Bürgermeister Schäfer eröffnet die erste Sitzung im neuen Jahr 2024 und begrüßt alle recht herzlich. Er heißt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, besonders den Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden, Herrn Rohner, Herrn Sondheimer und Herrn Heinze von der Fa. e-Projekt, die Feuerwehrkommandanten von Gössenheim und Sachsenheim sowie den Vertreter der Presse, Herrn Hussong und die Zuhörer willkommen.
Er wünscht Glück, Erfolg und Gesundheit für das neue Jahr. Der Bürgermeister stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 12/2023 vom 07.12.2023 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt.
Einwendungen werden nicht vorgebracht. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Aufnahme von weiteren Tops in die Tagesordnung
Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme von 2 weiteren Tops im öffentlichen Teil und 2 weiteren Tops im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.
I.7. Bauantrag
I.8. Nachtrag Kindergarten
| Beschluss: | 12 : 0 |
Termin für die nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 15.02.2024 statt.
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
Herr Andreas Popp, Flurstr. 2, 97780 Gössenheim-Sachsenheim, wurde in der Jahreshauptversammlung am 07.01.2024 zum 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenheim wiedergewählt. Er wird als 1. Kommandant von der Gemeinde Gössenheim bestätigt. Die förmliche Bestätigung ist durch den Bürgermeister auszusprechen.
| Beschluss: | 12 : 0 |
Bürgermeister Schäfer beglückwünscht Herrn Popp zu seinem Amt und übergibt ihm die schriftliche Bestätigung.
Herr Jonas Herrmann, Kräutlein 8, 97780 Gössenheim-Sachsenheim, wurde in der Jahreshauptversammlung am 07.01.2024 zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenheim wiedergewählt. Er wird als stellvertretender Kommandant von der Gemeinde Gössenheim bestätigt. Die förmliche Bestätigung ist durch den Bürgermeister auszusprechen.
Gemeinderat Jonas Herrmann nach Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt.
Bürgermeister Schäfer beglückwünscht Herrn Herrmann zu seinem Amt und übergibt ihm die schriftliche Bestätigung.
Herr Michael Feser, Hauptstraße 42 A, 97780 Gössenheim, wurde in der Jahreshauptversammlung am 13.01.2024 zum 1. Kommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr Gössenheim gewählt. Er wird als 1. Kommandant von der Gemeinde Gössenheim bestätigt. Die förmliche Bestätigung ist durch den Bürgermeister auszusprechen.
| Beschluss: | 12 : 0 |
Da Herr Feser nicht anwesend sein kann, wird der Bürgermeister die Glückwünsche und die Bestätigung an Herrn Feser anderweitig überbringen.
Bürgermeister Schäfer trägt vor, dass der stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Gössenheim zurückgetreten ist. Daher fand bei der Jahreshauptversammlung am 13.01.2024 eine Neuwahl des stellvertretenden Kommandanten statt.
Herr Benedikt Zötzl wurde in der Jahreshauptversammlung am 13.01.2024 zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Gössenheim gewählt. Er wird als stellvertretender Kommandant von der Gemeinde Gössenheim bestätigt. Die förmliche Bestätigung ist durch den Bürgermeister auszusprechen.
| Beschuss: | 12 : 0 |
Bürgermeister Schäfer beglückwünscht Herrn Zötzl zu seinem Amt und übergibt ihm die schriftliche Bestätigung.
Herr Mathias Sondheimer und Herr Richard Heinze von der Fa. e-Project sind anwesend, um das Beleuchtungskonzept für den Kindergarten Gössenheim vorzustellen. Der Bürgermeister übergibt das Wort an die beiden Herren.
Herr Sondheimer stellt das geplante Beleuchtungskonzept für den Kindergarten anhand eines Rundummodels von der Außenbeleuchtung bis zur kompletten Innenbeleuchtung per Beamer vor. Er erläutert, dass man im Eingangsbereich runde Decken- und Wandleuchten und im Erdgeschoss runde Decken- sowie runde offene Pendelleuchten mit 4 Seilen zur besseren Aufhängung eingeplant hat. Dazu stellt er die Beleuchtung und Beleuchtungskörper der einzelnen Räume im Model vor. Er informiert, dass alle Leuchten kindergartengerecht sind und den Vorgaben der Kindergartenordnung entsprechen. So sind die Lampen alle warmweiß mit 3000 K und in den Gruppenräumen dimmbar. Die Beleuchtungsstärken werden eingehalten. Im Mehrzweckraum werden ballwurfsichere Deckenleuchten verbaut, die über Präsenzmelder gesteuert werden. Die Beleuchtung in allen Gruppenräumen ist identisch, ebenso in allen Nebenräumen. In den Kellerräumen werden die entsprechenden Leuchten in rechteckiger Form verbaut. Die Außenleuchten werden über Bewegungsmelder geschaltet und können auch von innen auf Dauerbetrieb umgestellt werden. Auf Nachfrage zur Nachhaltigkeit wird mitgeteilt, dass 5 Jahre Garantie auf die Beleuchtung und auch eine Ersatzteilgarantie besteht.
