1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 7. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin, die Gemeindearbeiter und die Gäste. Besonders begrüßt er Frau Monia Vujanovic vom Ingenieurbüro Schöll, Aalen, und Herrn Matthias Wallrapp von der Stiftung Juliusspital Würzburg. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 6/2022 vom 21.07.2022 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.
Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl übergibt das Wort an Forstbetriebsleiter Matthias Wallrapp, Stiftung Juliusspital Würzburg. Herr Wallrapp gibt zunächst einen Rückblick auf das vergangene Forstwirtschaftsjahr 2022. Der Gesamteinschlag 2022 betrug 6221 fm, wovon 3.504 fm Laubholz (= 56 %) und 2.717 fm Nadelholz (= 44 %) waren. An Laubholz wurden vor allem Buche (2.936 fm), aber auch Birke (312 fm) und Eiche (256 fm) und an Nadelholz wurden vor allem Fichte (2.080 fm), aber auch Kiefer (511 fm) und Lärche (126 fm) eingeschlagen. In den Distrikten Michelau wurden 177 fm, in Weickersgrüben 879 fm, in Schonderfeld 817 fm, in Wolfsmünster 4.187 fm und in Gräfendorf 144 fm eingeschlagen. Die Jungbestandpflege erfolgte mit 40 fm auf einer Fläche von 19 ha, die Jungdurchforstung erfolgte mit 1.580 fm auf einer Flächen von 28 ha, die Altdurchforstung mit 3.305 fm auf einer Fläche von 71 ha, die Verjüngungsnutzung mit 2.500 fm auf einer Flächen von 22 ha sowie die langfristige Behandlung mit 1.296 fm auf einer Flächen mit 20 ha.
Es wurden insgesamt 46.300 Stück Pflanzen (Eichen, Buchen, Tannen Douglasien, Bergahorn und sonst. Laubholz) gesetzt. Außerdem wurden zu deren Schutz 2750 m Zaun gebaut. Leider ist jedoch der größte Teil der Pflanzung aufgrund der extremen Trockenheit im Sommer bereits wieder eingegangen. Für verschiedene Maßnahmen erhielt die Gemeinde Gräfendorf Förderungen. Der Gemeinderat erhält anhand eines Lageplans einen Überblick über die Förderflächen 2021/2022. Im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogrammes Wald 2021 wurden im Bereich Spinnmagd 219 Biotopbäume markiert und eingemessen. Im Forstwirtschaftsjahr 2022 konnten bisher insgesamt 142.000 Euro Fördermittel für waldbauliche Maßnahmen wie Pflanzung, Pflege und Naturverjüngung verbucht werden, bis Jahresende werden noch 25.000 Euro für Vertragsnaturschutz erwartet.
Das voraussichtliche Jahresergebnis 2022 im Gemeindewald wird durch folgende Faktoren positiv beeinflusst:
- Erhöhter Hiebsatz zum Abbau vorhandener Durchforstungsrückstände
- Harvestereinsatz in Wolfsmünster zu sehr guten Konditionen
- Günstige Marktlage für nahezu alle Sortimente
- Konsequente Ausnutzung der verfügbaren Fördermittel.
Im Jahr 2022 wird ein Reingewinn in Höhe von ca. 250.000 Euro erwartet.
Im Forstwirtschaftsjahr 2023 ist geplant, ca. 4.600 fm einzuschlagen. Hiervon wurden bereits ca. 1.800 fm mittels Harvestereinsatz in Wolfsmünster und Schonderfeld (Langer Markstein, Beerleite, Ochsenrain und Birkenschlag), vorwiegend Fichte und Buche, aufgearbeitet. Motormanuell sollen im Rahmen der Altdurchforstung und Verjüngungsnutzung in den Bereichen Heuberg (400 fm), St. Berg (300 fm), Röthe (300 fm), Ruh (400 fm), Amesberg (300 fm) und Feuerschläge (300 fm), insgesamt also 2000 fm Buche aufgearbeitet werden. Außerdem sollen noch 800 fm Fichte, Kiefer und Buche (Schadholz) eingeschlagen werden. Der Einschlagsschwerpunkt wird auch heuer wieder in der schlechten Buche und der starken Fichte sein.
An Pflanzungen sind für das Forstwirtschaftsjahr 2023 vorwiegend Nachbesserungen aus den Jahren 2021 und 2022 sowie die Bestockung der Käferkahlflächen in Schonderfeld und Michelau geplant.
