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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 9/2024 vom 12.09.2024

1. Öffentliche Sitzung

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 9. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, die Schriftführerin und die Presse. Besonders begrüßt er Frau Ramona Sailer und Herrn Matthias Wallrapp von der Stiftung Juliusspital Würzburg. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 8/2024 vom 25.07.2024 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

1.1. Forstbetriebsplan 2024/2025

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl übergibt das Wort an Revierleiterin Ramona Sailer, Stiftung Juliusspital Würzburg. Frau Sailer gibt zunächst einen Rückblick auf das vergangene Forstwirtschaftsjahr 2024. Der Gesamteinschlag 2024 betrug 9.590 fm, wovon 2.777 fm Laubholz (= 29 %) und 6.712 fm Nadelholz (= 71 %) waren. An Laubholz wurden vor allem Buche (2.603 fm), Eiche (161 fm) sowie sonstiges Laubholz (13 fm) und an Nadelholz wurden vor allem Fichte (5.875 fm), aber auch Kiefer (689 fm) und sonstiges Nadelholz (148 fm) eingeschlagen. Der Einschlagsschwerpunkt lag kalamitätsbedingt in der Fichte (Käferholz). Es wurden insgesamt ca. 15.000 Stück Pflanzen (vorwiegend Buchen, Eichen und Tannen) gesetzt. Bedingt durch das regnerische Frühjahr sind alle Pflanzungen weitestgehend gut gelungen. Für verschiedene Maßnahmen erhielt die Gemeinde Gräfendorf Förderungen. Insgesamt konnten im Haushaltsjahr 2024 ca. 140.000 Euro Förderung vom Land für Maßnahmen wie Pflanzung, Pflege und Naturverjüngung verbucht werden. Ein Zuschuss in Höhe von ca. 45.000 Euro für Biotopbäume steht noch aus und ist bei der Förderung noch nicht erfasst worden. Für das Haushaltsjahr 2025 werden Einnahmen aus der Förderung in Höhe von ca.140.000 Euro erwartet. Davon sind ca. 50.000 Euro aus Maßnahmen wie Pflanzung, Pflege und Naturverjüngung sowie ca. 90.000 Euro aus der Klimawaldförderung.

Als voraussichtliches Jahresergebnis 2024 im Forstbetrieb Gemeindewald Gräfendorf wird ein Reingewinn zwischen 300.000 und 350.000 Euro erwartet. Er wurde durch den erhöhten Hiebsatz zum Abbau vorhandener Durchforstungsrückstände, durch gute Absatzmöglichkeiten für Käferholz und der Nachfrage nach Energieholz sowie die konsequente Ausnutzung der verfügbaren Fördermittel positiv beeinflusst. Das Ergebnis des Reingewinns ist in erster Linie den hohen Nutzungen an Fichte durch Käfer zu verdanken und ist deshalb nicht nachhaltig. Die Fichte wird jedoch in Zukunft fehlen, sodass die Einnahmen aus dem Holzverkauf deutlich sinken werden. Trotzdem werden in Zukunft positive Erträge erwartet.

Im Forstwirtschaftsjahr 2025 ist geplant, ca. 4.000 fm, vornehmlich abgängige Buche in Altdurchforstung und Verjüngungsnutzung, einzuschlagen. Weiterhin muss auch 2025 mit Käferholzmengen aus dem Gemeindewald gerechnet werden. Der Holzeinschlag im Forstwirtschaftsjahr 2025 soll in Wolfsmünster, Distrikt Neuscheuer, Abteilung St. Berg, Oberer Heuberg und Heeg, in Schonderfeld, in den Abteilungen Ochsenrain, Lichte Eichen, Pfadschlag und Buchleite sowie in Michelau in den Abteilungen Sanddelle und Amesberg stattfinden.

An Pflanzungen sind für das Forstwirtschaftsjahr 2025 vorwiegend Nachbesserungen der Pflanzungen aus 2023 und die Wiederbestockung von Käferflächen aus 2024 geplant. Hierbei ist das Ziel eine ausreichende Beteiligung von Nadelhölzern (Douglasie, Tanne, Zeder) auf passenden Standorten.