Das Gremium tauscht sich zum vorgestellten Beleuchtungskonzept aus. Frau Mathes erklärt kurz die Entscheidung zu den runden Lampen im Erdgeschoss.
Der Gemeinderat Gössenheim beschließt das vorgestellte Lampenkonzept für den Kindergarten Gössenheim in der Farbe Weiß.
| Beschluss: | 12 : 0 |
Herr Sondheimer bedankt sich, dass ihnen die Möglichkeit eingeräumt wurde, das Konzept vorzustellen.
Bürgermeister Schäfer bedankt sich für die Ausführungen und verabschiedet Herrn Sondheimer und Herrn Heinze.
Zu diesem Thema gibt der Bürgermeister das Wort an den Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden, Herrn Rohner.
Aktuell sind in allen Mitgliedsgemeinden analoge Wasserzähler im Einsatz. In Gössenheim und Gräfendorf läuft die Eichfrist im Jahr 2024 ab, in der Gemeinde Karsbach erst im Jahr 2025. Von den Bauhöfen wurde angeregt, auf digitale und funkauslesbare Zähler umzustellen, da diese gewisse Vorteile haben, z. B. bei der Fehlersuche. Weiterhin werden Erleichterungen und Zeiteinsparungen in der Verwaltung dadurch erwartet; Zahlendreher und Übertragungsfehler werden vermieten. Es gibt Systeme, die bei der Eigenüberwachung Vorteile und Lösungen anbieten. Es wurden 3 Angebote eingeholt. ie digitalen Zähler sind jedoch teurer als die herkömmlichen Zähler, trotz der möglichen Eichfristverlängerung um sechs Jahre. Der Wechsel der Zähler ist unter gewissen Voraussetzungen erst nach zwölf Jahren vorgesehen. Vom Gemeindearbeiter Michael Rüger wurde daher am 08.11.2023 eine Vorführung im Sitzungssaal der VG initiiert. Herr Rüger hat sich mit der Thematik beschäftigt und verschiedene Systeme angesehen und Vor- und Nachteile erörtert. Als bestes System wird das von Waterloo erachtet. Die Präsentationen zeigten eine bereits in der Praxis bewährte Software. Daher hat die Verwaltung von der Fa. Symvaro ein Angebot für das Programm „Waterloo“, abgestimmt auf die Gemeindeverhältnisse, eingeholt. Vergleichsangebote hat Herr Rüger eingeholt.
| Für die erstmalige Einrichtung fallen folgende Kosten an: | |||
| WATERLOO Meter Setup (Einrichten von Organisation, Admin u. Schnittstellen) | |||
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| Waterloo | Derago | Kamstrup |
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| 2.992,50 € | 3.385,00 € | 1.633,00 € |
| WATERLOO AirRead Setup (Freischaltung der Funkablesung für unterstützte Modelle) | |||
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| Waterloo | Derago | Kamstrup |
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| 524,25 € | 1.008,00 € | 1.121,82 € |
| Bluetooth Receiver MBWBLUE 868 (für Waterloo AirRead) | |||
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| Waterloo | Derago | Kamstrup |
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| 1.797,00 € | 1.437,00 € | 2.310,00 € |
| Summe: | 5.313,75 € | 5.830,00 € | 5.064,82 € |
Die Verwaltung empfiehlt das System von WATERLOO und je einen Receiver für die Bauhöfe zu beschaffen. Bei drei Gemeinden beträgt der einmalige Preis somit 1.771,25 €. Sollten sich nur zwei Gemeinden an der Anschaffung beteiligen, verbleibt je Gemeinde ein Betrag von 2.357,38 €.
Herr Rohner berichtet, dass für das System Testgemeinden gesucht werden und dadurch evtl. die Möglichkeit besteht, als Pilotgemeinde günstiger zu fahren.
