1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 1. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in und die Schriftführerin. Besonders begrüßt er Herrn Johannes Schmelz, Bauamtsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 10/2022 vom 15.12.2022 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.
Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte
Es wird beantragt, den TOP „Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.
12 : 0
Des Weiteren wird beantragt, den TOP „Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.
12 : 0
Außerdem wird beantragt, den TOP „Kauf eines Winterdienststreuers für den Bauhof der Gemeinde Gräfendorf“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.
12 : 0
Zu den nachfolgenden beiden Tagesordnungspunkten übergibt 1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl an den Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden GR Steffen Schultheis das Wort.
1.0.1. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende, Herr Steffen Schultheis, über die Prüfung der örtlichen Jahresrechnung 2021, die am 10.01.2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main stattfand. Die Ergebnisse werden wie folgt vorgetragen: Die Jahresrechnung wird mit einem Betrag in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 5.998.565,52 Euro festgestellt. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 3.160.271,73 Euro und den Vermögenshaushalt 2.838.293,79 Euro. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 774.985,68 Euro. Der Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV beläuft sich auf 401.772,57 Euro. Über die förmliche Feststellung dieser Jahresrechnung wird eine gesonderte Niederschrift erstellt, die dem Protokoll beigefügt und Bestandteil der Niederschrift ist. Zusammenfassend gibt es keine Beanstandungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf nimmt die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung 2021 zur Kenntnis und stimmt der Feststellung gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu.
12 : 0
1.0.2. Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Entlastung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu.
11 : 0 (Bgm. Wagenpfahl nach Art. 49 GO von Abstimmung ausgeschlossen, da pers. beteiligt.)
1.0.3. Kauf eines Winterdienststreuers für den Bauhof der Gemeinde Gräfendorf
Im Januar letzten Jahres kaufte die Gemeinde Gräfendorf einen Winterdienststreuer, der im vergangenen Dezember erstmalig zum Einsatz kam. Es wurde festgestellt, dass das Streubild dieses Gerätes nicht den gemeindlichen Vorstellungen entspricht und für die Bedürfnisse der Gemeinde Gräfendorf nicht geeignet ist. Nach Verhandlungen mit der Verkaufsfirma nimmt diese das Gerät zum Kaufpreis in Höhe von 9.928,17 Euro mit Erstattung der hälftigen Frachtkosten zurück. Nun benötigt die Gemeinde aufgrund der Witterungsverhältnisse dringend einen neuen Salzstreuer. Die Fa. Univoit, Warmensteinach, bot der Gemeinde einen neuen vorrätigen Streuer der Marke Rasco zum Preis von 12.390,28 Euro brutto incl. Frachtkosten an. Dieser ist sofort lieferbar, während weitere Firmen, die Salzstreuer anbieten, nicht kurzfristig liefern könnten. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde Gräfendorf kauft von der Fa. Univoit GmbH & Co.KG, Warmensteinach, den angebotenen Rasco Streuer zum Gesamtpreis in Höhe von 12.390,28 Euro.
12 : 0
1.1. Versetzung einer Trafostation in Gräfendorf; hier: Kostenübernahme durch die Gemeinde Gräfendorf
In der Bergstraße in Gräfendorf befindet sich auf dem Stationsplatz ein Kabelverteilerschrank. Dieser muss aufgelöst und durch einen neuen ersetzt werden. Außerdem muss noch ein separater Schrank für die Straßenbeleuchtungskabel errichtet werden. Hierfür muss die Zentralschaltung der Straßenbeleuchtung abgebaut und wieder errichtet werden. Da sich dieser separate Stationsplatz mitten auf einem privaten Bauplatz befindet, wurde zunächst das Heranziehen eines anderen Standortes geprüft. Dies kann jedoch nicht verwirklicht werden. Auch eine Versetzung des Stationsplatzes an den Rand des Grundstückes kann wegen der Nichterreichbarkeit des Eigentümers nicht durchgeführt werden. Laut Straßenbeleuchtungsvertrag fallen unter Bauleistungen die Errichtung, die Erweiterung, die Erneuerung und jede sonstige Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen. Die Kosten der Maßnahme hat demnach die Kommune zu tragen. Das Bayernwerk legte der Gemeinde nun einen Vertrag über diese geplante Maßnahme vor, wonach sich die Kosten auf 3.458,95 Euro belaufen. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt dem Vertrag der Bayernwerk AG vom 06.12.2022 zu o.g. Maßnahme in der vorgetragenen Form zu.