Zusammenfassend erläutert Frau Sailer, dass das vergangene Forstwirtschaftsjahr von Käferkalamitäten in der Fichte sowie Trockenschäden in der Buche geprägt war. Der geplante Jahreseinschlag wurde deshalb deutlich überschritten. Aufgrund der weit unterdurchschnittlichen Nutzungen der Vorjahre ist der Gemeindewald dennoch immer noch hinter der, im Jahr 2007 festgesetzten Einschlagsplanung zurück. Die hohe Nutzung bei zum Teil sehr guten Preisen sowie Sondereffekte bescheren der Gemeinde auch 2024 hohe Einnahmen aus der Waldnutzung. In den nächsten Jahren kann dennoch, insbesondere durch das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement, weiterhin mit positiven Ergebnissen gerechnet werden. Weiterhin bleibt der Waldumbau die Hauptaufgabe in den nächsten Jahren. Hierfür sind in den nächsten Jahren weiterhin Pflanzungen notwendig. Der Umbau zu klimaplastischen Mischbeständen ist unabdingbar, um einen langfristig gesunden und wirtschaftlichen Wald zu erhalten.

Es wird noch einmal angesprochen, dass die Teilnahme am Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement die Markierung von 5 Biotopbäumen pro Hektar auf der gesamten Waldfläche sowie die Dokumentation erfordert. Dies stellt in Gräfendorf kein Problem dar, da in den bereits jetzt naturnahen Wäldern Biotopbäume in mehr als ausreichender Zahl und Verteilung vorhanden sind. Der Zeitaufwand für die Auszeichnung kann von Seiten des Juliusspitals nicht erbracht werden und ist auch nicht über den Dienstleistungsvertrag abgedeckt. Es wird deshalb die Vergabe an einen externen Dienstleister mit forstlichem Sachverstand empfohlen. Die Vergütung würde pro Baum voraussichtlich 2-3 Euro, also einmalig 10.000-15.000 Euro, betragen. Hiermit erklärte sich der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 10.08.2023 als einverstanden.

1.2. Festlegung der Holzpreise für das Forstwirtschaftsjahr 2024/2025

Der Holzpreis für das Forstwirtschaftsjahr 2024/2025 und auch die abzugebende Menge an die einzelnen Haushalte sind festzulegen. Seitens der Forstabteilung wird vorgeschlagen, die Konditionen wie im vergangenen Jahr wieder festzulegen. Aus diesem Grunde fasst der Gemeinderat nach kurzer Diskussion folgenden

Beschluss:

Für den Holzeinschlag 2024/2025 beschließt der Gemeinderat Gräfendorf Laubholz in Höhe von 10 fm Polterholz pro Selbstwerber und Flurnummer mit einem Preis in Höhe von 80,00 Euro/fm netto zzgl. MwSt. zu verkaufen. Darüber hinaus können die Bürger/innen Nadelholz zum Preis von 40 Euro/fm zzgl. MwSt beziehen. Die Ortsbürger der Gemeinde Gräfendorf werden vorrangig bedient.

13 : 0

1.3. Schaffung naturnaher Biotopflächen im Gemeindewald Wolfsmünster

Die Fa. ecotree aus Berlin ist auf der Suche nach Waldbesitzern in der Region Rhein/Main, die auf ihren Flächen Wasserflächen anlegen. Dies wird von ihnen komplett finanziert. Ziel ist die Schaffung von 2 ha Biotopfläche in Wolfsmünster in den Abteilungen Gebrannte, Kühtrieb und Langer Marksteig. Die geplanten Standorte werden dem Gemeinderat anhand einer Karte aufgezeigt. Es handelt sich dabei um aktuell gar nicht oder nur mit wenigen Bäumen bestockte Flächen. Hierdurch soll die Versickerungsleistung und damit die Grundwasserneubildung erhöht werden. Ein IT Unternehmen aus dem Raum Frankfurt möchte hierdurch seine Ökobilanz aufbessern. Durch das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement ist die Gemeinde Gräfendorf verpflichtet, für Wasserrückhalt auf ihren Waldflächen zu sorgen, dies könnte durch diese Maßnahme und das Sponsoring von ecotree kostenneutral erfolgen. Der mit der Fa. ecotree abzuschließende Vertrag diesbezüglich hätte eine Laufzeit von 10 Jahren. Ein Gemeinderat gab zu bedenken, dass diese Flächen eventuell auch für das Ökokonto der Gemeinde interessant wären. Hierfür hat die Gemeinde jedoch noch anderweitig Flächen zum Anbieten. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, dass die Schaffung von naturnahen Biotopflächen in der Gemarkung Wolfsmünster in einer Größenordnung von ca. 2 ha ausgeführt wird. Dazu wird ein Vertrag mit der Fa. ecotree mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Die Maßnahmen sollen für die Gemeinde kostenneutral durchgeführt werden.

