Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Frau Heim als Schriftführerin, Herrn Rohner, Geschäftsstellenleiter der VG, Herrn Stieler von der Firma RadarWacht GmbH, Würzburg, sowie Herrn Hussong von der Presse. Der Gemeinderat Berthold Hautsch hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt.
Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen
wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 8/2022
wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es gibt keine Einwände, die
Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Vor Beginn der bekannten Tagesordnung beantragt Bürgermeister Göbel die Aufnahme eines weiteren TOP´s I.5.a) Bauantrag, Antrag auf Nutzungsänderung: Nutzung einer Fläche eines ehemaligen KFZ-Reinigungsbetriebs innerhalb einer bestehenden Lagerhalle als Getränkelager mit Verkaufsstelle, An den Furtwiesen 6 a, 97783 Karsbach, OT Heßdorf.
Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Aufnahme des zusätzlichen TOP´s zu.
12 : 0
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
I.1. Geschwindigkeitsmessungen in der Ortsdurchfahrt (B27) in Höllrich
- Vorstellung der Angebote für eine stationäre und eine mobile
Messeinrichtung
Die Gemeinde Karsbach befasst sich schon seit längerem mit Geschwindigkeitsmessungen an der Ortsdurchfahrt (B27) im Ortsteil Höllrich. So wird schon seit einigen Jahren mit einer Geschwindigkeitsmessanlage die Geschwindigkeiten der durchfahrenden Fahrzeuge dokumentiert bzw. mit einem Symbol angezeigt. In den bisherigen Diskussionen wurde auch speziell auf die Gefahrenstelle im Bereich der Bushaltestelle sowie den beiden Aus- und Zufahrten der Bonnländer Straße und der Seifriedsburger Straße hingewiesen. Um eine effektive Verbesserung zu erzielen, hat man sich in den zurückliegenden Gesprächen für eine dauerhafte Messeinrichtung mit Nachverfolgung der Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen. Seit 01. Mai 2020 besteht die Möglichkeit, dass die Kommunen selber aktiv innerorts Geschwindigkeitsmessungen durchführen dürfen.
Aufgrund einer Pressemitteilung zu dem Thema Geschwindigkeitsmessung in Höllrich hat sich die Firma RadarWacht GmbH aus Würzburg bei der Gemeinde Karsbach gemeldet. Nach mehreren Orts- und Besprechungsterminen hat sie nun verschiedene Angebote vorgelegt, die von dem Mitarbeiter, Herrn Stieler, in der heutigen Gemeinderatssitzung erläutert werden.
Bei seiner Einführung informiert er darüber, dass sich die Firma RadarWacht GmbH seit vielen Jahren für viele Kommunen, einige auch im Landkreis Main-Spessart, mit den Themen des ruhenden Verkehrs (Parküberwachung) und Geschwindigkeitsmessungen beschäftigt. Hierzu wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit den jeweiligen Kommunen abgeschlossen. Die Dienstleistungen wie z.B. die Geschwindigkeitsmessung und die Erfassung der Verkehrsteilnehmer wird durch die Firma ausgeführt. Die Bearbeitung der Verwarngelder muss innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft mit einem speziellen Softwareprogramm über die AKDB erfolgen. Bei den weiteren Vergehen, bei denen ein Bußgeldverfahren bzw. Führerscheinentzug im Raum stehen, wird der Fall an die zentrale Bußgeldstelle nach Viechtach weitergeleiten.
In der sehr ausführlich geführten Diskussion werden viele Fragen an Herrn Stieler gestellt, die dieser umfangreich beantwortet. So wird unter anderem über die unterschiedlichen Möglichkeiten einer festinstallierten stationären Geschwindigkeitsmessanlage, die dauerhaft über 24 Std. die Geschwindigkeiten misst, oder einer mobilen Anlage diskutiert.
Nachdem der finanzielle Aufwand für die dauerhafte Einrichtung deutlich höher sein wird, tendiert Herr Stieler und auch Bürgermeister Göbel vorerst für eine mobile Messanlage als Pilotprojekt für ein Jahr. In diesem Zeitraum würde man neue Auswertungen hinsichtlich der Geschwindigkeitsüberschreitungen bekommen, mit denen man dann nochmals über eine stationäre Anlage beraten könnte.