Zusammenfassend erläutert Herr Wallrapp, dass in den vergangenen Forstwirtschaftsjahren die dringendsten Flächen durchforstet werden konnten. Der geplante Jahreseinschlag wurde dabei leicht überschritten. Aufgrund der weit unterdurchschnittlichen Nutzungen der Vorjahre ist der Gemeindewald dennoch immer noch hinter der, im Jahr 2007 festgesetzten Einschlagsplanung zurück. Die hohe Nutzung bei guten Preisen sowie Sondereffekte bescheren der Gemeinde auch 2022 außergewöhnlich hohe Einnahmen aus der Waldnutzung. In den nächsten Jahren kann, bei gleichbleibenden Förderkonditionen, weiterhin mit positiven Ergebnissen gerechnet werden. Die extreme Hitze und Trockenheit des Jahres 2022 zeigt bereits jetzt, was in Zukunft zu erwarten ist. Von den heimischen Baumarten kommt die Eiche am besten mit diesen extremen Verhältnissen zurecht. Die Fichte, die Kiefer und in den trockensten Bereichen (Weickersgrüben) auch die Buche haben hingegen keine Zukunft mehr. Insbesondere im Distrikt Neuscheuer sowie im Bereich Dachsberg sind unter Zuhilfenahme von Fördermitteln in den kommenden Jahren große Flächen in klimatolerante Eichen-Mischwälder umzubauen, auf großer Fläche sind hierbei teure Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiss nötig.
Der Gemeinderat wird noch darüber informiert, dass Herr Markus Söder, der bisher für den Gemeindewald Gräfendorf zuständig war, die Stiftung Juliusspital verlassen hat. Neuer Mitarbeiter ist Herr Sebastian Ehrenfels. Herr Ehrenfels stellt sich dem Gemeinderat kurz vor.
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl bedankt sich bei Herrn Wallrapp für seine Ausführungen und bei Herrn Ehrenfels für seine Vorstellung.
Der Holzpreis für das Forstwirtschaftsjahr 2022/2023 und auch die abzugebende Menge an die einzelnen Haushalte sind festzulegen. Betriebsleiter Matthias Wallrapp, Juliusspitalstiftung Würzburg, empfiehlt einen Holzpreis in Höhe von 80,00 Euro/fm brutto. Die Holzmenge soll weiterhin bei max. 20 fm/Haushalt liegen. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf legt den Holzpreis für das Forstwirtschaftsjahr 2022/2023 IL Buche/Eiche gemischt auf 80,00 Euro/fm brutto (75,83 Euro/fm netto) fest. Die Menge pro Haushalt bleibt weiterhin bei 20 fm. Die Ortsbürger der Gemeinde Gräfendorf werden vorrangig bedient.
12 : 0
Laut einem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2009 müssen sich die Holzrechtler mit 5,00 Euro/Ster Rechtholz an den Lasten und Ausgaben für die Holzgewinnung beteiligen. Bei einem Treffen der Gemeinde mit den Vertretern der Holzrechtler Wolfsmünster und Herrn Wallrapp von der Juliusspitalstiftung Würzburg kam man überein, dass diese Kostenbeteiligung angepasst werden muss. Es wird vorgeschlagen, sie auf 8,00 Euro/Ster Rechtholz zu erhöhen. Der Preis soll zunächst für die nächsten drei Jahre festgelegt werden. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, dass die Umlage für Brennholznutzungsrecht auf 8,00 Euro/Ster mit einer Laufzeit von drei Jahren festgelegt wird.
12 : 0
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl bedankt sich bei den Herren Wallrapp und Ehrenfels für deren Kommen, bei Herrn Wallrapp für seine Ausführungen und wünscht beiden einen guten Nachhauseweg.
Für die geförderte Ertüchtigung der Kläranlage Gräfendorf wird die Vorlage einer Potenzialstudie gefordert. Mit der Erstellung der Potenzialstudie wurde das Ingenieurbüro Schöll Consult, Aalen, beauftragt. 1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl übergibt das Wort an Frau Monia
Vujanovic, Mitarbeiterin des Ing.-Büros Schöll, die dem Gemeinderat die ausgearbeitete Potenzialstudie vorstellt.
Um eine Förderung erhalten zu können muss zum einen eine Deckungsquote des Energiebedarfs für Strom und Wärme durch, auf dem Grundstück umgewandelte Energie von mindestens 70 % und ein spezifischer jährlicher Energiebedarf der gesamten Anlage von maximal 23 kWh/(Einwohner x Jahr) erfüllt sein. Auch Neu-/ bzw. Umbaumaßnahmen im Kanalnetz können gefördert werden, wenn durch die geplanten Maßnahmen mind. 25 % der, für das Kanalnetz eingesetzten Energien der letzten drei Jahre eingespart werden.
