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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 9/2023 vom 21.09.2023

1. Öffentliche Sitzung

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 9. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin, die Presse und den Gast. Besonders begrüßt er Frau Ramona Sailer und Herrn Matthias Wallrapp von der Stiftung Juliusspital Würzburg sowie Herrn Alexander Rohner, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 8/2023 vom 10.08.2023 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte

Es wird beantragt, den TOP „Auftragsvergabe für die Erschließungsplanung der Bauplätze im Ortsteil Weickersgrüben der Gemeinde Gräfendorf“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

11 : 0

Des Weiteren wird beantragt, den TOP „Antrag auf Rechtbauholz zur Erneuerung des Dachstuhls am Anwesen Fl.Nr. 73, Gemarkung Wolfsmünster“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

11 : 0

Diese Tagesordnungspunkte werden vor dem TOP „Verschiedenes“ als TOP 1.8. bzw. 1.9. behandelt. Der TOP „Verschiedenes“ verschiebt sich entsprechend.

1.1. Forstbetriebsplan 2023/2024

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl übergibt das Wort an Revierleiterin Ramona Sailer, Stiftung Juliusspital Würzburg. Frau Sailer gibt zunächst einen Rückblick auf das vergangene Forstwirtschaftsjahr 2023. Der Gesamteinschlag 2023 betrug 7.125 fm, wovon 3.545 fm Laubholz (= 49,8 %) und 3.580 fm Nadelholz (= 50,2 %) waren. An Laubholz wurden vor allem Buche (3.080 fm), Eiche (150 fm) sowie sonstiges Laubholz (315 fm) und an Nadelholz wurden vor allem Fichte (2.476 fm), aber auch Kiefer (963 fm) und sonstiges Nadelholz (141 fm) eingeschlagen. Es wurden insgesamt ca. 41.000 Stück Pflanzen (vorwiegend Buchen, Eichen und Tannen) gesetzt. Der größte Teil der Pflanzungen ist jedoch durch die extreme Trockenheit im Sommer bereits wieder eingegangen. Für verschiedene Maßnahmen erhielt die Gemeinde Gräfendorf Förderungen. Insgesamt konnten im Haushaltsjahr 2022 ca. 209.000 Euro Förderung vom Land für Maßnahmen wie Pflanzung, Pflege und Naturverjüngung verbucht werden. Für das Haushaltsjahr 2023 werden Einnahmen aus der Förderung in Höhe von ca.185.000 Euro erwartet. Davon sind ca. 95.000 Euro aus Maßnahmen wie Pflanzung, Pflege und Naturverjüngung sowie ca. 90.000 Euro aus der Klimawaldförderung.

Das Jahresergebnis 2022 im Forstbetrieb Gemeindewald Gräfendorf betrug 290.000 Euro. Es wurde durch den erhöhten Hiebsatz zum Abbau vorhandener Durchforstungsrückstände, durch gute Absatzmöglichkeiten für Käferholz und hohe Frischholzpreise, durch die hohe Nachfrage nach Energieholz sowie die konsequente Ausnutzung der verfügbaren Fördermittel positiv beeinflusst. Für das Haushaltsjahr 2023 wird ein Reingewinn zwischen 200.000 Euro und 250.000 Euro erwartet.

Im Forstwirtschaftsjahr 2024 ist geplant, ca. 5.000 fm vornehmlich abgängige Buche in Altdurchforstung und Verjüngungsnutzung, einzuschlagen. Der Holzeinschlag im Forstwirtschaftsjahr 2024 soll in Weickersgrüben, Bereich Schlossberg - Bubengrund, Rothschlag und Tannenberg -, in Schonderfeld, Bereich Saalberg - Feuerschläge - und in Wolfsmünster, Bereich Neuerscheuer - Langer Markstein, Heeg, Beerleite und Mutzenschlag - stattfinden.

An Pflanzungen sind für das Forstwirtschaftsjahr 2024 vorwiegend Nachbesserungen der Pflanzungen aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 sowie die Wiederbestockung von Käferflächen aus 2023 vor allem in Michelau und Wolfsmünster geplant.

