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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Karsbach Nr. 11/2023 vom 25.09.2023

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Herrn Steenken vom Ingenieurbüro ISB, Herrn Kretzer, Ingenieurbüro Kretzer, Frau Heim als Schriftführerin und Herrn Hussong von der Presse sowie einen Zuhörer.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Gemeinderat Jürgen Finger und Gemeinderätin Daniela Försch haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 10/2023 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt.

Aus dem Gemeinderat wird darauf hingewiesen, dass unter TOP I.5. der Arbeitsaufwand 120 und nicht 128 Stunden waren und es unter TOP I.1. richtig heißen muss, wurde ein zusätzlicher Schacht eingerichtet (nicht entrichtet).

Das Protokoll wird dementsprechend abgeändert. Weitere Einwände wurden nicht vorgebracht, somit gilt das Protokoll als genehmigt.

Vor dem Beginn der Tagesordnung beantragt Bürgermeister Göbel die Aufnahme von zwei zusätzlichen Punkten:

I.4.a. Erweiterung Kindergarten Karsbach, Auftragsvergabe für die Errichtung

einer Blitzschutzanlage für das gesamte Gebäude.

I.4.b. Bauantrag, Dachsanierung mit Aufbau von 2 Gauben am bestehenden Zweifamilienhaus, Am Steingraben 5, 97783 Karsbach

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Aufnahme der beiden oben genannten TOP´s zu.

11 : 0

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1. Vorstellung der Planungen für die Baumaßnahmen in der Weinbergstraße im Ortsteil Weyersfeld

Bürgermeister Göbel übergibt das Wort an Herrn Steenken vom Ingenieurbüro ISB mbH. Herr Steenken stellt sich persönlich und sein Ingenieurbüro kurz vor. Zusammen mit Herrn Breitenbach hat er sich vor ca. 10 Jahren mit dem

Ingenieurbüro SB mbH selbstständig gemacht. Sie sind im Bereich Straßenbau, Wasserwirtschaft usw. sehr gut aufgestellt. Die Bearbeitung des Projekts „Weinbergstraße in Weyersfeld“ erfolgt in Planungsgemeinschaft mit dem Ingenieurbüro Kretzer aus Karsbach.

Für die vorgesehenen Tiefbaumaßnahmen in der kompletten Weinbergstraße im Ortsteil Weyersfeld wurde die Gesamtsituation ermittelt und verschiedene Ausbauvarianten erarbeitet. Auf Grundlage der Kanalbefahrungen im gesamten Gemeindegebiet durch das Ingenieurbüro Arz wird für die Kanalisation folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

Im unteren Bereich, ab der Druckerhöhungsanlage, sollte der Schmutzwasserkanal aufgrund der festgestellten Schäden komplett erneuert werden. Im oberen Teil kann durch Einbau von Inlinern bzw. offene Bauweise die Kanalschäden instandgesetzt werden. Dadurch dass der Schmutzwasserkanal tief eingebaut ist, hat man sich in der vorangegangenen Besprechung dafür ausgesprochen, die Wasserleitungen im unteren Bereich komplett zu erneuern. Die sonstigen Versorgungs-, Kommunikation-, Glasfaser- und Stromleitungen sind mit den Versorgungsunternehmen abzustimmen. Anhand von Bildern werden verschiedene Schadstellen im Straßenbereich dargestellt. Bei dem angedachten Straßenneubau wurden verschiedene Ausbauvarianten geprüft. Im Ergebnis verständigt man sich darauf, die Straße in einer ähnlichen Form wie bisher auszubauen. Wegen den bereits vorhandenen Versorgungsleitungen sollte der Gehweg im nördlichen Bereich verbleiben. Der Vorschlag von Herrn Steenken, den Bordstein zwischen Straße und Gehweg auf einer Höhe einzubauen, wird aus dem Gremium kritisch hinterfragt. Dieser tendiert eher in Richtung eines Tiefboards mit ca. 3-4 cm Höhenunterschied.

In einer der vorangegangene Gemeinderatssitzung wurde vom Gemeinderat angeregt und nun auch geprüft, ob eine separate Oberflächenwasserentwässerung (Trennsystem) möglich wäre. Bei der Untersuchung für ein Trennsystem in der Kanalisation ergeben sich zwei mögliche Varianten.