In anderen Regionen ist das System im Einsatz, in Unterfranken noch nicht.
| An jährlichen Kosten fallen folgende Positionen an: | ||||
| Preis | Anzahl | Gesamt | Derago | Kamstrup |
| WATERLOO Meter Pro (Software für Zähleraustausch, Erstverbau und Stilllegung, Eigenablesung) | ||||
| 1,62 € | 1800 | 2.916,00 € | 328,50 € | 2.246,66 € |
| WATERLOO AirRead (Funkzähler-Auslese) | ||||
| 0,59 € | 1800 | 1.062,00 € | 151,20 € |
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| Fullservice-Tablet (Samsung-Miettablett, jährl. Verrechnung | ||||
| 540,00 € | 3 | 1.620,00 € | 180,00 € |
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WATERLOO Control (Softwarelizenz für die Eigenüberwachung, Laufzeit 6 Jahre, jährliche Verrechnung) 1.428,00 € pro Jahr
Kamstrup bietet das ebenfalls an mit einmalig 2.909,28 € und jährl. 1.467,91 €. Hier heißt das Produkt „Water Intelligence Leak Detector“
Derago bietet das aktuell nicht an.
Für die Gemeinde Gössenheim ergeben sich bei WATERLOO hieraus bei 500 Wasserzählern somit 1.645,- Euro/Jahr
| Preis | Anzahl | Gesamt |
| 1,62 € | 500 | 810,00 € |
| 0,59 € | 500 | 295,00 € |
| 540,00 € | 1 | 540,00 € |
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| 1.645,00 € |
Für analoge bzw. digitale Wasserzähler wurden ebenfalls Angebote eingeholt:
Anbieter Gerät Preis
Ferrum Handel DS-TRP analog 21,60 €
Kamstrup, Mannh. MC21/flow digital 70,15 €
Kamstrup, Mannh. flowIQ2xx digital 91,38 €
Mösslein, Lohr HYDRUS 2.0 digita l 87,90 €
Mösslein, Lohr Corona MNR4 analog 25,90 €
Muffenrohr, Asch. R 80 analog 19,90€
Muffenrohr, Asch. iPERL digital 84,90 €
Zenner digital 68,50 €
Sensus digital 75;00 €
Diehl Hydros digital 92,00 €
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. MWSt, die als Vorsteuer absetzbar ist.
Herr Rohner erläutert die anfallenden Kosten ausführlich. Ein Kostengegenüberstellung von digitaler und analoger Erfassung wurde angefragt.
Herr Rüger bestätigt, dass die Stadt Gemünden, die die digitalen Uhren schon über Jahre im Einsatz hat, damit zufrieden ist.
Herr Rohner teilt mit, dass die Verwaltung sich für das Pilotprojekt von Waterloo bewerben will und dies bevorzugt.
Es schließt sich eine Diskussion zu den Kosten an.
Der Gemeinderat Gössenheim beschließt die Einführung der digitalen Wasserzähler zu den einmaligen Kosten in Höhe von 2.357,38 € und den jährlichen Kosten in Höhe von 1.645,- € mit Auslesegerät.
| Beschluss: | 10 : 2 |
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 29.12.2023 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 6/2023 „Umbau bestehende Scheune mit Atelierräumen im Erd- und Dachgeschoss“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 5602, Hauptstraße 48, Gemarkung Gössenheim liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs sowie im Fördergebiet der Dorferneuerung Gössenheim 3. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Mischgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist gesichert.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Demnach soll im Erd- sowie im Dachgeschoss Atelierräume entstehen und u.a. in dem 42° steilen Satteldach neue Dachliegefenster eingebaut werden. Die hierfür notwendigen Abrissarbeiten, Umbaumaßnahmen, die sodann neue Innenraumaufteilung und die sich daraus ergebene Nutzung der Räumlichkeiten wurden ordnungsgemäß in der vorliegenden Planung aufgenommen und eingezeichnet. Aufgrund der eingereichten Planunterlagen wird festgehalten, dass sich das gesamte Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen. Die beantragte Abweichung bzgl. der Abstandsfläche zum privaten Grundstück Fl.-Nr. 5602/2, Gemarkung Gössenheim wird im weiteren Genehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde überprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 6/2023 „Umbau bestehende Scheune mit Atelierräumen im Erd- und Dachgeschoss“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
11: 0
Gemeinderat Dr. Schenk nach Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt.
Von der Fa. Horstmann, Karlstadt liegt ein 2. Nachtragsangebot für Möbel in Höhe von 10.602, 90 € vor. Es handelt sich dabei um Materialschränke und Wandverkleidungen. Der bisherige Auftrag der Fa. Horstmann erhöht sich damit von 185.773,28 € auf 196.376,18 €.
In der Gesamtberechnung belaufen sich die Kosten für Schreinerarbeiten und Möbel damit auf 250.084,39 € und liegen mit 7.252,99 € über der Kostenberechnung vom 14.05.2022 in Höhe von 242.831,40 €.
Im Gremium wird die Kostensteigerung moniert.
