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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gössenheim Nr. 10/2023 vom 12.10.2023

vom 12.10.2023

2. Bürgermeister Erich Fenn eröffnet die Sitzung und begrüßt alle recht herzlich.

Er heißt die Mitglieder des Gemeinderates, Herrn Christoph Kirchner und Herrn Harry Haas vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), Lohr, und den Vertreter der Presse, Herrn Helmut Hussong, willkommen

Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 9/2023 vom 14.09.2023 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt. Einwände werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

I. Öffentliche Sitzung

I.1. Forstbetriebsplan 2024

Beratung und Beschluss

Herr Fenn gibt das Wort an den Revierleiter Herrn Haas vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Herr Haas stellt die Planung und die Erfüllung des Jahresbetriebsplanes 2024 vor.

Den Gemeinderäten wurden die Unterlagen zum Holzeinschlag und Bilanz 2023 sowie die Entwurfsplanung für 2024 bereits vor der Sitzung ausgehändigt.

Rückblick 2023

Herr Haas trägt vor, dass 2023 der Verkauf von insgesamt 634 fm Stamm- und Industrieholz Einnahmen in Höhe von 56.695,69 € erbrachten. Für ca. 325 Ster Brennholz, das eingeschlagen wurde, konnten Einnahmen in Höhe von 5.074,- € erzielt werden.

Weiterhin wurden ca. 57 fm SW Stammholz zum Preis von 1.315,- € verkauft. Die Christbaumkultur brachte der Gemeinde wieder 750 € und die Jagdpacht Sachsenheim 375 € ein.

Ausgaben sind im Jahr 2023 für den Holzeinschlag und die Rückung der 634 fm in Höhe von 21.392,- € und für die Wegeinstandsetzung 600,- € angefallen.

Somit ergibt sich ein erwirtschafteter Gewinn von 41.084,- €. Die Jagdpachtzahlung für Gössenheim verbleibt bei der Jagdgenossenschaft und wird für den Wegebau verwendet.

Plan 2024

Die Planung 2024 wird anhand der „Jahresbetriebsplan 2024“ Übersicht vorgestellt.

Der Hiebssatz der Forsteinrichtung gibt eine jährliche einschlagbare Holzmenge von 600 fm vor.

Nach dem großen Einschlag 2023 wird für die Planung 2024 nur ein kleiner Holzeinschlag für die Selbstwerber angesetzt. Insgesamt sollen ca. 145 fm eingeschlagen werden. Die Einnahmen für den Brennholzverkauf werden mit 1320,- € veranschlagt. Für die 18 ha Jungbestandspflege wird eine Förderung von 9.000,- € erwartet. Für 49 Biotopbäume und 10 Höhlenbäume am Arnberg sowie 30 Biotopbäume und 5 Höhlenbäume in der Brunnenleite wird eine VNP-Förderung in Höhe von 13.160,- € angesetzt.

Für die Wegeinstandsetzung werden 2024 Ausgaben in Höhe von 2.000 € eingeplant. Kosten für die Jungbestandspflege werden mit 12.450,- € in Ansatz gebracht. Für die künftige Beförsterung müssen 5.000,- € einkalkuliert werden.

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt dem Jahresbetriebsplan 2024 wie vorgetragen zu.

Beschluss: 12 : 0

Der Jahresbetriebsplan 2024 wird von 2. Bürgermeister Erich Fenn gegengezeichnet. Eine Ausfertigung verbleibt bei der Gemeinde Gössenheim, die zweite und dritte Ausfertigung nimmt Herr Kirchner entgegen.

Herr Kirchner weist auf die Änderung ab Januar 2024 zur Beförsterung hin.

Bisher entstanden der Gemeinde Gössenheim für die Betriebsleitung und -ausführung ihres Waldes durch das AELF keine Kosten, da sie über ausreichend Schutzwald verfügt.

Der Landtag hat festgelegt, den Rückgang der staatlichen Betriebsleitung und -ausführung im Kommunalwald nicht länger zu vollziehen. Das für die Betriebsleitung und -ausführung durch die unteren Forstbehörden erhobene Entgelt soll künftig alle dem Freistaat Bayern durch diese Aufgaben entstehenden Kosten abdecken. Damit muss auch die Gemeinde Gössenheim flächenbezogene Entgelte für die gesamte Holzbodenfläche des kommunalen Forstbetriebs zum 01.01.2024 entrichten. Im Gegenzug erhalten die kommunalen Waldeigentümer auf Antrag einen Mehrbelastungsausgleich, der sich am Bedarf orientiert.