Zusammenfassend erläutert Frau Sailer, dass das vergangene Forstwirtschaftsjahr von Käferkalamitäten in der Fichte sowie Trockenschäden in der Buche geprägt war. Der geplante Jahreseinschlag wurde deshalb leicht überschritten. Aufgrund der weit unterdurchschnittlichen Nutzungen der Vorjahre ist der Gemeindewald dennoch immer noch hinter der, im Jahr 2007 festgesetzten Einschlagsplanung zurück. Die hohe Nutzung bei noch guten Preisen sowie Sondereffekte bescheren der Gemeinde auch 2023 Einnahmen aus der Waldnutzung. In den nächsten Jahren kann, insbesondere durch das Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement, weiterhin mit positiven Ergebnissen gerechnet werden. Nachdem auch das Jahr 2023 ein trockenes und heißes Jahr war, bleibt der Waldumbau weiterhin wichtig. Hierfür sind in den nächsten Jahren weiterhin Pflanzungen notwendig. Der Umbau zu klimaplastischen Mischbeständen ist nur durch teure Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiss möglich.

1.2. Festlegung der Holzpreise für das Forstwirtschaftsjahr 023/2024

Der Holzpreis für das Forstwirtschaftsjahr 2023/2024 und auch die abzugebende Menge an die einzelnen Haushalte sind festzulegen. Die Brennholzbestellungen waren im vergangenen Forstwirtschaftsjahr so umfangreich, dass es sich als schwierig gestaltete, diese zu bedienen. Um im kommenden Jahr allen Brennholzbestellern gerecht werden zu können wird vorgeschlagen, eine Menge von 20 fm je zur Hälfte aus Eiche/Buche und Nadelholz zum Preis von 80 Euro/fm für Laub- und 50 Euro/fm Nadelholz zur Verfügung zu stellen. In der nachfolgenden Diskussion wird ausgeführt, dass der Preis für Nadelholz für zu hoch gehalten wird. Es wird sich auch gegen die Bereitstellung von Mischpoltern ausgesprochen. Somit fasst der Gemeinderat nach eingehender Diskussion folgenden

Beschluss:

Für den Holzeinschlag 2023/2024 beschließt der Gemeinderat Gräfendorf eine Begrenzung der Menge an Laubholz auf 10 fm Polterholz pro Selbstwerber und Flurnummer mit einem Preis in Höhe von 80,00 Euro/fm netto zzgl. MwSt. Darüber hinaus können die Bürger/innen Nadelholz zum Preis von 40 Euro/fm zzgl. MwSt beziehen. Die Ortsbürger der Gemeinde Gräfendorf werden vorrangig bedient.

11 : 0

Information für den Gemeinderat

Auf Nachfrage erläutert Herr Wallrapp, dass die Gemeinde Gräfendorf in das Förderprogramm „Klima- und Transformationsfonds“ im Rahmen der Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgenommen wurde. Die Zuwendung für das Jahr 2023 in Höhe von 90.000 Euro wurde der Gemeinde bereits ausgezahlt. Die Zuwendung wird insgesamt jährlich für 10 Jahre gewährt.

Des Weiteren wird gerade die Zertifizierung nach FSC veranlasst. Die Gemeinde tritt der FSC-Gruppe Main-Spessart bei. Weitere Mitglieder sind u.a. Eußenheim, Rieneck, Steinfeld und Hammelburg. Die Kosten in Höhe von jährlich 2.000 Euro muss die Gemeinde in den ersten fünf Jahren nicht selbst tragen, diese werden von der Otto Group, Hamburg, übernommen. Die jährliche Überprüfung wird auf alle Mitglieder aufgeteilt. Die bereits vom Gemeinderat beschlossenen geforderten Stilllegungsflächen werden gemeldet. Bezüglich der Auszeichnung der Habitatbäume muss zunächst noch der Ablauf geklärt werden.

Weiterhin teilt Herr Wallrapp auf Nachfrage mit, dass aufgrund des Pflanzenverbisses das Förderziel bezüglich der Pflanzungen teilweise nicht erreicht wird. Dadurch könnte es zu einer Fördergeldrückzahlung bzw. zur Nichtauszahlung von Fördergeldern kommen. Eine Rückforderung ist derzeit jedoch noch nicht erfolgt.

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl bedankt sich bei Frau Ramona Sailer und Herrn Matthias Wallrapp für deren Kommen und ihren Ausführungen. Er verabschiedet sie und wünscht ihnen einen guten Nachhauseweg.