Die aktuelle energetische Situation zeigt, dass sich der spezifische Energiebedarf derzeit auf 68,64 kWh/EW x Jahr beläuft, wobei der Zielwert mind. 23 kWh/EW x Jahr beträgt. Die Deckungsquote ist derzeit 0 %. Hier ist der Zielwert mind. 70 %. Der Stromverbrauch bei den Abwasserhebeanlagen betrug im Betriebsjahr 2021 60.687 kWh/Jahr.
Folgende Maßnahmen werden zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen:
- Optimierung aller vorgeschalteten Pumpwerke nach aktuellen Regelwerken, geschätzte Kosten 431.000 Euro, geplante Umsetzung in den Jahren 2023 und 2024
- Erneuerung der Belüftungseinrichtung Kläranlage sowie Austausch der Rücklaufschlammpumpe Kläranlage, geschätzte Kosten 126.000 Euro, geplante Umsetzung im Jahr 2023
- Installation von PV-Anlagen auf der Kläranlage und bei jedem Pumpwerk, geschätzte Kosten 276.000 Euro, geplante Umsetzung im Jahr 2023
- Installation eines Wärmetauschers im Zulauf der Kläranlage, geschätzte Kosten 135.000 Euro, geplante Umsetzung im Jahr 2023
- Solare Klärschlammtrocknung, geschätzte Kosten 237.000 Euro, geplante Umsetzung im Jahr 2025
Die Installation von Photovoltaikmodulen ist zum einen auf dem Gelände der Kläranlage sowie auf den Dachflächen der Abwasserpumpwerke vorgesehen.
Durch die Umsetzung dieser vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Förderungsvoraussetzungen erfüllt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Deckungsquote des Energiebedarfs für Strom und Wärme nach Umsetzung der Maßnahmen auf der Kläranlage bei 100 % liegt. Die Beantragung der Fördermittel soll im 4. Quartal 2022 erfolgen.
Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, dass die Verwaltung den notwendigen Förderantrag für den Umbau mit Energieeinsparung der Kläranlage Gräfendorf auf den Weg bringen soll.
12 : 0
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl bedankt sich bei Frau Vujanovic für ihre Ausführungen und wünscht ihr einen guten Nachhauseweg.
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 01.08.2022 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 10/2022 „Neubau einer Garage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 215/10, Bergstraße 1, Gemarkung Gräfendorf liegt teilweise im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Krebsäcker“; der eigentliche Standort des Bauvorhabens erstreckt sich jedoch auf den unbeplanten Innenbereich. Der Gebietscharakter entspricht einem „dörflich geprägten allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt – die Baumaßnahme wurde ordnungsgemäß in der Planung eingetragen. Demnach wird die ca. 60m² große Garage zwischen zwei bestehende Gebäude mit einem Flachdach errichtet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich in der deutschen Bauordnung, also nicht nur in der Bayerischen Bauordnung, keine eindeutige Aussage zur Dachneigung von Flachdächern findet. Jedoch ist nach herrschender Meinung von einem Flachdach bis max. 7° oder weniger auszugehen. Aus diesem Grund handelt es sich hierbei um ein sogenanntes Flachdach. Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird festgehalten, dass sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 10/2022 „Neubau einer Garage“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
12 : 0
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 26.07.2022 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 9/2022 „Erweiterung des Nebengebäudes, Garage, Gartengeräte, Photovoltaik, Technikraum“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 565, Friedenstraße 7, Gemarkung Gräfendorf liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Lagfeld, 2. Änderung“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – demzufolge ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Hiernach wird das bestehende Nebengebäude um ca. 53m² erweitert. Die notwendigen Baumaßnahmen, die Innenraumaufteilung und die daraus resultierende Nutzung der Räumlichkeiten wurden ordnungsgemäß in den Planunterlagen aufgenommen und eingezeichnet. Da das bestehende Nebengebäude bereits außerhalb der im damalig rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze errichtet wurde und es sich nun um einen Anbau/Erweiterung dieses Gebäudes handelt, ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt Main-Spessart das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO durchzuführen.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 9/2022 „Erweiterung des Nebengebäudes, Garage, Gartengeräte, Photovoltaik, Technikraum“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
12 : 0
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 18.08.2022 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 11/2022 „Wiederaufbau Carport nach Brand“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 216/30, Am Scharfritz 1, Gemarkung Gräfendorf liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Scharfritz“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter wurde als „eingeschränktes Dorfgebiet“ festgesetzt; im Laufe der Jahre hat sich jedoch für diesen Teilbereich der Gebietscharakter in ein „allgemeines Wohngebiet“ gewandelt. Schlussendlich ist festzustellen, dass das beantragte Bauvorhaben allgemein zulässig ist.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Aufgrund der vorliegenden Planung ergeben sich folgende notwendige Befreiungen zum Bebauungsplan „Scharfritz“:
1. Überschreitung Baugrenze
Der Wiederaufbau des Carports wird auf den vorhandenen Stützmauern in gleicher Ausführung, wie vor dem Brand, ausgeführt. Diesbezüglich wird auf die bereits erteilte Genehmigung aus dem Jahr 1990 hingewiesen.