Zum Schluss des Vortrags deutet Herr Kirchner auf den Klimawandel hin, der für den neuen Schädlingsbefall der Bäume mitverantwortlich ist.

I.2. Abschluss des Vertrages über die Durchführung von Betriebsarbeiten im Gemeindewald (Holzeinschlagsvertrag)

Ein Abschluss des Vertrages ist aufgrund des Forstbetriebsplanes 2024 nicht erforderlich.

Ohne Beschluss

2. Bürgermeister Fenn bedankt sich bei Herrn Kirchner und Herrn Haas für ihr Kommen und verabschiedet sie.

I.3. Förderung des außerschulischen Sports 2023 in den Sportvereinen

Mit Schreiben vom 27.09.2023 bittet das Landratsamt Main-Spessart (LRA) die Gemeinde, die Sportvereine wieder mit einer Fördersumme finanziell zu unterstützen.

Für 2023 beträgt die Mitgliedereinheit für den 1. FC Gössenheim 6136.

Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde eine Förderung von 0,25 € pro Mitgliedereinheit gezahlt. Daraus errechnet sich die Vereinspauschale 2023 für den FC Gössenheim in Höhe von 1.534,- €.

Beschluss:

Der Gemeinderat gewährt dem Sportverein Gössenheim einen Zuschuss und stimmt der Förderung von 0,25 € pro Mitgliedereinheit zu.

12 : 0

I.4. Informationen des Bürgermeisters

I.4.a) Entscheidung Korridorempfehlung Abschnitt B Fulda-Main-Leitung

2. Bürgermeister Fenn informiert den Gemeinderat über das E-Mail vom Landratsamt Main-Spessart, Herrn Kühl, vom 11.10.2023.

TenneT hat bei der BNetzA einen Vorschlagstrassenkorridor eingereicht, der den Landkreis Main-Spessart erheblich betreffen wird. Betroffen sind folgende Kommunen: Gräfendorf, Karsbach, Gemünden, Gössenheim, Karlstadt, Eußenheim und Arnstein. Den Ausschlag dazu gab ein Wasserschutzgebiet bei Bad Brückenau, das einen Verlauf entlang der A7 verhindert.

2. Bürgermeister Fenn weist darauf hin, dass am 19.10.2023, 18 bis 21 Uhr ein Informationsabend zur Fulda-Main-Leitung in der Scherenberghalle, Hofweg 9, in Gemünden a. Main stattfindet. Weiterhin können sich die Gemeinderatsmitglieder über den genauen Trassenverlauf im Internet informieren.

Der Gemeinderat drängt darauf, dass die schon mehrmals gemeldeten Raumwiderstände und Bedenken der Gemeinde nochmals an die Bundesnetzagentur weitergeleitet werden.

I.4.b) Entnahme von Pappeln im Ölgrund

Herr Reuter vom Landschaftspflegeverband Main-Spessart informiert Bürgermeister Schäfer mit E-Mail vom 12.10.2023, dass im Ölgrund im Naturschutzgebiet Ruine Homburg Landschaftspflegemaßnahmen geplant sind. Auf Gemeindegrund stehen ca. 70 bis 80 Jahre alte Pappeln. Der Landschaftspflegeverband und die Untere Naturschutzbehörde Main-Spessart möchten aus Gründen des Natur- und Artenschutzes ca. 25 Pappeln entnehmen. Die Maßnahme ist mit allen zuständigen Fachbehörden abgestimmt und soll voraussichtlich Anfang November 2023 beginnen.

I.5. Verschiedenes

I.5.a) Kiefern am Bahngelände

Ein Gemeinderatsmitglied moniert die Kiefern am Bahngelände. 2. Bürgermeister Fenn stellt fest, dass die Kiefern Bahneigentum sind und nicht auf Gemeindegrund stehen. Die Deutsche Bahn wurde durch die Gemeinde Gössenheim bereits informiert und hat die Beseitigung der angebrochenen Bäume zugesagt.

Ende der öffentlichen Sitzung