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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Karsbach Nr. 11/2024 vom 07.11.2024

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, von der VG Herrn Steigerwald als Kämmerer, den Betriebsleiter Forst Herrn Pietron, den Revierförster Herrn Kaufmann, Frau Heim als Schriftführerin, Herrn Hussong von der Presse sowie sechs Zuhörer. Die Gemeinderätinnen Stefanie Försch und Anna Wirthmann haben sich für diese Sitzung entschuldigt.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen

wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 10/2024 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es werden keine Einwände erhoben, das Protokoll gilt somit als genehmigt.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1. Grundsteuerreform

Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A (Landwirtschaft) und B (bebaute oder bebaubare Grundstücke) sowie der Gewerbesteuer ab dem 01.01.2025

Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 (BayGrStG).

Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.

Die bisherigen Grundsteuerhebesätze verlieren mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraumes zum 31.12.2024 automatisch ihre Gültigkeit nach § 25 Abs. 2 GrStG, selbst wenn sie unverändert beibehalten werden.

Daher empfiehlt der Bayerische Gemeindetag eine rechtzeitige Festsetzung in 2024 für das Veranlagungsjahr 2025 ff., weil eine Bekanntmachung der Hebesätze 2025 über die Haushaltssatzung i.d.R. erst rückwirkend erfolgt. Auch die Festsetzung der Gewerbesteuer kann und wird künftig in dieser Satzung erfolgen.

Grundlage der Hebesätze wird somit künftig diese Realsteuerhebesatzsatzung sein, die im Bedarfsfalle rechtzeitig angepasst werden muss.

In der Haushaltssatzung werden die Hebesätze allerdings weiterhin deklaratorisch vermerkt.

Die bisherigen Hebesätze in der Gemeinde Karsbach sind seit 2012 bei der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer bei 325 %. Die diesjährigen Einnahmen belaufen sich derzeit bei der Grundsteuer A auf 34.511 € und bei der Grundsteuer B 141.959 €. Das Finanzamt hat den Gemeinden in den letzten Tagen die neuen Messbeträge auf Basis der nun gültigen Berechnungsgrundlagen mitgeteilt. Zum derzeitigen Stand sind allerdings noch ca. 12 % bei der Grundsteuer A und bei der Grundsteuer B ca. 9,5 % noch nicht bearbeitet bzw. liegen noch nicht vor. Das Gremium wird darauf hingewiesen, dass bei der jetzigen Reform die Wohngebäude von landwirtschaftlichen Betrieben nicht mehr zu Grundsteuer A, sondern der Grundsteuer B zugeordnet werden. Des Weiteren werden frühere Hofstellen, die keine Acker-, Wiesen- bzw. Waldflächen mehr haben, ebenfalls bei der Grundsteuer B veranlagt. Dadurch ergibt sich derzeit bei der Grundsteuer A ein geringerer Messbetrag gegenüber den bisherigen. Bei dem derzeitigen Hebesatz von 325 % würde die Gemeinde Karsbach ca. 4.000 € weniger erhalten.

Bei der Grundsteuer B ergibt sich eine deutliche Veränderung. So sind bereits zum derzeitigen Stand die Messbeträge mehr wie verdoppelt. Dies ist unter anderem damit zu erklären, dass noch viele Wohngebäude und Anwesen auf der Grundlage von alten Einheitswerten aus den 60iger, 70iger Jahren die Steuer erhoben wurde. Diese Situation war auch eine Ursache für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Bei gleichem Hebesatz von 325 % bei der Grundsteuer B würde sich eine Verdoppelung von ca. 277.700 € der bisherigen Steuereinnahme ergeben.

In der Beratung wird darauf hingewiesen, dass sich dadurch deutliche Mehreinnahmen ergeben würden. Allerdings wird auch darauf verwiesen, dass die letzte Anpassung ab 2012 beschlossen wurde und sich in den zurückliegenden Jahren eine deutliche Inflation ergeben hat. Des Weiteren wird zwecks des Hebesatzes in der Grundsteuer A angesprochen, dass eine Reduzierung des Hebesatzes gemacht werden sollte, weil die Wohngebäude zukünftig in die Grundsteuer B abfließen und somit die verbliebenen landwirtschaftlichen Grundstücke im Ergebnis höhere Grundsteuer bezahlen müssten. Für die Gemeinde Karsbach ist es schwierig, über Einzelfälle, bzw. bestimmte Gruppen zu diskutieren, weil vom Finanzamt nur die neuen Bemessungsgrundlagen an die Gemeinde Karsbach übermittelt werden (Steuergeheimnis).

Nach einer ausführlich geführten Diskussion verständigt sich der Gemeinderat Karsbach auf folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach beschießt die Realsteuerhebesätze für 2025 ff. mit folgenden Hebesätzen:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

325 v. H.

b)

für bebaute und bebaubare Grundstücke (B)

280 v. H.

