Zur heutigen Gemeinderatssitzung trifft sich der Gemeinderat Gössenheim in der Straße „Am Rod“/Gemarkungsgrenze Sachsenheim im Stadtteil Wernfeld der Stadt Gemünden a. Main zur Ortsbegehung. Bürgermeister Schäfer eröffnet die heutige Gemeinderatssitzung und begrüßt alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, die anwesenden Anlieger sowie die Presse. In der Straße „Am Rod“ befinden sich vier Anwesen, die direkt an die Gemarkungsgrenze Sachsenheim angrenzen. Der Gemeinderat verschafft sich ein konkretes Bild von den örtlichen Gegebenheiten. Die Anlieger zeigen den Gemeinderatsmitglieder die Situation, wie Grenzsteine, Bauwerke usw. auf deren Grundstücken genau auf und erläutern diese. Auf dem gemeindlichen Grundstück befinden sich Bäume, für die die Gemeinde Gössenheim die Verkehrssicherungspflicht hat.
Anschließend führt der Gemeinderat seine Sitzung um 19.30 Uhr im Sitzungssaal der Zehntscheune fort.
Ab hier Gemeinderat Karsten Heeschen anwesend.
Bürgermeister Schäfer begrüßt noch einmal alle recht herzlich, besonders den Vertreter der Presse, Herrn Hussong sowie die anwesenden Zuhörer.
Der Bürgermeister stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Der öffentliche Teil der Niederschriften Nrn. 8/2024 vom 11.07.2024 und 9/2024 vom 19.07.2024 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt.
Einwendungen werden nicht vorgebracht. Die Niederschriften gelten somit als genehmigt.
Aufnahme von weiteren TOPs in die Tagesordnung
Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme von 3 weiteren TOPs – Vorkaufsrechte - im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.
Beschluss: 13 : 0
Termin für die nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 10.10.2024 statt.
I. Öffentliche Sitzung
I.1. Übernahme von Abstandsflächen Grenze Gemarkung Wernfeld zur Gemarkung Sachsenheim
Der Eigentümer des Anwesens „Am Rod 38“, Gemarkung Wernfeld, möchte in seinem Eingangsbereich einen Anbau mit einer Breite von ca. 4 m errichten. Dieser Anbau hätte zur Gemarkungsgrenze Sachsenheim lediglich einen Abstand von 1 m. Nach der geltenden Gesetzgebung ist jedoch ein Abstand von 3 m zum Nachbargrundstück erforderlich. Der Bauherr fragte deshalb bei der Gemeinde als Nachbargrundstückseigentümer an, ob die Gemeinde bereit wäre eine Abstandsfläche von 2 m zu übernehmen. Bei der vorangegangenen Ortsbegehung konnte der Gemeinderat sich von den örtlichen Gegebenheiten ein Bild machen. Der Bauherr erklärte sein Bauvorhaben genau. Von Seiten des Gemeinderates wird auf die Verkehrssicherungspflicht bezüglich der Bäume auf dem gemeindlichen Nachbargrundstück hingewiesen. Außerdem wird zu bedenken gegeben, dass man hier keinen Präzedenzfall setzen und die gesetzlichen Gegebenheiten einhalten solle.
Beschluss:
Die Gemeinde Gössenheim ist bereit eine Abstandsfläche von 2 m für das Bauvorhaben am Anwesen „Am Rod 38“ zu übernehmen.
5 : 8 (Der Antrag ist somit abgelehnt)
Die Anwesen „Am Rod 32-36“, Gemarkung Wernfeld, befinden sich direkt an der Gemarkungsgrenze Sachsenheim. Auf dem gemeindlichen Nachbargrundstück, Fl.Nr. 426, Gemarkung Sachsenheim, befinden sich Bäume, für die die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht hat. In der vorangegangenen Ortsbegehung machte sich der Gemeinderat ein Bild von der gegebenen Situation. Die Eigentümer errichteten teilweise Bauwerke auf dem gemeindlichen Grundstück. Zur Bereinigung der Situation schloss die Gemeinde Gössenheim in der Vergangenheit mit den Eigentümern jeweils einen Pachtvertrag über das genutzte Teilgrundstück. Dieser hatte zur Auflage, dass bauliche Veränderungen nur nach Zustimmung der Gemeinde Gössenheim durchgeführt werden dürfen. Mittlerweile wurde bekannt, dass diese Vorgehensweise nicht rechtens war. Die Pachtverträge wurden gekündigt, die Eigentümer wurden gemäß Gemeinderatsbeschluss angeschrieben, dass die Bauwerke auf den gemeindlichen Grundstücken zurückzubauen sind. Für die errichteten Bauwerke, die zum Teil nach Abschluss der Pachtverträge entstanden, liegen weder Anfragen noch Genehmigungen vor. Ein Verkauf dieser Teilfläche an die Grundstückseigentümer wäre ebenfalls keine Lösung, da diese Teilflächen bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen sind. Der Gemeinderat diskutiert ausführlich, wie in Bezug auf die nicht genehmigten Bauwerke, die sich auf dem gemeindlichen Grundstück befinden, vorgegangen werden soll. Außerdem sollte ein einfacher Weg, ähnlich einer Rückegasse, entlang der Gemarkungsgrenze gezogen werden und auch die Bäume hinsichtlich der Verkehrssicherung hin überprüft werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass alle Bauwerke, die sich auf dem Grundstück der Gemeinde Gössenheim befinden, zurückzubauen sind.
