1. Öffentliche Sitzung
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 10. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin und den Gast. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 9/2023 vom 21.09.2023 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.
Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
1.1. Ersatzbeschaffung LF8/6 für die Freiwillige Feuerwehr Wolfsmünster
Das Feuerwehrfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Wolfsmünster (FFW Wolfsmünster), das sie vor ca. 10 Jahren von der Freiwilligen Feuerwehr Gräfendorf übernahm, ist nun mittlerweile 43 Jahre alt. Das Fahrzeug ist reparaturanfällig, es gibt jedoch hierfür keine Ersatzteile mehr. Zur Ersatzbeschaffung fand eine Besprechung statt, an der der Sachbearbeiter Feuerwehr der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Herr Benedikt Steigerwald, der 1. Vorsitzende sowie die 1. und 2. Kommandanten der FFW Wolfsmünster und 1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl teilnahmen. Auch wurde sich mit dem Kreisbrandrat und dem Kreisinspektor im Vorfeld abgestimmt. Die Freiwillige Feuerwehr Fuchsstadt kaufte sich ein neues Fahrzeug und bietet ihr altes zum Verkauf an. Es kann in Kürze abgegeben werden. Das Fahrzeug wurde gemeinsam besichtigt. GR Norbert Hutzelmann nahm es ebenfalls in Augenschein. Er befindet das Fahrzeug in einem optisch sehr guten und in einem technisch guten Zustand, es werden jedoch neue Reifen anzuschaffen sein, außerdem werden in Kürze Reparaturen, wie z.B. eine neue Kupplung, anfallen. In einem Schreiben der FFW Wolfsmünster, das dem Gemeinderat aufgezeigt wird, teilt diese mit, dass dieses Fahrzeug im Vergleich zu ihrem jetzigen Fahrzeug eine Verbesserung darstellt, allerdings sei das Fahrzeug auch ca. 30 Jahre alt und könne so ebenfalls nur eine Übergangslösung sein. Weiterhin bitten sie, in den nächsten Haushaltsplänen Rücklagen für eine längerfristige Lösung einzustellen. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde Gräfendorf beschließt, von der Gemeinde Fuchsstadt das Fahrzeug LF8/6 zu erwerben und auf die Belange der Freiwilligen Feuerwehr Wolfsmünster aufzurüsten und die vorhandenen Mängel abzustellen. Hierfür wird ein Betrag in Höhe von 25.000 Euro zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wird zukünftig jährlich ab dem Haushaltsjahr 2025 für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen für die Wehren der Gemeinde Gräfendorf ein Betrag in Höhe von 15.000 Euro als Rückstellung eingestellt.
11 : 0
1.2. Neues Baugebiet „Lagfeld“; hier: Vortrag der Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege und Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Bei den Grundstücken, die für die Ausweisung des neuen Baugebietes im Ortsteil Gräfendorf herangezogen werden sollen, handelt es sich um Bodendenkmäler. Aus diesem Grunde musste das Landesamt für Denkmalpflege im Rahmen der Bauplanung hinzugezogen werden. Es wurde eine Fachfirma mit der Begutachtung beauftragt. Es fand zunächst eine Begehung statt. Im Herbst diesen Jahres sollten die Grundstücke umgepflügt und näher untersucht werden. Dies konnte noch nicht stattfinden. In der Zwischenzeit teilte das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) der Gemeinde mit, dass sie selbst erforderliche Untersuchungen durchführen möchten. Somit fand erneut eine Begehung des Bereiches mit Vertretern des BLfD statt. Im Rahmen dessen bieten sie der Gemeinde ein freiwilliges Kommunales Denkmalkonzept (KDK) mit dem Schwerpunkt auf Bodendenkmäler an. Dabei würde das Gemeindegebiet großräumig auf den aktuellen archäologischen Kenntnisstand untersucht und Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden mit den Zielen des Denkmalschutzes und den Erhalt der Denkmäler. Die Durchführung der KDK würde vom BLfD mit mindestens 60 % bezuschusst werden. Bezüglich der Ausweisung des neuen Baugebietes „Lagfeld“ sind unabhängig von einem KDK Untersuchungen mit folgender Vorgehensweise notwendig:
| a) | Begehung der Fläche unter der Leitung eines Vertreters des BLfD |
| b) | Großflächiges Raster an kleinen Kernbohrungen für die Ermittlung der steinzeitlichen Oberflächen im Auftrag des BLfD |
Die Kosten hierfür trägt das BLfD. Unter bestimmten Voraussetzungen ist anschließend eine punktuelle archäologische Ausgrabung, sog. Sieblocksondagen erforderlich. Diese Kosten hätte die Gemeinde Gräfendorf zu tragen. Spätestens nach den Sieblocksondagen werden hinreichende Erkenntnisse vorliegen, um die weiteren Planungsrisiken abwägen zu können. Die entsprechende E-Mail des BLfD hierzu wurde dem Gemeinderat vorab zur Information übermittelt und wird ihm in der Sitzung verlesen. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf nimmt den Vorschlag des BLfD gemäß der E-Mail vom 24.10.2023 an. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der Ziffern a und b beim BLfD zu beauftragen. Die Möglichkeit des angebotenen KDK´s will die Gemeinde derzeit nicht angehen.