Zum einen könnte der neu zu errichtende Regenwasserkanal in der Weinbergstraße an den bereits bestehenden Oberflächenwasserkanal (alter Ortskanal) in der Weyersfelder Straße angeschlossen werden. Dieser führt bis in die Dorfmitte und verläuft unterhalb der Kirche in den Aubach.

Bei der Variante zwei verläuft der neu zu errichtende Regenwasserkanal im Baugebiet durch die Streuobstwiese oberhalb vom Friedhof zum Ackergrundstück neben dem Bauhof. Auf diesem Grundstück könnte man ein Regenrückhaltebecken mit ca. 1.500 m³ als offenes Erdbecken errichten. Darin könnte das Regenwasser gesammelt werden und mit einer Drosseleinrichtung mit ca. 25l/s über einen bestehenden offenen Graben in den Straßenseitengraben von der Bundesstraße 27 eingeleitet werden.

Bei beiden Varianten (Trennsystem) ergibt sich ein Vorteil, dass keine Querschnittsvergrößerung vom Schmutzwasserkanal gegenüber dem bisherigen erforderlich wird. Wesentliche Vorteile vom Trennsystem ist ein nachhaltiges Entwässerungssystem, welches für Neuerschließungen bereits vorgeschrieben ist (bei Bestandsgebieten oftmals jedoch nicht umgesetzt wird):

Weitere Vorteile:

- Kostengünstiger Anschluss des Regenwassers für ein mögliches zukünftiges Baugebiet (bei Variante 2)

- Entlastung der weiterführenden Schmutzwasserkanalisation, bestehenden Regenentlastungsbauwerke im Ortsgebiet, der Kläranlage und den Gewässern

Der bestehende Oberflächenwasserkanal in der Weyersfelder Straße wurde bei der Kanalbefahrung ebenfalls geprüft. Auch hier sind in naher Zukunft dementsprechende Sanierung durchzuführen. Bei einem Anschluss der Weinbergstraße sollten diese Maßnahmen mitumgesetzt werden. Dadurch sind dementsprechend weitere Bauarbeiten mit Oberflächenwiederherstellung kostenmäßig zu berücksichtigen.

Bei der Kostenschätzung ergeben sich folgende Summen:

Wenn nur der Mischwasserkanal im Baugebiet erneuert wird, sind mit Baukosten von ca. 248.000 €/netto zu rechnen. Bei einem Trennsystem mit dem Regenwasseranschluss im Ortsbereich ergeben sich zusätzliche Kosten von

875.000 €/netto für den Regenwasserkanal. Die Variante 2 mit der Oberflächenentwässerung in Richtung Bauhof kostet ca. 801.000 €/netto.

Für den Straßenausbau mit Gehweg ergeben sich geschätzte Kosten in Höhe von 503.350 €/netto und für den Neubau der Wasserleitungen 207.000 €/netto.

In der Zusammenfassung ergeben sich somit bei einem Ausbau mit einer Mischwasserkanalisation, die mit einem größeren Durchmesser des Kanals erfolgen müsste, Gesamtkosten von ca. 1.011.000 €/netto. Bei der Variante 1 mit Einbau eines Trennsystems und Anschluss an die Ortskanalisation 1.832.000 €/netto und bei der Variante 2 mit Trennsystem und Ablauf über ein neu zu errichtendes Regenüberlaufbeckens in der Nähe vom Bauhof 1.778.000 € netto.

Bei der anschließenden Beratung werden verschiedene Punkte nochmals ausführlich besprochen. Dabei wird deutlich, dass in der heutigen Zeit ein Trennsystem sinnvoll ist. Bei einem reinen Neubaugebiet müsste ein Trennsystem umgesetzt werden. Nachdem allerdings auch für einen späteren Zeitpunkt bei einer Ausbaumaßnahme in der Bergstraße ebenfalls ein Trennsystem sinnvoll wäre, ist die Variante mit dem Regenüberlaufbecken eine Investition in die Zukunft. Eine eventuelle Erweiterung des Baugebietes könnte ebenfalls angeschlossen werden.

Herr Steenken weist bereits jetzt darauf hin, dass für die Einleitung des Oberflächenwassers ein wasserrechtliches Verfahren benötigt wird. Bei dem Straßenbauamt Würzburg wurde bereits über die Einleitung des Regenwassers in den Graben der B27 angefragt. Sobald hier nähere Informationen vorliegen und die Zustimmung für die Kanalsanierungsmaßnahmen im gesamten Kanalnetz in der Gemeinde Karsbach vorliegt, kann der Gemeinderat Karsbach eine Ausschreibung beauftragen. Bis dahin können sich die Gemeinderäte nochmals über die verschiedenen Varianten und die Umsetzung der Maßnahmen Gedanken machen.