1.3. Vorstellung Kostenschätzung Dorfzentrum Gräfendorf und Festlegung weiteres Vorgehen

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl führt zunächst aus, dass man bereits im Jahr 2020 in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen feststellte, dass wir in der Gemeinde verschiedene Defizite haben, wie z.B. Gasträume, moderne, behindertengerechte Arztpraxis, bedarfsgerechte Räumlichkeiten für den Dorfladen und einen Treffpunkt für die Bürger/innen. Die erarbeiteten Vorstellungen wurden anschließend zu Papier gebracht. Hiermit bewarb sich die Gemeinde Gräfendorf für das Nationale Projekt des Städtebaus 2021. Die Gemeinde war sehr froh, als sie den Zuschlag mit einer Förderung in Höhe von 2,6 Millionen Euro erhielt. Das Projekt soll etwas Besonderes sein. Im Rahmen eines Architektenwettbewerbes wurde aus 12 Teilnehmern mittels einer Fachjury das Architekturbüro Georg-Scheel-Wetzel Architekten GmbH, Berlin, als Sieger ermittelt, die die Planung in Auftrag genommen haben. Mittlerweile wurden die verschiedenen Fachplanungen wiederum an entsprechende Fachbüros vergeben. In vielen gemeinsamen Besprechungen zwischen den Planern und der Gemeinde wurde nun die Vorplanung bis ins Detail erstellt. In diesem Zusammenhang bedankt sich Bürgermeister Johannes Wagenpfahl bei Herrn Alexander Rohner, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, der die Gemeinde unterstützt und auch an dem Jour Fix regelmäßig teilnimmt. Nach drei Jahren harter Arbeit liegt nun die Kostenschätzung vor. Sie beläuft sich auf 6.139.000 Euro. Die zu erwartenden Fördergelder betragen aktuell insgesamt 3.500.000 Euro.

Im beschlossenen und bereits genehmigten Haushaltsplan 2023 wurde im Investitionsprogramm für die Dorferneuerung Neue Mitte Gelder in Höhe von 5.572.000 Euro in Ansatz gebracht. Es ist eine Förderung in Höhe von 3.000.000 Euro veranschlagt, sodass der Eigenanteil der Gemeinde mit 2.572.000 Euro angesetzt ist.

Im Vergleich zwischen dem genehmigten Haushaltsplan und der Kostenschätzung müsste die Gemeinde nun insgesamt 67.000 Euro mehr aufbringen als geplant. Es ist nun Ziel des 1. Bürgermeisters zusammen mit der Verwaltung entweder weitere Fördermittel zu erhalten oder Einsparungen vorzunehmen.

Bei der derzeitigen Planung wurde ein hohes Niveau bei der Bauqualität zugrunde gelegt. Es wird davon ausgegangen, dass hier die ein oder andere Einsparung vorgenommen werden kann. Im nächsten Jour fix soll dies besprochen werden. Außerdem findet in der kommenden Woche ein Gespräch mit Mitarbeitern der Regierung von Unterfranken wegen einem weiteren Förderprogramm statt, wo die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen mit aufgenommen werden könnte.

Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat Gräfendorf folgenden

Beschluss:

Das Projekt wird weiter geführt bis zur Genehmigungsplanung. Danach wird dem Gemeinderat die Planung mit den tatsächlichen Kosten und den eventuellen weiteren Fördermitteln zur Entscheidung vorgelegt.

11 : 0

1.4. Bauantrag, BV-Nr. 6/2023, Sanierung Wohnhaus mit Ausbau Dachgeschoss und Errichtung Nebengebäude auf Fl.Nr. 73, Gemarkung Wolfsmünster

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 05.09.2023 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 6/2023 „Sanierung des best. Wohnhauses mit Ausbau des DG, Erhöhung Treppenhaus, energetische Ertüchtigung sowie Neuerrichtung eines Nebengebäudes mit Garage und Technikraum“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 73, Brunnenstraße 3, Gemarkung Wolfsmünster liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Dorfgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben zulässig. Zudem befindet sich das Baugrundstück in unmittelbarer Nähe zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt – sämtliche Umbaumaßnahmen sowie die energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses wurden ordnungsgemäß in der Planung eingetragen. Ferner soll auch ein neues Nebengebäude mit Garage und Technikraum errichtet werden. Das künftige Nebengebäude wird von der Grundfläche kleiner geplant, als das bisherige und bleibt von der Höheneinstellung deutlich hinter den ursprünglichen Ausmaßen zurück. Infolgedessen wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht festgehalten, dass sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die beantragte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften, hier Abstandsflächenrecht gem. Art. 6 BayBO, wird im weiteren Genehmigungsverfahren von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 6/2023 „Sanierung des best. Wohnhauses mit Ausbau des DG, Erhöhung Treppenhaus, energetische Ertüchtigung sowie Neuerrichtung eines Nebengebäudes mit Garage und Technikraum“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