11 : 2
I.3. Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim – 6. Nachtragsangebot Fa. Hofmann, zusätzliches Zauntor
Während der Ausführung der Landschaftsbauarbeiten zeigte es sich, dass ein zusätzliches Tor sinnvoll wäre, um später Materialien, wie z.B. Sand usw., einfacher auf das Kindergartengelände transportieren zu können. Außerdem sollte das alte Bestandstor passend zur neuen Zaunanlage ausgetauscht werden. Die bauausführende Fa. Hofmann, Würzburg, bietet dies in einem Nachtragsangebot zu einem Preis in Höhe von 5.670,79 Euro brutto an. Das Architekturbüro Kraus empfiehlt, die Fa. Hofmann entsprechend zu beauftragen.
Dem stimmt der Gemeinderat mit 10 : 3 Stimmen zu.
I.4. Antrag FC Gössenheim – Finanzielle Unterstützung zum Hallenneubau
Der 1. FC Gössenheim möchte für die Unterbringung seines Equipments eine neue Lagerhalle in der Nähe des Sportplatzes errichten. Der geplante Standort wird dem Gemeinderat anhand eines Lageplans aufgezeigt. Die Kosten hierfür werden seitens des Vereins auf ca. 45.000 Euro geschätzt. Mit dem Bau soll so schnell wie möglich begonnen werden. Mit Schreiben vom 23.07.2024 wird um eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Gössenheim gebeten. In der nachfolgenden Diskussion sprach sich die Mehrheit des Gemeinderates für eine finanzielle Unterstützung aus. Zur Festlegung der Zuschusshöhe möchte der Gemeinderat Informationen darüber, wie in der Vergangenheit in ähnlich gelagerten Fällen Zuschüsse gewährt wurden. Von der Festlegung eines festen Prozentsatzes als generelle Förderung wird seitens einiger Gemeinderäte abgeraten. Eine Entscheidung über der Förderhöhe soll in der kommenden Gemeinderatssitzung im Oktober herbeigeführt werden.
I.5. Bauantrag – Erweiterung der bestehenden Produktionshalle durch eine Montagehalle mit Büro- und Sozialräumen, Fl.Nr. 702/2, Am Sportplatz 1
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 25.07.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 8/2024 „Erweiterung der bestehenden Produktionshalle durch eine Montagehalle mit Büro- und Sozialräumen“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 702/2, Am Sportplatz 1, Gemarkung Gössenheim liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hügelein“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Industriegebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Demnach wird eine ca. 2.143 m² große Montagehalle sowie ca. 593 m² große Büro- und Sozialräume im nördlichen Bereich des Grundstückes geplant. Der Bestand sowie die eigentliche Nutzung des Gebäudes inkl. Freiflächenkonzept wurden ebenfalls mit in der Planung aufgenommen.
Schlussendlich wird festgehalten, dass sämtliche Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes eingehalten werden. Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO ist dennoch nicht möglich, da es sich bei dem beantragten Gebäude um einen sogenannten „Sonderbau“ handelt. Infolgedessen muss ein umfangreiches Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO durchgeführt und u.a. ein Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt werden.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 8/2024 „Erweiterung der bestehenden Produktionshalle durch eine Montagehalle mit Büro- und Sozialräumen“ sein Einverständnis.
Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
13 : 0
Die letzte Klärschlammverwertung erfolgte im Jahr 2018. Nun steht sie erneut an. Mit Schreiben vom 21.06.2024 unterbreitete die Fa. Edwin Wedel der Gemeinde Gössenheim ein Angebot, wonach sie für die Verwertung des Klärschlamms mit dem Einsatz des amphibischen Rühr- und Räumbootes je cbm bis 6 % TS-Gehalt 38,50 Euro und den Einsatz ihrer Wasserpumpe je Stunde 97,00 Euro jeweils zzgl. MwSt. berechnen. Für jedes weitere Zehntel Prozent TS-Gehalt wird ein Aufschlag von 0,42 Euro zzgl. MwSt./cbm angesetzt. Das Angebot wird dem Gemeinderat vorgetragen. Auf Nachfrage wird erklärt, dass der Gemeinde Gössenheim kein anderes Unternehmen bekannt ist, das die komplette Klärschlammverwertung anbietet. Aus diesem Grund kann kein vergleichbares Gegenangebot eingeholt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim beauftragt die Fa. Edwin Wedel, Burgoberbach, mit der Reinigung und Verwertung des Klärschlamms in der Kläranlage Gössenheim entsprechend dem Angebot vom 21.06.2024.
