartens beginnt. Ein Pressetermin ist dafür anberaumt.
I.4. Verschiedenes
I.4.a) Hohnsbergweg Sachsenheim
Ein Gremiumsmitglied bringt vor, dass der „Hohnsbergweg“ in Sachsenheim sanierungsbedürftig ist und ob im Zusammenhang mit den aktuellen Baumaßnahmen des Bayernwerkes, dieser nicht hergerichtet werden könnte. Der Bürgermeister informiert, dass die Fa. Grümbel von der Gemeinde um ein Angebot zur Herrichtung des Weges gebeten wurde. Erst danach kann entschieden werden, ob der Weg instandgesetzt wird. Bayernwerk würde sich für ein Teilstück an den Kosten beteiligen. Es bleibt abzuwarten, ob somit der gesamte Weg hergerichtet wird.
I.4.b) Spielplatz am Sportgelände
Aus den Reihen des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass am Spielplatz am Sportgelände keine Sitzgelegenheit vorhanden ist. Eine Bank sollte aufgestellt werden.
I.4.c) Kosten für Baumaßnahmen in der Gemeinde
Für die zuletzt durchgeführten Baumaßnahmen, wie z.B. Kirchplatz Gössenheim und Sachsenheim, „Löserplatz“, usw. soll dem Gremium eine Kostenaufstellung und die Zahlungen der entsprechenden Förderungen zur Kenntnis gegeben werden.
In diesem Zusammenhang wird eine evtl. Namensgebung für den „Löserplatz“ angefragt.
Ende der öffentlichen Sitzung