11 : 0

1.5. Bauantrag, BV-Nr. 7/2023, Tekturplan Errichtung eines Nebengebäudes auf Fl.Nr. 531/8, Gemarkung Wolfsmünster

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 08.09.2023 darüber informiert, dass der Bauantrag/Änderungsantrag BV-Nr. 7/2023 „Tektur: Errichtung eines Nebengebäudes mit Stützwand und Pool“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert. Dieses Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 15.12.2022 behandelt, befürwortet und schlussendlich genehmigt. Da sich nun eine Änderung bzgl. dem Abstand und der Höhe des Nebengebäudes ergeben hat, musste richtigerweise eine Tekturplanung erstellt und zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt werden.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt – der Tekturplan beinhaltet die Änderung des Nebengebäudes, das nun mit einem Abstand von 1,00m zur Ortsstraße „Heuberg“ errichtet werden soll. Des Weiteren hat sich die Höhe des Nebengebäudes um +35cm Oberkante Flachdach verändert. Ansonsten entsprechen die Unterlagen dem bereits genehmigten Bauantrag aus dem Jahr 2022.

Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird festgehalten, dass sich das Bauvorhaben weiterhin nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben bzw. dem Änderungsantrag BV-Nr. 7/2023 „Tektur: Errichtung eines Nebengebäudes mit Stützwand und Pool“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

11 : 0

1.6. Bauantrag, BV-Nr. 8/2023, Teilabbruch und Instandsetzung der Barthelmühle, Fl.Nr. 1109, Gemarkung Gräfendorf

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 12.09.2023 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 8/2023 „Teilabbruch und Instandsetzung der Barthelmühle – Nutzung 2 Wohneinheiten“ eingegangen ist.

Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend das Bauvorhaben erläutert. Dem Gemeinderat Gräfendorf werden hierzu die Unterlagen aufgezeigt – demzufolge soll das bestehende Gebäude, das nicht denkmalgeschützt ist, teilabgebrochen und mit großem Aufwand wieder instandgesetzt/rekonstruiert werden. Alle hierfür notwendigen Abbruch- und Umbaumaßnahmen, die dadurch neu entstehende Innenraumaufteilung sowie die jeweilige Nutzung der einzelnen Räume wurden ordnungsgemäß in der Planung aufgenommen und eingezeichnet. Demnach erstreckt sich der Abriss, aufgrund der schlechten Bausubstanz (u.a. Feuchtigkeit), bis auf die Sockelzone. Der Wiederaufbau erfolgt sodann in herkömmlicher Bauweise aus Ziegelmauerwerk auf exakt derselben Grundfläche. Dies ist insofern für die Bebaubarkeit belangvoll, da das Baugrundstück innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes liegt.

Weiterhin wird stark an einer traditionellen Bauweise festgehalten. Dazu zählen zum Beispiel:

-

Steiles fränkisches Satteldach mit Schleppgauben, Ziegeldeckung mit Tonpfannenziegeln

-

Fensterteilung kleinteilig, Fensterumrandung als aufgemalte Faschen

-

Natürliche Farbgebung (Sandsteinfarben sowie gedeckter Naturton)

Da das Grundstück im Förderbereich der Dorferneuerung Gräfendorf 3 liegt, ist dies für die weitere Prüfung gleichermaßen ausschlaggebend. Weitere bedeutende Informationen zur Geschichte und zur Zukunft des Gebäudes samt evtl. Wiederbelebung des Mühlenbetriebes in Form von Stromerzeugung wurden beigefügt und sind Bestandteil des Bauantrages.

Das Grundstück Fl.-Nr. 1109, Schondratal 31, Gemarkung Gräfendorf liegt gem. § 35 BauGB im sogenannten Außenbereich. Infolgedessen sind nur privilegierte Bauvorhaben zulässig. Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main hat den Sachverhalt bauplanungsrechtlich überprüft und kommt zum Ergebnis, dass das beabsichtigte Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB als begünstigtes Vorhaben zulässig ist. Diese Teilprivilegierung ist als Härtefallvorschrift konzipiert – bei der Vorschrift geht es zentral um die Verbesserung unzureichender Wohnverhältnisse durch die Ermöglichung der Errichtung eines Ersatzbaus an gleicher Stelle und auf diesem Wege um die Befriedigung entsprechender Modernisierungsbedürfnisse. Diese Rechtsgrundlage teilprivilegiert die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen:

a) das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,

b) das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf,

c) das vorhandene Gebäude wurde oder wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt und

d) die Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird; hat der Eigentümer das vorhandene Gebäude im Wege der Erbfolge von einem Voreigentümer erworben, der es seit längerer Zeit selbst genutzt hat, reicht es aus, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird.