12 : 1
I.7. Angebot zur Sanierung von Schächten in der Gemeinde Gössenheim
Im Gemeindegebiet Gössenheim müssen einige Schächte saniert werden. Diese wurden von den Bauhofmitarbeitern zusammen mit der Fa. BBK-ASP GmbH ermittelt. Sie bieten diese Arbeiten gem. Angebot vom 09.07.2024 zu einem Preis in Höhe von 8.588,59 Euro brutto an. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass hierfür Gegenangebote eingeholt werden sollen. Dieser TOP wird bis zur Vorlage dieser Angebote vertagt.
I.8. Bauvorhaben – Umnutzung einer Scheune in eine Elektrowerkstatt und Garage, Anbau einer Garage, Bauort Gemarkung Sachsenheim, Fl.Nr. 8
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 27.08.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 9/2024 „Umnutzung einer Scheune in eine Elektrowerkstatt und Garage; Anbau einer Garage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 8, Langgasse 5, Gemarkung Sachsenheim liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „MD“ „Dorfgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Ein kleiner Bereich des Baugrundstückes liegt zwar im Überschwemmungsgebiet, der geplante Standort der Baumaßnahme ist hiervon jedoch nicht betroffen.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Demnach soll ein Teilbereich der bestehenden Scheune mit 63 qm als Elektrowerkstatt und ein Teilbereich mit 95 qm als Garage umgenutzt werden. Die Elektrowerkstatt ist in einem Dorfgebiet als nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb zulässig. Eine bauliche Veränderung ist an der Scheune nicht vorgesehen. Zudem soll in Richtung Norden dieser ehemaligen Scheune eine Garage mit 44 qm direkt angebaut werden. Der Garagenanbau soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 5° erhalten. Die Dacheindeckung soll ein Kalzip-Blech in Sandwichausführung sein. Die Baumaßnahmen sowie die neue Innenraumaufteilung und die sich daraus ergebene Nutzung der Räumlichkeiten wurden ordnungsgemäß in der vorliegenden Planung aufgenommen und eingezeichnet. Aufgrund der eingereichten Planunterlagen wird festgehalten, dass sich das gesamte Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen. Die geforderten Abstandsflächen zu den privaten Grundstück Fl.-Nr. 6, Langgasse 7, Gemarkung Sachsenheim sowie Grundstück, Fl.Nr. 14, Hirtengasse 5, Gemarkung Sachsenheim werden geringfügig nicht eingehalten. Die Zustimmungen gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO zur Abstandsflächenübernahme von den jeweiligen Grundstückseigentümern liegen dem Bauantrag bei. Sie werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Main-Spessart überprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 9/2024 „Umnutzung einer Scheune in eine Elektrowerkstatt und Garage; Anbau einer Garage“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
13 : 0
I.9.a) Höchstspannungsleitung Mecklar-Dipperz-Bergrheinfeld West (Vorhaben 17)
Bürgermeister Schäfer informiert darüber, dass in der Zwischenzeit die Bundesnetzagentur den Korridor für die Höchstspannungsleitung Mecklar-Dipperz-Bergrheinfeld West (Vorhaben 17) Abschnitt B (Dipperz-Bergrheinfeld West) den 1000 m breiten Trassenkorridor festgelegt hat. Am 12.09.2024 findet in der Zeit von 16.00 – 18.00 Uhr für die betroffenen Bürgermeister, Landräte und Grundstückseigentümer und am 18.09.2024 in der Zeit von 11.00 – 14.00 Uhr für die Öffentlichkeit im historischen Rathaus in Karlstadt eine Informationsveranstaltung diesbezüglich statt. Es wird gebeten, hier rege daran teilzunehmen.
I.9.b) Parksituation vor der Zehntscheune Gössenheim
Auf Nachfrage, warum sich die Parksituation an der Zehntscheune noch nicht gebessert habe, wird mitgeteilt, dass das klärende Gespräch mit dem Sachbearbeiter des Landratsamtes Main-Spessart noch nicht stattgefunden habe.
I.9.c) E-Bike-Ladestation in Gössenheim
Es wird vorgetragen, dass die E-Bike-Ladestation in Gössenheim nicht funktioniere. Dies wird überprüft.
I.9.d) Ausbesserung des Schotterweges
Es wird moniert, dass der Schotterweg von Gössenheim über das Schotterwerk Richtung Gambach ausgeschwemmt sei und ausgebessert werden sollte. Dies wird erledigt.
Ende der öffentlichen Sitzung 20.50 Uhr