Bei der mobilen Messung würden von der RadarWacht GmbH an einem Messtag bis zu vier Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden, die mit Anfahrt ca. 560 € netto kosten würden. Zusätzlich fallen noch Kosten für die verwaltungsinternen Arbeiten in der VG an. Die Verwarngelder verbleiben bei der Gemeinde Karsbach. Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass es bei dem Thema Geschwindigkeitsmessungen nicht um eine Gewinnerzielungsabsicht seitens der Gemeinde Karsbach geht, sondern um eine verkehrserzieherische Maßnahme, bei der die weiteren Verkehrsteilnehmer geschützt werden sollen.
Zum Abschluss verständigt sich der Gemeinderat Karsbach auf folgenden Beschluss:
Die Firma RadarWacht GmbH Würzburg erhält den Auftrag, gemäß dem vorliegenden Angebot vom 29.07.2022 eine mobile Überwachung des fließenden Verkehrs in der Ortsdurchfahrt (B27) in Höllrich durchzuführen. Der Umfang der Messungen wird auf fünf Messtage á 4 Std. im Monat festgelegt. Die Messungen sind zu unregelmäßigen Zeitpunkten und an verschiedenen Standorten auszuführen. Der Auftrag wird für einen Zeitraum von 12 Monaten befristet. Die Verwaltung klärt mit der AKDB den weiteren Ablauf.
11 : 1
I.2. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und PV-
Anlage, Weinbergstraße 8, 97783 Karsbach, Ortsteil Weyersfeld
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 30.08.2022 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 10/2022 „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und PV-Anlage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 314, Weinbergstraße 8, Gemarkung Weyersfeld liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Bei den Hofweinbergen I, 1. Änderung“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt - hiernach wird das Wohnhaus mit einem Erd- und einem Obergeschoss geplant. Die Dachform des Neubaus entspricht einem ortstypischen Satteldach mit einer Dachneigung von 25°; die Garage soll dagegen mit einem Flachdach errichtet werden. Aufgrund der vorliegenden Planung ergeben sich folgende notwendige Befreiungen zum o.g. Bebauungsplan:
1. Geschossigkeit lt. Bebauungsplan (U+E)
Als Begründung für die geplante Geschossigkeit (E+O) wird aufgeführt, dass ein Wohnhaus mit ausreichendem Wohnraum für eine 4-5-köpfige Familie und Raumreserve für das Wohnen für zwei Generationen (Wohnen im Alter) geplant wurde. Ebenfalls wird die flache Geländeneigung des Baugrundstückes, die ordentlich in der Planung eingearbeitet wurde, in der Begründung zur beantragten Befreiung herangezogen.
2. Dachneigung lt. Bebauungsplan 28° bis 30°
Die Dachneigung wurde minimal um 3° reduziert, um das geplante Gebäude in der Höhe den Nachbargebäuden anzugleichen.
3. Traufhöhe talseits lt. Bebauungsplan max. 5,75m
Die Überschreitung der max. zulässigen Traufhöhe um ca. 82cm ist dem Planungsansatz geschuldet. Demzufolge wird auf die Begründung unter Punkt 1 hingewiesen.
4. Garagenstandort lt. Bebauungsplan im Süd-Westen
Der Garagenstandort wurden nicht im Süd-Westen, sondern im Osten innerhalb des festgesetzten Baufensters gewählt, um den sonnigen Freibereich des Grundstückes nicht zu verschatten und kurze Wege zum Eingangsbereich zu gewährleisten.
Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main teilt die ordentlich ausgeführte Planung inkl. der entsprechenden Begründungen. Somit kann den beantragten Befreiungen aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden; städtebaulich ist dies in der vorgelegten Form vertretbar. Dies spiegelt die komplette Planung wieder und wurde bereits in der Vergangenheit bei vergleichbaren Wohnhausneubauten innerhalb des Baugebietes angewandt.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 10/2022 „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und PV-Anlage“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei den Hofweinbergen I, 1. Änderung“ hinsichtlich der Geschossigkeit, der Dachneigung, der max. zulässigen talseitigen Traufhöhe sowie des Garagenstandortes sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
12 : 0
I.3. Erdaushub- und Bauschuttdeponie der Gemeinde Karsbach
- Auftrag für weitere Untersuchungsberichte
Für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie in Weyersfeld muss ein Jahresbericht erstellt werden. Der Bericht für das Jahr 2021 wird dem Gemeinderat Karsbach zur Erläuterung vorgestellt. Hier werden unter anderem die Kontrolltermine durch die Gemeindearbeiter erfasst, sowie die Abfälle nach Arten und Mengen aufgeführt. Das genehmigte Gesamtvolumen der gemeindlichen Deponie beträgt 62.500 m³ und ist derzeit mit 42.324 m³ verfüllt, sodass ein Restvolumen von 18.803 m³ zur Verfügung steht.
