Der Gemeinderat Karsbach trifft sich zur heutigen Gemeinderatssitzung am Kindergarten in Karsbach, um die derzeit laufenden Bauarbeiten für die Erweiterung des Kindergartens im Obergeschoss zu besichtigen.
Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Herrn Marginean, Architekt vom Architekturbüro Kraus, die Kindergartenleiterin Frau Karina Krebs, den Vorstand des St. Johannisvereins Karsbach, Herrn Jürgen Raber sowie die Schriftführerin Frau Silvia Schmelz und Herrn Helmut Hussong von der Presse.
Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen
wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschriften Nr. 9/2023 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Zur Niederschrift gibt es keine Einwände, die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
I.1. Besichtigung der Baumaßnahme „Erweiterung und Umbaumaßnahmen“ im Kindergarten in Karsbach
Zu Beginn der Besichtigung begibt sich das Gremium in den Eingangsbereich des Kindergartengebäudes in Karsbach. Dort wird von Bürgermeister Göbel und dem Architekten Marginean berichtet, dass im Zuge der Bauarbeiten auch im unteren Bereich verschiedene Arbeiten durchgeführt werden mussten. So wurden u. a. für den zusätzlichen Einbau von Kabeln und Entwässerungsleitungen die Wände aufgebrochen. In einem Toilettenraum musste ein zusätzlicher Schacht entrichtet werden. Mittlerweile sind diese Stellen wieder verputzt und die Wände gestrichen. Nach Abschluss der Bauarbeiten im Obergeschoss wird der gesamte Flur nochmals neu gestrichen.
Im Obergeschoss des Kindergartengebäudes war eine Mietwohnung untergebracht, sie soll künftig als Erweiterung für den Kindergarten dienen. In den neuen Räumen sollen eine komplette Kindergartengruppe und die Nachmittagsbetreuung für die Schulkinder eingerichtet werden.
Mit Beginn der Sommerferien Anfang August sind die Bauarbeiten zügig vorangegangen. Die Abriss- und Rohbauarbeiten wurden von den Firmen und unseren Gemeindearbeitern durchgeführt.
Herr Marginean erklärt, dass ein Brandschutzkonzept für das gesamte Gebäude erstellt wurde, was einige Zeit in Anspruch genommen hat. Die Gemeinderatsmitglieder besichtigen die Räume im 1. Stockwerk. Bei zwei Räumen wurden Wände ausgebaut, um dadurch größere Gruppenräume zu bekommen.
Der Fußboden wird derzeit in Trockenbauweise erstellt. Die Trittschalldämmung ist teilweise bereits eingebaut.
Nach dem Einbau des Fußbodens wird mit dem Einbau der Deckenelemente begonnen. Für den Fußbodenbelag, die Zimmertüren und den Fliesenbelag in den Toiletten werden die vorgesehenen Ausführungen und Farben vorgestellt.
Im Sozialraum wird berichtet, dass sich der Kindergartenverein „St. Johannis“ bereit erklärt hat, die beiden Kücheneinrichtungen für den Sozialraum und im Kindergartenbereich zu kaufen.
Im Anschluss begibt sich das Gremium in den Hof. Hier werden von Herrn Marginean die Umbauarbeiten für den zweiten Eingangsbereich zum Hof erklärt. Aufgrund der Brandschutzauflagen ist der Treppenbereich zum Keller abzuändern und die neue Eingangstüre vor dem Sandsteingewände neu zu errichten. Auf dem Spielplatzgelände wird dann noch der zusätzliche Treppenanbau für beide Stockwerke vorgestellt. Hierzu ist bereits die Bodenplatte mit Fundamenten von den Gemeindearbeitern errichtet worden. Das Aufmaß für die Stahlkonstruktion wurde bereits von der beauftragten Stahlbaufirma aufgenommen und die Ausführung besprochen. Hierbei wurde festgestellt, dass bei der Ausschreibung die Stahlkonstruktion in verzinkter Ausführung erstellt wurde. Allerdings war in den Vorgesprächen von seitens der Gemeinde angedacht, die Farbe entsprechend des bestehenden Kindergartenzaunes (anthrazitgrau) zu nehmen. Des Weiteren sind noch zwei zusätzliche Stahlblenden neben der unteren Eingangstüre erforderlich und im Treppengeländer soll ebenfalls ein Stahlblech in gelber Ausführung, ähnlich wie beim Kindergartenzaun, eingebaut werden.
Deshalb wurde von der Firma SMB ein Nachtragsangebot mit einer Gesamtsumme von 7.014 € brutto vorgelegt. Das Nachtragsangebot wurde vom Architekten fachlich, technisch und rechnerisch geprüft und der Preis als wirtschaftlich und angemessen befunden.
Am Ende der Besichtigung der Baumaßnahme verabschiedet Bürgermeister Göbel Frau Krebs, Herrn Marginean sowie Herrn Raber und bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen.
Im Anschluss begibt sich der Gemeinderat Karsbach in den Sitzungssaal des Gemeindehauses, wo die Sitzung um 20:05 Uhr fortgeführt wird.