12 : 0
1.2. Verschiedenes
1.2.1. Sachdaten
Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass im vergangenen Jahr insgesamt 12 Kinder, davon 4 in Gräfendorf, 3 in Schonderfeld, 1 in Weickersgrüben und 4 in Wolfsmünster geboren wurden. In den vergangenen beiden Jahren wurden insgesamt 6 bzw. 8 Kinder geboren.
Sterbefälle haben wir im vergangenen Jahr insgesamt 15, davon 1 in Schonderfeld, 5 in Gräfendorf, 3 in Wolfsmünster, 3 in Michelau und 3 in Weickersgrüben zu beklagen.
Eheschließungen fanden im vergangenen Jahr insgesamt 9, 5 in Gräfendorf, 2 in Wolfsmünster und 2 in Michelau statt.
Dem Gemeinderat wird eine Übersicht über die zukünftige Belegung des Kindergartens St. Sebastian Gräfendorf aufgezeigt. Aus dieser Übersicht wird ersichtlich, dass der Kindergarten voraussichtlich in den kommenden drei Jahren ohne Puffer voll ausgelastet sein wird.
1.2.2. Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Bauvorhaben „Beseitigung eines Nebengebäudes“, Baugrundstück Fl.Nr. 73, Gemarkung Wolfsmünster
Die Anzeige des genehmigungsfreien Abbruchs BV-Nr. 18/2022 „Beseitigung eines Nebengebäudes“ ist am 15. Dezember 2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen.
Das abzutragende Gebäude (Gemarkung Wolfsmünster, Fl.-Nr. 73, Brunnenstraße 3) wurde in den vorliegenden Unterlagen entsprechend markiert und der genehmigungsfreien Abbruchanzeige beigefügt – ein Lageplan wird aufgezeigt. Die Abrissanzeige wurde am 27. Dezember 2022 an das Landratsamt Main-Spessart weitergeleitet.
Der Gemeinderat Gräfendorf nimmt Kenntnis.
1.2.3. Kauf einer neuen Rüttelplatte für den Bauhof der Gemeinde Gräfendorf
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl informiert den Gemeinderat darüber, dass die gemeindeeigene Rüttelplatte gebrochen war und ersetzt werden musste. Die Gemeinde kaufte eine gebrauchte Rüttelplatte zum Preis von ca. 2690,00 Euro. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
1.2.4. Kauf einen neuen mobilen Holzaufnahmegerätes
Das mobile Holzaufnahmegerät der Gemeinde Gräfendorf ist defekt, es soll durch ein neues Modell ersetzt werden. Das Juliusspital Würzburg rät dazu, das Mobilgerät des gleichen Modells, mit dem das Juliusspital und die Stadt Hammelburg arbeitet, zu kaufen. Die Kosten belaufen sich auf 2.787,00 Euro abzüglich einem 10 %igen Rabatt, sodass das Gerät 2.508,30 Euro kostet. Der Gemeinderat erklärt sich hiermit als einverstanden.
1.2.5. Zuwendung im Rahmen des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
Mit Zuwendungsbescheid vom 22.12.2022 bewilligte die Regierung von Unterfranken den Gemeinden Gräfendorf und Karsbach für den Aufbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Freistaat Bayern als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung eine Zuwendung bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 3.191.631,00 Euro. Der Fördersatz beträgt 90 %. Die Auftragsvergabe an die Firma HabNet fand heute um 14.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main statt. Das Projekt soll innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
Ende der öffentlichen Sitzung