Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen
wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 9/2024 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es werden keine Einwände erhoben, das Protokoll gilt somit als genehmigt.
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
I.1. Vorstellung des Entwurfs des Feuerwehrbedarfsplanes der Gemeinde Karsbach
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Göbel unter den Zuhörern die verantwortlichen Feuerwehrkommandanten von Karsbach und Heßdorf sowie aus Weyersfeld den stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Heim und weitere Feuerwehrkameraden. Die weiteren Kommandanten aus Weyersfeld können an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen.
Der Feuerwehrbedarfsplan wurde gemeinsam von der Gemeinde Karsbach, den feuerwehrverantwortlichen Kommandanten der vier Ortsteile und von Herrn Benedikt Steigerwald ausgearbeitet, der für den Bereich Feuerwehrwesen in der VG zuständig ist.
Bürgermeister Göbel übergibt an dieser Stelle das Wort an Herrn Steigerwald der das Konzept ausführlich vorstellt.
Gemäß dem Bayerischen Feuerwehrgesetz wird mittlerweile ein Feuerwehrbe-darfsplan gefordert, da dieser die Grundlage für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde im Bezug zur kommunalen Pflichtaufgabe „Sicherstellung des Brandschutz“ ist und mittlerweile unumgänglich ist bei der Antragstellung von staatlichen Förderungen.
Zum Ablauf informiert Herr Steigerwald, dass das ausgearbeitete Konzept nun dem Gemeinderat Karsbach vorgestellt wird und im Anschluss an die Kreisinspektion zur Stellungnahme übermittelt wird. Eine abschließende Beschlussfassung durch den Gemeinderat ist der letzte Schritt und setzt somit den Feuerwehrbedarfsplan in Kraft.
Das Konzept umfasst nahezu 50 Seiten und enthält neben statistischen Zahlen der Gemeinde Karsbach, den Soll- und Ist-Stand im Bereich Feuerwehrausstattung, Feuerwehrpersonal und Feuerwehreinsätze der gemeindlichen Feuerwehren. Die statistischen Zahlen zeigen den aktuellen Stand der Einwohnerzahlen, von den Gebäuden, der landwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebe usw. auf. Anhand dieser Informationen wurde ein Gefahrenpotenzial ermittelt und mit den Einsätzen der letzten fünf Jahre abgeglichen.
Nachdem die aktuelle Ausstattung und Örtlichkeiten der Feuerwehren der Gemeinde Karsbach aufgeführt wurden, konnten ein zukunftsorientierter Beschaffungs- und Maßnahmenplan erarbeitet werden.
Im Ergebnis wird anschaulich, dass mittel- und langfristig Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen und einem neuen Feuerwehrgerätehaus in Karsbach anstehen werden. Dabei könnte allerdings die Feuerwehren in Karsbach und Heßdorf in einem gemeinsamen Gebäude untergebracht werden.
Durch den Gemeinderat Karsbach werden weitere Informationen bzw. Fragen gestellt, die durch Herrn Steigerwald und die örtlichen Feuerwehrkommandanten ausführlich beantwortet werden.
Das Konzept wird wie vorgestellt durch den Gemeinderat Karsbach zur Kenntnis genommen.
I.2. Informationen zum Betrieb und der teilweisen Stilllegung der Erdaushub- und Bauschuttdeponie in Weyersfeld
Anhand eines Luftbildes stellt Bürgermeister Göbel die aktuelle Situation auf der Bauschuttdeponie in Weyersfeld vor.
Mit Bescheid vom 23.06.2009 wurde der Weiterbetrieb bzw. die Erweiterung der Deponie genehmigt.
Am 01.07.2024 hat eine gemeinsame Begehung mit dem Landratsamt Main-Spessart, dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, und der unteren Naturschutzbehörde stattgefunden. Hier wurden die betrieblichen Abläufe und verschiedene Punkte besprochen, die nun bearbeitet werden müssen. Bürgermeister Göbel informiert hierzu über die Vorgehensweise.
Neben den allgemeinen Hinweisen muss zukünftig auch eine Betriebsordnung, die noch erstellt werden muss, an der Deponieeinfahrt ausgehängt werden. Dies wird schnellstmöglich veranlasst.
