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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Erste Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gössenheim

Satzung der Gemeinde Gössenheim

über die Erhebung von Gebühren

für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie

für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen

(Friedhofsgebührensatzung)

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Gössenheim folgende erste Änderungssatzung:

§ 1

§ 5 Bestattungsgebühren erhält folgende neue Fassung:

„(1) Die Gebühr beträgt je Tag der Benutzung für die Benutzung

a) des Leichenhauses mit Aussegnungshalle  —  100,00 Euro,

b) des Leichenhauses  —  50,00 Euro,

c) der Aussegnungshalle  —  50,00 Euro.

(2) Die Gebühr für die Trauerfeier mit Bestattung (einschließlich Öffnen und Schließen des Grabes) beträgt je Grabstätte

a) bei Grabaushub mit Normalbelegung  — 430,00 €,

b) bei Grabaushub mit Tieferlegung  —  540,00 €,

c) bei Kindergräbern  —  150,00 €,

d) für das Öffnen und Schließen des Leichenhauses  —  50,00 €,

e) bei Überführung wegen Kühlung  —  95,00 € und

f) bei Umbettungen  —  550,00 €.“

(3) Die Gebühr für die Trauerfeier mit Beisetzung einer Urne beträgt

a) bei Urnenerdgräbern  —  150,00 €,

b) bei Urnenbaumgräber und Gemeinschaftsurnenanlage  —  180,00 €.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.12.2022 in Kraft.

Gössenheim, den 10. November 2022
Gemeinde Gössenheim —  (Siegel)
gez.
Klaus Schäfer
1. Bürgermeister