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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gössenheim Nr. 11/2024 vom 10.10.2024

Bürgermeister Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle recht herzlich zur heutigen Sitzung, besonders Herrn Forstdirektor Christoph Kirchner und den Revierleiter, Herrn Harry Haas, vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie den Vertreter der Presse, Herrn Hussong und die drei Zuhörer.

Der Bürgermeister stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass Anträge zur Gemeinderatssitzung rechtszeitig und in Schriftform (auch per E-Mail) eingereicht werden müssen.

Termin für die nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 07.11.2024 statt.

I. Öffentliche Sitzung

I.1. Forstbetriebsplan 2025 - Beratung und Beschluss

Bürgermeister Schäfer gibt das Wort an den Revierleiter, Herrn Haas, vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Herr Haas stellt die Planung und die Erfüllung des Jahresbetriebsplanes 2025 vor.

Den Gemeinderäten wurden die Unterlagen zum Holzeinschlag und Bilanz 2024 sowie die Entwurfsplanung für 2025 bereits vor der Sitzung zugeschickt.

Herr Haas gibt zuerst einen Rückblick zum Jahr 2024

Rückblick 2024

Herr Haas trägt vor, dass 2024 kein Unternehmen zum Holzeinschlag beauftragt wurde, sondern nur ein Einschlag durch die Holzwerber durchgeführt wurde. Er erläutert den vergangenen Holzeinschlag, die Zusammensetzung der Kosten und Einnahmen. 95 fm wurden auf 9,5 ha eingeschlagen.

Der Verkauf von insgesamt 38 fm Stamm- und Industrieholz brachte Einnahmen in Höhe von 1.350,- €. Für 53 Ster eingeschlagenes Nutzholz (35 Ster Hart- und 18 Ster Weichholz) wurden Einnahmen in Höhe von 740,- € erzielt.

Die Christbaumkultur brachte der Gemeinde wieder 750 € und die Jagdpacht Sachsenheim 375 € ein. Außerdem erhielt die Gemeinde VNP-Förderung (Förderung für Naturschutzprogramm) für 49 Biotopbäume und 10 Höhlenbäume am Arnberg sowie für 39 Biotopbäume und 6 Höhlenbäume in der Brunnenleite in Höhe von insgesamt 15.200,- €-. Die Förderung für die Jungbestandspflege in den Waldabteilungen „Eichenzipfel“ und „Strut“ betrugen insgesamt 9.030,- €.

Ausgaben sind im Jahr 2024 für die Jungbestandspflege in Höhe von 12.450,- € und für das Mulchen der Rückegassen in der Abteilung „Strut“ in Höhe von insgesamt 1.900,- € angefallen. Ab 2024 fallen durch Gesetzesänderung auch Kosten für die Betriebsleitung- und -ausführung an. Die Beförsterung schlägt mit 4.370,- € zu Buche.

Somit ergibt sich ein erwirtschafteter Gewinn von 7.600,- €. Die Jagdpachtzahlung für Gössenheim verbleibt bei der Jagdgenossenschaft und wird für den Wegebau verwendet.

Ab hier Gemeinderat Dr. Bernold Schenk anwesend.

Plan 2025

Die Planung 2025 wird anhand des Jahresbetriebsplans 2025 vorgestellt.

Der Hiebssatz der Forsteinrichtung gibt eine jährliche einschlagbare Holzmenge von 600 fm vor.

Die Planung 2025 sieht einen Holzeinschlag in der Vornutzung von 460 fm vor. Herr Haas teilt mit, dass ein Holzeinschlag von 400 fm auf 18 ha vorerst geplant ist, der überwiegend in der Waldabteilung "Deichsel" vorgenommen wird. Der Auftrag dazu wird vergeben. Herr Haas merkt an, dass der Holzeinschlag für Selbstwerber in der Waldabteilung „Deichsel" nur von erfahrenen Holzwerbern vorgenommen werden kann. Die Einnahmen für den gesamten Holzverkauf werden mit 15.580,- € veranschlagt.

Für die Fällung von 30 Bäume werden Kosten in Höhe von 500,- € angesetzt, für die Wegeinstandsetzung 2.000,- €. Die Beförsterung kostet der Gemeinde 4.370,- €. Ein Gewinn in Höhe von 9.835,- € wird erwartet.

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt dem Jahresbetriebsplan 2025 wie vorgetragen zu.

Beschluss: 9 : 0

Der Jahresbetriebsplan 2025 wird von Bürgermeister Klaus Schäfer gegengezeichnet. Eine Ausfertigung verbleibt bei der Gemeinde Gössenheim, die zweite und dritte Ausfertigung nimmt Herr Kirchner entgegen.