13 : 0

Bürgermeister Wagenpfahl dankt Frau Sailer und Herrn Wallrapp für das heutige Kommen, die Ausführungen und die stets gute Zusammenarbeit. Auch Herrn Wallrapp dankt für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Herr Wallrapp und Frau Sailer verabschieden sich und verlassen den Sitzungssaal.

1.4. Bauantrag BV-Nr. 17/2024 „Errichtung einer Garage mit Carport und Abstellräumen“, auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. 14/3, Gemarkung Wolfsmünster

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 05.08.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 17/2024 „Errichtung einer Garage mit Carport und Abstellräumen“ eingegangen ist.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 14/3, Zur Mühle 3, Gemarkung Wolfsmünster liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs in einem sogenannten „Dorfgebiet (MD-Gebiet)“ nach BauNVO; die Erschließung ist gesichert.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Demnach wird ein ca. 180m² großes Nebengebäude (Garage, Carport samt Abstellräumen) mit Flachdach geplant. Zur effektiven Ausnutzung soll das Nebengebäude entlang der nördlichen Grundstücksgrenze zu Fl.-Nr. 25 errichtet werden – dieses Nachbargrundstück ist an der gemeinsamen Grundstücksgrenze ebenfalls vollständig bebaut. Die hier betroffene Nachbarschaft hat dem Bauvorhaben zugestimmt. Die Zustimmung der Nachbarschaft sowie die damit verbundene Genehmigungsfähigkeit bzgl. der Grenzbebauung wird sodann im weiteren Genehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde überprüft.

Es wird festgehalten, dass die geplante Baumaßnahme ordnungsgemäß in der Planung aufgenommen und eingezeichnet wurde. Demnach fügt sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung ein.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 17/2024 „Errichtung einer Garage mit Carport und Abstellräumen“ sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart zurück.

13 : 0

GRin Hildegard Müller nimmt im Zuschauerraum Platz, da sie am nachfolgenden TOP persönlich beteiligt ist.

1.5. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Bauvorhaben BV-Nr. 18/2024 „Neuerrichtung eines Hundezwingers“, Grundstück Fl.Nr. 538/4, Gemarkung Gräfendorf

Es handelt sich um einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lagfeld, 1. Änderung“ (BV-Nr. 18/2024) und beinhaltet die „Neuerrichtung eines Hundezwingers“ auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 538/4, Sonnenstraße 2, Gemarkung Gräfendorf.

Der geplante Hundezwinger ist im Grunde nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO verfahrensfrei, da er den vorgeschriebenen Brutto-Rauminhalt von max. 75 m³ nicht überschreitet. Jedoch müssen auch verfahrensfreie Bauvorhaben den örtlichen Bauvorschriften entsprechen; der o.g. Bebauungsplan ist eine solche örtliche Bauvorschrift. Dieser Bebauungsplan hat u.a. eine Baugrenze festgesetzt. Der Bauherr plant den Hundezwinger außerhalb dieser Baugrenze, jedoch innerhalb des Geltungsbereiches des o.g. Bebauungsplanes, entlang der Grundstücksgrenze zu Fl.-Nr. 538 zu errichten. Aufgrund dessen benötigt der Antragsteller eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lagfeld, 1. Änderung“ hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung.

Von den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1.

Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder

2.

die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3.

die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

4.

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar ist.