Hierbei wird nochmals nachgefragt, ob es zu der Ortsbesichtigung im Kindergarten noch Fragen gibt. Zwecks des Nachtragsangebotes von der Firma SMB wird das Schreiben dem Gemeinderat aufgezeigt und erläutert.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat Karsbach stimmt dem Nachtragsangebot der Firma SMB Stahl- und Metallbau, Arnstein, vom 30.08.2023 mit einer zusätzlichen Auftragssumme von 7.014 € zu.
12 : 0
I.2. Bauantrag, Tekturplanung zur Errichtung einer Zimmerei, Schönauer Weg 12, 97783 Karsbach
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 21. August 2023 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 10/2023 „Tektur: Eingabeplan für die Errichtung einer Zimmerei“ eingegangen ist. Der ursprüngliche Bauantrag zur Errichtung einer Zimmerei wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 28.01.2021 behandelt, befürwortet und schlussendlich vom Landratsamt Main-Spessart mit Bescheid vom 04.04.2022 genehmigt; diese Genehmigung erstreckte sich jedoch lediglich auf die Montagehalle inkl. Vordach und der Regalanlage. In diesem Zusammenhang wird auf die erteilten Befreiungen bzgl. der „Dachfarbe“, der „Anzahl und Standorte der Straßenbäume“ sowie der „Dachneigung“ hingewiesen. Der nun vorliegende Tektur-Bauantrag beinhaltet somit die noch nicht in der o. g. Genehmigung berücksichtigten Gebäude (Unterstellhalle, Spenglerei, Lager, Werkstatt sowie das Bürogebäude) im südlichen Bereich des Baugrundstückes. Hierzu wurde nochmal der gesamte Gebäudekomplex planerisch aufgenommen und die entsprechende Nutzung sämtlicher Gebäudeteile ordnungsgemäß eingetragen und eingezeichnet.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 1589/2, Schönauer Weg 12, Gemarkung Karsbach liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Schönauer Weg“ in einem sogenannten „Gewerbegebiet“ nach der Baunutzungsverordnung. Auch im bereits beschlossenen Bauleitplanverfahren „Industrie- und Gewerbegebiet Schönauer Weg, 1. Änderung und Erweiterung“ entspricht der Gebietscharakter einem Gewerbegebiet. Demzufolge ist das beantrage Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des Bauamtsleiters der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main für diesen Bereich innerhalb des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Schönauer Weg, 1. Änderung und Erweiterung“ von der materiellen Planreife ausgegangen werden muss, da die Voraussetzungen des § 33 BauGB vorliegen sowie der endgültige Satzungsbeschluss am 08.08.2023 gefasst wurde – es muss lediglich noch die Ausfertigung und die ortsübliche Bekanntmachung erfolgen, damit der qualifizierte Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Schönauer Weg, 1. Änderung und Erweiterung“ Rechtskraft erlangt. Das heißt konkret, dass derzeit sämtliche Bauvorhaben innerhalb des o.g. Bereichs gem. § 33 BauGB beurteilt werden müssen und dadurch etwaige Befreiungsanträge, wie im vorliegenden Sachverhalt, wegfallen. Dies wird final im laufenden Genehmigungsverfahren zwischen den Sachbearbeitern des Landratsamtes Main-Spessart und Herrn Schmelz von der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden geklärt. Aufgrund dessen werden vorsorglich nochmal folgende Befreiungen von der Bauherrschaft beantragt, um eine evtl. erneute Vorlage im Gemeinderat Karsbach vorzubeugen:
1. Baugrenzüberschreitung
2. Versiegelung - Grünflächenanteil
3. Dacheindeckung/Dachneigung
4. Straßenbäume mit Standortbindung
Weiterhin gilt die Erschließung für diesen Bereich als gesichert – diese Feststellung wurde bereits im Jahr 2021 mit dem Wasserwirtschaftsamt besprochen und in dem offiziellem Aktenvermerk vom 19.03.2021 zwischen der Gemeinde und der Fachbehörde vom festgehalten. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 10/2023 „Tektur: Eingabeplan für die Errichtung einer Zimmerei“ sein Einverständnis. Vorsorglich beschließt der Gemeinderat Karsbach ebenfalls die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der „Baugrenzüberschreitung“, der „Versiegelung – Grünflächenanteil“, der „Dacheindeckung/Dachneigung“ sowie der „Straßenbäume mit Standortbindung“.
12 : 0
I.3. Kabelverlegearbeiten im Rahmen der Glasfaserkabel-Verlegung im Ortsteil Karsbach
- Einbau von zusätzlichen Straßenlaternen
- Erdverkabelung von Stromleitungen
Die Arbeiten für den Glasfaserausbau gehen zügig voran. Im Ortsteil Karsbach werden seit einigen Wochen bereits die Hausanschlüsse vom Gehweg in die Häuser verlegt. Wie bekannt, hat sich der Stromversorger Bayernwerk bereit erklärt, die noch bestehenden Oberleitungen für die Stromversorgung mit in die Erde zu verlegen. Des Weiteren ist es sinnvoll, noch Schwachpunkte im Bereich der Straßenbeleuchtung auszubessern.
