Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Frau Heim als Schriftführerin sowie weitere Zuhörer. Die Gemeinderäte Daniela Försch, Berthold Hautsch und Martin Strohmenger sind für die heutige Sitzung entschuldigt.
Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen
wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 15/2025 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es werden keine Einwände erhoben, das Protokoll gilt somit als genehmigt.
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
Zu Beginn der heutigen Sitzung informiert Bürgermeister Göbel, dass bezüglich der letzten Gemeinderatssitzung Tagesordnungspunkt I.3. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses des Sportvereins 1949 Heßdorf e.V. für eine bauliche Maßnahme am Sportheim Heßdorf bereits die Rechnung über insgesamt 8.076,63 € vorgelegt wurde und gemäß dem gefassten Beschluss 15 % also 1.211,50 € an den SV Heßdorf ausbezahlt wurden.
I.1. Antrag des FC Germania Karsbach für einen Zuschuss zum Kauf eines Rasenmähroboters
Am 04.12.2025 beantragte der FC Germania Karsbach 1932 e.V. schriftlich eine Bezuschussung zum Kauf eines Rasenmähroboters. Die Angebotssumme beläuft sich auf ca. 20.000 € brutto.
Der Gemeinderat Karsbach diskutiert ausführlich, welche Maßnahmen der Ortsvereine grundsätzlich bezuschusst werden.
Am Ende verständigt man sich darauf, dass man die letztjährigen Zuschüsse an Ortsvereine dem Gemeinderat Karsbach vorlegt und danach die Regelung nochmals genauer definiert.
Der Gemeinderat Karsbach beschließt, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen.
10 : 0
I.2. Kostenbeteiligung für die durchgeführten Wegebaumaßnahmen der
Jagdgenossenschaft Karsbach
Die Jagdgenossenschaft Karsbach hat zwei Flurwege in Schotterbauweise sanieren lassen. Die vorliegenden Rechnungen belaufen sich auf insgesamt 3.874,76 € brutto. Wie bekannt ist, beteiligt sich die Gemeinde Karsbach bei Wegebaumaßnahmen durch die Jagdgenossenschaften mit 25 %, solange diese die Jagdpachteinnahmen für Wegebaumaßnahmen einsetzen.
In diesem Fall beträgt der Zuschuss der Gemeinde Karsbach 968,69 €. Mit der Auszahlung besteht seitens des Gemeinderates Karsbach Einverständnis.
Beschluss: 10 : 0
I.3. Errichtung einer Lagerhalle für die Ortsvereine im Ortsteil Heßdorf
Bürgermeister Göbel verliest das Protokoll der Ortsbesichtigung vom 16.01.2026 vollinhaltlich. Der Gemeinderat Karsbach erhebt keine Einwände gegen die Niederschrift.
Die Planungen wurden aufgrund der Ortsbesprechung von Herrn Fella Jürgen überarbeitet und abgeändert. Der Lageplan und die jeweiligen Ansichten des Gebäudes werden dem Gemeinderat Karsbach vorgestellt. Hinsichtlich des Standortes wird darauf hingewiesen, dass die Fläche im näheren Bereich des Kuhbaches liegt und im Flächennutzungsplan unbeplant ist. Die Fläche daneben in Richtung Containerplatz ist als Gewerbefläche ausgewiesen.
Von Seitens der Gemeinde Karsbach besteht grundsätzlich Einverständnis mit dem Bedarf einer Lagerhalle für die Ortsvereine in Heßdorf, allerdings mit einer Bauvoranfrage an das Landratsamt Main-Spessart angefragt werden, ob ein solches Bauvorhaben an diesem Standort möglich ist. Die genauere Kopiatur des Gebäudes und die Umsetzung der Baumaßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt geklärt und geregelt.
Der Gemeinderat Karsbach stimmt zu, dass bezüglich des Neubaus der Lagerhalle in Heßdorf eine Bauvoranfrage beim Landratsamt Main-Spessart gestellt wird.
10 : 0
I.4. Verschiedenes
I.4.1. Genehmigungsfreistellungsverfahren, „Wohnhausneubau mit Doppelgarage“, Ringstraße 1, 97783 Karsbach
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 17.12.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 15/2025 „Wohnhausneubau mit Doppelgarage“ eingegangen ist.
Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wurde festgestellt, dass es sich bei dem o.g. Bauantrag um eine sogenannte Genehmigungsfreistellung handelt.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO kommt daher zum Tragen, da das Baugrundstück Fl.-Nr. 1050/1 Ringstraße 1, Gemarkung Karsbach im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Röde II“ liegt. Im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens ist die Gemeinde nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen oder das Vorhaben gegen materielles Recht verstößt. Das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung trägt allein der Bauherr.
Infolgedessen wurde die entsprechende Genehmigungsfreistellung am 29.12.2025 erteilt.
Der Gemeinderat Karsbach nimmt Kenntnis.
I.4.2. Informationsveranstaltung St. Johannisverein Karsbach e.V.
Bürgermeister Göbel informiert, dass der Informationsabend bezüglich des Kindergartens gemeinsam mit der Caritas wetterbedingt auf Dienstag, 10.02.2026, 18 Uhr, verschoben wurde.
I.4.3. Holzrecht Karsbach
Aus dem Gemeinderat Karsbach wird moniert, dass bei dem Einschlag im Betholz in Karsbach zu dünne Stämme durch den Unternehmer verwertet wurden. Bürgermeister Göbel teilt mit, dass es bei einem Einschlag mit einem Harvester durchaus vorkommen kann, dass der eine oder andere Stamm mit zu kleinem Zopfmaß mitgenommen wird. Allerdings wurde dies vom Förster Herrn Robert Kaufmann in der letzten Rechtlerversammlung angesprochen. Außerdem sind im Gegenzug auch stärkere Baumkronen für die Holzrechtler liegen geblieben. Bei einem Vororttermin wurde dies auch ausführlich mit dem Waldhüter und zweitem Bürgermeister Berthold Hautsch erörtert.
I.4.4. Anfrage Blitzeranlage in Höllrich
Weiterhin wurde aus dem Gemeinderat Karsbach nachgefragt, wie der Sachstand bezüglich der geplanten Blitzeranlage in Höllrich ist. Bürgermeister Göbel informiert, dass verschiedene Telefonate mit Herrn Steckermeier, der NWS GmbH, stattgefunden haben. Im Februar 2026 wird Herr Steckermeier einen Vororttermin mit dem Hersteller der Blitzeranlage durchführen, um weitere Details zu klären. Für März 2026 ist eine gemeinsame Gemeinderatssitzung angedacht.
I.4.5. Anfrage zum Feuerwehrbedarfsplan
Aus dem Gemeinderat Karsbach wird nachgefragt, wie und wann es mit dem Feuerwehrbedarfsplan weitergeht. Bürgermeister Göbel informiert, dass dies aufgrund der Kommunalwahl 2026 und weiteren Aufgaben derzeit personell nicht machbar ist. Sofern wieder Kapazitäten zur Verfügung stehen, wird dieses Thema weiterbearbeiten.
Ende der öffentlichen Sitzung: 19:55 Uhr