Auf Rückfrage teilen Herr Haas und Herr Kirchner mit, dass eine evtl. Abholzung für das Projekt „Südlink“ bei der vorgestellten Planung 2025 nicht berücksichtigt wurde. Auch eine Abholzung am Schotterwerk würde nicht in diese Forsteinrichtung einfließen. Weiterhin wird aus den Reihen des Gremiums darauf hingewiesen, dass der Vertrag mit der Firma Klug für die Christbaumkultur im kommenden Jahr endet. Es wird gewünscht, dass dem Gemeinderat Einblick in die Vertragsunterlagen gewährt wird und über eine Verlängerung zu entscheiden ist.

Gemeinderat Jonas Herrmann trägt vor, dass die Forstschule Lohr im Rahmen der Prüfungsarbeiten mit den Absolventen in Sachsenheim in der Waldabteilung „Löhlein“ die gestellten Prüfungsarbeiten durchgeführt hat. Er bedankt sich im Namen der Schule bei der Gemeinde Gössenheim, dass der Schule die Möglichkeit eingeräumt wurde, die Prüfungen im gemeindlichen Wald durchzuführen.

Bürgermeister Schäfer bedankt sich bei Herrn Haas für die Vorstellung des Forstbetriebsplanes.

Herr Kirchner informiert, dass dies heute seine letzte Gemeinderatssitzung in Gössenheim war, an der er teilgenommen hat, denn er tritt im kommenden Jahr in die Phase der Freistellung seiner Altersteilzeit ein. Er bedankt sich für die angenehme Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Bürgermeister Schäfer wünscht Herrn Kirchner alles Gute für seinen Ruhestand und übergibt ihm ein Weinpräsent.

I.2. Bauantrag - Wohnhausneubau mit Carport, Fl.-Nr. 2606/6, Obere Eichenau 6, Gemarkung Gössenheim

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 20.09.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 11/2024 „Wohnhausneubau mit Carport“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 2606/6, Obere Eichenau 6, Gemarkung Gössenheim liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Eichenau - Homburgstraße“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung - dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Aufgrund der vorliegenden Planung ergeben sich folgende notwendige Befreiungen zum Bebauungsplan „Eichenau - Homburgstraße“:

1. Dachneigung

Im Bebauungsplan „Eichenau - Homburgstraße“ ist eine Dachneigung von 35° bis 45° vorgesehen. Geplant ist eine Dachneigung von 30°, da das Dachgeschoss nicht ausgebaut werden soll. Diese geringe Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Auch wurden anderen Bauherren in diesem Bereich bezüglich der Dachneigung ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen dieses Bebauungsplans erteilt. Dieser Befreiung kann somit aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

2. Dacheindeckung

Im Bebauungsplan „Eichenau - Homburgstraße“ ist als Dacheindeckung Ziegel oder Dachsteine in naturroter oder rotbrauner Farbe vorgesehen. Geplant ist die Dacheindeckung im Farbton anthrazit. Es soll eine PV-Anlage auf der Dachfläche verbaut werden. Aufgrund der notwendigen Photovoltaikfläche deckt diese die Dachfläche/Ziegelfläche fast vollständig ab. Nachdem bereits anderen Bauherren in diesem Bereich bezüglich einer Dacheindeckung in dem Farbton anthrazit eine Befreiung erteilt wurde und auch die nachbarschaftlichen Belange nicht beeinträchtigt werden, kann dieser Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

3. Zulässige Wandhöhe max. 6,00 m - beantragt ist eine Wandhöhe von 6,94 m

Der Bebauungsplan „Eichenau - Homburgstraße“ sieht eine zulässige Wandhöhe von max. 6,00 m, bezogen auf das natürliche Gelände, gemessen in der Mitte der talseitigen Gebäudewand, vor. Die Bauherren planen, wie die direkt angrenzenden Grundstückseigentümer Fl.Nr. 2606/7 auch, einen ebenen Zugang zum Haus. Da das Gelände jedoch abfällt, beträgt die geplante Wandhöhe am tiefsten Punkt 6,94 m. Nachbarschaftsrechtliche Belange werden hierdurch nicht gestört. Zudem haben alle Eigentümer der direkt angrenzenden Nachbargrundstücke zugestimmt. Auch wurden anderen Bauherren in diesem Bereich bezüglich der maximal zulässigen Wandhöhe ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen dieses Bebauungsplans erteilt. Aufgrund dessen kann der Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