Dem Gemeinderat Karsbach liegt hierzu nun ein Projektplan zur Verkabelung der Straßenbeleuchtung in Karsbach vor. Darin sollen in der „Unteren Straße“, der Badersgasse und in der Gartenstraße zusätzliche Straßenlaternen errichtet und alte abgebaut werden. Von seitens des Auftragnehmers werden nur die elektrischen Kabel- und Anschlussarbeiten sowie die Montagearbeiten (Errichtung und Aufstellung) der Brennstellen selbst erbracht. Die Tiefbau- und Oberflächenarbeiten erfolgen bauseits. Der Vertrag des Kostenangebotes der Bayernwerk Netz GmbH, Fuchsstadt, beläuft sich auf eine Kostenpauschale von 23.118,15 €.
Beschluss:
Nach ausführlicher Besprechung stimmt der Gemeinderat der Errichtung und dem Umbau der Straßenbeleuchtungsanlage gemäß dem vorliegenden Vertrag vom 10.08.2023 auf der Grundlage des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages zu.
12 : 0
I.4. Auftragsvergabe für die zusätzlichen Straßen- und Gehwegausbauten (Überbreite und Mehrlängen) im Rahmen des Glasfaserkabelausbaus
Im Rahmen der Ortsbegehung im April 2023 zum Glasfaserausbau im Ortsteil Höllrich hat sich der Gemeinderat Karsbach darauf verständigt, dass man die Gelegenheit nutzen möchte, dass die für den Glasfaserausbau beauftragte Baufirma die unebenen und beschädigten Gehweg- und Straßenflächen, die über das Baufeld hinausgehen, gleich mit ausbessern soll. In Höllrich sind die Bauarbeiten soweit abgeschlossen, so dass dieser Mehraufwand bereits aufgemessen wurde.
Eine Aufstellung von den Überbreiten und Mehrlängen der Straßen- und Gehwegausbauten im 1. TA Höllrich mit Bonnländer Straße 30 – 32, Bonnländer Straße 34 - 38, vor NVT, vor der Heßdorfer Straße 5, Bonnländer Straße 13-2, Kreuzung Kissinger bis Bonnländer Straße 7, sowie vor der Seifriedsburger Straße 9, liegt dem Gemeinderat Karsbach nun vor. Das Kostenangebot der Firma TFE-Bau beläuft sich auf 9.178,17 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden und stimmt der Kostenübernahme über die zusätzlichen Aufwendungen der Firma TFE-Bau vom 18.08.2023 in der vorgelegten Form zu. Weiterhin sollen auch in den anderen Ortsteilen solche Schadstellen ausgebessert werden.
12 : 0
I.5. Weitere Vorgehensweise für die Mäharbeiten mit Abfuhr von Mähgut auf den größeren öffentlichen Anlagen in der Gemeinde Karsbach
Im Gemeinderat Karsbach wurde im Frühjahr darüber diskutiert, ob man die Mäharbeiten mit Abfuhr des Grasschnitts für größere Flächen, wie z. B. die Trinkwasserbrunnenanlagen, Spiel- und Bolzplätze und größere Außenflächen von einer Firma ausführen lassen soll. Alternativ war die Überlegung, dass sich die Gemeinde Karsbach einen Großflächenmäher kauft, der das Schnittgut sofort aufnimmt. Ein solches Gerät kostet ca. 30.000 € – 40.000 €.
Deshalb wurde eine Ausschreibung für diese Arbeiten durchgeführt. 5 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Die beiden günstigsten liegen bei einem Jahresaufwand von 22.000 € - 24.000 €.
Derzeit liegen 2 Angebote für Großflächenmäher vor. Die Anschaffungskosten liegen bei ca. 32.000 €.
Bei einer grob erstellten Kalkulation werden 2 Varianten vorgestellt. Bei einer 8-jährigen Abschreibung, einem Arbeitszeitaufwand von 128 Stunden im Jahr, Energiekosten von 500 € und einem pauschalen Wartungs- und Instandsetzungsaufwand von 2.000 € ergibt sich ein jährlicher Kostenaufwand von 11.540 €. Bei einem 5-jährigen Abschreibungszeitraum liegt dieser bei knapp 13.940 €.
Im Gemeinderat Karsbach wird ausführlich über die verschiedenen Ansätze diskutiert. U. a. wird herausgestellt, dass mit einem Großflächenmähgerät die Gemeindearbeiter flexibler reagieren können. Außerdem gibt es im jährlichen Arbeitsaufwand immer wieder Freiräume, wo solche Arbeiten zwischendurch ausgeführt werden können.
Zum Abschluss der Beratung beschließt der Gemeinderat Karsbach, einen Großflächenmäher für den gemeindlichen Bauhof anzuschaffen. Hierzu sollen noch weitere Angebote neben den bereits 2 vorliegenden Angeboten eingeholt werden.
Beschluss:
11 : 1
I.6. Verschiedenes
Vereinzelte Anfragen aus dem Gremium werden von seitens des Bürgermeisters beantwortet.
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:54 Uhr