All diese Voraussetzungen werden wie folgt eingehalten:

1. Es handelt sich um die Neuerrichtung eines vorhandenen Wohngebäudes:

Mit dem Begriff des "vorhandenen Wohngebäudes" ist gemeint, dass das Gebäude zu Beginn der Bauarbeiten, bei Beginn der Neuerrichtung des Ersatzbaus, noch existent ist.

2. Das vorhandene Gebäude war zulässigerweise errichtet worden:

Das vorhandene Gebäude gilt als zulässigerweise errichtet, wenn es entweder bauaufsichtlich genehmigt wurde oder im Zeitpunkt der Errichtung oder später während eines nennenswerten Zeitraums hätte genehmigt werden müssen. Dies trifft auf den Altbestand zu. Aus der Katasterüberlieferung geht hervor, dass die Fl.-Nr. 1109 bereits im Jahre 1849 als Wohnhaus mit Mahlmühle mit der Hausnummer 84 beschrieben wurde. Die als landwirtschaftliche Hofstelle erbaute ehemalige „Barthelmühle“ diente bzw. war somit als gemischtes landwirtschaftliches Wohn- und Wirtschaftsgebäude bauplanungsrechtlich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB oder einer entsprechenden Vorgängerregelung während eines nennenswerten Zeitraums genehmigungsfähig. Der seit Jahrhunderten weitgehend unverändert an Ort und Stelle vorhandene Baukörper ist den öffentlichen Belangen gewissermaßen vorgelagert. Die Erweiterung oder Verfestigung einer sogenannten Splittersiedlung wird durch das vorhandene historische Bestandsgebäude nicht befürchtet, weil es selbst schon zum Kernbestand von Gräfendorf zugehört.

3. Der Bauantrag beinhaltet die Neuerrichtung/Instandsetzung/Rekonstruierung eines gleichartigen Wohngebäudes:

Gleichartigkeit bedeutet in jeder bodenrechtlich beachtlichen Beziehung, also insbesondere die Gleichartigkeit im Standort, im Bauvolumen, in der Nutzung und in der Funktion – geringfügige Abweichungen sind zulässig. Gleichartigkeit ist jedoch zu verneinen, wenn sich durch hinzukommende Wohneinheiten die Belastung des Außenbereichs, regelmäßig insofern verstärkt, als die natürliche Eigenart der Landschaft zusätzlich beeinträchtigt wird. Gemessen an dem nunmehr beabsichtigten Ersatzbau, siehe Planunterlagen, an gleicher Stelle im Verhältnis zu dem beseitigten Altbestand inkl. der Nutzung von 2 Wohneinheiten ist von einer Gleichartigkeit auszugehen.

4. Das best. Gebäude weist Missstände und Mängel auf:

Mängel liegen vor, wenn z.B. durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkung Dritter die bestimmungsgemäße Nutzung der baulichen Anlage nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Das bestehende Gebäude zeigt massive bauliche Mängel im gesamten Gebäude. Das Sockelgeschoss ist u.a. komplett durchfeuchtet. Die Stützmauer am Mühlgraben ist stark sanierungsbedürftig sowie gibt es mehrere Durchhänge in den Decken. Eine nachhaltige bestimmungsgemäße Nutzung des Altgebäudes lässt der Bausubstanzzustand nicht mehr zu.

5. Das vorhandene Gebäude wurde oder wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt:

Es genügt nicht, dass das vorhandene Gebäude lediglich seit längerer Zeit im Eigentum des Bauherrn steht. Es geht der Regelung um die Verbesserung unzureichender Wohnverhältnisse durch Errichtung eines Ersatzbaus und die Befriedigung entsprechender Modernisierungsbedürfnisse. Diese Darstellung hat der Antragsteller aufgrund der eingereichten Unterlagen (u.a. Familiäre Nutzung etc.) insgesamt lebensnah und plausibel begründet.

6. Die beschriebenen Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird:

Bei der künftigen Eigenbedarfsnutzung des Ersatzgebäudes handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Zum jetzigen Zeitpunkt muss von einer positiven Prognose, siehe vorherige Argumentation unter Punkt 5, ausgegangen werden.