4. Zulässige Wandhöhe Einfriedungsmauer

Im Bebauungsplan „Eichenau - Homburgstraße“ dürfen Einfriedungsmauern eine max. Höhe von 1,00 m nicht überschreiten. Bei diesem Bauvorhaben sollen die Mauern dem Gelände angepasst werden, da ein ebenes Grundstück gewünscht ist. Somit sollen die Wandhöhen der Einfriedungsmauern teilweise bis 1,50 m hoch werden. Nachdem die Einfriedungsmauern nur teilweise bis 1,50 m hoch geplant sind und ansonsten die Höhe nur gering überschritten wird, kann dieser Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

5. Zulässige Auffüllung

Im Bebauungsplan „Eichenau - Homburgstraße“ sind Auffüllungen bis zu einer max. Höhe von 1,00 m zum natürlichen Gelände zulässig. Wegen des Wunschs des ebenen Hauszugangs und den daraus resultierenden geplanten höheren Stützmauern ist die geplante Auffüllung über einen Meter hoch. Infolge der Zustimmung zur Überschreitung der zulässigen Wandhöhe kann der Überschreitung der zulässigen Auffüllung ebenfalls aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

Alle weiteren Festsetzungen werden vom beantragten Bauvorhaben eingehalten. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 11/2024 „Wohnhausneubau mit Carport“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichenau - Homburgstraße“ hinsichtlich der Dachneigung, der Dacheindeckung, der max. zulässigen Wandhöhe, der max. zulässigen Wandhöhe der Einfriedungsmauer sowie der zulässigen Auffüllung sein Einverständnis.

Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

9 : 0

I.3. Änderungsantrag zum genehmigten Verfahren „Wohnhausneubau mit Doppelgarage“, Fl.Nr. 243, Ringstraße 9, Gemarkung Gössenheim

Der Änderungsantrag (BV-Nr. 10/2024) zum bereits genehmigten Verfahren BW-2021-586 „Wohnhausneubau mit Doppelgarage,“ ist im Zuge der digitalen Antragstellung beim Landratsamt Main-Spessart eingereicht worden. Hierüber wurde die Gemeinde Gössenheim am 04.09.2024 informiert. Dieses Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung Gössenheim vom 08.04.2021 behandelt und befürwortet. Da sich nun verschiedene Änderungen zum genehmigten Bauantrag ergeben haben, musste eine Tekturplanung erstellt und zur erneuten Genehmigung vorgelegt werden. Die Planunterlagen werden dem Gemeinderat aufgezeigt.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 243, Ringstraße 9, Gemarkung Gössenheim liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs in einer sogenannten „Wohnbaufläche“ nach BauNVO. Die Erschließung ist gesichert.

Folgende Punkte sollen gegenüber der Baugenehmigung aus dem Jahr 2021 geändert werden:

1.

Die Höheneinstellung des Gebäudes ist 25 cm tiefer

2.

Verkleinerung des Baukörpers des Wohnhauses von 893,73 m³ auf 788,83 m³

3.

Der Kamin und der Balkon entfallen

4.

Geringfügige Änderung der Innenraumaufteilung

Das Bauvorhaben fügt sich entsprechend § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung ein. Aufgrund dessen kann der Tekturplanung seitens der Gemeinde zugestimmt werden.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von den Bauherren zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 10/2024 „Wohnhausneubau mit Doppelgarage, Pool und Nebengebäude - Höheneinstellung Gebäude 25 cm tiefer - Verkleinerung Baukörper im EG - Kamin und Balkon entfallen“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

9 : 0

Ab hier ist Gemeinderat Karsten Heeschen anwesend

I.4. Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim - 6. und 8. Nachtragsangebot Fa. Hofmann, Würzburg, Neue Tore in der Zaunanlage

In der Sitzung vom 05.09.2024 wurde das Nachtragsangebot Nr. 6 in Höhe von 5.670,79 € brutto der Fa. Florian Hofmann GmbH, Würzburg, mit der Lieferung und Einbau zweier Zauntore beschlossen (Tor an der Parkfläche zur Kinderkrippe und Tor entlang Fußweg).

Im Nachgang wurde geklärt, dass beim Nachtragsangebot Nr. 6 vom 23.07.2024 der Fa. Florian Hofmann GmbH, Würzburg, lediglich die Position 1, das zweiflügelige Tor im Bereich der Parkfläche zur Kinderkrippe, erneuert werden soll. Das alte Tor entlang dem Fußweg (Position 2) wird wieder eingebaut und nicht erneuert.