Eine Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung noch der Besonnung der Nachbargrundstücke ist bei dem vorliegenden Bauvorhaben nicht zu erwarten. Der geplante Standort wurde gewählt, dass zum einen der Hundezwinger nicht vollständig der Sonne ausgesetzt ist und zum anderen auf der abgewandten Seite des Baugebietes entstehen soll. Auch wurde schriftlich mitgeteilt, dass der Hundezwinger für maximal zwei Hunde genutzt werden soll; dies ist als unproblematisch anzusehen, da die Anzahl bzw. der Umfang der beantragten Nutzung in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig ist. Weiterhin wurde bereits der Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren „Lagfeld, 3. Änderung und Erweiterung“ am 21.07.2022 gefasst. Speziell die Baugrenzen sollen insgesamt weitergefasst und eine neue Grünordnung/Eingrünung hergestellt werden. Aus diesen Gründen kann der Errichtung eines Hundezwingers außerhalb der Baugrenze zugestimmt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lagfeld, 1. Änderung“ hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung sein Einverständnis. Die direkt angrenzenden Nachbarn, die dem Bauvorhaben nicht zugestimmt haben, erhalten je eine Ausfertigung der isolierten Befreiung.

12 : 0 (GRin Hildegard Müller gem. Art. 49 GO von Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt)

GRin Hildegard Müller kehrt wieder an den Ratstisch zurück.

1.6. Bauantrag BV-Nr. 19/2024 „Errichtung einer Doppelgarage“, auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 269, Gemarkung Gräfendorf

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 19.08.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 19/2024 „Errichtung einer Doppelgarage“ eingegangen ist.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 269, Lage Schondrawiesen, Gemarkung Gräfendorf ist bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet.

Gemäß den vorliegenden Unterlagen, die dem Gemeinderat aufgezeigt werden, ist geplant, eine ca. 40 qm große Doppelgarage in einem Abstand von 0,50 m zur Straße „Schondratal“ hin zu errichten. Sie soll ein Flachdach sowie ein Sektionaltor mit elektrischem Torantrieb und Handsender erhalten.

Die Gemeinde Gräfendorf muss nun aus bauplanungsrechtlicher Sicht das Bauvorhaben beurteilen. Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Außenbereich im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Die Gemeinde Gräfendorf weist darauf hin, dass bauseits für eine ordentliche Entwässerung Sorge getragen werden muss. Laut Planunterlagen soll das anfallende Niederschlagswasser über eine Dachrinne auf das Grundstück geleitet werden und dort versickern. Die straßenseitige Erschließung sowie die Erschließung mit den gemeindlichen Versorgungsleitungen (Wasser und Kanal) ist gesichert. Öffentliche Belange werden von dem Bauvorhaben nicht beeinträchtigt.

Aus Sicht der Gemeinde Gräfendorf kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden. Es wird zwar nicht der geforderte Abstand zur derzeit verkehrsarmen Straße eingehalten, allerdings besteht aus einem Altbestand auf dem benachbarten Grundstück, Fl.Nr. 269/1, Gemarkung Gräfendorf, eine ähnliche Garage im selben Abstand zur Straße hin. Dadurch könnte eine faktische Baulinie angenommen werden.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Ein Gemeinderat merkt an, dass wir im Außenbereich, wie in anderen gelagerten Fällen, solche Maßnahmen nicht genehmigen sollten.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 19/2024 „Errichtung einer Doppelgarage“ sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung an das Landratsamt Main-Spessart weiter.

5 : 8 (Antrag abgelehnt)

1.7. Vereinbarung mit dem Garten- und Denkmalpflegeverein Wolfsmünster zur Überlassung des Grundstückes, Fl.Nr. 1582, Gemarkung Wolfsmünster (Grillplatz mit Schutzhütte)

Die bestehende Vereinbarung zwischen dem Garten- und Denkmalpflegeverein Wolfsmünster und der Gemeinde Gräfendorf zur unentgeltlichen Überlassung des Grundstücks, Fl.Nr. 1582, Gemarkung Wolfsmünster, (Grillplatz mit Schutzhütte) läuft zum 30.09.2024 aus. Dem Gemeinderat wird die Vereinbarung verlesen. Es wird vorgeschlagen, diese Vereinbarung für weitere 9 Jahre mit den bisherigen Konditionen abzuschließen.

Dem stimmt der Gemeinderat mit 13 : 0 Stimmen zu.

