1. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 8. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin und die Presse. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 7/2022 vom 15.09.2022 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.
Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
1.1. Erste Änderung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) der Gemeinde Gräfendorf
In § 5 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Gemeinde Gräfendorf sind die Reinigungsarbeiten selbst geregelt. Danach ist die Reinigungspflicht nach Bedarf, regelmäßig aber mindestens einmal im Monat an jedem ersten Samstag zu erfüllen. Dies ist nicht mehr zeitgemäß und soll nur noch nach Bedarf erfüllt werden müssen. § 5 b) regelt, von was die Ritzen und Risse im Straßenkörper befreit werden müssen. Hier ist neben dem Gras und Unkraut auch das Moos und der Anflug von sonstigen Pflanzen zu entfernen. Dies muss in der Veränderungsverordnung ergänzt werden. Dem Gemeinderat wird ein Entwurf der Änderungsverordnung vorgelegt. Diese soll eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt der ersten Änderung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) der Gemeinde Gräfendorf in der vorgelegten Form zu.
12 : 0
1.2. Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)
Die überörtliche Rechnungsprüfung wies die Gemeinde Gräfendorf an, dass die Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages in § 6 – Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes – (11) um die gesetzliche Grundlage erweitert werden muss. So soll Satz 1 nach „im Sinne des“ um „§127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB“ ergänzt werden. Die Neufassung dieser Satzung mit der eingearbeiteten Änderung wird dem Gemeinderat aufgezeigt. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt der Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) in der vorgelegten Form zu.
12 : 0
1.3. Bauantrag auf Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Halle auf dem Grundstück, Fl.Nr. 82, Gemarkung Schonderfeld
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 13.10.2022 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 14/2022 „Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Bergehalle“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert.
Das zu bebauende Grundstück Fl.-Nr. 82, Gemarkung Schonderfeld liegt bauplanungsrechtlich im sogenannten Außenbereich. Demzufolge müssen die Privilegierungsvoraussetzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfüllt sein, damit das o.g. Bauvorhaben errichtet werden kann. Dies wird u.a. nochmals von den Fachbehörden überprüft.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt – gemäß den Planunterlagen wird die bestehende Maschinen- und Bergehalle in Richtung Süden um ca. 70m² erweitert. Aufgrund des fehlenden Grenzabstands von mind. 3,00m zum Grundstück Fl.-Nr. 81 (= Friedhof) wird zusätzlich eine Abstandsflächenübernahme gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO notwendig. Die Höheneinstellung bzw. die Firsthöhe liegt bei 6,56m und somit niedriger als der eigentliche Bestand. Weiterhin wurde das 30° steile Satteldach dem Bestand angepasst. Dadurch wird festgestellt, dass keine öffentlichen Belange entgegenstehen sowie die Erschließung gesichert ist.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 14/2022 „Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Bergehalle“ sowie der erforderlichen Abstandsflächenübernahme sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
12 : 0
1.4. Bürgerversammlungen Gräfendorf 2022; hier Anregungen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger
Ende August/Anfang September fanden in den einzelnen Ortsteilen die Bürgerversammlungen statt. Die meisten Anregungen konnten von den Gemeindearbeitern direkt erledigt werden.
In den Ortsteilen Wolfsmünster und Weickersgrüben wurde vorgebracht, dass die Straßenbeleuchtung zu lange leuchtet. Auf Nachfrage bei der Bayernwerk AG wurde dem Bürgermeister mitgeteilt, dass im Ortsteil Gräfendorf die Straßenbeleuchtung über eine Funksteuerung und die der Ortsteile über einen Dämmerungsschalter gesteuert werden. Während die Straßenbeleuchtung bei einem Dämmerungsschalter auf die Umgebung vor Ort reagiert, wird die Straßenbeleuchtung bei einer Funksteuerung zentral, in unserem Falle von Würzburg aus, gesteuert. Hier wird die Beleuchtung zeitgebunden ein- und ausgeschaltet unabhängig von den Sichtgegebenheiten vor Ort, während die Dämmerungsschaltung allein von den Gegebenheiten vor Ort abhängig ist. Es stellt sich nun die Frage, ob die Ortsteile auch auf die Funksteuerung umgerüstet werden. Dies würde die Bayernwerk AG kostenlos durchführen. In der Beratung sprach sich der Gemeinderat dafür aus, es in den Ortsteilen bei den Dämmerungsschaltern zu belassen.