Stattdessen sollte das Nachtragsangebot Nr. 8 vom 29.08.2024 in Höhe von 2.669,93 € brutto der Fa. Florian Hofmann GmbH, Würzburg, beschlossen werden. Hier handelt es sich um eine Empfehlung für ein neues zweiflügeliges Tor an der Zufahrt zum unteren Spielplatz des Kindergartens vom gemeindlichen, öffentlichen Spielplatz der Gemeinde aus. Dieser Zugang würde die spätere Pflege der Außenanlage des Kindergartens vereinfachen.

I.4.a) Nachtragsangebot Nr. 6 der Fa. Florian Hofmann GmbH, Würzburg, Position 1 zweiflügeliges Tor im Bereich der Parkfläche zur Kinderkrippe in Höhe von 2.243,64 € netto

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt der Position 1 des Nachtragsangebotes Nr. 6 der Fa. Florian Hofmann GmbH, Würzburg, vom 23.07.2024 in Höhe von 2.243,64 € netto - zweiflügeliges Tor 200 x 140 cm im Bereich der Parkfläche zur Kinderkrippe - zu.

10 : 0

I.4.b) Nachtragsangebot Nr. 8 der Fa. Florian Hofmann GmbH, Würzburg für zweiflügeliges Tor im Bereich der Zufahrt zum unteren Spielplatz des Kindergartens

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt dem 8. Nachtragsangebot der Fa. Florian Hofmann GmbH, Würzburg vom 29.08.2024 in Höhe von 2.669,93 € brutto - zweiflügeliges Tor 200 x 140 cm im Bereich der Zufahrt zum unteren Spielplatz des Kindergartens von Seiten des gemeindlichen Spielplatzes aus - zu.

0 : 10

Damit wird das 8. Nachtragsangebot der Fa. Florian Hofmann GmbH abgelehnt.

I.5. Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim - 9. Nachtragsangebot Fa. Florian Hofmann GmbH, Würzburg, Änderungen für die Garten- und Landschaftsbauarbeiten in der Außenanlage

Durch die Spielgeräteplanung ergeben sich Änderungen zum Hauptauftrag der Fa. Hofmann für die Garten- und Landschaftsbauarbeiten.

Flächen von späteren Sandkästen und Wegen sollen ca. 30 cm unter fertigem Geländeniveau hergestellt werden. Im Bereich Süd-Ost soll ein Hügel aufgefüllt werden. Das Gelände soll nur vorprofiliert werden.

Der Architekt empfiehlt der Bauherrschaft die Fa. Hofmann mit den zusätzlichen Arbeiten zum Nachtragsangebot zu beauftragen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem 9. Nachtrag der Fa. Florian Hofmann GmbH, Würzburg, vom 11.09.2024 in Höhe von 59.137,16 € zu.

10 : 0

I.6. Antrag FC Gössenheim - Finanzielle Unterstützung zum Hallenneubau

Der 1. FC Gössenheim möchte für die Unterbringung seines Equipments eine neue Lagerhalle in der Nähe des Sportplatzes errichten. Mit Schreiben vom 23.07.2024 wurde um eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Gössenheim gebeten. Die Kosten hierfür werden seitens des Vereins auf ca. 45.000 Euro geschätzt. Das Thema wurde bereits in der zurückliegenden Sitzung besprochen. Die Mehrheit des Gremiums sprach sich für eine finanzielle Unterstützung aus. Informationen über eine Bezuschussung in ähnlich gelagerten Fällen sollte seitens des Bürgermeisters eingeholt werden.

Bürgermeister Schäfer teilt mit, dass 2013 der Gesangverein Frohsinn, Sachsenheim für notwendige Investitionen im und am Sängerheim einen Zuschuss von 11,9 % erhalten hat.

Der Gemeinderat bespricht sich ausführlich und beschließt, für Bauvorhaben der Vereine einen Zuschuss von 20 % zu gewähren.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim beschließt, für den Hallenneubau des FC Gössenheim und zukünftig auch bei Bauvorhaben der Vereine der Gemeinde Gössenheim einen Zuschuss von 20% zu leisten.

9 : 1

I.7. Förderbeitrag 2024 der Caritas Sozialstation St. Franziskus e.V., Gemünden

Mit Schreiben vom 05.09.2024 bittet die Caritas Sozialstation St. Franziskus e.V., Gemünden zur Refinanzierung ihrer Aufwendungen, die nicht durch die Pflege- und Krankenversicherung getragen werden, um angemessene Mitgliedsbeiträge von den Mitgliedern. Das Schreiben wird aufgezeigt. Es wird um eine Spende auf Basis der Selbsteinschätzung für die ambulante Versorgung hilfsbedürftiger Menschen im Einzugsgebiet gebeten.