1.8. Einrichtung von öffentlichem WLAN in den Ortsteilen der Gemeinde Gräfendorf

In den Ortsteilen Weickersgrüben und Gräfendorf kamen Bürger und Bürgerinnen wegen der Einrichtung von öffentlichem WLAN auf die Gemeinde zu. Mit diesem Thema befasste sich der Gemeinderat bereits im Jahr 2018. Aufgrund des fehlenden geeigneten Standorts sowie der abwehrenden Haltung einiger Bürgerinnen und Bürger kam es nicht zur Einrichtung des öffentlichen WLANs.

Die laufenden Kosten für ein öffentliches WLAN würden 50,00 bis 60,00 Euro im Monat pro Hotspot betragen. Auf Nachfrage der Gemeinde bietet die Fa. HABNet den Vereinen für die Gemeindegebäude öffentliches WLAN mit einer Leistung von 400 MB zum Sonderpreis von 29,90 Euro im Monat an. Diese Kosten müssten von den Vereinen getragen werden. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf sieht aufgrund der momentanen flächendeckenden Abdeckung mit mobilen Daten die Einrichtung eines zusätzlichen Hotspots für entbehrlich. Es wird auf den Sondertarif der Fa. HABNet für Vereine der Gemeinde Gräfendorf bei einem Übertragungsvolumen von 400 MB zu 29,90 Euro/Monat verwiesen.

13 : 0

1.9. Verschiedenes

1.9.1. Sanierung Brückenüberbau über die Bahn im Ortsteil Weickersgrüben; hier: Aktueller Sachstand

Im Laufe der Sanierung des Brückenüberbaus wurde seitens der bauausführenden Firma HBS GmbH festgestellt, dass die äußeren Walzträger einen Materialverlust von ca. 30 bis 40 % haben. Diesbezüglich fand am 03.09.2024 eine Besprechung statt, an der Vertreter der Fa. Stolz GmbH, Fa. HBS GmbH, Ing.-Büro Schöll und der Gemeinde Gräfendorf teilnahmen. Man kam überein, dass zur Lösung des Problems die defekten Kappen und das Geländer abgebrochen werden, ein neuer Träger an die äußeren Bestandswalzprofile zur Verstärkung eingebaut und neue Kappen vorab mit Halbfertigteilen aufgebaut werden. Außerdem soll ein Schrammbord vor Ort aus Beton gegossen werden. Zudem wird ein neues Geländer angebracht. Die Höhe der durch diese Maßnahmen anfallenden Mehrkosten sind noch nicht bekannt. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.9.2. Erstellen eines kommunalen Wärmeplans für die Gemeinde Gräfendorf; hier: Zuwendungsbescheid

Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass die Gemeinde Gräfendorf für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans eine Zuwendung in Höhe von 100 % erhält. Dies entspricht einer Fördersumme in Höhe von 87.852,00 Euro.

1.9.3. Sanierung der Toilette im Leichenhaus Gräfendorf

Es wird seitens des Gemeinderates angefragt, ob die Toilette im Leichenhaus Gräfendorf saniert werden könnte. Nachdem die Kosten für die Sanierung auf 40.000 bis 50.000 Euro geschätzt werden und diese gegenüber der Nutzung in keinem Verhältnis stünden, wird von einer Sanierung der Toilette abgesehen.

1.9.4. Sanierung der Betonstraße

Es wird vorgetragen, dass die Betonstraße Richtung Buscherfeld an einer bekannten Stelle unterspült wird, was dringend repariert werden muss. Dies soll von den Gemeindearbeitern erledigt werden.

1.9.5. Verlegung von Glasfaser in der Gemeinde Gräfendorf

Seitens einiger Gemeinderäte wird mitgeteilt, dass in manchen Ortsteilen, z. B. Schonderfeld und Weickersgrüben, zwar ein Leerrohr für Glasfaser verlegt worden sei, der Anschluss an das Kabel jedoch nicht stattgefunden habe, obwohl diese betroffenen Gebiete im Fördergebiet liegen. Dies wird überprüft.

1.9.6. Informationsveranstaltungen der Fa. TenneT zur Fulda-Main-Leitung P43

Auf Nachfrage des Gemeinderates wird bestätigt, dass die Informationsveranstaltungen der Fa. TenneT zur Fulda-Main-Leitung P43, wie im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main veröffentlicht, stattfinden.

Ende der öffentlichen Sitzung