Bürgermeister Göbel bedankt sich ausdrücklich bei Herrn Steenken für die sehr gute Ausarbeitung der Planunterlagen.

I.2. Bauantrag, Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Röde-Seedamm 1. Änderung“, Homburgstraße 29, 97783 Karsbach

Es handelt sich um einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Röde-Seedamm 1. Änderung“ (BV-Nr. 8/2023) und beinhaltet den „Neubau Terrassenüberdachung“ auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 295/0, Homburgstraße 29, Gemarkung Karsbach.

Die geplante Terrassenüberdachung ist im Grunde nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g) BayBO verfahrensfrei, da sie eine Fläche bis zu 30 qm und eine Tiefe bis zu 3,00 m einhält. Jedoch müssen auch verfahrensfreie Bauvorhaben den örtlichen Bauvorschriften entsprechen; der o.g. Bebauungsplan ist eine solche örtliche Bauvorschrift und setzt u.a. eine Baugrenze fest. Aufgrund dieser festgesetzten Baugrenze benötigen die Antragsteller eine sogenannte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Röde-Seedamm 1. Änderung“.

Von den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

  1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
  3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
  4. und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar ist.

Die auf diesem Grundstück bestehende Baugrenze wurde hinsichtlich der damals bestehenden Oberleitung gezogen. Diese Oberleitung wurde zwischenzeitlich zurückgebaut. Der erforderliche Grenzabstand zu den Nachbargrundstücken wird eingehalten. Eine Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung noch der Besonnung der Nachbargrundstücke ist bei dem vorliegenden Bauvorhaben nicht zu erwarten. Aus diesem Grunde kann die Terrassenüberdachung außerhalb der festgesetzten Baugrenze errichtet werden, ohne dass dabei die Grundzüge der Planung beeinträchtigt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Röde-Seedamm 1. Änderung“ hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung sein Einverständnis.

10 : 0 (Gemeinderat Hautsch aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO ausgeschlossen)

I.3. Kauf eines Großflächenmähers für den Bauhof in der Gemeinde Karsbach

Wie in der vorangegangenen Gemeinderatssitzung beschlossen, wurden weitere Angebote für die Beschaffung eines Großflächenmähers für den Bauhof der Gemeinde Karsbach eingeholt. Von den Firmen BayWa, Landtechnik Müller und Mähler Forst- und Gartentechnik wurden jeweils zwei Angebote eingereicht. Die verschiedenen Modelle werden vorgestellt und die jeweiligen Angebote erläutert.

Im Frühjahr wurden die zwei Modelle Toro und Grillo den Bauhofmitarbeitern auf Gemeindeflächen vorgestellt.

Von der Firma Landtechnik Müller wurde der Großflächenmäher Toro als Neumaschine mit 31.000 € brutto und eine Vorführmaschine mit 15 Betriebsstunden für 28.300 € angeboten.

Nach einer kurzen Beratung entscheidet sich der Gemeinderat Karsbach für den Kauf der Vorführmaschine Toro gemäß dem Angebot vom 30.08.2023 zu einem Kaufpreis von 28.300 € von der Firma Müller Landtechnik in Hammelburg.

10 : 1

I.4. Verschiedenes

I.4.a. Erweiterung Kindergarten Karsbach, Auftragsvergabe für die Errichtung einer Blitzschutzanlage für das gesamte Gebäude

Im Rahmen der Umbaumaßnahmen am Kindergartengebäude in Karsbach wurde festgestellt, dass für öffentliche Gebäude eine Blitzschutzanlage erforderlich ist. Am vergangenen Freitag fand hierzu ein Ortstermin mit einem Vertreter der Firma Lösch, Offenburg, vor Ort statt. Dabei wurden zwei verschiedene Varianten für den Einbau des Blitzschutzes besprochen. Man verständigte sich darauf, dass die Blitzschutzleitung vom Dach an sechs Stellen an der Wand nach unten in den Boden geführt werden. In der Erde müssen die Eisen dann ca. 4-5 m tief eingebaut werden. Zusätzlich sind diese danach noch knapp über bzw. unter der Erde miteinander zu verbinden.

