Seit einiger Zeit sind unsere „Simonsgasse“ und „Bäckergasse“ die vom Gemeinderat beschlossene „Verkehrsberuhigte Zone“.
Beachten Sie bitte diese Situation.
Leider müssen wir feststellen, dass sich viele KFZ-Fahrer nicht an diese Regel und Vorschrift halten.
Nun der nochmalige Hinweis:
In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld. Ab 21 km/h zu viel kommt ein Punkt in Flensburg dazu, ab 31 km/h zu viel ein Fahrverbot.