In den beiden zurückliegenden Jahren wurde eine Förderung in Höhe von 1.600,- € an die Caritas Sozialstation Gemünden gezahlt.

Der Gemeinderat berät sich über dieses Thema ausführlich in Bezug auf Gründungsmitgliedschaft der Gemeinde und der Gleichbehandlung zu anderen Pflegediensten.

Für eine Förderung in Höhe von 1.500,- €, die vorgeschlagen wird, stimmt das Gremium ab.

Beschluss: 5:5

Damit ist die Förderung in Höhe von 1.500,- € abgelehnt.

I.8. Informationen des Bürgermeisters

I.8.a) Dorfweihnacht

Mit Schreiben vom 03.09.2024 bittet die Vorstandschaft des Musikvereines Gössenheim im Namen der Ortsvereine, dass die Gemeinde Gössenheim als offizieller Veranstalter für die geplante Dorfweihnacht 2024 auftritt. Der Veranstalter hätte die Verantwortung für die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu übernehmen. Das Schreiben wird per Beamer zur Kenntnis gegeben.

Bürgermeister Schäfer teilt mit, dass zum Thema der Dorfweihnacht Gössenheim im Vorfeld eine Versammlung stattfand, zu der er geladen war.

Er hat die Nutzung des Parkplatzes an der Metzgerei Löser sowie eines Teils der Bäckergasse für diese Veranstaltung zugesagt. Die Übernahme der Organisation durch die Gemeinde hat er abgelehnt. Er betont, dass dies alleinige Sache der Gössenheimer Vereine ist.

Das Gremium tauscht sich dazu aus.

Der Gemeinderat stimmt für die Übernahme der Organisation dieser Veranstaltung durch die Gemeinde Gössenheim ab.

Beschluss: 0 : 10

Damit wird der Antrag des Musikvereins Gössenheim zur Übernahme als Veranstalter durch die Gemeinde Gössenheim bei der Dorfweihnacht abgelehnt.

I.9. Verschiedenes

I.9.a) Baustelle zur Erdverkabelung der Stromleitungen in Sachsenheim

Ein Gremiumsmitglied trägt vor, dass ein Anlieger der aktuellen Baustelle in Sachsenheim, darum bittet, dass die Baufirma beauftragt wird, eine Eisenplatte über den Baugraben zu legen, damit der Anwohner in seinen Hof fahren kann.

Der Bürgermeister wird mit der Baufirma sprechen.

I.9.b) Wasser im Keller eines Wohnanwesens in Sachsenheim

Es wird vorgetragen, dass in der Schneidergasse in Sachsenheim eine Stelle in der Straße im Rahmen der Erdverkabelung wieder geöffnet wurde, was dazu geführt hat, dass der Anlieger bei Regenschauern erneut Wasser in seinem Keller hatte.

Der Bürgermeister ist bereits informiert und steht mit dem Anlieger in Kontakt.

I.9.c) Netze am Bolzplatz in Sachsenheim

Es wird darum gebeten, dass die Netze am Bolzplatz in Sachsenheim, entlang der Wern, spätestens im Frühjahr wieder aufgehängt werden. Der Bürgermeister wird dies veranlassen.

I.9.d) Parksituation vor der Zehntscheune durch parkende Sprinter

Aus den Reihen des Gremiums wird nach dem aktuellen Sachstand der parkenden Fahrzeuge vor der Zehntscheune, die für Fußgänger keinen Raum lassen, gefragt. Bürgermeister Schäfer trägt vor, dass nach Rückfrage beim Landratsamt zum Immissionsschutz in diesem Bereich, mitgeteilt wurde, dass die Gemeinde das Thema selbst lösen soll. Der Gemeinderat tauscht sich zum Weiteren Vorgehen aus. Man einigt sich darauf, dass ein 1,50 m breiter Streifen als Fußweg mit Findlingen abgetrennt werden soll, der nicht befahrbar ist.

I.9.e) Sauberhaltung von Grundstücken/unbebauten Bauplätzen

Es wird moniert, dass der Bewuchs eines Bauplatzes im Liebenberg in den öffentlichen Raum hineinwächst und zu beseitigt ist.

Der Eigentümer wird angeschrieben.

Ende der öffentlichen Sitzung 20.50 Uhr