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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Karsbach folgende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

Zweite Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

der Gemeinde Karsbach

§ 1

§ 3 erhält folgende neue Fassung:

„§ 3 Entstehen der Beitragsschuld

(1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 2a KAG, entsteht die – zusätzliche – Beitragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme.

(2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Karsbach, 09. November 2022
Gemeinde Karsbach —  (Siegel)
gez.
Martin Göbel
1. Bürgermeister