Aus den genannten sowie beschriebenen Gründen ist im Ergebnis festzuhalten, dass das beabsichtigte Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB zulässig ist. Im Übrigen ist das Bauvorhaben auch außenbereichsverträglich. Es spricht nichts dafür, dass es andere öffentliche Belange des § 35 Abs. 3 BauGB, die ihm nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB jedoch nicht entgegengehalten werden können, beeinträchtigen könnte. Weiterhin ist bereits die Erschließung mit den gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die wegemäßige Zufahrt gesichert ist. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von dem Antragsteller zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 8/2023 „Teilabbruch und Instandsetzung der Barthelmühle – Nutzung 2 Wohneinheiten“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

11 : 0

1.7. Antrag auf Erweiterung des Fördergebietes der Dorferneuerung Gräfendorf zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Der Hauptortsteil Gräfendorf befindet sich im Dorferneuerungsgebiet, die Ortsteile sind dem ELER-Förderprogramm zugeordnet. 2018 wurde das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm erweitert, und die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer in das Programm aufgenommen. Eine Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben im Fördergebiet einer Dorferneuerung liegt. Dazu kann ein bestehendes Fördergebiet erweitert werden. Für eine Erweiterung des Fördergebietes einer Dorferneuerung zum Zweck einer Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung ist lediglich ein Antrag der Gemeinde erforderlich. Die Gemeinde ist nicht Träger der Maßnahmen und hat auch weiterhin nichts zu veranlassen. Sie zeigt durch den Antrag auf Erweiterung des Fördergebietes, dass sie das Vorhaben des Kleinstunternehmens befürwortet. Aus diesem Grund beantragt die Gemeinde beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) die Erweiterung des Fördergebietes der Dorferneuerung zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer. Die Förderung mittels der Dorferneuerung soll als Ergänzung fungieren zu dem seit bestehenden Städtebauförderungsprogramm durch die Regierung von Unterfranken. Die Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde vom ALE Unterfranken beantragt.

Beschluss:

Dem Antrag beim ALE auf Erweiterung des Fördergebietes der Dorferneuerung zum Zwecke der Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung in allen Ortsteilen der Gemeinde Gräfendorf wird zugestimmt.

11 : 0

1.8. Auftragsvergabe für die Erschließungsplanung der Bauplätze im Ortsteil Weickersgrüben der Gemeinde Gräfendorf

Im Ortsteil Weickersgrüben soll am Ortsende Richtung Sodenberg ein neues Baugebiet mit vier Bauplätzen geschaffen werden. Die Grundstücksankäufe sind bereits beschlossen und teilweise vollzogen. Die zukünftigen Bauplätze wurden grob von der Verwaltung geplant. Sie werden dem Gemeinderat aufgezeigt. Nun muss die Erschließung der Bauplätze mit Kanal, Wasser, Straßenbeleuchtung, Gehweg usw. geplant werden. Es wird vorgeschlagen diese Planung an das Ingenieurbüro Erich Hutzelmann, Hammelburg, zu vergeben. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beauftragt das Ingenieurbüro Erich Hutzelmann mit der Erstellung des Erschließungsplans für die neu zu erschließenden Bauplätze in Weickersgrüben.

11 : 0

1.9. Antrag auf Rechtbauholz zur Erneuerung des Dachstuhls am Anwesen Fl.Nr. 73, Gemarkung Wolfsmünster

Der Eigentümer des Anwesens Brunnenstraße 3, Gemarkung Wolfsmünster, beantragt mit Schreiben vom 21.09.2023 zur Erneuerung des Dachstuhls Rechtbauholz. Dem Antrag ist eine ordentliche Holzliste der Fa. Herch beigefügt. Laut dieser Liste werden 23,3 m³ Rundholz in Fichte einschließlich Verschnitt benötigt. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf gewährt dem Eigentümer des Anwesens Brunnenstraße 3, Fl.Nr. 73, Gemarkung Wolfsmünster, Rechtbauholz in Höhe von 23,3 m³ Rundholz in Fichte zur Erneuerung des Dachstuhls.

11 : 0

1.10. Verschiedenes

Hierzu ergehen keine Wortmeldungen.

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl bedankt sich bei Herrn Rohner für sein Kommen und seine Ausführungen. Er verabschiedet ihn und wünscht ihm einen guten Nachhauseweg.

Ende der öffentlichen Sitzung