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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Erste Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage EWS Karsbach

Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO), Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes(BayWG) erlässt die Gemeinde Karsbach folgende

Erste Änderung der Satzung

für die öffentliche Entwässerungsanlage der

Gemeinde Karsbach (Entwässerungssatzung - EWS -)

§ 1

In § 17 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „auf Kosten des Grundstückseigentümers“ ersatzlos gestrichen.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Karsbach, 09.11.2022
Gemeinde Karsbach —  (Siegel)
gez.
Martin Göbel
1. Bürgermeister