Im Ortsteil Wolfsmünster wurde angeregt, einen Verkehrsspiegel gegenüber der Einfahrt zur Ortsstraße „Heuberg“ anzubringen. Da es sich hier um eine Problemstelle auf der ST 2302 handelt und die Gemeinde hier nicht selbständig handeln darf, wurde diese Bitte an das Landratsamt Main-Spessart herangetragen. In diesem Zuge bat die Gemeinde auch um die Prüfung der Anbringung eines Verkehrsspiegels in Gräfendorf bei der Einmündung der Straßen „Schondratal“ und „Eidenbacher Weg“ auf die Hauptstraße und in Michelau bei der Einmündung der Straße „Am Berg“ in die Kreisstraße MSP 17. Diesbezüglich fand zwischen Vertretern des Staatlichen Bauamtes Würzburg, der Polizei und des Landratsamtes Main-Spessart eine Besprechung vor Ort statt, zu der jedoch kein Vertreter der Gemeinde eingeladen wurde. Mit E-Mail vom 06.10.2022 wird der Gemeinde vom Landratsamt mitgeteilt, dass die Fachbehörden der Auffassung seien, dass an der Problemstelle in Gräfendorf grundsätzlich gute Sichtverhältnisse herrschen, da die Einmündung in einer Außenkurve liege, wenngleich die Sicht nach rechts durch die Bebauung etwas eingeschränkt sei. Das Geschwindigkeitsniveau sei dort eher niedrig. Durch vorsichtiges Hineintasten wäre hier ein gefahrloses Einbiegen möglich und deshalb ein Spiegel nicht erforderlich. In Wolfsmünster sei die Sicht nach links an dieser Stelle ausreichend. Die Sicht nach rechts sei durch die Bepflanzung im angrenzenden Garten eingeschränkt, diese müsste zurückgenommen werden. Fahrzeuge von rechts würden auf dem gegenüberliegenden Fahrstreifen kommen und können deshalb rechtzeitig erkannt werden. Deshalb sei auch hier keine Spiegel erforderlich. Auch bei der Problemstelle in Michelau kamen die Fachbehörden überein, dass hier kein Verkehrsspiegel erforderlich sei. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
Michelauer Bürger baten, die alte Quelle wieder in Betrieb zu nehmen. Auch die alte Gräfendorfer Quelle könnte wieder für Gartenwasser in Betrieb genommen werden, wurde an die Gemeinde herangetragen. Dies müsste jedoch seitens der Ortsbürger z.B. über die Vereine oder ähnliche Organisationen, organisiert und geregelt werden, ähnlich wie dies im Ortsteil Schonderfeld gehandhabt wird. So überlegt zum Beispiel die Jagdgenossenschaft Gräfendorf, die Quelle Richtung Eidenbacher Hof zu reaktivieren.
Im Ortsteil Weickersgrüben möchten die Bürger/innen gerne, dass die Gemeinde Bauplätze zur Verfügung stellt. Es liegen der Gemeinde jedoch noch keine konkreten Anfragen von Bauwerbern vor. Hier sollten mittelfristig Bauplätze eingeplant werden.
1.5. Verschiedenes
1.5.1. Übungsdienst der Bundeswehr im Rathaus Gräfendorf
Am Montag, den 24.10.2022 in der Zeit von 10-17 Uhr stellt die Gemeinde Gräfendorf den Sitzungssaal im Rathaus der Bundeswehr für eine Übung zur Verfügung. Es soll ein Wahllokal mit einer laufenden Wahl simuliert werden. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
1.5.2. Genehmigungsfreistellung zum Bauvorhaben „Neubau einer 3/S Mehrzweckhalle-Wasserrettung aus massiven Fertigteilen“ auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 640/3, Gemarkung Gräfendorf
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 12.09.2022 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 12/2022 „Neubau einer 3|S Mehrzweckhalle-Wasserrettung aus massiven Fertigteilen“ eingegangen ist.
Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes konnte durch Vorsprache des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main beim Landratsamt Main-Spessart geklärt werden, dass es sich bei dem o.g. Bauantrag vielmehr um eine sogenannte Genehmigungsfreistellung handelt.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO kommt daher zum Tragen, da das Baugrundstück Fl.-Nr. 640/3, Gustav-Schleicher-Weg 1, Gemarkung Gräfendorf im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Am Bahnhof“ liegt und das beantragte Bauvorhaben alle Festsetzungen des oben genannten Bebauungsplanes einhält.
Infolgedessen konnte die entsprechende Genehmigungsfreistellung am 04.10.2022 erteilt werden.
Der Gemeinderat Gräfendorf nimmt Kenntnis.
1.5.3. Genehmigungsfreistellung zum Bauvorhaben „Eingeschossiger Wohnhausanbau, Ausbau des bestehenden Kellergeschosses mit Einbau einer Wohnung“ auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 216/37, Gemarkung Gräfendorf
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 22.09.2022 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 13/2022 „Eingeschossiger Wohnhausanbau, Ausbau des bestehenden Kellergeschosses mit Einbau einer Wohnung“ eingegangen ist.
Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes konnte durch Vorsprache des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main beim Landratsamt Main-Spessart geklärt werden, dass es sich bei dem o.g. Bauantrag vielmehr um eine sogenannte Genehmigungsfreistellung handelt.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO kommt daher zum Tragen, da das Baugrundstück Fl.-Nr. 216/37, Am Scharfritz 6, Gemarkung Gräfendorf im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Scharfritz“ liegt und das beantragte Bauvorhaben alle Festsetzungen des oben genannten Bebauungsplanes einhält.
Infolgedessen konnte die entsprechende Genehmigungsfreistellung am 04.10.2022 erteilt werden.
Der Gemeinderat Gräfendorf nimmt Kenntnis.
Ende der öffentlichen Sitzung