Nachdem bei den letzten Beprobungen durch das Institut Dr. Nuss bei zwei von sechs Proben der Grenzwert von Chrom leicht überschritten war, wurde in Abstimmung mit dem Landratsamt Main-Spessart festgelegt, dass man nochmals zusätzlich einen Untersuchungsbericht von einem Geologen vorlegen sollte.
Dem Gemeinderat Karsbach wird ein Angebot der BGI Beratende GeoIngenieure GbR über eine geotechnische und Hydrogeologische Bewertung von Bodenaushub- bzw. Materialuntersuchung sowie Bewertung des bestehenden Berichts des ausführenden Labors und Berichterstattung zu den kommenden chemischen Boden- bzw. Materialuntersuchungen vorgelegt. Das Kostenangebot beläuft sich auf 2.992,00 € netto.
Dem Geologen Dr. Mainardy hat Bürgermeister Göbel bereits den Auftrag vergeben und bittet den Gemeinderat Karsbach um Zustimmung.
Der Gemeinderat Karsbach stimmt dem oben genannten Angebot der BGI Beratende GeoIngenieure GbR, Würzburg, zu.
12 : 0
I.4. Termine für Bürgerversammlungen
Nachdem in den letzten zwei Jahren keine Bürgerversammlungen stattgefunden haben, schlägt Bürgermeister Göbel vor, nach den Kirchweih-Wochenenden in Karsbach und Weyersfeld Bürgerversammlungen in allen vier Ortsteilen anzubieten. Als Termine sind angedacht:
Freitag, 18. November 2022
Samstag, 19. November 2022
Freitag, 02. Dezember 2022
Samstag, 03. Dezember 2022
Welcher Ortsteil an welchem Termin durchgeführt wird, ist noch offen.
I.5. Verschiedenes
I.5.a) Bauantrag, Antrag auf Nutzungsänderung: Nutzung einer Fläche eines ehemaligen KFZ-Reinigungsbetriebs innerhalb einer bestehenden Lagerhalle als Getränkelager mit Verkaufsstelle, An den Furtwiesen 6 a, 97783 Karsbach, OT Heßdorf
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 13.09.2022 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 11/2022 „Nutzungsänderung – Nutzung einer Fläche eines ehemaligen Kfz-Reinigungsbetriebs innerhalb einer bestehenden Lagerhalle als Getränkelager mit Verkaufsstelle“ eingegangen ist. Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main konnte den Bauantrag wegen der kurzfristigen Einreichung nicht prüfen.
Anhand der eingereichten Planunterlagen wird dem Gemeinderat das Vorhaben kurz erläutert. Es wird hingewiesen, dass das Baugrundstück, Fl.-Nr. 516/2, An den Furtwiesen 6 a, Gemarkung Heßdorf im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Heßdorf“ liegt und als „Gewerbegebiet“ ausgewiesen ist – dementsprechend ist das Bauvorhaben zulässig.
Alle durch das Bauvorhaben entstehenden Kosten sind von dem Bauherrn zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauantrag „Nutzungsänderung – Nutzung einer Fläche eines ehemaligen Kfz-Reinigungsbetriebs innerhalb einer bestehenden Lagerhalle als Getränkelager mit Verkaufsstelle“ vorbehaltlich der Prüfung durch das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (=Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechenden Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
12 : 0
I.5.b) Baumaßnahme „Am Mäuerlein in Weyersfeld“
Die Bauarbeiten in der Ortsstraße „Am Mäuerlein“ in Weyersfeld haben vor ca. drei Wochen angefangen. Im unteren Bereich wurden die Kabelgräben erstellt und die Strom- und Glasfaserkabel wurden gestern verlegt. In den kommenden Wochen werden die Hausanschlüsse, u. a. auch Trinkwasserschieber eingebaut.
Zur Information
I.5.c) Engergieeinsparungen
Bezüglich der in der Presse viel diskutierten Energieeinsparungen werden dem Gemeinderat Karsbach die Stellungnahmen des Bayerischen Gemeindetages und der Bayerischen Versicherungskammer ausgehändigt. In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen wird dieses Thema aufgegriffen.
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:56 Uhr