Frau Mathes erläutert, dass gewisse Möbel vom Schreiner und aus dem Katalog nicht mehr zusammengepasst haben und sich dadurch Änderungen ergaben. Weiterhin werden Materialschränke benötigt, da keine Materialräume wie im alten Kindergarten vorhanden sind.
Der Gemeinderat tauscht sich aus und stimmt dem Nachtragsangebot wie vorgelegt zu.
| Beschluss: | 12 : 0 |
I.9.a) Fledermauszählung auf der Burgruine Homburg im Dezember 2023
Im Dezember 2023 wurde wieder eine Fledermauszählung durchgeführt und 26 Fledermäuse aus drei Arten erfasst.
24 Mopsfledermäuse
1 Breitflügelfledermaus
1 Fransenfledermaus
Damit wurde ein Höchststand an Fledermäusen in der Ruine Homburg seit den Aufzeichnungen erreicht. Insbesondere die Anzahl der besonders schutzwürdigen Mopsfledermaus ist deutlich angestiegen.
I.9.b) Stellungnahme des Bayerischen Wirtschaftsministers zur Fulda-Main-Leitung, Abschnitt B an die Bundesnetzagentur
Die Stellungnahme des Bayerischen Wirtschaftsministers, Hubert Aiwanger, vom 03.01.2024 an die Bundesnetzagentur in Bonn liegt der Gemeinde vor und wird per Beamer aufgezeigt und zur Kenntnis gegeben.
I.9.c) Auftragserteilung Wegebau Jagdgenossenschaft Gössenheim und Sachsenheim
Bürgermeister Schäfer informiert, dass die Wegeinstandsetzung Hofäckerweg/Löhlein im Ortsteil Sachsenheim und der Weg am Brünnle im Ortsteil Gössenheim von der Jagdgenossenschaft an die Fa. MK Grümbel in Auftrag gegeben wurde.
I.10.a) Verkehrsüberwachung
Es wird angefragt, ob zur durchgeführten Geschwindigkeitskontrolle das Ergebnis vorliegt.
Der Bürgermeister teilt mit, dass in Gössenheim inzwischen zwei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt wurden. Bei der ersten Messung wurden 42 Fahrzeuge erfasst, bei der zweiten Messung 30 Fahrzeuge, die in der 30-Zone mit zu hoher Geschwindigkeit fuhren. Es wird moniert, dass in der Bäckergasse und in der Simonsgasse, die als Spielstraßen ausgewiesen sind, zu schnell gefahren wird.
I.10.b) E-Bike-Ladestation
Der Bürgermeister informiert auf Rückfrage, dass die E-Bike-Ladestation noch nicht angeschlossen ist. Bereits im Herbst wurde der Antrag beim Bayernwerk dafür gestellt. Die Genehmigung wurde bisher noch nicht erteilt.
I.10.c) Regionalbudget der ILE-MainWerntal
Es wird angeregt, die Herrichtung des Kinderspielplatzes „Hinterm Dorf“ für die Maßnahme der ILE-MainWertal „Regionalbudget“ anzumelden, um einen Zuschuss zu erhalten. Die Anmeldefrist läuft zum 31.1.2024 aus. Der Bürgermeister wird prüfen, ob dafür eine Bezuschussung durch diese Maßnahme möglich ist.
I.10.d) Fällung der Weiden in Sachsenheim
Bürgermeister Schäfer teilt auf Rückfrage mit, dass die beauftragte Firma zur Fällung und zum Zurückschneider der Weiden an der Wern in Sachsenheim als Termin dazu die ersten beiden Februarwochen angesetzt hat. Auf der einen Seite der Wern, sind die Weiden zu kürzen, während die Bäume auf der anderen Seite aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen. Aus den Reihen des Gremiums wird die Gefahr, die von den zu fällenden Weiden ausgeht, betont.
I.10.e) Gefällte Bäume am Brunnen neben dem Radweg
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach dem Grund der Fällung der 4 Bäume auf dem Gelände des Brunnens neben dem Radweg Richtung Sachsenheim. Auf Veranlassung des Gesundheitsamtes mussten diese Bäume gefällt werden, um zu verhindern, dass Unreinheiten über das Wurzelwerk in den Brunnen gelangen.
I.10.f) Eindringendes Regenwasser am angrenzenden Gebäude des Kirchplatzes in Gössenheim
Ein Gremiumsmitglied fragt den aktuellen Sachstand zum eindringenden Regenwasser am Anwesen am Kirchplatz an. Es wurde eine Firma beauftragt, das Pflaster zu entfernen und eine Drainageleitung zu verlegen, um zu verhindern, dass weiterhin bei Regen Wasser in den Keller einläuft.
Ende der öffentlichen Sitzung