11 : 0
1.3. Fulda-Main-Leitung P 43; hier: aktueller Sachstand
Der geplante Trassenverlauf der Fulda-Main-Leitung P43 wurde verlegt und führt nun direkt durch die Roßmühle. Dem Gemeinderat wird der geplante Trassenverlauf aufgezeigt. Die von der WHO geforderten Abstandsflächen werden nicht annähernd eingehalten. Dies sei angeblich in Ausnahmefällen möglich. Die ursprüngliche Trassenplanung war entlang der Autobahn. Nachdem diese Trasse jedoch zwischen Bad Brückenau und Römershag mit ca. 1.500 m durch ein Trinkwasserschutzgebiet führen würde, wurde die Trasse nun verlegt. Zu dieser Trasse fand am 19.10.2023 in der Scherenberghalle in Gemünden ein Informationsabend statt. Es wurde mitgeteilt, dass eine Raumverträglichkeitsstudie und eine strategische Umweltprüfung durchgeführt worden sind. Dabei wurde das Trinkwasserschutzgebiet so hoch eingestuft, dass sie auf die Alternativtrasse umgeplant haben. Die Gemeinde hat größte Bedenken gegen die Einstufung, nachdem der Bau von Brückenpfeiler in diesem Bereich auch möglich war. Außerdem ist die jetzt geplante Trasse nicht wie von der Fa. Tennet erläutert um 8 km sondern um ca. 20 km länger und somit um 100 bis 150 Millionen Euro teurer. Die Anlieger der Roßmühle haben bereits Eingaben abgegeben. Die Gemeinde Gräfendorf sollte sie in diesen Belangen voll und ganz unterstützen. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu dem Thema Wasserschutzgebiet Bad Brückenau und den Raumwiderständen in unserem Bereich eindeutig Stellung zu beziehen: Insbesondere ist dem Gemeinderat der Schutz der Anlieger in diesem Bereich ein sehr wichtiges Anliegen. Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, auf Kreisebene und im Verein MSP Link e.V. für eine sachliche konkrete Prüfung des Vorgangs einzutreten.
11 : 0
1.4. Richtlinien für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten; hier: Verlängerung des zeitlichen Geltungsbereiches
Die Richtlinien für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten traten zum 01.01.2014 in Kraft. Der zeitliche Geltungsbereich war auf fünf Jahre begrenzt. Im November 2018 wurden sie für weitere 5 Jahre verlängert und laufen somit am 31.12.2023 aus. Eine erneute Verlängerung kann laut dieser Verordnung vom Gemeinderat beschlossen werden. Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass in den vergangenen drei Jahren insgesamt 4 Förderungen, was einer Höchstförderung in Höhe von 20.000 Euro entspricht, gewährt wurden. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der in § 1 Geltungsbereich (2) der Richtlinien für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten zeitliche Geltungsbereich wird um weitere 5 Jahre ab 01.01.2024 verlängert. Die Richtlinien sind entsprechend zu ändern.
11 : 0
1.5. Errichtung eines Sendemastes für eine neue Mobilfunksendeanlage auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1237 (alternativ 1236), Gemarkung Wolfsmünster
Die Fa. Vantage Towers AG möchte auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1237, oder Fl.Nr. 1236, Gemarkung Wolfsmünster einen Sendemast zur Abdeckung der sog. „weißen Flecken“ errichten. Die Grundstücke werden dem Gemeinderat aufgezeigt. Die Gemeinde würde eine jährliche Pacht erhalten. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, dass für die Errichtung eines Sendemastes zur Erschließung der sog. „weißen Flecken“ im Bereich des „Steinernen Berges“ ein Sendemast entweder auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1236 oder Fl.Nr. 1237, Gemarkung Wolfsmünster, errichtet werden kann. Der Bürgermeister wird beauftragt, die näheren Vertragsmodalitäten zu vereinbaren.
11 : 0
1.6. Antrag des Vereins Gartenbau und Denkmalpflege Wolfsmünster auf Gewährung eines Zuschusses zum Kauf eines STIHL PC Rasenmähers
Der Verein Gartenbau und Denkmalpflege Wolfsmünster kauft als Ersatzbeschaffung einen neuen Rasenmäher mit Anschaffungskosten in Höhe von 694,00 Euro. Da der Mäher hauptsächlich zur Pflege von gemeindlichen Flächen eingesetzt wird, beantragt der Verein einen gemeindlichen Zuschuss von 50 %. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf gewährt dem Verein Gartenbau und Denkmalpflege Wolfsmünster für die Anschaffung eines neuen Rasenmähers einen Zuschuss in Höhe von 50 %. Der Zuschuss wird nach Rechnungsvorlage gewährt.
11 : 0
1.7. Verschiedenes;
1.7.1. Jahresabschlussfeier der Gemeinde Gräfendorf
Die gemeindliche Jahresabschlussfeier soll am 14.12.2023 in den Saaletalstuben Michelau stattfinden.
1.7.2. Amtsvertretung des 1. Bürgermeisters durch den 2. Bürgermeister
Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass der 2. Bürgermeister Jürgen Brönner in der Zeit vom 11.11.2023 bis 18.11.2023 in Vertretung des 1. Bürgermeisters die Amtsgeschäfte übernimmt.
Ende der öffentlichen Sitzung