2. Dachneigung lt. Bebauungsplan 35°-38° - geplant wird eine Dachneigung von 8° und 16°
Auch hier wird der Wiederaufbau in gleicher Ausführung, wie vor dem Brand, mit einer Dachneigung von 8° und 16° geplant. Lediglich der Dachüberstand Richtung Südwest wird um ca. 80cm vergrößert.
Somit kann den beantragten Befreiungen aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden; städtebaulich ist dies in der vorgelegten Form vertretbar.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 11/2022 „Wiederaufbau Carport nach Brand“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Scharfritz“ hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung sowie der abweichenden Dachneigung sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
12 : 0
Derzeit werden die hiesigen Feuerwehrmitglieder über Ortssirenen alarmiert. Mittlerweile wird eine Alarmierungs-App für eine mobile Alarmierung als Zusatzalarmierung angeboten. Der Bürgermeister will die Ortsteilfeuerwehren (Gräfendorf 3 Gruppen und alle anderen Ortsteile je zwei Gruppen) damit ausstatten und über das Landratsamt Main-Spessart 99 Lizenzen erwerben. Diese kosten 3,50 Euro pro Jahr und Feuerwehrmitglied, also ca. 350,00 Euro pro Jahr. Die Alarmierung erfolgt über die Leitstelle in Würzburg mittels einer Pauschalnachricht auf diese App. Der große Vorteil der mobilen Alarmierung besteht, im Gegensatz zur Alarmierung per Ortssirene, darin, dass der Einsatzleiter sofort Rückmeldung bekommt, welches Feuerwehrmitglied sich am Einsatz beteiligen kann. So kann der Einsatzleiter den Einsatz viel besser koordinieren. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Einführung der mobilen Alarmierung mittels der App „Alamos“ und dem Kauf der erforderlichen Lizenzen zu.
12 : 0
Die Gemeinde Gräfendorf gewährt seit einigen Jahren für die Seniorenbetreuung in Gräfendorf bzw. in Weickersgrüben-Michelau einen Zuschuss in Höhe von je 200,00 Euro pro Jahr. Dieses Geld kommt direkt den Seniorinnen und Senioren aller Ortsteile bei Veranstaltungen usw. zugute. Mit Schreiben vom 11.07.2022 werden diese Zuschüsse für 2022 erneut beantragt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf gewährt auch für 2022 wieder einen Zuschuss für die Seniorenbetreuung Gräfendorf und Weickersgrüben-Michelau in Höhe von jeweils 200,00 Euro.
12 : 0
Der Eigentümer des Anwesens Kirchstraße 22, Gemarkung Michelau, beantragt mit Schreiben vom 21.08.2022 für Reparaturen am Dachstuhl des Nebengebäudes auf diesem Grundstück Rechtbauholz. Dem Antrag ist eine ordentliche Holzliste der Fa. Baubetreuung GmbH beigefügt. Laut dieser Liste werden 3,119 m³ Bauholz benötigt. Es wird entsprechendes Rundholz in Fichte einschließlich Verschnitt beantragt. Grundsätzlich gewährt die Gemeinde einen Verschnitt in Höhe von 40 %, sodass sich bei einer Menge von 3,119 m³ ein Verschnitt in Höhe von 1,248 m³ ergibt. Der benötigte Rundholzbedarf beträgt somit einschließlich 40 %-igem Verschnitt 4,367 m³. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf gewährt dem Eigentümer des Anwesens Kirchstraße 22, Fl.Nr. 28/0, Gemarkung Michelau, Rechtbauholz in Höhe von 4,367 fm Rundholz in Fichte für Reparaturen am Dachstuhl des Nebengebäudes.
12 : 0
In der Bürgerversammlung in Wolfsmünster am 07.09.2022 wurde gebeten, einen Spiegel gegenüber der Einfahrt zur Ortsstraße Heuberg anbringen zu lassen. Es wird nach dem Sachstand gefragt. Bürgermeister Wagenpfahl erklärt, dass er sich darum kümmere.
Ende der öffentlichen Sitzung