Die Entwässerungsgräben für die Oberflächenwasserableitung müssen gemäß den Genehmigungsplänen nachgearbeitet werden.
Für die Erstellung der Rekultivierungsschicht ist es erforderlich, dass die Höhen einzumessen sind. Durch das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen wurden von einer Erdaushubmaßnahme größere Mengen an Mutterboden angeboten, die für die Abdeckung und der Rekultivierung der Deponie eingesetzt werden können. Diese Maßnahme konnte aber dieses Jahr nicht umgesetzt werden und soll voraussichtlich nächstes Jahr erfolgen. Vor Aufbringung des Bodens muss dieser zunächst beprobt werden.
Im Bereich der Verfüllmulde ist der Mutterboden zukünftig vor Ablagerung von Bauschutt abzutragen und im Anschluss wieder als Rekultivierung zu nutzen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz informiert in seinem Schreiben vom 29.01.2024 über die Novellierung der Deponieverordnung und Klarstellung für den bayerischen Vollzug. Das Schreiben wird dem Gemeinderat Karsbach aufgezeigt und stichpunkthaltig verlesen.
Die Deponieverantwortlichen müssen regelmäßig an Deponielehrgängen teilnehmen, um über die Gesetzänderungen informiert zu sein. Aus diesem Grund hat Bürgermeister Göbel gemeinsam mit Bauhofleiter Matthias Reuter und Gemeindearbeiter Patrick Zierold an einem Lehrgang am 10.10.2024 bei Herrn Wolf von der Abfallberatung Wolf teilgenommen. Mit Herrn Wolf steht die Gemeinde Karsbach seit ca. 2 Jahren in Kontakt. Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung wurden Herrn Wolf die Örtlichkeiten der gemeindlichen Deponie vorgestellt und die verschiedenen Punkte angesprochen. Die Abfallberatung Wolf GmbH, Pleinfeld, hat sich bereit erklärt, die Gemeinde Karsbach in dieser Angelegenheit zu beraten und zu betreuen.
Von dem jetzigen Deponiebereich ist bereits 1/3 befüllt und mit ca. 1 m Boden abgedeckt. Für diesen Bereich wurde empfohlen, bereits jetzt eine teilweise Stilllegung beim Landratsamt Main-Spessart zu beantragen und die Rekultivierung abzuschließen. Vor der Rekultivierung ist eine Einmessung der Höhen erforderlich. Dem Gemeinderat Karsbach wird ein Angebot des Ingenieurbüros Stadtmüller, Karlstadt, vom 08.10.2024 vorgelegt. Die Angebotssumme schließt mit einem Betrag von 3.927,00 € ab.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach nimmt die Beratung durch die Abfallberatung Wolf GmbH zur Kenntnis und erteilt dem Ingenieurbüro Stadtmüller, Julius-Echter-Straße 34, 97753 Karlstadt, gemäß vorgelegten Angebot den Auftrag.
12 : 0
I.3. Termine für Seniorennachmittage in den Ortsteilen
Mit den jeweiligen Ortsvereinen wurden folgende Seniorennachmittage vereinbart:
| Karsbach: | Samstag, den 30. November 2024, 14.30 Uhr |
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| Sportheim Karsbach |
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| Obst- und Gartenbauverein Karsbach |
| Heßdorf: | Sonntag, den 15. Dezember 2024, 14.00 Uhr |
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| Sportheim Heßdorf |
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| Obst- und Gartenbauverein Heßdorf |
| Weyersfeld: | Sonntag, den 26. Januar 2025, 14.00 Uhr |
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| Sportheim Weyersfeld |
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| Ortsvereine Weyersfeld |
| Höllrich: | Sonntag, den 2. Februar 2025, 14.00 Uhr |
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| Schützenhaus Höllrich |
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| Kirchengemeinde Höllrich |
I.4. Verschiedenes
I.4.1. Information zum Artikel „Zukünftige Infrastrukturmaßnahme“
Im kommenden Mitteilungsblatt erscheint ein Artikel zum Thema „Zukünftige Infrastrukturmaßnahme“ – erfolgreicher Breitbandausbau in den Gemeinden Gräfendorf und Karsbach. Der Text wird dem Gemeinderat Karsbach vorab zu Information aufgezeigt.
Ende der öffentlichen Sitzung: 20.30 Uhr