2.

Gewerbesteuer

325 v. H.

Beschluss: 9 : 2

Weiterhin wird der Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Karsbach (Hebesatzsatzung) vom 18.11.2024 vollinhaltlich verlesen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach stimmt dem vorgelegten Entwurf der Hebesatzung zu. Diese tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

9 : 2

I.2. Vorstellung der Jahresbetriebspläne für den Gemeindewald Karsbach

-

Rückblick auf das zurückliegende Forstjahr

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Hieb-, Pflege- und Aufforstungsmaßnahmen

-

Festlegung des Verkaufspreises für Industrie-Langholz (IL) an Gemeindehaushalte

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeister Göbel das Wort an den Revierförster Robert Kaufmann. Herr Kaufmann beginnt mit einem Rückblick über das Forstwirtschaftsjahr 2024.

Durch diverse Käferprobleme haben im Holzeinschlag die Baumarten Fichte und Eiche mit jeweils 50 % des Gesamteinschlags betragen. Durch sehr gute Eichenpreise und stabil gebliebene Fichtenpreise wurden trotzdem ein guter Durchschnittspreis erzielt. Der Gesamteinschlag hat im Jahr 2024 3.077 Festmeter betragen.

Herr Kaufmann geht auch auf die Durchforstungen und Losholze der Rechtler ein. Er lobt die fristgerechte Aufarbeitung und Abfuhr des Kronenholzes und die saubere Arbeit. Auch die Absprache mit dem Rechtlervorstand läuft sehr gut. Auf die Einhaltung der Sicherheitsfaktoren muss in Zukunft mehr Wert gelegt werden. In manchen Fällen wurden auch die Rückegassen verlassen. Dies ist natürlich auch dem sehr feuchtem Jahr zu schulden.

Durch ein Unternehmen wurde die Pflanzung in der Buchleite in Weyersfeld durchgeführt. Die Qualität der Pflanzen und den Arbeitskräften war sehr gut und es konnte aufgrund der Witterung ein Anwuchserfolg von über 90 % erzielt werden. Hier ist der hohe Niederschlag sehr entgegen gekommen, allerdings musste auf der Fläche zweimal eine Kultursicherung (Ausmähen) durch den Unternehmer durchgeführt werden. Die Maßnahme war sehr teuer, jedoch notwendig und mit einem sehr guten Erfolg.

Die Einnahmen stammen vor allem aus dem Holzverkauf von rd. 246.000 € sowie von Fördergeldern in Höhe von ca. 56.000 €.

Die Gesamtausgaben von ca. 243.000 € sind größtenteils durch Lohnkosten der Gemeindearbeiter und Unternehmer mit rund 157.000 € und den Abgaben an die Forstbetriebsgemeinschaft mit ca. 45.000 €, entstanden.

Somit ergibt sich ein Erlös von ca. 59.000 €.

Nachdem derzeit weniger Kamalitätsprobleme vorliegen, kann für das kommende Forstwirtschaftsjahr 2025 der derzeit geplante Holzeinschlag angegangen werden. Dieser ist in drei Hieben im Ölgrund, Karsbach, und zwei Hieben im Riedberg, Gemarkung Seifriedsburg, angedacht. Anhand einer Zusammenstellung werden die geplanten Hiebsmaßnahmen dem Gemeinderat Karsbach vorgestellt.

Aufforstungen sollen in kleineren Kahlflächen, wie z. B. im Jahrberg in Weyersfeld, durchgeführt werden.

Für das Forstwirtschaftsjahr 2025 werden Einnahmen in Höhe von ca. 203.000 erwartet. Die Gesamtausgaben belaufen sich in der Schätzung auf ca. 151.000 €, sodass mit einem Erlös von ca. 52.000 € kalkuliert wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach nimmt den Rückblick 2024 zur Kenntnis. Mit den vorgetragenen Hiebs-,Pflege- und Aufforstungsmaßnahmen sowie dem vorgestellten Forstbetriebsplan für 2025 besteht Einverständnis.

11 : 0

Im Anschluss zeigt Bürgermeister Göbel das Bestellformular für Industrie-Langholz der Gemeinde Karsbach vor, welches im kommenden Mitteilungsblatt veröffentlicht werden soll. Der Verkauf findet nur an Haushalte in der Gemeinde Karsbach statt. Je Haushalt wird die Menge auf 3-5 Festmeter begrenzt. Beim Verkaufspreis verständigt sich der Gemeinderat Karsbach nach kurzer Beratung, wie bisher, auf 72 € je Festmeter/brutto.

Beschluss: 11 : 0

I.3. Verschiedenes

Unter diesem Punkt wurden keine Wortmeldungen vorgetragen.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20.30 Uhr