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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Erste Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Karsbach folgende erste Änderungssatzung:

§ 1

§ 5 Bestattungsgebühren erhält folgende neue Fassung:

„Für die Leichenbestattung werden folgende Gebühren festgesetzt

a) Grabaushub bei Normalbelegung

430,00 €,

b) Grabaushub bei Tieferlegung

540,00 €,

c) Kindergräber

150,00 €,

d) Urnenerdgräber

150,00 €,

e) Urnenbaumgräber und

Gemeinschaftsurnenanlage

180,00 €,

f) Öffnen und Schließen des Leichenhauses

50,00 €,

g) Überführung wegen Kühlung

95,00 €

und

h) Umbettungen

550,00 €.“

§ 2

§ 6 Leichenhausbenutzung erhält folgende neue Fassung:

„(1)

Für die Benutzung des Leichenhauses mit Aussegnungshalle ist eine Gebühr von 75,00 € je Tag der Benutzung zu entrichten.

(2)

Für die Benutzung der Aussegnungshalle ist eine Gebühr von 50,00 € je Tag der Benutzung zu entrichten.“

§ 3

Diese Änderungssatzung tritt am 01.12.2022 in Kraft.

Karsbach, den 09. November 2022
Gemeinde Karsbach —  (Siegel)
gez.
Martin Göbel
1. Bürgermeister