Die Firma Lösch hat am heutigen Tag ein Angebot in Höhe von 18.931 € vorgelegt. Des Weiteren hat sie mit Datum vom 22.09.2023 noch ein pauschales Nebenangebot mit 18.845 € abgegeben. Beide Angebote wurden von dem Architekturbüro Kraus geprüft. Es wird empfohlen den Auftrag für das Pauschalangebot zu erteilen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass bei beiden Angeboten die Erdarbeiten mit ca. 2.500 € nicht eingerechnet wurden. Diese sollen nach Absprache von den Gemeindearbeitern erledigt werden.

Ein weiteres Angebot konnte man nicht bekommen, weil die Firma trotz mehrmaliger Aufforderung nicht vorstellig wurde.

Der Gemeinderat beauftragt die Firma Lösch, Offenburg, mit dem Einbau der Blitzschutzanlage für das gesamte Gebäude des Kindergartens Karsbach zu einem Pauschalpreis von 18.845 € gemäß dem Angebot vom 22.09.2023.

11 : 0

I.4.b. Bauantrag, Dachsanierung mit Aufbau von 2 Gauben am bestehenden Zweifamilienhaus, Am Steingraben 5, 97783 Karsbach

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 14.09.2023 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 11/2023 „Dachsanierung mit Aufbau von zwei Gauben am best. Zweifamilienwohnhaus“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 1416/4, Am Steingraben 5, Gemarkung Karsbach liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Am Steingraben“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung - dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt - demzufolge soll, neben der eigentlichen Dachsanierung, straßenseitig eine Gaube mit einer Breit von ca. 3,00 m und talseitig eine durchgängige Gaube mit einer Breit von ca. 11,60 m entstehen. Aufgrund der Umbaumaßnahmen bzw. der Dimensionierung der Gauben handelt es sich bei dem Dachgeschoss sodann um ein weiteres Vollgeschoss. Infolgedessen wird eine Befreiung bzgl. der Vollgeschosszahl notwendig. Da im direkten Umfeld bereits Wohnhäuser mit drei Vollgeschossen errichtet wurden, kann der Befreiung zugestimmt werden - die Topographie des Baugrundstückes sowie die Anordnung der Gauben begründet ebenfalls diese Aussage.

Somit kann der beantragten Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden; städtebaulich ist dies in der vorgelegten Form vertretbar.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 11/2023 „Dachsanierung mit Aufbau von zwei Gauben am best. Zweifamilienwohnhaus“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Steingraben“ hinsichtlich der Vollgeschosszahl sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

11 : 0

I.4.c. Bauantrag, Genehmigungsfreistellungsverfahren für eine „Terrassenüberdachung“, Lerchenweg 5, 97783 Karsbach

Der Bauantrag BV-Nr. 9/2023 „Terrassenüberdachung“ wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO beantragt. Das Baugrundstück Fl.-Nr. 321/3, Lerchenweg 5, Gemarkung Höllrich liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Am Schülpig BA I“ der Gemeinde Karsbach.

Nachdem das Bauvorhaben im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes liegt und den Festsetzungen entspricht, konnte das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden.

Hierzu wurde die Genehmigungsfreistellung am 13.09.2023 erteilt. Der Gemeinderat Karsbach nimmt Kenntnis.

I.4.d. Information zum Tag des Friedhofs in Weyersfeld

Vom Landratsamt Main-Spessart wird alle zwei Jahre ein sogenannter Tag des Friedhofs veranstaltet. Für dieses Jahr wurde der Friedhof in Weyersfeld ausgewählt. Dieser findet am Sonntag, den 22. Oktober 2023, von 14 bis 18 Uhr statt Nach der offiziellen Begrüßung durch Landrätin Frau Sitter kann der Friedhof besichtigt werden. Neben der Pflanzung eines Elsbeerbaumes werden noch zusätzlich übers Landratsamt drei kleinere Urnengräber angelegt. Weiterhin werden verschiedene Vorträge im Friedhof, im Gemeindehaus Weyersfeld und im Feuerwehrhaus sowie eine Kirchenführung angeboten. Vom Obst- und Gartenbauverein wird im Sportheim Kaffee und Kuchen angeboten.

Ende der öffentlichen Sitzung: 21.17 Uhr